Der Rundfunkbeitrag für das öffentlich-rechtliche Fernsehen erhitzt zurzeit die Gemüter der Bürger. Nicht wenige sehen es gar nicht ein für die öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radiosender zu zahlen. Einige schauen bzw. hören erst gar nicht die Programme. Für viele ist es unverständlich für etwas zahlen zu müssen, was man gar nicht nutzt, und weigern sich daher den Rundfunkbeitrag zu bezahlen. Doch was passiert, wenn man den Beitrag nicht
zahlt? Wer den Rundfunkbeitrag nicht zahlt, dem droht nach einem Bericht im Deutschen Anwaltsregister die
Kontopfändung, Parkkralle, Ventilwächter - wie der Rundfunkbeitrag eingetrieben wird:
Kontopfändung, Parkkralle, Ventilwächter - wie der Rundfunkbeitrag eingetrieben wird. Aber der Reihe nach: Zunächst erhält die Person ein
Schreiben vom Beitragsservice der ARD, des ZDF und des Deutschlandradios. Durch dieses soll geklärt werden, ob der Haushalt bereits angemeldet ist und der Rundfunkbeitrag bezahlt wird. Wer die Zahlungsaufforderung ignoriert, wird irgendwann eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ignoriert man auch dieses Schreiben, legt die jeweilige Landesrundfunkanstalt als Gläubigerin irgendwann, unter Umständen auch erst nach weiteren
Zahlungserinnerungen, die fälligen Rundfunkgebühren und eventuelle Säumniszuschläge in einem Beitragsbescheid fest und stellt diesen dem vermeintlichen Schuldner zu. Wendet man sich nicht innerhalb eines Monats mittels eines Widerspruchs oder einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Beitragsbescheid, so wird er bestandskräftig und die jeweilige Landesrundfunkanstalt kann die Rundfunkbeiträge zwangsweise einziehen. Dies kann zum Beispiel durch eine Lohnpfändung geschehen. Nach
Ansicht des Landgerichts Tübingen sei aber eine Zwangsvollstreckung unzulässig, wenn der Beitragsbescheid nicht den Anforderungen eines formalen Verwaltungsakts genügt. In dem zugrunde liegenden Fall wurde im Beitragsbescheid die Rundfunkanstalt als Gläubigerin nicht benannt bzw. fehlte es an den Kontaktdaten. Darüber hinaus wurde im Bescheid weder eine Rechtsgrundlage benannt noch erfolgte eine Rechtsbelehrung
(Landgericht Tübingen, Beschluss vom 19.05.2014, Az. 5 T 81/14).Was passiert, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlt?
Zwangsweise Einziehung der Rundfunkbeiträge
Verhängung einer Geldbuße
Zudem ist zu beachten, dass die Nichtzahlung des Rundfunkbeitrags über einen Zeitraum von sechs
Monaten eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann (§ 12 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags). In der Regel wird von dieser Möglichkeit aber abgesehen.
Mehr zum Rundfunkbeitrag:
- Protest mit dem Portemonnaie: Rundfunk|beitrag in bar bezahlen?
- Kontopfändung, Parkkralle, Ventilwächter - wie der Rundfunkbeitrag eingetrieben wird
- Welche Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag gibt es?
- Ist der neue Rundfunkbeitrag verfassungswidrig, weil er eine Steuer ist?
- ARD und ZDF: Kann man als Rundfunkbeitragszahler Einfluss auf die Programmgestaltung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens nehmen?
- Sind Bewohner in Pflegeheimen von dem Rundfunkbeitrag befreit?
- Wer muss den neuen Rundfunkbeitrag bezahlen und wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?
- Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag für Firmen, Unternehmen und Gewerbetreibende?
- Rundfunkbeitrag 2015: Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag ab dem 1.4.2015?
- Rundfunkbeitrag: Betrüger verschicken gefälschte Rechnungen
- Nichtzahlung
- Rundfunkbeitrag
- Weigerung
- Zahlungsweigerung
- Rundfunkbeitragsrecht
- Verwaltungsrecht
#1037 (503)
Wer den Rundfunkbeitrag umgehen will, hat rechtlich dazu nur in bestimmten Fällen eine Möglichkeit. Denn der Rundfunkbeitrag (GEZ) muss gesetzlich von jedem gezahlt werden. Wann Sie den Rundfunkbeitrag dennoch umgehen können, zeigen wir auf dieser Seite.
Die mit einem Symbol oder grüner Unterstreichung gekennzeichneten Links sind Affiliate-Links. Kommt darüber ein Einkauf zustande, erhalten wir eine Provision - ohne Mehrkosten für Sie! Mehr Infos.
Rundfunkbeitrag (GEZ) umgehen - mögliche Gesetzeslücken?
Der Rundfunkbeitrag (GEZ) ist grundsätzlich für alle verpflichtend.
- Er beruht auf dem Rundfunkstaatsvertrag. Dieser wurde zwischen den einzelnen Ländern geschlossen. Für Sie als Bürger gilt der Vertrag somit als Gesetz, dem nicht widersprochen werden kann. Seit Januar 2013 gibt es einen einheitlichen Rundfunkbeitrag, der vom Beitragsservice erhoben wird. So werden die öffentlich-rechtlichen Sender wie ARD, ZDF und Deutschlandradio finanziert.
- Begleitet wurde die Einführung vor vier Jahren von scharfer Kritik, verbunden mit der Frage, ob der Pauschalbetrag fair sei. Denn zuvor wurde für jedes Gerät ein Beitrag erhoben, der Pauschalpreis von ehemals 17,50 Euro (ab 2021 beträgt er 18,36 Euro) muss inzwischen aber auch bezahlt werden, wenn gar kein Fernseher oder Radio in einer Wohnung vorhanden ist. Begründet wird dies durch die Möglichkeit der Nutzung, nicht durch den aktiven Gebrauch.
- Der Betrag muss pro Haushalt bezahlt werden, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen.
- Hintergrund des Rundfunkbeitrags ist die Gewährleistung von unabhängigen Medien in einer Demokratie, die staatsfern und frei von anderen Einflussnahmen ein Vollprogramm anbieten.
GEZ umgehen: Diese Personen können es
- Wenn Sie in eine WG oder zu einem Lebenspartner ziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Immerhin wird der Rundfunkbeitrag ja dann bereits von einer anderen Person in der Wohnung gezahlt. Allerdings sollten Sie hier natürlich trotzdem im Vorhinein klären, ob es nicht fairer wäre, wenn alle dann dort lebenden Parteien die Kosten unter sich aufteilen. Ansonsten gilt: Eine Wohnung – ein Beitrag.
- Dafür müssen Sie lediglich das Online-Portal des "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices" aufrufen. Dort finden Sie das Formular zur "Abmeldung der Wohnung/en". Dort müssen Sie angeben: "Ich ziehe zu einem Beitragszahler. Mein Mitbewohner/Lebenspartner/Familienangehöriger zahlt bereits Rundfunkbeiträge für die Wohnung". Sie sollten darauf achten, in jedem Fall die Beitragsnummer des zahlenden Bewohners anzugeben.
- Dieses Formular können Sie auch dann nutzen, wenn Sie ins Ausland umziehen, eine Wohnung kündigen oder einen Verstorbenen abmelden wollen.
- Darüber hinaus gibt es Ausnahmefälle, die zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag bewilligt werden: Dazu zählen Personen, die BAföG, Arbeitslosengeld ll (Hartz IV) oder Sozialhilfe beziehen. Allgemein ist eine Befreiung für Haushalte möglich, die einer "besonderen wirtschaftlichen Härte" unterliegen. Für Schwerbehinderte gibt es eine Beitragsminderung.
- Unterliegen Sie den Bestimmungen eines "besonderen wirtschaftlichen Härtefalls" können Sie das Formular "Antrag auf Befreiung und Ermäßigung aus sozialen und gesundheitlichen Gründen" ausfüllen.
- Anschließend drucken Sie dieses aus und schicken es, mitsamt den geforderten Nachweisen an die Adresse des Beitragsservices: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice 50656 Köln
(Tipp ursprünglich verfasst von: Felix Wölwer)