Hund und katze von der steuer absetzen

Tierhaftpflichtversicherung

Die Kosten für eine Tierhaftpflichtversicherung, wie sie zum Beispiel Hundehalter abschließen müssen, können als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden. Sie gilt als private Versicherung analog der privaten Haftpflichtversicherung. Eine Krankenversicherung für das Haustier kann wiederum nicht steuerlich geltend gemacht werden – außer auch hier, es handelt sich um einen Assistenz- oder einen Diensthund.

Wie teuer sind Haustiere? Bei einer Lebenserwartung in 16 bis 20 Jahren geben Katzenbesitzer insgesamt rund 11.450 Euro aus. Hunde haben je nach Rasse und Größe eine unterschiedliche Lebenserwartung. Sie werden im Durchschnitt etwa 14 Jahre alt. Je nach Größe kostet das Tier über das gesamte Leben inklusive Anschaffung zwischen 12.000 und 17.000 Euro. Goldhamster hingegen sind verhältnismäßig günstig, werden aber auch nicht besonders alt. Bei einer Lebensdauer von zwei bis drei Jahren müssen Besitzer mit 800 Euro rechnen. Wer Meerschweinchen oder Kaninchen hält, gibt für jeweils zwei Tiere insgesamt rund 7.000 Euro aus. Vögel können je nach Art etwa 15 Jahre alt werden. Sie brauchen Gesellschaft. Am besten ist, sich zwei Tiere einer Art anzuschaffen. Die jährlichen Kosten liegen zwischen 50 und 100 Euro.

Berufliche Tierhaltung – Assistenzhund

Ein Diensthund kann als Arbeitsmittel angesehen werden und der Besitzer kann somit die Kosten für die Pflege des Hundes von der Steuer absetzen. Das heißt, Futter, Leine, Hundegeschirr und Tierarzt gelten als Werbungskosten.

Diensthunde werden in der Regel in den eigenen Reihen ausgebildet. Anders sieht es bei Assistenzhunden oder Blindenhunden aus. Ihre Ausbildung kann in die Tausende gehen und muss im Fall von Assistenzhunden oftmals von den neuen Besitzern getragen werden. Bei Blindenhunden übernehmen zumeist die Krankenkassen die Kosten der Anschaffung. Die täglichen Ausgaben lassen sich beim Finanzamt anrechnen, wenn der Hund ärztlich verordnet wurde.

Hundefriseur und Hundebetreuung

Nicht jeder Hund muss zwingend zum Hundefriseur. Da stellt sich die Frage, ob die Kosten für Waschen, Schneiden, Legen auch auf der Steuererklärung angegeben werden können. Ja, lautet die Antwort – und zwar als haushaltsnahe Dienstleistung. Mit einer Einschränkung: Das Frisieren muss in den eigenen vier Wänden und nicht im Hundesalon erfolgen.

Das gleiche gilt für die Betreuung eines Hundes: Sie gilt steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistung, wenn die Betreuung im Haushalt – also zu Hause – erfolgt. Die Unterbringung des Vierbeiners in einer Hundepension oder einer Hundetagesstätte kann nicht abgesetzt werden.

Gassigehen durch Hundesitter

Bisher akzeptierten die Finanzämter lediglich Kosten für die Fütterung, Fellpflege oder Betreuung, wenn diese innerhalb der Wohnung oder im Haus des Tierbesitzers erfolgten. Am 25. September 2017 erklärte jedoch der Bundesfinanzhof das Gassigehen zur haushaltsnahen Dienstleistung (Az.: VI B 25/17). Das bedeutet: Wer seinen Hund von einem Tierbetreuer ausführen lässt, kann die Kosten auch als solche in der Steuererklärung angeben.

Entscheidend dabei ist, ob die Leistungen im Zusammenhang mit der Haushaltsführung stehen. Darunter fallen auch regelmäßig anfallende hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die üblicherweise vom Steuerzahler selbst oder anderen Haushaltsmitgliedern übernommen werden. Dies trifft auch auf das Ausführen des Hundes zu, so der Bundesfinanzhof.

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Eine kleine Einschränkung gibt es jedoch auch hier: Der Hundesitter muss den Vierbeiner aus dem Haushalt abholen und im Anschluss dort auch wieder abliefern.

Das Tier im Haus kostet richtig Geld. Das geht los bei der Anschaffung, die bei Hunden in der Regel einige hundert bis weit über tausend Euro kosten kann. Aber auch die Kosten für den Katzenfindling oder das Geburtstagsgeschenk Wüstenrennmaus haben es in sich. Da lohnt sich die Klärung der Frage, ob Du Deine Haustiere steuerlich absetzen kannst.

Gewisse Kosten für dein Haustier gelten als Sonderausgabe. Dann kannst du sie auch von der Steuer absetzen.
  1. Haustiere steuerlich absetzen
  2. Was kannst Du nicht über Deine Haustiere steuerlich absetzen?
  3. Das fiskale Nein zu Tierarztkosten
  4. Tipp: Tierkrankenversicherung und Tierhaftpflichtversicherung
  5. Tierverkauf – steuerfrei oder steuerpflichtig?

Katze, Hamster, Fisch und Vogel – Haustiere steuerlich absetzen

Im Prinzip geht es dem Steuergesetzgeber bei der Geltendmachung von Ausgaben um die Definition. Betriebsausgaben erkennt der Fiskus als absetzbar an. Solange Du Kosten hast, die für Dein Unternehmen erforderlich sind, kannst Du auch Haustiere steuerlich absetzen.

Im Privatbereich ist für die steuerliche Anerkennung eine Definition, die zu den Sonderausgaben gehört oder als haushaltsnahe Dienstleistung notwendig. Wenn Du plausibel erklären kannst, dass die Kosten für die Goldfische als Sonderausgabe zu betrachten sind, dann kannst Du Deine Haustiere steuerlich absetzen. Prinzipiell sind absetzbar:

  • Diensttiere
  • Versicherungen
  • Pflege
  • Betreuung

Diensttiere und die Steuererklärung: Der Hund als Mitarbeiter

Der Bundesfinanzhof entschied in einem grundlegenden Urteil vor einigen Jahren, dass Hunde, die im beruflichen Dienst eingesetzt werden, als Arbeitsmittel aufzufassen sind. Der Gesetzgeber stellt Deine Ausgaben für das im Dienst eingesetzte Tier damit zum Beispiel den Kosten für Dienstfahrten oder für Fachliteratur gleich. Daraus ergibt sich, dass sämtliche Kosten, die für Dein Tier anfallen – angefangen beim Futter, über die Leine, den Tierarzt oder die Versicherung bis hin zur Hundesteuer – als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Diensthunde kannst Du demzufolge vollständig als mitarbeitende Haustiere steuerlich absetzen.

Versicherungen für Tiere von der Steuer absetzen

Wenn Du eine Tierhaftpflichtversicherung für Deine Vierbeiner abgeschlossen hast, dann kannst Du diese Kosten für Deine Haustiere steuerlich absetzen. Meist ist eine solche Versicherung für Hunde oder Katzen nötig. Die Tierhaftpflichtversicherung gehört zu den privaten Versicherungen und wird vom Finanzamt als Sonderausgabe anerkannt.

Tierpflege als Dienstleistung absetzen

Haushaltsnahe Dienstleistungen erkennt das Finanzamt als steuerlich absetzbar an. Dazu gehört auch die Pflege Deiner Haustiere, solange sie innerhalb Deines Haushaltes geschieht. Wenn Du also einen Tierpfleger engagierst, der Deinen Tieren in Deiner Wohnung eine Fellpflege angedeihen lässt oder die Krallen schneidet, dann lohnt es sich, die Rechnungen aufzubewahren. Denn Du kannst diese Ausgaben für Deine Haustiere steuerlich absetzen. Die steuerliche Geltendmachung beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die Behandlung zu Hause. Besucht das Tier hingegen einen Hunde- oder Katzensalon, handelt es sich nicht mehr um eine haushaltsnahe Dienstleistung und die steuerliche Geltendmachung entfällt.

Haustierbetreuung von der Steuer absetzen

Auch die Betreuung Deiner Tiere kannst Du beim Finanzamt geltend machen. Vor einigen Jahren hat der Bundesfinanzhof in Deutschland entschieden, dass die Betreuung von Haustieren auch als haushaltsnahe Dienstleistung anzusehen ist. Sämtliche Aufgaben, die Du normalerweise selbst für Deine Haustiere ausführst, fallen unter den Begriff der haushaltsnahen Dienstleistung, wenn Du sie temporär in andere Hände legst und dafür Kosten anfallen. Wenn Du also einen Betreuer engagierst, der während Deines Urlaubs das Füttern, Reinigen, Ausführen und Spielen Deiner Vierbeiner übernimmt, kannst Du die Ausgaben für Deine Haustiere steuerlich absetzen. Einzige Voraussetzung für die Geltendmachung ist, dass die Betreuung in Deinem Haushalt ausgeführt wird und Du die Quittungen vorlegen kannst.

Was kannst Du nicht über Deine Haustiere steuerlich absetzen?

Viele Ausgaben für Deine Haustiere erkennt das Finanzamt nicht als steuerlich absetzbar an. Dazu gehören die zwei tragenden Posten

  • Tierarzt
  • Hundesteuer

Das fiskale Nein zu Tierarztkosten

Die Ausgaben für den Tierarztbesuch fallen in den Augen des Finanzamtes weder unter die Kategorie haushaltsnahe Dienstleistung noch unter die Handwerksleistungen. Über die Tierarztrechnung lassen sich demnach in der Regel keine Kosten für Haustiere steuerlich absetzen. Doch das fiskale Nein zu Tierarztkosten kennt zwei Ausnahmefälle.

Ausnahme 1: Tierhaltung aus beruflichen Gründen

Aufwendungen für Tiere, die aus beruflichen Gründen gehalten werden, sind in vollem Umfang absetzbar. Daher können Tierhalter die Kosten für ihre beruflich gehaltenen Haustiere steuerlich absetzen, die für die Behandlung, Operation, Impfung oder die Untersuchung zu bezahlen sind. Ihre Tierarztkosten können die Tierhalter in Form von Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Ausnahme 2: Tierhaltung aus gesundheitlichen Gründen

Wer aus gesundheitlichen Gründen auf sein Haustier angewiesen ist, der kann die Kosten für den Tierarzt als außergewöhnliche Belastung absetzen. Die Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung ist jedoch in enge Grenzen gefasst und mit strengen Auflagen verbunden. Der Tierhalter muss demnach aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung und aus therapeutischen Gründen auf das Tier in der Form angewiesen sein, dass die Haltung für  seinen Gesundheitszustand positiv wirkt. Damit das Finanzamt die Geltendmachung anerkennt, ist ein amtsärztliches Attest erforderlich, das bestätigt, dass das Haustier für seinen Tierhalter aus therapeutischen Gründen medizinisch notwendig ist. Das Attest muss dabei ausführlich die Erkrankung des Tierhalters darlegen und erläutern, warum sich das Tier positiv auf den Verlauf der Erkrankung auswirkt. Der Amtsarzt muss zudem das Attest unbedingt vor dem Kauf des Haustieres ausstellen, um Zweifel an der Begründung auszuschließen.

Tipp: Tierkrankenversicherung und Tierhaftpflichtversicherung

Tierkrankenversicherung kann Kosten sparen

Um hohe Kosten für den Tierarzt zu vermeiden, sollten Tierhalter eine Tierkrankenversicherung abschließen. Die Versicherung übernimmt die Artzrechnungen, die durch medizinische Behandlungen oder Operationen anfallen, entweder teilweise oder sogar vollständig. Abhängig von der Art und Rasse des Tieres bieten viele klassische Versicherer die Übernahme von Kosten für medizinische Behandlungen für Beiträge ab unter 10 Euro pro Monat. Zwar können Tierhalter die Kosten der Krankenversicherung für Haustiere steuerlich nicht steuerlich absetzen. Dennoch ist der Kostenaufwand für die Versicherungsbeiträge im Vergleich zu den Tierarztkosten im Falle einer aufwändigen Behandlung erheblich günstiger.

Tierhaftpflichtversicherung mindert das Risiko

Auch eine Haftpflichtversicherung kann sich für Tierhalter lohnen. Gerade größere Haustiere, wie zum Beispiel Hunde, die auch Schäden oder Unfälle verursachen können, sollten gut versichert sein. Die Tierhaftpflichtversicherung ist steuerlich absetzbar und zählt zu den Sonderausgaben.

Privatvergnügen Hundesteuer

Das Finanzministerium erachtet die Haltung von Hunden als Privatsache und zählt die Ausgaben hierfür zu den Lebenshaltungskosten. Über die Geltendmachung der Hundesteuer kannst Du ebenso keine Kosten für Haustiere steuerlich absetzen.

Ausnahmen von der Hundesteuer

Zwar ist die Hundesteuer, die Tierhalter bezahlen, nicht von der Einkommensteuer absetzbar. Doch in einigen genau vorgegebenen Fällen müssen Tierhalter keine Steuern für ihr Haustier bezahlen. Die Hundesteuer wird von den Städten und Gemeinden erhoben, die darüber bestimmen dürfen, ob, in welcher Höhe und mit welchen Ausnahmen oder Ermäßigungen sie eine Besteuerung der Hundehaltung festsetzen. In der Regel sind grundsätzlich Hunde, die zum Zweck des Einkommenserwerbs gehalten werden, von der Besteuerung ausgenommen. Zudem gilt Steuerfreiheit von der Hundesteuer für das Halten von Hunden

  • zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • von Hilfswerken, wie dem Roten Kreuz oder der Johanniter Unfallhilfe
  • für Blinde, Taube oder Schwerhörige
  • für die Bewachung von Herden
  • in Tierheimen
  • in Tierhandlungen
  • im Rettungsdienst

Ermäßigungen der Hundesteuer

Die Höhe der Hundesteuer ist in den folgenden Fällen herabgesetzt:

  • für Hunde, die in Weilern oder Einöden gehalten werden
  • für Hunde, die für die Jagd eingesetzt werden

Tierverkauf – steuerfrei oder steuerpflichtig?

Wer Tiere mit Gewinnabsicht verkauft, betreibt ein Gewerbe und muss seine Einnahmen aus dem Tierverkauf versteuern. Der Verkaufspreis für Tiere, die nicht für ein Gewerbe angeschafft, aber aus sonstigen beruflichen Gründen gehalten werden, muss nur dann versteuert werden, wenn durch das Tier Gewinne erzielt werden. Wenn das Tier, wie zum Beispiel ein Therapiehund, zur Gewinnung von Einkünften dient und sein Halter die Aufwendungen als Kosten für Haustiere steuerlich absetzen kann, ist der Verkauf bis zu einem bestimmten Alter steuerpflichtig. Dahingegen wird der Verkauf von Tieren, die rein privat gehalten werden, die nicht mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen und auch nicht zur Förderung der Einnahmen dienen, als sogenanntes privates Veräußerungsgeschäft bezeichnet, das nicht steuerbar ist.

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Welche Kosten für den Hund kann man steuerlich absetzen?

Die Hundesteuer ist nicht absetzbar. Sie gilt als private Ausgabe und zählt zu deinen Lebenshaltungskosten.

Kann man Tierkosten von der Steuer absetzen?

Krankheitskosten werden zum Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit aufgewendet. Alles, was darunter fällt, kannst Du in der Einkommensteuererklärung 2021 in der Zeile 31 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

Was kann ich unter außergewöhnliche Belastung absetzen?

Zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen zahlreiche Kostenarten, beispielsweise Krankheitskosten, Kurkosten, Pflegekosten, Bestattungskosten, Wiederbeschaffungskosten nach einer Katastrophe wie einem Hochwasser sowie Unterhaltsleistungen an Bedürftige.

Kann man eine Hundekrankenversicherung von der Steuer absetzen?

Die Tierversicherung gilt als absetzbar, wenn du ein Tier zur Berufsausübung brauchst. Schäfer beispielsweise, die Hütehunde halten, können jede Hundeversicherung von der Steuer absetzen, also etwa eine Hunde OP Versicherung. Du als Privatperson kannst die Tierkrankenversicherung hingegen nicht von der Steuer absetzen.

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