Hartz 4 gleich arbeitslosengeld 2

Die wohl bedeutsamste Reform in der deutschen Sozialgeschichte legte 2005 einen holprigen Start hin: Es begann mit Software-Problemen, dann fehlten Bankdaten für die Überweisungen von Arbeitslosengeld II, die Kommunen und Arbeitsagenturen vor Ort verknäuelten sich unterdessen im Kompetenzgerangel, weil sie plötzlich in den Jobcentern zusammenarbeiten sollten.

Vor allem aber polarisierte die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Grundsicherung, der Kern der Hartz IV-Gesetze, die Bevölkerung. Und ob die soziale Rosskur gewirkt hat, weiß bis heute niemand sicher zu sagen: Welchen Anteil die Reform an der Verbesserung der Arbeitslosenzahlen hatte und welchen die Konjunktur, bleibt unter Fachleuten aus Politik und Wirtschaft umstritten. Und so ebbt die Kritik an der Reform gut 15 Jahre nach ihrer Umsetzung nicht ab.

Im Jahr 2005, als die Hartz-Reform in Kraft trat, waren in Deutschland fast fünf Millionen Menschen ohne Arbeit. 1,8 Millionen von ihnen waren Langzeitarbeitslose. Hartz-Befürworter führen den anschließenden Konjunkturaufschwung und die zeitweilige Halbierung der Arbeitslosigkeit maßgeblich auf die Sozialreform zurück. Bei Beschäftigung und Jugendarbeitslosigkeit stehe Deutschland im internationalen Vergleich gut da. Der Trend der zuvor ständig wachsenden Sockelarbeitslosigkeit sei gebrochen worden, Arbeitslose würden seither systematisch gefördert. Kritiker sehen indessen die Konjunktur als Treiber dieser Entwicklung und prangern die soziale Kälte an, die sich mit Hartz IV in der Bundesrepublik breitgemacht habe.

Die finanzielle Situation von Millionen Langzeitarbeitslosen und deren Familien hat sich verschlechtert. Langzeiterwerbslose, die vorher Arbeitslosenhilfe erhielten, sind jetzt Fälle für die Fürsorge, wodurch sich auch die Kinderarmut beinahe verdoppelt hat. Kurz vor der Einführung von Hartz IV gab es rund 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Sozialhilfe bezogen. Inzwischen liegt die Zahl der minderjährigen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen seit Jahren bei knapp zwei Millionen. Laut dem Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe wurden Hartz-IV-Bezieher sukzessive immer weiter von der allgemeinen Einkommensentwicklung abgekoppelt.

Kritiker sagen, Hartz IV habe zu Dumpinglöhnen geführt und in der Folge dazu, dass Millionen Menschen nicht mehr von ihrer Arbeit leben können. Das Arbeitslosengeld II war als ergänzende Transferleistung gedacht für geringen Lohn. Von den niedrigen Löhnen profitierten die Arbeitgeber und schufen mehr solcher Jobs, analysiert der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge: Das war das „Haupteinfallstor für heutige Erwerbs-, Familien- und Kinderarmut wie für spätere Altersarmut“, die „mittlerweile beinahe ein Viertel der Beschäftigten umfasst“. Verstärkend für die Entwicklung ist: Erwerbslose sind gezwungen, auch kurz befristete Tätigkeiten anzunehmen. Sie landen danach oft bald wieder in Hartz IV. Hartz IV wird so zum Dauerzustand, Phasen von aufstockendem Bezug und Erwerbslosigkeit wechseln sich ab. Ein Job, der die Existenz sichert, kommt aber nicht.

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe kommt in einer jüngeren Untersuchung zu dem Schluss, die Hartz-Gesetze hätten zwar die Arbeitslosigkeit gesenkt, doch zugleich habe die Armut im Land stark zugenommen. Aus kritischer Sicht wirkte Hartz IV demnach doppelt negativ: Die Empfänger von Transferleistungen werden immer ärmer und die Personengruppe, die es trifft, immer größer. Das Arbeitsklima ist rauer als vor der Reform: „Für die Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II ist Hartz IV ein Disziplinierungsinstrument und für ‚normale‘ Arbeitnehmer/-innen eine Drohkulisse und ein Druckmittel“, so der Politikwissenschaftler Butterwegge.

Kritiker sagen auch, Hartz IV mache krank. Denn Druck wird nicht nur auf das Lohnniveau geübt, sondern auch auf den einzelnen arbeitslosen Menschen: Er oder sie muss fast jeden Job annehmen, sonst werden Leistungen gekürzt. Wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in seiner vorläufig letzten Studie von 2013 feststellte, leiden bis zu 40 Prozent der Empfänger von Hartz IV an einer psychischen Erkrankung, ein Großteil unter Depressionen. Ein Henne-Ei-Problem? Praktizierende Ärzte geben hier zu bedenken, dass Menschen mit Depressionen häufig ihre Arbeit verlieren und große Schwierigkeiten haben, sich erfolgreich anderswo zu bewerben.

Der Name täuscht darüber hinweg, dass diese beiden Modelle der finanziellen Unterstützung für Arbeitssuchende grundverschieden sind. Während es sich bei ALG I um eine Versicherungsleistung handelt, ist ALG II eine staatliche Leistung für Bedürftige.

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Arbeitslosengeld I

Wer über einen bestimmten Zeitraum gearbeitet und dabei in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, der hat sich einen Anspruch auf die Versicherungsleistung ALG I sozusagen erwirtschaftet.

Die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind unabhängig vom Vermögen des Empfängers. Eine Kürzung aufgrund bestehender Ersparnisse ist nicht möglich.

Empfänger von ALG I müssen jedoch berücksichtigen, dass Einkünfte aus Nebentätigkeiten auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. Die Nebentätigkeit darf außerdem den zeitlichen Rahmen von 15 Wochenstunden nicht überschreiten, ansonsten liegt keine Arbeitslosigkeit mehr vor, womit auch der  Anspruch auf ALG I entfällt.

Höhe der Leistungen

Die Höhe des ALG I ist keine fixe Summe, sondern richtet sich nach dem bisherigen Verdienst des Antragstellers. Wer keine Kinder hat, dem stehen 60 % seines letzten Nettogehalts zu. Wer Kinder hat, der bekommt 67 % aus der Arbeitslosenversicherung.

Zusätzlich zu diesen Zahlungen werden auch die Beiträge für Krankenkasse, Pflegeversicherung und Rentenversicherung übernommen. Sogar die Kosten für eine private Krankenversicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen übernommen. Das ist der Fall bei ALG I-Empfängern, die schon fünf Jahre in der Versicherung Mitglied sind. Allerdings werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung maximal bis zur Höhe der Beiträge einer gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Für die Rentenversicherung gilt: Es finden zwar weiterhin Einzahlungen statt, doch entsprechend des verringerten Einkommens fallen auch die Beiträge hier niedriger aus, was sich wiederum später auf den Rentenanspruch auswirkt.

Wie lange besteht ein Anspruch?

Einen Anspruch auf ALG I hat ein Arbeitnehmer erst, wenn er innerhalb von zwei Jahren mindesten 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Und auch der Anspruchszeitraum ist abhängig von der Dauer der Einzahlung.

Für Arbeitslose über 50 Jahre greift eine Sonderregelung, sie haben Anspruch auf eine verlängerte Bezugsdauer:

Alter

Einzahlung (in Monaten)

Bezug (in Monaten)bis 5012
16
20
246
8
10
1250 – 55301555 – 583618ab 584824

Arbeitslosengeld II

ALG II  (im Volksmund besser bekannt als Hartz IV) ist eine staatlich finanzierte Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll den Lebensunterhalt all derer sichern, die keine oder nur wenig Leistung aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung bekommen. So haben auch Arbeitnehmer einen Anspruch auf ALG II, wenn ihr Gehalt nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.

2005 wurde das ALG II als eine Verbindung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe eingeführt. Da es sich um eine staatliche Leistung handelt, wird vor der Zahlung zunächst geprüft, ob tatsächlich ein Anspruch besteht bzw. Hilfebedürftigkeit vorliegt. Hierfür wird das gesamte Einkommen und Vermögen der Bedarfsgemeinschaft ermittelt.

Info


Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören Ehepartner, Kinder, Verwandte und alle, die in einer wirtschaftlichen oder eheähnlichen Gemeinschaft mit dem Antragsteller leben.

Während so auch das Kindergeld als Einkommen angerechnet wird, gibt es einige finanzielle Rücklagen, die bei der Ermittlung des Vermögens unangetastet bleiben müssen. Dazu zählen Formen der privaten Altersvorsorge wie Riester- oder Rürup-Rente.

Höhe der Leistungen

Für die Zahlungen des ALG II gibt es feste Regelsätze. Für Kinder werden – je nach Alter – unterschiedliche Beträge gezahlt. Die Höhe der Leistungen ist daher abhängig von der Bedarfsgemeinschaft.

Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Ist ein Antragsteller alleinerziehen oder muss ein behindertes Kind versorgt werden, wirkt sich das auf die Höhe der Leistungen aus, ebenso wie die Schwangerschaft einer Antragstellerin.

Zusätzlich werden auch die Kosten für Unterkunft oder Heizung übernommen – immer vorausgesetzt, dass sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegen.

Wie lange besteht Anspruch?

Der Anspruch auf ALG II besteht, solange der Empfänger arbeitslos gemeldet ist und Hilfebedürftigkeit besteht. Allerdings gelten strenge Auflagen. Wer Meldefristen versäumt oder bei der Suche nach einer Anstellung nicht genügend Eigenbemühungen an den Tag legt, läuft Gefahr, dass seine Leistungen gekürzt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Hartz 4 und Grundsicherung?

Arbeitslosengeld II ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende und somit eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Umgangssprachlich wird das Arbeitslosengeld II auch als Hartz IV bezeichnet.

Werden Hartz 4 Empfänger als Arbeitslose gezählt?

Viele erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger erhalten vielmehr nun Arbeitslosengeld II und zählen damit zu den Arbeitslosen. Oder sie haben einen Ein-Euro-Job angenommen und zählen somit zu den Beschäftigten. Unterm Strich bescherte Hartz IV der Statistik 200.000 bis 300.000 Arbeitslose mehr, schätzt das IAB.

Was zählt als ALG 2?

Unterhaltsleistungen, Kindergeld, Renten, Kapital- und Zinserträge, einmalige Einnahmen (zum Beispiel Steuererstattungen, Abfindungen, Erbschaften), Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld, BAföG.

Wo ist der Unterschied zwischen Arbeitslosengeld 1 und 2?

Während das Arbeitslosengeld grundsätzlich nach einem Jahr endet (Ausnahmen gibt es für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) erhalten Sie Arbeitslosengeld II so lange, wie Sie finanzielle Unterstützung benötigen. In der Regel wird das Arbeitslosengeld II für 12 Monate bewilligt.