Fällt die schule morgen in niedersachsen aus

Unwetter

Wenn bei extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen.

© Hannover.de

Schulfrei bei Unwetter oder Hitze

Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen. Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:
- Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen (auf "Schulausfälle Niedersachsen" klicken)
- Die Landeshauptstadt, die Region und die Feuerwehr Hannover nutzen auch die Katwarn-App, um über Schulausfälle zu informieren.

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.

(Quelle: Niedersächsische Landesschulbehörde)

PRESSEMITTEILUNG des RLSB (Regionales Landesamt für Schule und Bildung)

Wegen der Unwetterwarnung für die nächsten Tage kann es kurzfristig zu Schulausfällen kommen, wenn die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr si cher gewährleistet werden können.

Die jeweiligen Landkreise sind für die Schülerbeförderung zuständig und treffen in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages die Entscheidung, ob Unterricht stattfin den kann oder nicht. Genaue Informationen werden dann umgehend über die bekannten re gionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten be kannt gegeben. Manche Landkreise stellen diese Hinweise auf ihrer Homepage ein oder bieten einen Service per SMS-Benachrichtigung.

Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet: Die Verkehrsmanagementzentrale Nie dersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse www.vmz niedersachsen.de Klicken Sie dort auf der Startseite einfach auf den Button „Schulausfälle“.

Wenn die Sicherheit der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unter richtsausfall angeordnet worden ist.

Wichtig: Trotz Unterrichtsausfall gewährleisten alle Schulen Betreuung für Schülerinnen und Schüler, die nicht zu Hause bleiben können und deswegen zur Schule kommen.

Land setzt bewährtes Konzept fort: Neues Schuljahr 2022/23 beginnt mit „intensivierter freiwilliger Testphase“:

Presseinformation vom 24.08.2022

Unterricht

Es gilt Präsenzunterricht an allen Schulen, solange die örtlichen Gesundheitsbehörden keine andere Weisung geben.

Testen

Das neue Schuljahr 2022/23 in Niedersachsen beginnt nach den Sommerferien am Donnerstag, 25. August, mit einer intensivierten Testphase - allerdings auf freiwilliger Basis:

An den ersten fünf Schultagen bis einschließlich Mittwoch, 31. August, können sich die Schülerinnen und Schüler zu Hause testen, bevor sie sich auf den Weg in die Schule machen.

Nach dem Ende der intensiven Testphase setzen die Schulen das bisherige und bewährte Verfahren mit freiwilligen Testangeboten für alle Schülerinnen und Schüler sowie Beschäftigten fort. Dafür stellt das Land weiterhin jeder Schülerin und jedem Schüler bis zu 2 Tests pro Woche zur Verfügung. Eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht weiterhin nicht. Freiwillig kann und darf jedoch eine Maske getragen werden.

» Weitere Informationen des Niedersächsischen Kultusministeriums

Absonderung bei Infektionsfall

Die aktuelle Niedersächsische Absonderungsverordnung sieht vor, dass sich alle Personen, die sich nachweislich mit COVID-19 infiziert haben, fünf Tage in häusliche Isolation begeben müssen. Die Isolationspflicht endet nach 48 Stunden Symptomfreiheit, nicht jedoch vor Ablauf der 5 Tage. Zudem wird die wiederholte (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests und die Selbstisolation empfohlen, bis ein Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Die Pflicht zur Quarantäne für Kontaktpersonen entfällt. Kontaktpersonen wird an den fünf auf den letzten Kontakt folgenden Tagen die selbstständige Kontaktreduzierung, insbesondere zu Personen, die Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf angehören, sowie die tägliche (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltests empfohlen.

Schülerinnen und Schüler, die sich als Kontaktperson oder aufgrund eines freiwillig durchgeführten positiven Selbsttests selbstständig absondern, verletzen nicht ihre Schulpflicht. Der Lernstoff ist selbstständig zu erarbeiten.

» Ausführliche Informationen zum Thema Absonderung und was zu tun ist, wenn Symptome vorliegen bzw. der Schnelltest positiv ist.


Masken

Die Vorgaben zum Tragen einer Maske (medizinische Mund-Nasen-Bedeckung) auf dem Schulgelände entfällt. Freiwillig kann bzw. darf Maske getragen werden.

Im ÖPNV ist eine FFP2 Maske (oder vergleichbar) oder eine medizinische Maske erforderlich.

Lüften

Sachgerechtes Lüften bleibt ein wichtiger Baustein beim Gesundheits- und Infektionsschutz. Eine regelmäßige und hohe Frischluftzufuhr bewirkt, dass potentiell virushaltige Luftpartikel konsequent abtransportiert werden. Dabei gilt die Faustregel 20-5-20 - also so oft wie möglich (mindestens zur Hälfte einer Unterrichtsstunde) für zirka fünf Minuten Stoß- oder Querlüftung. Zudem muss vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen gelüftet werden.


Ist in Niedersachsen morgen auch schulfrei?

Keine Schulausfälle in Niedersachsen bekannt!

Ist am 18 Februar Schulausfall in Niedersachsen?

Musste am Donnerstag noch in weiten Teilen des Landes Niedersachsen die Schule abgesagt werden, kann der Unterricht aller Voraussicht nach am Freitag, 18. Februar 2022, wieder stattfinden – mit einer Ausnahme.

Wann entscheidet Niedersachsen über schulausfall?

Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen: Landkreise entscheiden. Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen die Landkreise oder kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages.

Warum schulausfall bei Sturm?

Entscheidend dafür, ob der Unterricht ausfällt oder nicht, ist die Frage, ob die Schülerinnen und Schüler wegen der Wetterverhältnisse auf ihrem Schulweg in eine Gefahrensituation geraten können. Wenn die Sicherheit auf dem Schulweg nicht gewährleistet ist, dürfen Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben.

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