Bis wann muss eine Regierung gebildet werden

Nach der Nationalratswahl steht fest, welche Partei wieviele Stimmen erhalten hat. Dies kann bei der Regierungsbildung sehr entscheidend sein. Der Bundespräsident erteilt einer Person den Auftrag zur Regierungsbildung, von der er hofft, dass sie eine Mehrheit im Nationalrat hinter sich hat. Koalitionen werden natürlich nur dann gebildet, wenn keine Partei eine absolute Mehrheit erhält.

Der Bundespräsident ist bei der Ernennung des Bundeskanzlers an keine Vorschläge gebunden, kann also frei entscheiden, wen er auswählt. In der Regel ist das de Spitzenkandidat oder der Parteiobmann oder die Parteiobfrau der stimmenstärksten Partei. Der zukünftige Bundeskanzler schlägt nach den Regierungsverhandlungen dem Bundespräsidenten Personen vor, die er für die Ministerämter vorgesehen hat. Hat der Bundespräsident mit der Personalentscheidung kein Problem, wird die neue Bundesregierung von ihm angelobt und tritt ihre Arbeit an.

Aber bis es zu einer Angelobung kommt, bedarf es viel harter Arbeit. Jede Partei will ihre Interessen vertreten, daher wird bei Regierungsbildungen oft sehr lange verhandelt, da jede Partei ihre Anliegen einbringen möchte. Je nach Wahlergebnis sind folgende Regierungsformen möglich:

Koalitionsregierung

Meist ist es die Ausnahme, dass eine Partei die absolute Mehrheit erreicht, daher müssen sich die Parteien zusammenschließen, um die absolute Mehrheit im Nationalrat zu erreichen. Dies kann durch eine große oder eine kleine Koalition geschehen:

  • Große Koalition: Die beiden stimmenstärksten Parteien bilden die Bundesregierung.
  • Kleine Koalition: Eine größere Partei bildet mit einer kleinen die Bundesregierung.

Alleinregierung

Alleinregierung bedeutet, dass alle Mitglieder der Bundesregierung von einer Partei kommen. Bei einer absoluten Alleinregierung bildet eine Partei die Regierung, die bei der Nationalratswahl die absolute Mehrheit (50 % + 1 Stimme) erreicht hat.

Minderheitsregierung

Die Partei, die nicht über eine Mehrheit im Nationalrat verfügt, bildet alleine eine Regierung.

Jetzt werdet ihr euch wahrscheinlich fragen, warum man sich um eine Koalition bemüht, wenn man auch alleine eine Regierung bilden kann. Ganz einfach: Um einen Antrag im Nationalrat beschließen zu können, benötigt man eine absolute Mehrheit. Daher ist es sinnvoll, wenn die Mehrheit der Abgeordneten derselben Partei angehören, die auch die Bundesregierung stellt.

Konzentrationsregierung

Alle Parteien bilden gemeinsam die Bundesregierung. So geschehen im Jahren 1945 nach dem 2. Weltkrieg.

Und die Opposition kontrolliert die Regierung:

Alle anderen Parteien, die nicht in der Bundesregierung vertreten sind, zählen im Parlament zur Opposition. Die Aufgabe der Opposition ist es, die Regierungsarbeit zu kontrollieren, zu kritisieren und Alternativen aufzuzeigen.

Die Opposition kann zur Kontrolle der Regierung auf ihre parlamentarischen Kontrollrechte zurückgreifen:

  • Fragerecht: Die Abgeordneten können schriftlich oder mündlich Fragen an
    die Bundesminister stellen.
  • Zitationsrecht: Mit einfacher Mehrheit der Abgeordneten kann ein Bundesminister
    in den Nationalrat zur Debatte geladen werden.
  • Untersuchungsausschuss: Mit einfacher Mehrheit kann ein Untersuchungsausschuss
    eingesetzt werden, der bestimmte politische Fälle klären soll.
  • Misstrauensantrag: Mit einfacher Mehrheit kann der Bundesregierung oder
    einzelnen Regierungsmitgliedern das „Vertrauen“ entzogen werden, d.h.
    Verlust des Amtes.

Artikel 62

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.

Artikel 63

(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.

(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.

(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.

(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.

Artikel 64

(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.

(2) Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.

Artikel 65

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Artikel 65a

(1) Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.

(2) (weggefallen)

Artikel 66

Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.

Artikel 67

(1) Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Mißtrauen nur dadurch aussprechen, daß er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt und den Bundespräsidenten ersucht, den Bundeskanzler zu entlassen. Der Bundespräsident muß dem Ersuchen entsprechen und den Gewählten ernennen.

(2) Zwischen dem Antrage und der Wahl müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Artikel 68

(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.

(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.

Artikel 69

(1) Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.

(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.

(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

Wie lange dauert die Legislaturperiode?

„(1) Der Bundestag wird vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen auf vier Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages. Die Neuwahl findet frühestens sechsundvierzig, spätestens achtundvierzig Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.

Warum muss eine Koalition gebildet werden?

Parteien koalieren in vielen Staaten miteinander, um eine stabile Regierung zu bilden (Regierungskoalition). Dies ist nötig, wenn – wie oft in politischen Systemen mit Verhältniswahlrecht – eine Partei oder Fraktion allein nicht über die dafür nötige absolute Mehrheit der Abgeordneten im Parlament verfügt.

Wie kann man in Deutschland die Regierung abwählen?

Durch diese Verpflichtung wird die starke Stellung des Bundeskanzlers in der Verfassungskonstruktion des Grundgesetzes betont: Es genügt zu seiner Abwahl nicht, dass er eine Mehrheit des Bundestages gegen sich hat; vielmehr muss der Bundestag eine Alternative zu ihm wählen.

Wann ist die nächste Legislaturperiode?

20. Deutscher Bundestag.