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Die Minijob-Zentrale ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See in 45115 Essen und seit dem 1. April 2003 zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte (§ 28i Satz 5 SGB IV).

Zur Internetseite der Minijob-Zentrale gelangen Sie hier.

Für Arbeitgeber, die die Ausfüllhilfe sv.net nutzen, empfehlen wir die "Erklärt! sv.net bei Minijobs"-Videos der Minijob-Zentrale. In den Filmen erfahren Sie, wie Sie Ihre Minijobber an- und abmelden oder Beitragsnachweise und Jahresmeldungen erstellen. Auch die grundsätzliche Installation der Software sv.net wird erläutert.

Zu den "Erklärt! sv.net bei Minijobs"-Videos gelangen Sie hier.

Quelle: Experten-Lexikon der DRV

27. November 2020 2 Minuten zu lesen

Zusammen mit der Lohnabrechnung für Ihre Beschäftigten müssen Sie als Arbeitgeber auch Meldungen an die Sozialversicherung erstellen. Monatlich ist für jeden Mitarbeiter zu prüfen, ob Meldungen wegen Ein- oder Austritten, wegen Unterbrechungen oder Änderungen in wichtigen Merkmalen (z. B. Ausbildungsverhältnis, Krankenkassenmitgliedschaft, Versicherungspflicht in den einzelnen SV-Zweigen) zu erstellen sind. Neben der korrekten und fristgerechten Übermittlung an die Sozialversicherung kommt es dabei vor allem auf die richtigen Kennzeichen an.

Seit Mitte 2020 haftet ausdrücklich der Arbeitgeber für etwaige Meldefehler. Grundlage dafür ist das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“. Anders als die Haftungsfrage tritt die Mehrheit der darin festgeschriebenen Neuregelungen erst ab 2021 in Kraft. Wir geben Ihnen nachfolgend einen Überblick.

Mehrfachbeschäftigungen & Co.: Änderungen bei den Kennzeichnungspflichten

Zunächst eine Erleichterung: Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen mussten bisher vom Arbeitgeber mit dem Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ versehen werden. Diese Meldepflicht wird ab 1. Januar 2021 ersatzlos gestrichen.

Europäische Versicherungsnummer entfällt künftig bei der Meldung zur Sozialversicherung

Wenn ein Beschäftigter bisher keine deutsche Versicherungsnummer hat, aber eine europäische Versicherungsnummer aus seinem Heimatland besitzt, wurde diese bisher bei der Anmeldung des Beschäftigten angegeben. Hierbei musste auch das Geburtsland angegeben werden.

Ab dem Jahr 2022 ändert sich hier die Verfahrensweise. Liegt keine deutsche Versicherungsnummer vor, ist in Anmeldungen zur Sozialversicherung zwingend das Geburtsland anzugeben. Passen Sie Ihre Personalfragebögen bitte entsprechend an, sodass bei der Eingabe der Arbeitnehmerdaten gleich alle notwendigen Felder korrekt befüllt werden können.

Stornierungsmeldungen mit neuem ID-Feld

Irren ist menschlich – und gerade bei Meldungen zur Sozialversicherung gar nicht so selten. Stellen Sie allerdings erst nach der Übermittlung an die Sozialversicherung fest, dass die gemachten Angaben fehlerhaft sind, müssen Sie die Meldung unverzüglich stornieren. Gleiches gilt, falls Sie die Meldung an die falsche Krankenkasse gesendet haben. Auch dann ist schnell zu handeln. Das gilt übrigens auch für Meldungen, die gar nicht hätten abgegeben werden müssen.

Damit Ihre Stornierungsmeldung schnell und eindeutig zugeordnet werden kann, braucht der Empfänger – zusammen mit der korrigierten Meldung – auch die ID des ursprünglichen Datensatzes. Genau für diesen Zweck gibt es künftig das neue Feld „Datensatz-ID Ursprungsmeldung“.

Sozialversicherung: Fehlende Jahresmeldung? Erinnerung erfolgt ab sofort elektronisch

Für alle Mitarbeiter, die bei Ihnen zum 31. Dezember unter Vertrag stehen, müssen Sie bis spätestens 15. Februar des Folgejahres eine Jahresmeldung bei der Sozialversicherung abgeben. Doch jährlich fehlen nach diesem Stichtag bis zu 700.000 Meldungen. Die Erinnerung erfolgte bisher auf dem Postweg. Wesentlich kostengünstiger und effizienter starten die Krankenkassen ins Jahr 2021: Sie dürfen die Jahresmeldungen für 2020 erstmals auch elektronisch anfordern.

Bekommen Sie als Arbeitgeber einen entsprechenden Reminder, dann bedeutet das: Sie haben noch bis zur nächsten Lohnabrechnung Zeit, die ausstehende Meldung zu übermitteln. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings die Jahresmeldungen für Minijobber und die Jahresmeldung zur Unfallversicherung. Hier gilt für die Erinnerungen aber vorerst weiterhin der Postweg.

Lohnabrechnungsrelevante Änderungen komprimiert

Tipps und Tricks rund um die Lohnabrechnung 2021 geben wir Ihnen in unserem kostenfreien Webinar #STAYINFORMED: Das ändert sich zum Jahreswechsel bei der Lohnabrechnung am 1. Dezember 2020 von 10 bis 11 Uhr.

Neu ist für Arbeitgeber aber, dass ab dem Jahr 2022 die Steuer-IDs ihrer gewerblichen Minijobber im elektronischen Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale übermittelt werden müssen. Im Haushaltsscheck-Verfahren erfragt die Minijob-Zentrale die Steuer-ID nur in den Fällen, in denen ausnahmsweise keine Pauschsteuer gezahlt wird.

Was ist eigentlich eine Steuer-ID, in welchen Fällen ist sie zu melden und wie kann man sie beantragen, wenn sie nicht mehr aufzufinden ist?

Diese Fragen klären wir in diesem Blog-Beitrag.

Die Steuer-Identifikationsnummer – was ist das?

Die Steuer-Identifikationsnummer – auch kurz Steuer-ID oder IdNr genannt – ist eine persönliche Identifikationsnummer und besteht aus 11 Ziffern. Sie wird zusammen mit den Stammdaten, die eine Identifizierung des Steuerpflichtigen ermöglichen sollen, in einer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwalteten Datenbank gespeichert. Zu den Stammdaten gehören unter anderem

  • Name (einschließlich früherer Namen),
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Geschlecht sowie
  • die letzte bekannte Anschrift.

Außerdem ist dort auch das zuständige Finanzamt hinterlegt.

Die Steuer-ID wird nur einmal im Leben vergeben und bleibt dauerhaft gültig. Sie ändert sich zum Beispiel auch nicht nach einer Namensänderung, einer Änderung des Personenstandes oder nach einem Umzug. Finanzbehörden sollen durch die Nummer in die Lage versetzt werden, zulässige Überprüfungen vorzunehmen und vorhandene Informationen zuzuordnen.

WICHTIG: Die 11-stellige Nummer lässt für den Nutzer keine Rückschlüsse auf die bei der Finanzverwaltung hinterlegten Daten zu. Aus Gründen des Datenschutzes dürfen nur Finanzbehörden die persönlichen Daten für die Steuer-ID erheben und verwenden.

Wie bekomme ich eine Steuer-Identifikationsnummer?

Bis Ende des Jahres 2008 wurde die Steuer-ID allen Bürgern, die zu diesem Zeitpunkt in Deutschland gemeldet waren, in einem Brief des BZSt mitgeteilt.

Wer in Deutschland gemeldet ist, bekommt seine Steuer-ID seit ihrer Einführung automatisch per Post zugesendet. Auch nach der Geburt eines Kindes erhält dieses bereits den ersten Brief mit der Steuer-ID. Ausländer erhalten ihre Steuer-ID ebenfalls automatisch nach ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in Deutschland.

Die Steuer-ID finden Ihre Beschäftigten entweder

  • auf der jährlichen Lohnsteuerbescheinigung,
  • dem letzten Steuerbescheid, der letzten Steuererklärung
  • dem Schreiben des BZSt bei der erstmaligen Vergabe einer Steuer-ID oder
  • dem Schreiben des Finanzamts im Oktober/November 2011 mit der Information über die gespeicherten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (kurz: ELStAM).

Sind diese Dokumente nicht auffindbar, kann vom Arbeitnehmer auf der Seite des Bundeszentralamts für Steuern eine erneute Mitteilung der Steuer-ID beantragt werden.

Wofür benötige ich die Steuer-ID?

Die Steuer-ID ist bei jeder Kommunikation mit dem Finanzamt, wie beispielsweise bei der Steuererklärung oder der Beantragung von Freistellungsaufträgen, anzugeben. Aber auch bei bestimmten Anträgen auf Sozialleistungen, wie unter anderem Kindergeld oder Rente, wird die Steuer-ID benötigt. Sie ist auch Krankenkassen mitzuteilen, wenn diese Daten über gezahlte oder erstattete Beiträge an die Finanzverwaltung melden muss.

Meldung der Steuer-ID an die Minijob-Zentrale für gewerbliche Minijobber

Ab dem 1. Januar 2022 ist die Steuer-ID ihrer gewerblichen Minijobber auch über das elektronische Meldeverfahren an die Minijob-Zentrale zu übermitteln. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin die Steuer pauschal an die Minijob-Zentrale zahlen oder die individuelle Besteuerung nach der Lohnsteuerklasse über das Finanzamt vornehmen. Zudem müssen Sie in der Datenübermittlung die Art der Versteuerung angeben.

TIPP:

Kümmern Sie sich daher frühzeitig um die Steuer-ID Ihrer Minijobber, damit Sie nicht unter Zeitdruck geraten.

Die Checkliste für Arbeitgeber ist bereits um ein entsprechendes Formularfeld zum Eintragen der Steuer-ID erweitert worden.

Bundeszentralamt für Steuern ist zuständig

Die Minijob-Zentrale kann zum Thema Steuerrecht nur allgemein informieren.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen zur Steueridentifikationsnummer an das Bundeszentralamt für Steuern. Das Bundeszentralamt ist unter der Service-Hotline: 0228 4061240 montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr erreichbar.

Schriftliche Anfragen zur steuerlichen Identifikationsnummer können unter www.bzst.de gestellt werden.

Weitere Informationen zur Steuer-ID im Meldeverfahren erfahren Sie auch in unserem FAQ.

Welche Meldungen über SV net?

sv.net ist ein von den gesetzlichen Krankenkassen zertifiziertes Programm zur manuellen Erstellung und elektronischen Übermittlung unter anderem von Sozialversicherungsmeldungen, Beitrags- nachweisen, Meldungen zur Beantragung von Sozialleistungen etc.

Was ist SV Net Standard?

sv.net/standard ist eine Internetanwendung, die über den Internetbrowser und damit unabhängig vom Betriebssystem funktioniert. Mit Angabe der Betriebsnummer können Arbeitgeber Sozialversicherungsmeldungen, Beitragsnachweise usw. online erstellen und an die gesetzlichen Sozialversicherungsträger übermitteln.

Wie lange gibt es SV NET noch?

Es ist zwingend erforderlich, dass Sie ab dem 1. Juli 2022 nur noch die neue Version 22.1.0 nutzen! Während des Updates steht Ihnen sv.net bis 18:00 Uhr nicht zur Verfügung. Nach dem Update steht Ihnen sv.net/standard automatisch in der neuen Version über Ihren Internetbrowser zur Verfügung.

Ist SV net kostenpflichtig?

Normal-Nutzer können sv.net kostenfrei nutzen. Für Premium-Nutzer kostet eine dreijährige Mitgliedschaft insgesamt 54 Euro (zzgl. Umsatzsteuer).