Bei getrennter veranlagung gleiche steuernummer

Bei getrennter veranlagung gleiche steuernummer

  • Anonymous
  • 3. Mai 2003
  • Erledigt

    • #1

    Hallo!

    Da ich bisher meine Steuererklärung nie mit getrennter Veranlagung gemacht und daher immer nur eine Steuernummer gebraucht habe, wüsste ich gerne, ob ich nun bei getrennter Veranlagung zwei unterschiedliche Steuernummern brauche...

    Oder mus ich einfach die gleiche Steuernummer bei beiden angeben?

    Vielen Dank für jede Antwort!

    • #2

    Sie geben - wenn Sie das erste Mal eine getrennte Veranlagung beantragen, für Beide die gleiche Steuernummer ein.
    Vom FA wird dann automatisch für den Ehepartner (Frau) eine neue Steuernummer erteilt, die dann weiterhin vom Ehepartner bei getrennter Veranlagung benutzt werden muß.

    • #3

    Hallo!

    Und welche Steuernummer muss ich bei den ESt-Erklärungen meiner Kinder angeben, wenn es die ersten von ihnen sind?

    Vielen Dank für die Antwort!

    • #4

    Sie können noch keine Steuernummer für Ihre Kinder eintragen, weil Sie noch keine vom FA zugewiesen bekommen haben.
    Tragen Sie in das Feld der Steuernummer nur den Begriff >NEU< ein.

Haben verheiratete die gleiche Steuer ID?

Sie bleibt ein Leben lang gleich. Auch bei einem Umzug oder einer Heirat ändert sich die Steuer-ID nicht. Die Steuernummer hingegen wird Ihnen vom zuständigen Finanzamt zugeteilt – dort, wo sich Ihr Wohnsitz befindet.

Sollen die Steuernummern für den Fall der Einzelveranlagung von Ehepartnern eingegeben werden?

Die Finanzverwaltung hat zumindest in diesem Punkt Besserung gelobt, und beschlossen, dass bei Einzelveranlagung beiden Eheleuten/eingetragenen Lebenspartnerschaften verschiedene Steuernummern zukünftig zuzuweisen sind. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dazu allerdings nicht.

Warum habe ich zwei Steuernummern?

Eine Person kann mehrere Steuernummern in seinem Leben haben. Beispielsweise erhält man nach einem Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes, nach Heirat oder bei der Anmeldung einer Selbständigkeit eine neue Nummer.

Welche Steuerklasse gilt bei getrennter Veranlagung?

Ehepaare können wählen, ob sie gemeinsam oder getrennt veranlagt werden. Die Ausübung dieses Wahlrechts ist auch dann erlaubt, wenn der Lohnsteuerabzug nach den Steuerklassen III und V durchgeführt wurde, entschied das FG Münster.