Bausparvertrag zuteilungsreif muss ich auszahlen lassen

Die Zuteilungsreife ist sozusagen das Ziel, das es für Sie zu erreichen gilt. Ab dann können Sie sowohl über das angesparte Guthaben als auch das Bauspardarlehen verfügen. Beides zusammen nennt man Bausparsumme.

Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Das hängt von mehreren Faktoren ab. Zum einen müssen Sie das sogenannte Mindestsparguthaben erreicht haben. Wie hoch das genau ist, richtet sich danach, welche Bausparsumme Sie mit der Bausparkasse vereinbart haben.

In der Regel müssen Sie davon zwischen 40 und 50 Prozent über monatliche Einzahlungen selber ansparen. Das Geld, das dann noch bis zur Bausparsumme fehlt, erhalten Sie anschließend als Kredit. Doch Ihre eigene Sparleistung reicht alleine noch nicht aus, damit Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif wird.

Bestimmte Wartezeit darf nicht unterschritten werden

Zusätzlich muss auch die Mindestsparzeit abgelaufen und die notwendige Mindestbewertungszahl erreicht sein. Die Mindestsparzeit dauert in der Regel 18 Monate, kann aber auch länger sein.

Die Mindestbewertungszahl ist eine von der Bausparkasse errechnete Kennzahl, mit der die Kasse für eine faire Zuteilung für alle Bausparer sorgt. Bausparen funktioniert nämlich im Kollektiv.

Nur wenn die Spar- und Tilgungsbeträge aller Bausparer und die Leistungen der Bausparkasse ausgewogen sind, läuft das System rund. Sonst ginge irgendwann das Geld aus.

Die Mindestbewertungszahl regelt deshalb, dass Sie eine bestimmte Zeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung warten müssen. Im Schnitt sind Bausparverträge in Deutschland nach acht bis zehn Jahren zuteilungsreif.

Was kann ich tun, wenn mein Vertrag zuteilungsreif ist?

Hat Ihr Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht, haben Sie mehrere Möglichkeiten:

Zuteilung annehmen

Klassischerweise lassen Sie sich nun die Bausparsumme auszahlen – also das von Ihnen angesparte Guthaben plus das Bauspardarlehen über die restlichen 50 oder 60 Prozent, die bis zur Bausparsumme noch fehlen.

Ihre Bausparkasse informiert Sie in der Regel einige Monate im Voraus darüber, dass Ihr Vertrag zuteilungsreif wird. Sie brauchen die Zuteilung dann nur noch anzunehmen, indem Sie dies schriftlich bestätigen und Sie erhalten Ihr Geld.

Übrigens: Sie sind nicht verpflichtet, das Darlehen zu nutzen. Sie können sich auch einfach nur das Guthaben auszahlen lassen. Sofern Sie allerdings nicht über einen gut verzinsten Altvertrag verfügen, ist das oft kein gutes Geschäft.

Bausparsumme ruhen lassen

Wenn Sie das Geld gerade noch nicht benötigen – etwa weil Sie die passende Immobilie noch nicht gefunden haben –, können Sie die Bausparsumme auch einfach für später liegen lassen. Eine zeitliche Frist, bis wann Sie das Darlehen in Anspruch nehmen müssen, gibt es nicht.

Vertrag weiter besparen

Brauchen Sie das angesparte Guthaben und das Darlehen noch nicht, können Sie weiter Guthaben in den Bausparvertrag einzahlen. Allerdings darf die Bausparkasse Ihren Vertrag zehn Jahre nach der Zuteilungsreife kündigen.

Wenn Sie bereits wissen, dass Sie letztlich mehr Geld benötigen werden, gibt es außerdem die Möglichkeit, die Bausparsumme Ihres Vertrags zu erhöhen.

Guthaben in anderen Vertrag einzahlen

Besitzen Sie mehrere Bausparverträge, können Sie das Guthaben eines bereits zuteilungsreifen Vertrags auch auf einen noch laufenden einzahlen – vorausgesetzt, bei diesem sind Sonderzahlungen möglich. Das kann sich lohnen, wenn die Darlehenszinsen beim "fertigen" Vertrag höher sind als beim neueren.

Ab wann kann ich mir meinen Bausparvertrag auszahlen lassen?

Theoretisch können Sie jederzeit Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen. Die Frage dabei ist aber: Wie viel Verlust müssen Sie bei der Auszahlung des Bausparvertrags in Kauf nehmen, und wie schnell können Sie über die Summe verfügen? Beides hängt davon ab, in welcher Phase sich Ihr Bausparvertrag befindet. Ist er noch in der Anzahlungsphase, müssen Sie ihn zunächst kündigen. Sie können dann erst im Anschluss an die Kündigungsfrist über das Ersparte verfügen. Wie lange die Kündigungsfrist ausfällt, können Sie den AGB Ihres Bausparvertrags entnehmen.

Manchmal sind Bausparkassen auch dazu bereit, die Summe schneller auszubezahlen, dann müssen Sie aber mit einer Vorfälligkeitsentschädigung rechnen. Üblich sind rund ein Prozent der vereinbarten Bausparsumme für jeden Monat, den die Bausparkasse Sie eher aus dem Vertrag lässt. Beachten Sie dabei: Sobald Sie Ihren Bausparvertrag auszahlen lassen, haben Sie nun natürlich keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen, um eine Baufinanzierung mit Bausparvertrag auf die Beine zu stellen. Außerdem ist die Bausparsumme nur in Gänze kündbar, kleinere Summen können nicht entnommen werden.

Ist Ihr Bausparvertrag bereits zuteilungsreif, so entstehen für die Auszahlung der Bausparsumme keine weiteren Kosten. Ihr Guthaben wird mit Zinsen an Sie überwiesen, und Sie können sich nun entscheiden, ob Sie das nun angebotene Bauspardarlehen nutzen möchten oder nicht. Nach der Auszahlung des Bausparvertrags steht es Ihnen frei, darauf zu verzichten und das Bausparguthaben für andere Zwecke zu verwenden.

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Wie lange kann man einen Zuteilungsreifen Bausparvertrag stehen lassen?

Viele Bausparkassen kündigen seit einer Weile Bausparverträge mit hohen Bonuszinsen. In manchen Fällen ist die Kündigung unwirksam oder die Rechtslage umstritten. Ein Bausparvertrag ist laut aktueller BGH-Entscheidungen in der Regel 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife mit Frist von 6 Monaten kündbar.

Was muss ich tun wenn mein Bausparvertrag zuteilungsreif ist?

Sobald die Mindestsumme und die Mindestlaufzeit erreicht sind, ist der Bausparvertrag zuteilungsreif: Jetzt kann der Bausparer das verzinste Guthaben und nach Bedarf auch das Darlehen zu den vereinbarten Konditionen in Anspruch nehmen.

Kann man einen Bausparvertrag nach Zuteilung weiter Besparen?

Es ist auch möglich, eine Verschiebung der Zuteilung zu beantragen. Guthaben und Darlehen werden dann zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt. In der Zwischenzeit kann der Bausparvertrag weiter bespart werden.

Wann muss man Bausparvertrag auszahlen lassen?

Nach der Zuteilung haben Sie 15 Monate Zeit, um die Auszahlung Ihrer Bausparsumme zu beantragen und die dafür nötigen Unterlagen einzureichen. Wenn diese Frist verstrichen ist, kann Ihnen die Bausparkasse eine weitere Frist von 6 Monaten setzen.