Egal, ob die Beiträge für die KFZ-Versicherung nach mehrfacher Aufforderung nicht gezahlt wurden und der Versicherungsschutz erloschen ist oder ob Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz zur Probe bewegen: Fahren ohne Versicherungsschutz sollte unbedingt vermieden werden. In Deutschland besteht Versicherungspflicht und das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar, für die hohe Geld- und Haftstrafen drohen. Show In erster Linie haftet der Fahrer des Wagens, wenn er beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt wird. Doch auch der Halter wird haftbar gemacht und bestraft, wenn es zu einem Unfall kommt und er vom fehlenden Versicherungsschutz wusste sowie die Nutzung des Fahrzeugs zugelassen hat. Als Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs ist es unerlässlich zu wissen, dass der Versicherungsschutz schnell erlöschen kann. Insbesondere in folgenden Situationen besteht keine Deckung:
Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Für die Höhe der Strafe spielen die Umstände eine große Rolle. Erfolgte das Fahren ohne Versicherungsschutz fahrlässig, fällt die Strafe geringer aus als bei einer vorsätzlichen Tat. Auch ein Unfall oder ein Personenschaden beeinflusst das Strafmaß zusätzlich.
Als verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung empfehlen wir Ihnen die Tarife der Gothaer. Hier profitieren Sie von einem starken Partner an Ihrer Seite und günstigen Konditionen. Optional erweitern wir Ihren Versicherungsschutz gern um die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese Policen decken selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Viele Versicherungsnehmer schränken den erlaubten Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung ein. Wenn Sie Fahrer unter 25 Jahre ausschließen und/oder den Nutzerkreis auf den Partner oder namentlich genannte Personen eingrenzen, gewähren Ihnen viele Versicherer spürbare Nachlässe bei den Prämien. Aber was passiert, wenn ein nicht zugelassener Fahrer mit dem Wagen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird? Die gute Nachricht ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei einem durch den nicht-versicherten Fahrer verursachten Unfall leistet. Sie als Fahrzeughalter oder der Fahrer müssen nicht aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen. Allerdings ist eine Beitragsnachforderung üblich und falls der Versicherer bewusstes Nicht-Anmelden weiterer Fahrer vermutet, sind schmerzhafte Vertragsstrafen möglich. Melden Sie Ihrer Versicherung weitere Fahrer immer, bevor die Fahrt beginnt. Viele Tarife decken die einmalige Nutzung des Autos durch Dritte sogar kostenlos ab, wenn Sie diese vorab anmelden. Andere sehen Zusatzbeiträge vor. Durch Fahren ohne Versicherungsschutz setzen Sie Ihre Zukunft aufs Spiel. Hohe Geldstrafen belasten finanziell, während Haftstrafen den Verlust von Job und Wohnung bedeuten können. Achten Sie daher immer auf Ihren Versicherungsschutz und setzen Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit Ihrem Anbieter in Verbindung. Wenn man ein Auto zulassen möchte, braucht man eine Versicherung. In der Kraftfahrzeugzulassungsstelle muss eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt werden, damit Sie ein Kraftfahrzeug zulassen dürfen. Seit 2008 dient dazu die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie mit nur wenigen Klicks online bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen. Damit sagt der Versicherer die gesetzliche Haftpflichtdeckung für dieses Fahrzeug zu. Die eVB ist kostenlos, allerdings erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend, sofern Sie den Erstbeitrag nicht pünktlich zahlen. Der Gesetzgeber verlangt eine Haftpflichtversicherung für jedes Kfz, das am Straßenverkehr teilnimmt. Weitere Angebote wie ein Schutzbrief, die Teil- oder Vollkaskoversicherung oder eine Insassen-Unfallversicherung sind freiwillig. Das gilt im Übrigen auch für andere Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Leichtkrafträder, Mofas und Motorroller. Eine Kaskoversicherung sieht der Gesetzgeber nicht als verpflichtend an. Allerdings erwarten Kreditgeber bei Finanzierungen und Leasing in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Zudem ist eine Teilkaskoversicherung, deren Beitrag nicht von der Schadenfreiheitsklasse beeinflusst wird, auch bei älteren Fahrzeugen eine Überlegung wert. Das könnte Sie auch interessierenMit der Motorradversicherung können Sie sich auf erstklassigen Versicherungsschutz und ausgezeichneten Schadenservice zum günstigen Tarif verlassen. Mit der Leichtkraftrad-Versicherung ist Ihr Flitzer zum günstigen Beitrag optimal abgesichert. Und zwar besonders günstig, wenn nur Sie als Fahrer eingetragen sind. Ein Streit um Ihr gutes Recht entwickelt sich im Straßenverkehr oft schneller, als Sie denken. Mit dem Verkehrsrechtsschutz fahren Sie und Ihre Familie auf der sicheren Seite. Was passiert wenn man ein Auto fährt auf das man nicht versichert ist?Wer ohne Versicherungsschutz Auto fährt, begeht gemäß Paragraf § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) eine Straftat: Er gefährdet andere Verkehrsteilnehmer. Rechtliche Konsequenz ist beispielsweise eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, Entzug des Führerscheins oder eine Geldbuße von bis zu 180 Tagessätzen.
Kann mein Sohn mit meinem Auto fahren?Grundsätzlich dürfen Sie nur jemanden mit Ihrem Wagen fahren lassen, wenn dieser auch eine gültige Fahrerlaubnis hat. Bei EU-Bürgern ist dies kein Problem. Bei Drittstaaten sollte zuvor geprüft werden, ob der ausländische Führerschein von Deutschland akzeptiert wird.
Wer zahlt den Schäden wenn ich mein Auto verleihe?Wenn Sie Ihr Auto verleihen, also anderen kostenlos zur Nutzung überlassen, haften Sie für alle Schäden und Verkehrsvergehen, die der Entleiher mit dem Kfz verursacht. Ein Leihvertrag, den Sie im Vorfeld mit dem anderen Fahrer abschließen, sichert Sie rechtlich ab.
Was passiert wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?Wer zahlt bei einem Unfall, wenn der Verursacher keine Haftpflichtversicherung hat? Ist der Unfallverursacher nicht versichert, haftet er selbst für die Schäden beim Unfallgegner und muss diese aus eigener Tasche bezahlen. Ist er dazu nicht in der Lage, bleibt der Geschädigte unter Umständen auf den Kosten sitzen.
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