Auto von Eltern fahren ohne Versicherung

Egal, ob die Beiträge für die KFZ-Versicherung nach mehrfacher Aufforderung nicht gezahlt wurden und der Versicherungsschutz erloschen ist oder ob Sie ein nicht zugelassenes Fahrzeug auf einem öffentlichen Parkplatz zur Probe bewegen: Fahren ohne Versicherungsschutz sollte unbedingt vermieden werden. In Deutschland besteht Versicherungspflicht und das Fahren ohne Versicherungsschutz stellt eine Straftat dar, für die hohe Geld- und Haftstrafen drohen.

In erster Linie haftet der Fahrer des Wagens, wenn er beim Fahren ohne Versicherungsschutz erwischt wird. Doch auch der Halter wird haftbar gemacht und bestraft, wenn es zu einem Unfall kommt und er vom fehlenden Versicherungsschutz wusste sowie die Nutzung des Fahrzeugs zugelassen hat.

Als Halter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs ist es unerlässlich zu wissen, dass der Versicherungsschutz schnell erlöschen kann. Insbesondere in folgenden Situationen besteht keine Deckung:

  • Sie haben die fälligen Versicherungsprämien trotz Aufforderung nicht gezahlt und Ihr Fahrzeug ist nicht versichert. Bei Neuzulassungen entfällt der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend, wenn der Erstbeitrag nicht nach spätestens 14 Tagen gezahlt wurde. Bei Folgebeiträgen erlischt der Versicherungsschutz nach Mahnung und einem Zahlungsverzug von 14 Tagen.
  • Bei der Hauptuntersuchung wurde aufgrund von Mängeln eine erhebliche Verkehrsgefährdung festgestellt und der Wagen stillgelegt.
  • Stellt der Prüfer bei der Hauptuntersuchung gefährliche Mängel fest, erteilt keine Plakette und fordert eine Nachuntersuchung, dürfen Sie den Wagen nur noch bis nach Hause oder in die Werkstatt fahren. Benachrichtigen Sie Ihre Kfz-Versicherung, um den Schutz nicht zu gefährden.
  • Sie bewegen ein nicht zugelassenes Fahrzeug (z. B. zum schnellen Umparken) auf öffentlichem Gelände.

Paragraf 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) legt fest, dass das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt. Es drohen unter anderem der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe von bis 180 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Für die Höhe der Strafe spielen die Umstände eine große Rolle. Erfolgte das Fahren ohne Versicherungsschutz fahrlässig, fällt die Strafe geringer aus als bei einer vorsätzlichen Tat. Auch ein Unfall oder ein Personenschaden beeinflusst das Strafmaß zusätzlich.

  • Fallen Sie der Polizei beim vorsätzlichen Fahren ohne Versicherungsschutz auf, gilt das höchste Strafmaß (bis zu 180 Tagessätze oder bis zu ein Jahr Freiheitsentzug). Ab einer Haftstrafe von drei Monaten oder einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Zusätzlich kann Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein zeitweise oder dauerhaft entziehen.
  • Beim fahrlässigen Fahren ohne Versicherungsschutz erwartet Sie ein Bußgeld oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten. Zusätzlich erhalten Sie sechs Punkte in der Verkehrssünderkartei und einen Vermerk im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg.
  • Sind Sie beim Fahren ohne Versicherungsschutz noch Fahranfänger in der Probezeit, hat Ihr Verhalten zusätzlich zu den bekannten Strafen weitere Konsequenzen. Die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre und Sie sind verpflichtet, ein kostenpflichtiges Aufbauseminar zu besuchen.

Als verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung empfehlen wir Ihnen die Tarife der Gothaer. Hier profitieren Sie von einem starken Partner an Ihrer Seite und günstigen Konditionen. Optional erweitern wir Ihren Versicherungsschutz gern um die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Diese Policen decken selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab und sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.

Viele Versicherungsnehmer schränken den erlaubten Fahrerkreis in der Kfz-Versicherung ein. Wenn Sie Fahrer unter 25 Jahre ausschließen und/oder den Nutzerkreis auf den Partner oder namentlich genannte Personen eingrenzen, gewähren Ihnen viele Versicherer spürbare Nachlässe bei den Prämien.

Aber was passiert, wenn ein nicht zugelassener Fahrer mit dem Wagen unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird? Die gute Nachricht ist, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung auch bei einem durch den nicht-versicherten Fahrer verursachten Unfall leistet. Sie als Fahrzeughalter oder der Fahrer müssen nicht aus eigener Tasche für den Schaden aufkommen. Allerdings ist eine Beitragsnachforderung üblich und falls der Versicherer bewusstes Nicht-Anmelden weiterer Fahrer vermutet, sind schmerzhafte Vertragsstrafen möglich.

Melden Sie Ihrer Versicherung weitere Fahrer immer, bevor die Fahrt beginnt. Viele Tarife decken die einmalige Nutzung des Autos durch Dritte sogar kostenlos ab, wenn Sie diese vorab anmelden. Andere sehen Zusatzbeiträge vor.

Durch Fahren ohne Versicherungsschutz setzen Sie Ihre Zukunft aufs Spiel. Hohe Geldstrafen belasten finanziell, während Haftstrafen den Verlust von Job und Wohnung bedeuten können. Achten Sie daher immer auf Ihren Versicherungsschutz und setzen Sie sich bei Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig mit Ihrem Anbieter in Verbindung.

Wenn man ein Auto zulassen möchte, braucht man eine Versicherung. In der Kraftfahrzeugzulassungsstelle muss eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt werden, damit Sie ein Kraftfahrzeug zulassen dürfen. Seit 2008 dient dazu die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Sie mit nur wenigen Klicks online bei Ihrem Versicherungsunternehmen beantragen. Damit sagt der Versicherer die gesetzliche Haftpflichtdeckung für dieses Fahrzeug zu. Die eVB ist kostenlos, allerdings erlischt der Versicherungsschutz rückwirkend, sofern Sie den Erstbeitrag nicht pünktlich zahlen.

Der Gesetzgeber verlangt eine Haftpflichtversicherung für jedes Kfz, das am Straßenverkehr teilnimmt. Weitere Angebote wie ein Schutzbrief, die Teil- oder Vollkaskoversicherung oder eine Insassen-Unfallversicherung sind freiwillig. Das gilt im Übrigen auch für andere Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Leichtkrafträder, Mofas und Motorroller.

Eine Kaskoversicherung sieht der Gesetzgeber nicht als verpflichtend an. Allerdings erwarten Kreditgeber bei Finanzierungen und Leasing in der Regel eine Vollkaskoversicherung. Zudem ist eine Teilkaskoversicherung, deren Beitrag nicht von der Schadenfreiheitsklasse beeinflusst wird, auch bei älteren Fahrzeugen eine Überlegung wert.

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