Ab sofort dürfen Bewohner der Bottroper Nachbarstadt zwischen 21 und 5 Uhr nicht mehr draußen unterwegs sein. An den Feiertagen gibt es Ausnahmen. Show
In der Bottroper Nachbarstadt Oberhausen gilt wegen der hohen Corona-Zahlen ab heute eine nächtliche Ausgangssperre. Im gesamten Stadtgebiet darf zwischen 21 und 5 Uhr niemand mehr draußen unterwegs sein. Seine Wohnung verlassen darf nur, wer zur Arbeit oder ins Krankenhaus muss oder andere wichtige Gründe vorweisen kann. An den Weihnachtstagen und Silvester gibt es Ausnahmen von der Ausgangssperre. Auch die Spielplätze in Oberhausen sind ab heute gesperrt. Außerdem wird die Maskenpflicht in bestimmten Bereichen ausgeweitet. Sie gilt jetzt zum Beispiel auch auf der Centro-Promenade. Oberhausen hatte gestern landesweit den höchsten Wert an Corona-Neuinfektionen. Der Krisenstab in Oberhausen setzt jetzt härtere Corona-Regeln durch - zum Beispiel Kontaktbeschränkungen und eine Ausganssperre. Damit reagiert der Krisenstab auf die hohen Infektionszahlen in Oberhausen. Am Montag (21.12.) lag der Inzidenzwert bei 342. Ein Teil der neuen Regeln sind verschärfte Kontaktbeschränkungen: Jetzt dürfen sich auf der Straße nur noch Personen aus einem Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Außerdem gibt es eine Ausgangssperre, von 21 Uhr abends bis 5 Uhr morgens. Oberhausener dürfen ihre Wohnung dann nur noch aus wichtigen Gründen verlassen, zum Beispiel weil sie zur Arbeit müssen. Die Stadt sperrt außerdem die Spielplätze und bei einer Beerdigung dürfen nur noch maximal 50 Personen dabei sein. In der Zeit von 21 bis 5 Uhr darf in Oberhausen niemand mehr ohne triftigen Grund das Haus verlassen (Symbolbild) Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress Teilen Twittern Senden 22.12.2020 - 14:31 UhrOberhausen – Am Dienstag sind in Oberhausen Ausgangsbeschränkungen in Kraft getreten. Es ist die erste Stadt im Ruhrgebiet, die im Kampf gegen Corona auf diese Maßnahme zurückgreift. „Im gesamten Stadtgebiet von Oberhausen gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 bis 5 Uhr am Folgetag“, heißt es in einer Verfügung der Stadt. Der Aufenthalt außerhalb der häuslichen Unterkunft sei während dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Ausnahmen würden nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe gelten. Dazu gehören das Versorgen von Tieren, etwa Gassigehen, sowie Arztbesuche, der Einkauf von Lebensmitteln oder berufliche Gründe. Auch dürfen sich Fremde nach 21 Uhr nicht mehr ohne triftigen Grund im Stadtgebiet aufhalten. Für Heiligabend, die Weihnachtsfeiertage und die Silvesternacht gelten andere Zeiten. So wurde für den 24., 25., 26. und 31. Dezember die Ausgangsbeschränkung von 0 bis 5 Uhr festgelegt. An Neujahr gilt sie von 2 bis 5 Uhr. Lesen Sie auchCorona-News in NRW : Infektions-Zahlen steigen wiederIn der Corona-Pandemie ist in Nordrhein-Westfalen keine Entspannung in Sicht. Das sind die aktuellen Zahlen und Entwicklungen. Oberhausen erreichte laut Robert Koch-Institut mit 341,6 Neuninfektionen pro 100 000 Einwohnern binnen sieben Tagen den höchsten Wert in NRW. Nach der schnellen Einigung mit der Landesregierung gilt seit Dienstag (22. Dezember) von 21 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre für alle Oberhausener. „Die Entscheidung ist uns gerade zur Weihnachtszeit nicht leicht gefallen, und wir wissen, was wir Ihnen zumuten“, erklärte Oberbürgermeister Daniel Schranz. „Aber die Infektionszahlen und die Zahl der Menschen, die an dem Virus sterben, sind extrem besorgniserregend, so dass uns keine andere Wahl blieb, als unsere Maßnahmen zu verschärfen.“ (Siehe unten) Schranz richtete deshalb noch einmal einen dringenden Appell an die Menschen in unserer Stadt: „Bitte halten Sie sich an die Vorschriften, das Virus wird ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen, deswegen ist die Reduzierung der Kontakte unsere wirksamste Waffe.“ Krisenstabsleiter Michael Jehn erläuterte den Schritt: „Mit der aktuellen Allgemeinverfügung reagieren wir auch auf die aktuelle Lage mit ihrem hohen Inzidenzwert und der dynamischen Entwicklung. Wir sind uns bewusst, dass die angeordneten Maßnahmen auch angesichts der kommenden Feiertage sehr hart sind. Wir sind uns aber auch bewusst, dass nur durch solche Einschränkungen die Infektionskette gestoppt bzw. verlangsamt werden kann. Denn die aktuellen Infektionszahlen machen deutlich, dass die mit der Coronaschutzverordnung bereits angeordneten Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Infektionszahlen nachhaltig abzusenken.“ Schutz der BevölkerungDies sei aber zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens und der Sicherung der Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgung dringend geboten, so Jehn abschließend. An dieser Stelle sind die wichtigsten Maßnahmen aufgelistet: 2. Ausgangsbeschränkung Der Aufenthalt außerhalb der häuslichen Unterkunft ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon gelten nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe. Während des genannten Zeitraumes ist auch Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet von Oberhausen haben, der Aufenthalt im Stadtgebiet nur aus gewichtigem Grund erlaubt. Gewichtige Gründe sind insbesondere: 3. Maskenpflicht 4. Spielplätze und -flächen spread_love Dieser Inhalt gefällt Ihnen?Melden Sie sich an, um diesen Inhalt mit «Gefällt mir» zu markieren. Jetzt anmelden und mit «Gefällt mir» markieren ×Gefällt 1 mal1 Weitere Beiträge zu den Themeninzidenz oberhausencorona aktuell oberhausenCoronavirusausgangssperre oberhausenAutor: Jörg Vorholt aus OberhausenFolgen following Sie möchten diesem Profil folgen?Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen. |