Ab wie viel jahren muss man eine ffp2 maske tragen

Wie am Samstag vom Gesundheitsministerium bereits angekündigt, hat die niedersächsische Landesregierung in Folge des Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 16. Dezember 2021 (Az. 12 MN 477/21) am 20.12.2021 nach einer sehr kurzen Abstimmungsrunde in § 9 a der Corona-Verordnung eine allgemeine FFP2-Maskenpflicht für den Einzelhandel normiert. Diese FFP2-Maskenpflicht gilt, sobald mindestens die Warnstufe 1 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt ausgerufen wurde.

Gerade vor dem Hintergrund der neuen Omikron-Variante ist höchste Vorsicht geboten. Diese neue Variante wurde am 26. November 2021 von der WHO und dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Centre for Disease Prevention and Control; ECDC) aufgrund der Gefährdungsbeurteilung als besorgniserregende Variante (VOC) eingestuft. Die Omikron-Variante zeichnet sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Immunschutzes aus. Ein rascher Ersatz zu der vom OVG aufgehobenen 2G-Pflicht erschien der Landesregierung essentiell.

Deshalb muss nun ab Dienstag, 21. Dezember 2021, im gesamten Einzelhandel in Niedersachsen eine FFP2-Maske oder eine Maske eines gleichwertigen Schutzniveaus getragen werden. Dies gilt auch in allen Lebensmittelgeschäften, in Apotheken, Drogerien, Babybedarfsmärkten etc. Atemschutzmasken mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus filtern infektiöse Partikel besonders wirkungsvoll aus der Atemluft. Dafür müssen diese Masken richtig getragen werden, sie sollten an den Rändern möglichst dicht abschließen.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Wochenmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel.

Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen gar keine Maske tragen, von 6 bis 14 Jahren reicht eine normale Alltagsmaske. Ab 14 Jahren trifft auch Jugendliche die FFP2-Maskenpflicht (siehe § 4 Absatz 1 Satz 4).

Der Pflicht, eine FFP-2 Maske zu tragen, unterliegen zum einen die Kundinnen und Kunden, im Grundsatz aber auch die im Einzelhandel Beschäftigten, die direkten Kundenkontakt haben. Keinen direkten Kundenkontakt haben beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ausschließlich in Büros oder Lagerräumen jenseits der Verkaufsräume arbeiten.

§ 9 a Satz 2 regelt für Beschäftigte eine Ausnahme vom Tragen der Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus, wenn alternative Maßnahmen getroffen werden. So können beispielsweise physische Barrieren aus Glas oder Plexiglas zu einer Reduzierung der Virusübertragung beitragen. In derartigen Ausnahmefällen bleibt es dann aber dennoch bei einer Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske). Bloße Gesichtsvisiere reichen nicht aus.

Wo muss ich eine Mund-Nasen-Schutz-Maske und wo eine FFP2-Maske tragen?

FFP2-Maskenpflicht:

  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen Stationen
  • in Apotheken
  • im Gesundheits- und Pflegebereich

Positiv getestete Personen müssen die FFP2-Maske außerhalb des eigenen Wohnbereichs in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln durchgehend tragen. Wenn im Freien kein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten werden kann oder haushaltsfremde Personen zu Besuch kommen, muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden.

Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können statt einer FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, darf die Maske kein Ausatemventil haben.

FFP2- und Mund-Nasen-Schutz-Masken

Müssen auch Kinder, Kleinkinder und Babys eine FFP2-Maske beziehungsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen?

Eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt für Kinder erst ab dem 6. Geburtstag. Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, gilt das erst ab dem Alter von 14 Jahren. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.

FFP2- und Mund-Nasen-Schutz-Masken

Für welche Personen gibt es eine Ausnahme von der Mund-Nasen-Schutz- beziehungsweise FFP2-Pflicht?

Aus gesundheitlichen Gründen kann die Mund-Nasen-Schutz- beziehungsweise FFP2-Pflicht entfallen. Zum Beispiel für Personen mit:

  • Chronischen Atemwegserkrankungen
  • Angststörungen
  • Fortgeschrittener Demenz
  • Schwerer intellektueller Behinderung
  • Asthma
  • ADHS

Bei derartigen gesundheitlichen Gründen kann die Maske durch ein Gesichtsvisier oder eine ähnliche Schutzvorrichtung ersetzt werden. Wenn das auch nicht zumutbar ist, gilt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht nicht. Bei Kontrollen muss der Grund für die Ausnahme durch eine Bestätigung in Österreich berufstätiger Ärzt*innen nachgewiesen werden.

Gehörlose und schwer hörbehinderte Menschen sowie deren Kommunikationspartner*innen sind während der Kommunikation von der Mund-Nasen-Schutz- beziehungsweise FFP2-Pflicht ausgenommen.

Wenn eine FFP2-Maske vorgeschrieben ist, dürfen Schwangere stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

FFP2- und Mund-Nasen-Schutz-Masken

Was bedeutet 3G / 2,5G / 2G / 2G+ / 1G?

Bei den G-Regeln handelt es sich um Eintritts-Regeln, z.B. für Gastronomie oder Kulturveranstaltungen. Derzeit sind keine dieser Eintritts-Regeln aufrecht.

3G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (PCR- oder Antigen-Test)

2,5G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen oder getestet (nur PCR-Tests gelten)

2G bedeutet: vollständig geimpft oder genesen, Tests werden nicht anerkannt.

2G+ bedeutet: vollständig geimpft oder genesen und zusätzlich PCR-getestet. Wenn nachweislich kein PCR-Test verfügbar ist, reicht auch ein Antigen-Test.

1G bedeutet: vollständig geimpft

Soziales Leben und Beziehungen

Wie lange gelten Impfnachweise, Genesungsnachweise und Tests?

Für geimpfte Personen gilt:

  • Nach der 2. Teilimpfung gilt der Impfnachweis für 180 Tage. Bei Personen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr maximal 210 Tage.
  • Nach der 3. Impfung (auch nach der 4. Impfung) gilt der Impfnachweis für 365 Tage.

Für genesene Personen gilt:

  • Ab dem Zeitpunkt der Genesung sind Sie 180 Tage von der Testpflicht befreit. Gültig sind der Absonderungsbescheid oder ein Attest.
  • Für bereits genesene Personen, die einmal geimpft wurden, gilt die Impfung 180 Tage ab dem Tag der Impfung.
  • Ab 11. September 2022 sind generell 3 Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin 6 Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.

Für getestete Personen gilt:

  • PCR-Tests gelten 48 Stunden.
  • Antigen-Tests (zum Beispiel Teststraße, Apotheke) gelten 24 Stunden.

Soziales Leben und Beziehungen

Welche Regeln gelten für Treffen im privaten Bereich?

Wenn im privaten Wohnbereich Personen aus unterschiedlichen Haushalten in geschlossenen Räumen zusammenkommen oder im Freien der Mindestabstand von 2 Metern nicht eingehalten werden kann, müssen positiv getestete Personen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Soziales Leben und Beziehungen

Ich habe Angehörige im Behindertenheim oder Pflegewohnhaus. Was muss ich beachten?

  • Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht  sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Keine Einschränkung von Besuchen
  • Positiv getestete Personen dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Die Palliativ- und Hospizbegleitung sowie Seelsorge zu kritischen Lebensereignissen sind davon ausgenommen.

Bitte beachten Sie weitere Vorgaben der jeweiligen Einrichtung.

Soziales Leben und Beziehungen

Was gilt für Besuche im Krankenhaus?

Folgende Regelungen gelten in Wiener Krankenhäusern:

  • Für Besucher*innen gilt weiterhin die PCR-Testpflicht  sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
  • 3 Besucher*innen pro Tag (pro Patient*in)
  • Positiv getestete Personen dürfen die Einrichtung nicht betreten.
  • Ausnahmen gibt es für:
    • Begleitpersonen von Schwangeren bei der Geburt
    • Aufsichtspersonen von Minderjährigen
    • Besuche bzw. Begleitung bei schwerwiegenden Notfällen oder in kritischem Zustand
    • Besuche zur Sterbebegleitung oder zur Seelsorge

Bitte beachten Sie weitere Vorgaben der jeweiligen Einrichtung.

Soziales Leben und Beziehungen

Welche Regeln gelten für Ambulanz-Patient*innen im Wiener Gesundheitsverbund?

Für Ihren Ambulanz-Termin werden Sie gebeten, einen gültigen PCR-Test mitzubringen (außer bei Notfällen).

Es gelten weiterhin die allgemeinen Regeln: Mindestabstand von 1 Meter, FFP2-Maske, Handhygiene.

Bitte beachten Sie die Vorgaben der jeweiligen Einrichtung. Diese können abweichen.

Soziales Leben und Beziehungen

Welche Einschränkungen gelten in Lokalen, Cafés und Restaurants?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen und dürfen keine Speisen oder Getränke konsumieren.

Gastronomie und Hotelgewerbe

Was gilt in Clubs und Diskotheken?

Die Nachtgastronomie ist ohne Einschränkungen geöffnet.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Gastronomie und Hotelgewerbe

Was gilt in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen und dürfen keine Speisen oder Getränke konsumieren.

Gastronomie und Hotelgewerbe

Wo muss ich im Handel/in Dienstleitungsbetrieben eine Maske tragen und welche Nachweise brauche ich?

  • In Apotheken bleibt die FFP2-Maskenpflicht aufrecht.
  • Im restlichen Handel und bei körpernahen Dienstleistungen (außer im Gesundheitsbereich) gibt es keine Maskenpflicht mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen im gesamten Handel eine FFP2-Maske tragen.

Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe

Welche Regeln gelten für Veranstaltungen, Freizeit- und Kultur-Einrichtungen?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Bei Zusammenkünften von mehr als 500 Personen ist weiterhin ein COVID-19-Präventionskonzept (Leitfaden) notwendig.

Veranstaltungen und Freizeit

Welche Regeln gelten beim Sport in Innenräumen?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Sport und Baden

Was gilt in den Wiener Bädern?

Es gibt keine Einschränkungen mehr.

Sport und Baden

Welche Regeln muss ich bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel einhalten?

Erwachsene und Kinder ab 14 Jahren müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln und in geschlossenen Räumen von Stationen, auf Bahnsteigen und Flughäfen eine FFP2-Maske tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren sowie Schwangere können stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Für Kinder bis zum 6. Geburtstag und Personen, für die es aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist und die ein ärztliches Attest vorweisen können, ist der Mund-Nasen-Schutz nicht verpflichtend.

Verkehr

Welche Regeln gelten für Taxis und Fahrgemeinschaften?

Für Taxis und Fahrgemeinschaften gibt es keine FFP2-Maskenpflicht mehr.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Verkehr

Sind die Ämter der Stadt Wien offen? Kann ich Amtswege erledigen?

Bitte bringen Sie Ihre Anliegen nach Möglichkeit per Post, online im Virtuellen Amt, per E-Mail oder telefonisch ein.

Parteienverkehr findet nur nach vorheriger Terminreservierung statt.

In Amtshäusern gilt keine FFP2-Maskenpflicht mehr. Das Tragen einer Maske wird aber weiterhin empfohlen.

Ausnahme: Positiv getestete Personen müssen durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Öffentliche Einrichtungen

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