Wie lange darf man bei Rot fahren?

Das Überfahren einer roten Ampel bedeutet nicht nur Gefahr für Leib und Leben der eigenen Person und die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Auch drastische Strafen wie Bußgeld, Fahrverbot und Freiheitsstrafen kann dieser Straftatbestand nach sich ziehen. Doch es gibt auch Ausnahmen.

Jedes Kind weiß es: Bei Rot bleib stehen, bei Grün darfst du gehen! Bei einer roten Ampel sollten auch Autofahrer unbedingt anhalten! Tun sie das nicht, drohen harte Strafen (Auflistung siehe unten). Doch keine Regel ohne Ausnahme; das gilt auch für das Weiterfahren trotz roter Ampel.

In nachfolgenden drei Situationen auch bei Rot weitergefahren werden:

  • Ein grüner Pfeil neben dem roten Ampellicht erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot. Allerdings muss der Verkehrsteilnehmer zunächst an der Haltelinie stoppen, um auszuschließen, dass er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Wer nicht anhält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 70 bis 150 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • Nähern sich mit Blaulicht und Martinshorn Rettungs- oder Polizeiwagen, sind andere Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, sofort Platz zu machen. An einer roten Ampel dürfen Autofahrer vorsichtig die Haltelinie überfahren. Dahinter sollten sie jedoch anhalten und auf Grün warten. Möglich wäre auch, wieder hinter die Haltelinie zurückzufahren, wenn der Einsatzwagen vorbeigefahren ist.
  • Springt die Ampel nach längerer Wartezeit nicht mehr auf Gelb zurück, kann der Autofahrer davon ausgehen, dass es sich nicht um eine besondere lange Rotphase handelt, sondern die Ampel kaputt ist. In diesem Fall kann er vorsichtig auf die Kreuzung fahren. Allerdings muss er zuvor ausreichend lange gewartet haben. Was ausreichend lange bedeutet, ist allerdings nicht sicher geklärt. Früheren Gerichtsurteilen zufolge verhält sich ein Autofahrer auf jeden Fall richtig, wenn er an einer defekten Ampel zwischen drei und fünf Minuten wartet.

In allen anderen Situation müssen Autofahrer beim Überfahren einer roten Ampel mit Konsequenzen rechnen. Nähere Infos hierzu sind auf www.bussgeldkatalog.org aufgelistet.

Es gibt noch eine Situation, die an Ampeln oftmals zu Verunsicherung führen kann: die tief stehende Sonne, aufgrund derer die Ampelphase nicht eindeutig zu erkennen ist. Was nun? Hupende Autofahrer sollten nicht zum Losfahren animieren, wenn man sich nicht sicher ist. Besser ist, sich für eine Entscheidung Ruhe und Zeit zunehmen. Falls die Ampel dann doch rot war, handelt es sich zwar um einen Rotlichtverstoß, allerdings wird in diesem Fall meist kein Fahrverbot ausgesprochen. Wichtig ist in einer solchen Situation, sich Tag und Uhrzeit zu notieren (oder zu merken).

Wer kennt das Problem nicht: Man steht an einer roten Ampel, die einfach nicht grün werden will. Da kommt bei vielen Fahrzeugführern irgendwann doch der Verdacht auf, dass die Ampel nicht richtig funktioniert. Muss man trotzdem stehenbleiben oder ist es erlaubt, nach einer angemessenen Wartezeit über die rote Ampel zu fahren? Und was passiert, wenn man fälschlicherweise von einer defekten Ampel ausgeht und beim Rotlichtverstoß von der Polizei erwischt wird?

Polizei beobachtet Rotlichtverstoß

Ein Autofahrer wollte links abbiegen – weil die Ampel für Linksabbieger jedoch rot zeigte, musste er zunächst warten. Während der Wartezeit von mindestens vier Minuten fiel ihm auf, dass die Ampel für Geradeausfahrer bereits mehrfach auf Grün umgeschaltet hatte.

Er glaubte aufgrund der langen Rotlichtdauer fälschlicherweise, dass die Lichtzeichenanlage für Linksabbieger defekt sei, und entschied, bei der nächsten Grünphase für die Geradeausfahrer ebenfalls Gas zu geben und abzubiegen. Dieser Vorgang verlief problemlos – wurde allerdings von einem Polizisten beobachtet. Der Autofahrer landete daraufhin prompt vor Gericht. Hier musste geklärt werden, wie hoch das zu verhängende Bußgeld ausfällt und ob ein Fahrverbot angeordnet werden muss.

Kein Fahrverbot nach Rotlichtverstoß

Das Amtsgericht (AG) Dortmund verhängte gegen den Autofahrer lediglich ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro.

Strenge Sanktion eines Rotlichtverstoßes

Die Unfallgefahr steigt bei einem Rotlichtverstoß immer erheblich. Er wird daher streng sanktioniert. Das gilt vor allem, wenn der Autofahrer z. B. nicht nur die Dauer der Gelbphase – nach dem Motto: „Das schaffe ich noch!“ – überschätzt hat, sondern absichtlich über Rot gefahren ist. Hier droht neben einem saftigen Bußgeld und mindestens einem Punkt in Flensburg häufig auch noch ein Fahrverbot.

Irrtum über Funktionsfähigkeit der Ampel?

Vorliegend hat der Autofahrer absichtlich gehandelt, als er trotz der roten Ampel links abgebogen ist. Allerdings hielt er die Lichtzeichenanlage irrtümlich für defekt, weil sie nach über vier Minuten Warterei – im Gegensatz zur Ampel für den Geradeausverkehr – noch immer Rot anzeigte.

Funktioniert eine Ampel aufgrund eines technischen Fehlers tatsächlich nicht so, wie sie soll, kann nicht erwartet werden, dass Verkehrsteilnehmer ewig auf Grün warten. Sie dürfen daher nach einer angemessenen Zeit vorsichtig losfahren, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Wie lange jedoch zuvor gewartet werden muss, wurde gesetzlich leider nicht geregelt. Drei Minuten sollen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm (OLG Hamm, Beschluss v. 10.06.1999, Az.: 2 Ss OWi 486/99) auf jeden Fall nicht ausreichen.

Irrt sich der Autofahrer – wie vorliegend – dagegen nur über die Funktionsfähigkeit der Ampel, kann zwar aufgrund des Rotlichtverstoßes ein Bußgeld verhängt werden, von einem Fahrverbot kann unter Umständen aber abzusehen sein. Hier ist jeder Fall einzeln zu betrachten.

So hat der Autofahrer vorliegend mehrere Minuten vor der roten Ampel vergeblich auf ein Umschalten gewartet und damit deutlich gezeigt, sich an die Verkehrsregeln halten zu wollen. Er war erst losgefahren, als er glaubte, dass die Ampel defekt ist. Darin ist aber keine besondere subjektive Verantwortungslosigkeit, z. B. Gleichgültigkeit oder grober Leichtsinn, zu sehen, die mit einem Fahrverbot sanktioniert werden soll. Die Voraussetzungen eines Fahrverbots nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) waren deshalb nicht gegeben, weshalb das Gericht vorliegend von der Anordnung eines Fahrverbots absah.

Fazit: Schaltet eine Ampel minutenlang nicht auf Grün um, darf man nicht einfach losfahren. Schließlich kann es sich auch einfach nur um eine besonders lange Rotlichtphase handeln. Bleibt die Ampel dagegen rot, weil sie defekt ist, darf man zwar vorsichtig losfahren – aber erst, wenn man zuvor eine angemessene Zeit vor der roten Ampel gewartet hat.

Was zählt Rotzeit oder Rotzeit Bild?

Haltelinienfoto wird eine "Rotzeit Bild" eingeblendet. Die "Rotzeit Bild" auf dem ersten Beweisfoto ist jedoch nicht die rechtlich relevante Rotlichtzeit. Die "Rotzeit Bild" auf dem ersten Beweisfoto ist vielmehr die Rotlichtdauer, die zum Zeitpunkt der Aufnahme des ersten Beweisfotos gegeben ist.

Wann kann man an einer Ampel weiter fahren?

Kann ich trotzdem weiterfahren? Um die Ampel zu durchfahren, sollten Sie mindestens 5 min warten. Erst dann kann von einem Ampel-Defekt ausgegangen werden. (Urteile hierzu haben bereits das OLG Köln und das OLG Hamm gefällt.)

Was passiert wenn man rote Ampel überfährt?

Von einem einfachen Rotlichtverstoß wird ausgegangen, wenn die Ampel überfahren wird und dabei weniger als eine Sekunde Rot ist. Die Folge: 90 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg.

Was passiert wenn man über Rot fährt Schweiz?

Dazu gehört grundsätzlich auch das Nichtbeachten eines Lichtsignals, wie z.B. ein Rotlicht überfahren, was mit einer Ordnungsbusse von CHF 250. - geahndet wird. Das Ordnungsbussenverfahren ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn Sachschaden verursacht worden ist oder gar Personen verletzt oder gefährdet wurden.