Hallo Wie lange dauert die Ausbildung zum Rettungssanitäter? Ich (16) gehe momentan ganz normal zur Schule und würde rein aus Intresse gerne die Ausbildung zum Rettungssanitäter mache, ich könnte mir gut vorstellen das Später neben einem Beruf ehrenamtlich zu machen. Kann ich das in den Sommerferien machen oder dauert die Ausbildung länger? Danke schon mal für
die Antworten! 6 Antworten
Erstens mal bist du zu jung für den Beruf da es erst ab 18 Jahren ist. Zweitens ist dieser Beruf so verantwortungsvoll und schwierig, dafür muss man körperlich und Vorallem psychisch sehr belastbar sein, was man dir in deinem Alter nicht zutraut. Und drittes ist es ein Beruf was Leben rettet und man lernt nicht sowas verantwortungsvolles in nem Sommer :D Ich finde
es schade das solche Berufe wovon leben abhängt so von oben betrachtet werden, als wäre es etwas was man mal schnell in nem Sommer absolviert :p Die Ausbildung dauert 3 Jahre und sie ist kein zuckerschlecken
dauert 2 jahre;))
macht richtig Spaß 😊😊
kannst auch mit nem normalen realschulAbschluss machen 😂😊
Hallo Stoma! Ich bin selber Rettungssanitäter in Ausbildung und es dauert nicht 3 Jahre! Ich habe die Ausbildung letzten Monat begonnen und werde im Dezember fertig. (Mache es aber als Zivildienst). Was die meisten hier beschreiben ist die Ausbildung zum Notfallsanitäter, welche du aber in der Regel nur dann machst wenn du Hauptberuflich Sani werden
willst, da sie viel Verantwortung und Anforderungen mit sich bringt. Am besten rufst du mal beim Rotenkreuz in der Schulungsstelle (NICHT den Notruf wählen) oder beim Samariterbund an falls du in Österreich wohnst und die werden dir alle Infos geben. Es ist nicht leicht aber auch nicht unschaffbar. Es muss dir aber bewusst sein dass du als "normaler" Rettungssanitäter in der Regel nicht wirklich zur "Action" kommst :) abgesehen davon ist es eine erfüllende Arbeit bei der du viele
neue Kontakte knüpfen und Erfahrungen sammeln wirst.
Die Rettungssanitäter Ausbildung umfasst insgesamt 520 Stunden und besteht aus vier Ausbildungsmodulen. - 160 Stunden Rettungssanitäter- Grundlehrgang, - 160 Stunden Krankenhaus (80 Stunden Anästhesie und 80 Stunden Intensivstation oder unfallchirurgische Notaufnahme), - 160 Stunden Lehrrettungswache und - Mind. 40 Stunden Rettungssanitäter- Abschlusslehrgang
mit Abschlussprüfung. Du musst dich aber vorher unbedingt erkundigen, bei mir darf man die Ausbildung zum Rettungssanitäter erst mit 18 Jahren beginnen, das hängt mit dem Jugendschutz zusammen. Bei mir kann man mit 16 Jahren kann nur den Sanitäter/Sanitätshelfer machen und anschließend ehrenamtlich in einer Bereitschaft tätig sein. Ich habe aber auch schon gehört, das man in manchen Bundesländern die RettSan Ausbildung mit 17 Jahren machen kann, arbeiteten geht aber halt erst mit 18
Jahren, zwecks Führerschein.
Ist je nach Land unterschiedlich, da nicht durch ein Bundesgesetz geregelt. Meist sind es etwas um die 360 Stunden. Viel Kompetenzen haben die aber nicht.
Im Gegensatz zum Notfallsanitäter, dessen Ausbildung drei Jahre dauert und der fast alles darf.
Um im Rettungsdienst zu arbeiten muss man übrigens volljährig sein!
Was möchtest Du wissen?
Gründsätzlich bitten wir Sie, die Praktika, die nach dem Grundlehrgang absolviert werden, selbst zu organisieren. Wir sind Ihnen natürlich gerne bei der Suche nach einem geeignetem Klinikum oder einer Rettungswache, in der Sie Ihre Praktika absolvieren können, behilflich.
Das Klinikpraktikum teilt sich folgendermaßen auf:
- 40 h Allgemeine Pflegestation oder Intensiv- oder Wachstation
- 40 h Notaufnahme
- 40 h OP- Bereich/Anästhesie
- 40 h Geriatrische Abteilung
Für die Klinikpraktika werden üblicherweise die Impfungen gegen Hepatitis B, Masern, Pertussis, Varizellen, Röteln und COVID 19 bzw. eine Immunität gegen letzteres.
Ob weitere Impfungen erforderlich sind, entscheidet die jeweilige Klinik, in der Sie die Praktika absolvieren werden.
Sie werden von uns im Grundlehrgang das Ausbildungsnachweisheft für Rettungssanitäter/-innen erhalten, es dient als Nachweis der drei Ausbildungsabschnitte und somit als Zulassung zur Abschlussprüfung.