Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten 1 4 41 144?

»Kreisverkehre sollen doch angeblich immer Vorfahrt haben. In meiner letzten Fahrstunde musste ich aber rechts vor links beachten. Was gilt denn nun?«

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten 1 4 41 144?

»Richtige« Kreisverkehre haben Vorfahrt.

Vier grundverschiedene Arten von Kreisverkehren gilt es zu unterscheiden:

  1. Der »richtige« Kreisverkehr mit dem Vorfahrt-gewähren-Schild und dem Kreisverkehrszeichen, wie oben abgebildet. Hier haben Fahrzeuge im Kreisel tatsächlich immer die Vorfahrt, seit Februar 2001 steht es so in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 8 StVO). Dies ist die einzig korrekte —und glücklicherweise auch die übliche— Art und Weise, einen Kreisverkehr auszuschildern. Fahrzeuge, die in den Kreis einfahren wollen, müssen die Vorfahrt der im Kreis befindlichen Fahrzeuge beachten. Im Kreis selbst werden dann keine weiteren Vorfahrt gebenden Schilder mehr aufgestellt.
     
  2. Der »halbherzige« Kreisverkehr mit einer Mittelinsel, vor dem kein Kreisverkehr-Schild aufgestellt ist, sondern nur ein Vorfahrt-gewähren-Schild. Es gab sie insbesondere vor dem Jahr 2001. Sie sollten eigentlich mittlerweile mit einem Kreisverkehrsschild nachgerüstet sein, aber die Vorfahrtregel ist wenigstens eindeutig: Wer hinein will, muss nötigenfalls warten.
     
  3. Und umgekehrt: falsch ausgeschilderte Kreisverkehre, an denen nur das blaue Kreisverkehr-Zeichen angebracht ist, aber kein Vorfahrt-gewähren-Schild. Das Kreisverkehrsschild alleine sagt zwar — gemäß Anlage 2 der Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 215 — nichts über die Vorfahrtlage aus, nach Meinung von Verehrsexperten müssen die einfahrenden Fahrzeuge hierbei jedoch aufgrund des Sicherheitsgedankens und der Ähnlichkeit zur korrekten Beschilderung ebenfalls warten (dem Kreisverkehrsschild wird also die eigentlich fehlende Vorfahrtbedeutung zugeordnet).
     
  4. Kleine Rondelle mit ebenso kleinen Mittelaufbauten, an denen weder Zeichen 205 noch Zeichen 215 steht. Man findet sie hauptsächlich in sehr verkehrsarmen Straßen in Wohngebieten; sie dienen der Verkehrsberuhigung. Da überhaupt kein Verkehrszeichen die Vorfahrt regelt, gilt dort rechts vor links. Streng genommen sollte man in diesem Fall auch nicht »Kreisverkehr« sagen. Es sind im Grunde »ganz kleine Kreuzungen mit einer Insel in der Mitte«.

Faustregeln bei unklarer Beschilderung:

Wenn das Kreisverkehr-Schild aufgestellt ist, dürfen die Fahrzeuge erst in den Kreis einfahren, nachdem sie die Vorfahrt der Fahrzeuge im Kreis beachtet haben.

Ist weder das Zeichen »Kreisverkehr« noch ein Vorfahrt-gewähren-Schild aufgestellt, gilt rechts vor links.

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Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.2.09-109 / 3 Fehlerpunkte

Sie befinden sich im Kreisverkehr. Was ist zu beachten?

Eine Mittelinsel darf nur überfahren werden, wenn dies aufgrund der Fahrzeuggröße unvermeidbar ist

Im Kreisverkehr ist das Halten auf der Fahrbahn verboten

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken angezeigt werden

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Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.4.41-144 / 3 Fehlerpunkte

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten?

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten 1 4 41 144?

Das Verlassen des Kreises muss durch Blinken nach rechts angezeigt werden

Das Einfahren nach links ist vorgeschrieben

Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist Vorfahrt zu gewähren

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten 1 4 41 144?

Amtliche Pr�fungsfrage Nr. 1.4.41-140-B / 3 Fehlerpunkte

Wann müssen Sie blinken?

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten 1 4 41 144?

Beim Einfahren in den Kreisverkehr

Beim Verlassen des Kreisverkehrs

Wie haben Sie sich bei dieser Verkehrszeichenkombination zu verhalten 1 4 41 144?

Diese FAHRTIPPS-Seite (Nr. 225) wurde zuletzt aktualisiert am 19.10.2009

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