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Guten Tag, eigentlich wollte ich zu diesem Thema eine Info vom Support aber die haben wohl mit der Grundsteuer genug zu tun.
Ich habe folgendes Problem, bei der "Vorausberechnung" der Einkommensteuer berücksichtigt die Steuersparerklärung die Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung nicht. Ich habe mal ein Beispiel als pdf beigefügt. Wie daraus zu ersehen ist, fehlt bei der "Vorausberechnung" die Beiträge aus Zeile 28 der LST-Bescheinigung die aber das FA berücksichtigt.
Kann mir jemand sagen, was ich machen muss, dass dieser Betrag vom Programm berücksichtigt wird?
Martin
Dateien
Berechnung aus Steuertipps.pdf 55,88 kB – 21 Downloads
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talberg
Schüler
Reaktionen11Beiträge73
- 5. November 2022
- #2
Darf es auch nicht berücksichtigen: Sie Hilfstexte der SSE
Dieser Wert wird nicht bei der Berechnung der Sonderausgaben berücksichtigt, sondern dient lediglich dem Finanzamt zur Feststellung, ob Sie verpflichtet sind, eine Steuererklärung einzureichen.
Krankenversicherungsbeiträge sind ggf. noch im Bereich Sonderausgaben zu erfassen, soweit diese nicht in anderen Zeilen der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind.
In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist ab 2013 auch die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte s.g. Mindestvorsorgepauschale zu bescheinigen. Diese Mindestvorsorgepauschale beträgt 12 % des Arbeitslohns, höchstens 1.900 EUR in den Steuerklassen I, II sowie IV-VI und 3.000 EUR in der Steuerklasse III.
Die Mindestvorsorgepauschale ist auch bei geringfügig Beschäftigten auszuweisen, bei denen die Lohnsteuer nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers erhoben wird. Sie ist auch dann zu bescheinigen, wenn keine (weder eine gesetzliche noch private) KV- und PV-Pflicht besteht. Hiervon sind z.B. Praktikanten, Schüler, Studenten betroffen.
Die Mindestvorsorgepauschale wird in HS Personalwesen / Personalabrechnung ab der Version 2.50 01/05 in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
Bevor das Bürgerentlastungsgesetz 2010 in Kraft trat, sah das Einkommensteuergesetz (EstG) es vor, dass du Vorsorgeaufwendungen in deiner Steuererklärung pauschal ansetzen konntest. Diese sogenannte Vorsorgepauschale betraf verschiedene Ausgaben, die du als Steuerpflichtiger zum Beispiel im Zusammenhang mit deiner Altersvorsorge hattest.
Heute entdeckst du die Vorsorgepauschale nur noch in der Lohnsteuerbescheinigung, wo sie in Zeile 28 als „Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale“ aufgeführt ist. Diese kannst du dann in der Steuererklärung eintragen.
Steuererklärung: Vorsorgeaufwendungen statt Vorsorgepauschale
Falls du erst seit ein paar Jahren eine Steuererklärung abgibst oder dir diese zugegeben nicht ganz einfache Aufgabe noch bevorsteht, begegnet dir die Vorsorgepauschale nur noch in der Lohnsteuerbescheinigung, wo sie in Zeile 28 als „Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung oder Mindestvorsorgepauschale“ aufgeführt ist. Du musst sie also lediglich in deiner Steuererklärung an der entsprechenden Stelle eintragen und fertig!
In welchen Fällen die Mindestvorsorgepauschale angesetzt wird, erfährst du am Ende des Beitrags.
Gesundheit & Vorsorge in der Steuererklärung
So setzt du deine Ausgaben ab!
Die Rolle der Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuer
Von dem Arbeitslohn behält dein Arbeitgeber einen gewissen Teil, um damit Sozialleistungen und Steuern zu zahlen. Dein Arbeitgeber behält zum Beispiel einen Anteil für die Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung und für die Lohnsteuer ein. Beim Lohnsteuerabzug wird auch die sogenannte Vorsorgepauschale berücksichtigt.
Die Pauschale ist abhängig von deinem Bruttolohn und wird als Freibetrag von deinem Einkommen abgezogen. Damit werden deine Ausgaben für soziale Sicherung steuerfrei gestellt. Tatsächliche Vorsorgeaufwendungen kannst du in deiner Steuererklärung ansetzen.
Die Mindestvorsorgepauschale setzt sich zusammen aus den Teilbeträgen für:
- die Rentenversicherung
- die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung
- die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung
Jeder Teilbetrag wird einzeln auf Basis deines Arbeitslohns berechnet und für jeden Teilbetrag wird eine andere Berechnung herangezogen. Basis für den Teilbetrag der Vorsorgepauschale für die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ist beispielsweise der ermäßigte Beitragssatz – ohne Anspruch auf Krankengeld – und der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt.
Was ist die Mindestvorsorgepauschale und wie hoch ist sie?
Es gibt Fälle, in denen der Arbeitgeber die sogenannte Mindestvorsorgepauschale nutzt. Sie beträgt 12 % des Arbeitslohns und es gilt dabei ein Höchstbetrag von jährlich 1.900 € beziehungsweise 3.000 € in Steuerklasse III.