Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?

Die meisten von uns möchten auch im Alter in der bisherigen Wohnung leben. Eine schwere Krankheit oder der Tod des Partners ändern unsere Pläne: der Umzug in ein Seniorenheim steht an!

Besonders ältere Frauen denken dann sofort an ihre bescheidenen finanziellen Möglichkeiten. Diese Generation hatte oft nicht viele Berufsjahre oder arbeitete in Berufen mit niedrigem Einkommen. Stirbt dann der Partner, reicht die verfügbare Rente oft nicht für die Betreuung in einem Seniorenheim. Laut der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Altersrente für Frauen im Jahr 2021 nur 856 Euro, bei den Männern sind es 1.203 Euro.

Hier in Mittelfranken gibt es eine gute Auswahl an Pflegeheimen. Selbst nach Abzug der Zuschüsse von den gesetzlichen Pflegekassen bleibt jedoch ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 1.400 – 2.500 Euro. Hinzu kommen noch die Kosten für persönliche Ausgaben wie Kleidung, Friseur oder Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen.

Wie soll das alles mit einer geringen Rente bezahlt werden? Aufgrund fehlender Information wird keine Unterstützung beantragt und so bleiben viele Senioren bei unzureichender Versorgung zu Hause.

Julia Rieder ist Redakteurin für Ver­si­che­rungen und kümmert sich als stellvertretende Textchefin um die sprachliche Qualität aller Texte. Während ihres Volontariats bei Finanztip hospitierte sie beim RBB Inforadio. Vorher sammelte sie bereits journalistische Erfahrung in den Redaktionen von Frontal 21, der Berliner Zeitung und dem Online-Magazin politik-digital. Ihr Studium der Politikwissenschaft in Berlin hat Julia mit einem Master abgeschlossen.

Am Tag bevor Maria K. in den Urlaub fahren wollte, erhielt sie einen Anruf, der ihr Leben auf den Kopf stellen sollte. Ihre Mutter hatte einen schweren Schlaganfall, der sie soweit lähmte, dass sie seither ans Bett gefesselt ist. Maria K. schaltete auf Anraten der Ärzte schon im Krankenhaus die Pflegekasse der Mutter ein. Der Medizinische Dienst stellte dann zügig fest, dass die Mutter mindestens für sechs Monate pflegerische Hilfe braucht und angesichts der Schlaganfall-Folgen dem vierten Pflegegrad zuzuordnen sei. Die Mutter ist fast vollständig gelähmt und muss rund um die Uhr betreut werden. Es war schnell klar, dass dafür nur ein Pflegeheim in Frage kam. Doch von heute auf morgen gab es keinen Platz im nahe gelegenen Heim und so kam die Mutter zunächst in Kurzzeitpflege.

Eine dramatische Situation, die emotional belastend war, aber durchaus typisch ist: Denn ein hoher Anteil der Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sind Frauen. Ihre Lebenserwartung ist statistisch gesehen höher, so dass Ehefrauen häufig länger leben als ihre Partner. Und ein Pflegeheim muss auch keine schlechte Lösung sein. Doch die Pflegekosten sind hoch. Und damit beginnen die Fragen.

Pflegebedürftige ab der Pflegestufe 2 können für maximal acht Wochen beziehungsweise 56 Tage im Jahr Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Dazu werden sie vollstationär von Altersheimen betreut. Es ist dabei von vornherein klar, dass dieser Aufenthalt zeitlich begrenzt ist. Diese Möglichkeit steht auch Betroffenen offen, die sonst Zuhause von Angehörigen betreut werden und ihnen eine Auszeit ermöglichen wollen. Kurzzeitpflege kann zusätzlich mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?
Vorsicht: Ohne Pflegestufe oder nur mit Pflegestufe 1 ist eine Betreuung auch möglich. Die Kosten sind jedoch selbst zu tragen.

 

Maria K. fand einen Platz in einem Altersheim, der für zwei Monate 4.000 Euro kosten sollte. Hinzu kamen so genannte Hotelkosten für Übernachtung und Verpflegung von 1.200 Euro. Die gesetzliche Pflegekasse übernahm davon 1.612 Euro pro Monat (ab 01.01.2022: 1.774 Euro). Der Restbetrag von 1.976 Euro (für zwei Monate) war aus eigenen Mitteln zu bezahlen. Dazu wurde einerseits die Rente der Mutter von 755 Euro monatlich verwendet. Zudem hatte sie eine Pflegeversicherung abgeschlossen, einen so genannten Pflege-Bahr, der bei Pflegegrad 4 etwa 240 Euro monatlich zahlte. Den Rest deckten Ersparnisse ab. Wichtig war es für Maria und ihre Mutter, in dieser Zeit überhaupt einen Platz in einem Pflegeheim gefunden zu haben.

Wie teuer ist ein Altersheim?

Grundsätzlich fließen bei Alters- und Pflegeheimen drei beziehungsweise vier Kostenpositionen in die Pflegeheimkosten ein:

  • Pflegekosten
  • Aufwand für Unterbringung und Verpflegung
  • Investitionskosten
  • eventuelle Zusatzleistungen etwa bei Inkontinenz oder die sogenannte „Ausbildungsumlage“

Jeder Betreiber kalkuliert die Kosten für sein Haus selbst, muss sie allerdings von den Sozialbehörden genehmigen lassen.

Im Bundesdurchschnitt kostet ein Platz etwa 3.200 Euro im Monat. Zwischen Alters- und Pflegeheimen im selben Bundesland und derselben Region gehen die Preise aber weit auseinander. Sie können daher deutlich darüber liegen. Es ist daher sinnvoll, Angebote zu vergleichen, wenn ein Pflegefall die Familie trifft. Die Website “Pflegelotse” des vdek gibt einen bundesweiten Überblick über Pflegeheime und deren Kosten. Der “Pflegenavigator” der Krankenkasse AOK stellt mehr als 15.000 Heime vor. Dabei ist für die Angehörigen aber nicht nur die Höhe der Pflegeheimkosten, sondern vor allem der Eigenanteil relevant, der in der Regel von den Heimen extra ausgewiesen wird.

Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht? Welchen Teil der Pflegeheim-Kosten Angehörige stemmen müssen, hängt von ihrem Einkommen ab. Im Folgenden informieren wir dich über die Freibeträge!

Leitsatz 1: Pflegegeld, Rente, Vermögen – zuerst geht es ans Geld der Eltern

Wie hoch ist der Eigenanteil des Betroffenen?

Zunächst ist ein Kassensturz angesagt, bevor klar ist, wer für die Kosten eines Pflegeheims oder einer häuslichen Pflege zahlt. Denn es gilt herauszufinden, wie viel die Pflegebedürftigen selbst finanzieren können. Wie hoch ist also die Rente oder Pension? Wie viel Geld schießen Pflegeversicherungen zu? Und gibt es sonst noch Vermögen, das die Kosten decken kann?

Der Eigenanteil ist von den Betroffenen zu tragen und errechnet sich aus der Höhe der Pflegekosten abzüglich der Summe, die die Pflegeversicherung übernimmt. Denn egal, ob gesetzlich oder privat versichert: Wer hierzulande in eine Krankenversicherung einzahlt, muss auch einen Beitrag zur Pflegeversicherung leisten. Bei nachgewiesener Pflegebedürftigkeit übernimmt dann die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten.

Unterm Strich liegt der Eigenanteil von pflegebedürftigen Bewohnern in Alters- oder Pflegeheimen im Januar 2021 im Schnitt bei monatlich 2.068 Euro, wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) pro mitteilt. Darin waren neben der Pflege auch Unterkunft, Essen und weitere Nebenkosten enthalten. Allerdings gab es auch bei dieser Summe erhebliche Unterschiede im Ländervergleich: Während in Sachsen-Anhalt ein Heimplatz im Schnitt für die Bewohner 1.463 Euro kostete, waren es in Nordrhein-Westfalen 2.405 Euro.

Mit dem Pflegekostenrechner kannst du herausfinden, wie hoch der Anteil ist, den du privat übernehmen musst:


Quelle: Pflegebedarf24.de 

Maria K.s Mutter zog nach den acht Wochen Kurzzeitpflege zunächst in ein Pflegeheim um, das nahe am ursprünglichen Wohnort lag. Doch sie haderte mit der Situation und fühlte sich dort nicht wohl. Daher machte sich ihre Tochter erneut auf die Suche und so ging es einige Zeit später in ein Altersheim, das nahe am Wohnort der Tochter lag. Hier beträgt der Eigenanteil 2200 Euro monatlich. Die Mutter kann dank Rente und Pflege-Bahr davon maximal 1300 Euro aus eigener Kraft bestreiten. Für den Rest gibt es ein Guthaben der Eltern, mit dem sich die Differenz für etwa ein Jahr abdecken lässt. In dieser Frist soll das nun leerstehende Elternhaus verkauft werden. Dafür hat die Mutter ihrer Tochter eine Vorsorgevollmacht erteilt. Finanziell ist die Lage damit in diesem Fall erst einmal geregelt.

Ab Januar 2022 treten Änderungen bei den Pflegekosten in Kraft. Die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim bestimmt dann zusätzlich die Höhe der Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil der Pflegekosten. Je länger der Bewohnende in Einrichtungen der vollstationären Pflege lebt, desto höher ist der sogenannte Leistungszuschlag, beziehungsweise desto geringer der Eigenanteil. Bei mehr als drei Jahren Aufenthalt im Pflegeheim, bekommen die Pflegeheimbewohner einen Zuschlag von 70 Prozent auf den Eigenanteil.

Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der neue Leistungszuschlag

  • 5 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 25 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 45 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 70 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

Beispiel: Frau Schmidt lebt im Januar 2022 seit 24 Monaten in einem Pflegeheim. Deshalb erhält sie im Januar einen Leistungszuschlag von 25 Prozent. Im Februar 2022 lebt sie 25 Monate in einem Pflegeheim, damit ändert sich die Zuschusshöhe auf 45 Prozent.

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Grundsätzlich unterstützt die gesetzliche Pflegekasse sowohl eine Versorgung im Alters- oder Pflegeheim als auch den Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes oder die Hilfe durch Angehörige daheim. Die Wahl trifft jeweils die pflegebedürftige Person.

Die Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung sind 2017 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz reformiert und angehoben worden. Für die stationäre Versorgung in einem Alters- oder Pflegeheim schießt die Kasse derzeit je nach Pflegegrad zwischen 125 bis maximal 2.005 Euro im Monat zu.

Zuschüsse der Pflegeversicherung zu den Kosten, abhängig vom sogenannten Pflege-Grad:

Pflege
-GradGeld-
Leistung (ambulant)Sach-Leistung (ambulant)Leistungs
-betrag (vollstationär)1125 Euro2316 Euro724 Euro770 Euro3545 Euro1.363 Euro1.262 Euro4728 Euro1.693 Euro1.775 Euro5901 Euro2.095 Euro2.005 Euro

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Pflegebedürftige, die sich Pflege durch Angehörige oder Freunde organisieren, erhalten seit Anfang 2017 je nach Pflegegrad zwischen 316 und 901 Euro im Monat (siehe Tabelle), die sie an die Pflegenden weiterreichen können. Obendrauf gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf zusätzliche 125 Euro pro Monat zu stellen – als Entlastung für die pflegenden Angehörigen. Das Geld fließt aber erst nach Vorlage von Quittungen.

Wer Angehörige zuhause pflegt, für den zahlt die Pflegeversicherung zudem Rentenbeiträge bis zur Höhe eines Durchschnittsverdieners ein. Berufstätige können für die Pflege eine Auszeit beantragen. Alternativ kann ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Diese sogenannten ambulanten Pflegesachleistungen bezuschusst die Pflegeversicherung je nach Pflegegrad mit 724 bis 2.095 Euro (ab 01.01.2022).

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?
Wichtig: Grundsätzlich ist es ratsam, die Pflegeversicherung rasch zu informieren, wenn ein Pflegefall eintritt oder die Pflege grundsätzlich geändert wird. Andernfalls bleiben Betroffene auf den Kosten sitzen. Während ein schwerer Schlaganfall oft als Notfall rasch bearbeitet wird, tritt Pflegebedürftigkeit in vielen anderen Fällen schleichend ein. Hier muss man mit etwa fünf Wochen Bearbeitungszeit rechnen, in der Betroffene anfallende Kosten oft vorfinanzieren müssen.

Was zahlt die beihilfekonforme Pflegeversicherung von Beamten?

Beamte sind hierzulande fast immer in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Denn die öffentliche Hand bezuschusst Behandlungskosten im Krankheitsfall mit einer Beihilfe von mindestens 50 Prozent. Nur für die restlichen Behandlungskosten benötigen Beamte dann eine Krankenversicherung. Und diese Option bieten fast immer nur private Krankenversicherungen an.

Beamter oder nicht: Wer eine private Krankenversicherung abschließt, muss seit 1995 auch eine private Pflegeversicherung nachweisen können. Beamte brauchen eine beihilfekonforme Pflegeversicherung, die dieselben Leistungen erbringen muss wie die gesetzliche Pflegekasse.

Unterm Strich reichen jedoch weder die Leistungen der gesetzlichen noch der beihilfekonformen Pflegeversicherung, um die Kosten insbesondere bei einer vollstationären Pflege in einem Alters- oder Pflegeheim zu decken.

Private Pflegezusatzversicherungen decken die offenen Kosten teilweise

Die Lücke können private Pflegezusatzversicherungen zumindest teilweise decken. Haben die Bedürftigen also eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen?

Hier gibt es grundsätzlich drei Varianten: Pflegekosten-Tarife orientieren sich an der Praxis der Krankenversicherer. Sie erstatten entstandene Pflegekosten bis zu einem Höchstbetrag oder bis zu einem gewissen Prozentsatz, sofern sie durch Rechnungen nachgewiesen werden. Bei einem Aufenthalt im Pflegeheim sind Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei manchen Tarifen allerdings nicht inklusive. Auch Familienhilfe wird kaum unterstützt. Dafür sind Kostensteigerungen bei Pflegeeinrichtungen meist abgedeckt.

Gängiger sind Pflegetagegeld-Versicherungen. Abhängig vom Pflegegrad zahlt der Versicherer eine feste Summe pro Tag – unabhängig von den konkreten Pflegeleistungen. Die Höhe des vereinbarten Tagegelds hängt von den gezahlten Beiträgen ab. Und bei Pflegerentenversicherungen zahlt der Versicherer ab Beginn der festgestellten Pflegebedürftigkeit eine monatliche Rente. Auch hier können Bezieher frei über das erhaltene Geld verfügen.

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?
Wichtig: Da sowohl bei der gesetzlichen als auch bei privaten Pflegeversicherungen der Pflegegrad ausschlaggebend ist, sollte er bei einer Veränderung der Pflegebedürftigkeit rasch angepasst werden. Hilfestellung geben hier die Pflegekassen.

Für eine Pflegezusatzversicherung ist eine Gesundheitsprüfung nötig. Für Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen wurde daher der Pflege-Bahr eingeführt. Das ist eine geförderte Pflegetagegeldversicherung, die im höchsten Pflegegrad immerhin bis zu 600 Euro monatlich zahlt.

Was tun, wenn das Elternhaus verkauft werden muss?

Übersteigen die Kosten der Pflege den Betrag, den die Versicherung bzw. die Versicherungen zahlen, müssen die Betroffenen die Lücke schließen – über ihre Rente, eventuelle Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder über ihr Vermögen.

Geldvermögen ist einfach aufzulösen. Dramatisch kann es jedoch werden, wenn die Eltern eine Immobilie besitzen und sonstige Vermögenswerte aufgebraucht oder nicht vorhanden sind. Denn dann wird das Sozialamt in der Regel das Haus zunächst beleihen und schließlich verkaufen. Um Notverkäufe zu verhindern, ist es besser, Angehörige übernehmen rechtzeitig diese Aufgabe oder finden andere Wege, die Pflegekosten zu tragen. Wichtig dabei: Rechtzeitig mit den Eltern zu reden und sich eine Vorsorgevollmacht geben zu lassen. Nur wenn eine notarielle Vollmacht erteilt wird, können Angehörige oder beauftragte Fremde auch Immobilien verkaufen.

Doch was passiert, wenn die Mutter in einem Altersheim lebt, der Vater aber weiter im gemeinsamen Haus wohnt? Dann gilt das Haus zunächst als Schonvermögen, sofern eine bestimme Wohnfläche nicht überschritten wird. Der Ehepartner muss also nur in bestimmten Fällen das Haus verkaufen, wenn seine bessere Hälfte ins Pflegeheim muss.

Und wenn das Haus bereits an spätere Erben übertragen wurde? Dann gilt eine Frist von zehn Jahren. Bei Schenkungen in diesem Zeitraum kann sich das Sozialamt dennoch Ansprüche sichern. Schließlich versucht das Sozialamt, die Pflegeheimkosten möglichst zu vermeiden.

Leitsatz 2: Bei finanzieller Not springt vorläufig das Sozialamt ein

Was wird geprüft, wenn das Sozialamt zahlt?

Reicht die Rente nicht und gibt es kein Vermögen, das oberhalb der Freigrenze von 5.000 Euro liegt? Betroffene, die kein Geld haben, haben Anspruch auf Pflegekostenübernahme durch das Sozialamt. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können beim Sozialamt ihrer Stadt oder ihres Kreises einen Antrag auf die sogenannte „Hilfe zur Pflege“ stellen.

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?
Um Unterstützung vom Staat zu erhalten, sind nicht nur die monatlichen Kosten nachzuweisen. Der oder die Pflegebedürftige muss auch ihr Einkommen, zum Beispiel aus Vermietung oder Verpachtung, monatliche Bezüge aus der Rentenkasse oder aus Versicherungen darstellen und das Vermögen offenlegen. Darüber hinaus verlangt das Amt auch Auskunft über die Vermögensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen – geprüft werden unter anderem Sparbücher, Kfz-Papiere und Lebensversicherungen.

Ist der Antrag auf finanzielle Unterstützung vom Staat erfolgreich, strecken die Sozialhilfeträger die Zahlungen zunächst vor. Das gilt auch für den Fall, dass sich die Pflegebedürftigen nicht mehr um einen Antrag kümmern können und Angehörige fehlen. Auch wenn die Kosten für Unterbringung und Pflege nicht vollständig vom Betroffenen oder den Bevollmächtigten bezahlt werden, wendet sich die Pflegeeinrichtung automatisch an das Sozialamt, das die Rechnungen zunächst übernimmt.

Leitsatz 3: Das Amt kann sich einen Teil des Geldes von Angehörigen zurückholen

Womit müssen Ehe- und Lebenspartner rechnen?

Wer im selben Haushalt mit dem Pflegebedürftigen lebt, muss mit einer Überprüfung seiner finanziellen Verhältnisse rechnen. Somit können auch Lebenspartner belangt werden. Ehegatten zahlen unabhängig davon, wie lange sie verheiratet sind. Handelt es sich dabei um eine Patchwork-Situation, wird es oft kompliziert. Hat die Pflegebedürftige etwa zweimal geheiratet und die neue Ehefrau kommt für die Pflegekosten auf, dann bleibt ihr womöglich für ihre eigene Pflege zu wenig und ihre Kinder müssen ihr dann später Unterhalt zahlen.

Laut Gesetz kann sogar der geschiedene Ehepartner zur Kasse gebeten werden, wenn sein Einkommen das Schonvermögen übersteigt und der Ex-Partner ins Pflegeheim muss. Sollte kein Angehöriger die Freigrenzen übersteigen, ist mit einer Kostenübernahme des Sozialamtes zu rechnen.

Warum können Kinder zur Kasse gebeten werden?

Maria K. hatte Glück. ihre Mutter konnte die Pflegekosten selbst stemmen. Bei anderen liegt schnell ein Schreiben der Stadt im Briefkasten. Ein Beispiel: Das Sozialamt der Stadt bittet die Tochter darum, ihr Einkommen und Vermögen offenzulegen. Der Grund: Vater oder Mutter können sich ihre Pflege nicht mehr leisten – und das Amt prüft, ob sich das nötige Geld bei den erwachsenen Kindern holen lässt. Womit ist zu rechnen? Geht jetzt das ganze Ersparte an das Sozialamt? Was ist mit dem Geld, das für die eigenen Kinder eingeplant ist? Steht womöglich die Existenz auf dem Spiel?

„Der Elternunterhalt wird zwar so berechnet, dass er die Existenz grundsätzlich nicht gefährden kann. Wer das Geld aber anderweitig verplant hat, kann mit der Unterhaltszahlung vor einer großen finanziellen Belastung stehen“, sagt Martin Wahlers, Fachanwalt für Familien- und Erbrecht in der Nähe von Darmstadt. Er rät dazu, auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten oder sich zumindest an die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen zu wenden, wenn ein solcher Brief eintrifft.

Das könnte in Zukunft weniger häufig passieren. Denn die Bundesregierung hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet, das besagt, dass niemand mit weniger als 100.000 Euro Jahres-Bruttoeinkommen mit den Pflegekosten von Verwandten oder Eltern belastet werden soll. Das Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten.

Grundsätzlich müssen Kinder ihre Eltern finanziell unterstützen, wenn sie bei der Pflege in Geldnot geraten – auch, falls kein Kontakt mehr besteht. Das ist gesetzlich verankert. „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“, steht dazu im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter Paragraf 1601. Eltern zahlen für ihre Kinder und andersherum, ist damit gemeint. Um den Elternunterhalt kommt also grundsätzlich niemand herum.

Daher holten sich die Sozialhilfeträger bisher oft das Geld zurück. Dafür wandten sie sich zunächst an Ehepartner und an Kinder von Pflegebedürftigen. „Oft kam es dabei zu schwierigen Situationen und Streit in der Familie ist programmiert,“ moniert Margit Winkler vom Institut für Generationenberatung.

Und noch eine Pflicht muss laut BGB jeder erfüllen: Auskunft erteilen über die eigenen Einkünfte und das Vermögen. Konkret bedeutet das: Meldet sich das Sozialamt per Brief mit der Aufforderung, die Finanzen offenzulegen, führt an einer ehrlichen Antwort kein Weg vorbei. Wer das Schreiben ignoriert oder absichtlich falsche Angaben macht, muss mit Konsequenzen rechnen: etwa gerichtlich zur Auskunft verpflichtet zu werden oder gar wegen versuchten Sozialbetrugs vom Staatsanwalt verfolgt zu werden.

Haben die Eltern mehrere Kinder, erhalten die Geschwister in der Regel gleichzeitig ein Schreiben. Das Amt prüft, wer finanziell in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Die Last soll damit auf alle verteilt werden, die es sich leisten können. Hier raten Rechtsanwälte, sich im Familienkreis auszutauschen und nach einer gemeinsamen Lösung zu suchen.

Wer welche Kosten trägt, fasst ein Rechtsanwalt in diesem Video zusammen:

Was ist mit Brüdern und Schwestern des Pflegebedürftigen?

Bei pflegebedürftigen Geschwistern sind Brüder und Schwestern nicht dazu verpflichtet, Kosten zu übernehmen. Nur Verwandte in gerader Linie können zu Zahlungen aufgefordert werden, also Kinder oder Eltern.

Müssen Ehepartner für Schwiegereltern zahlen?

Grundsätzlich besteht zwischen Schwiegerkindern und Schwiegereltern keine Verpflichtung zu einer Übernahme von Pflegekosten. Jedoch gehört rechtlich gesehen das Einkommen des Schwiegerkindes zu einem gewissen Teil auch zum Einkommen seines Ehepartners. Aus dieser Gesamtkonstellation kann ein Anteil der zu zahlenden Forderung errechnet werden. Besonders unvorteilhaft kann diese Konstellation werden, wenn das Schwiegerkind finanziell sehr leistungsfähig ist und der eigentlich verpflichtete Ehepartner der Schwiegereltern nicht.

Kann ich mich gegen Elternunterhalt wehren?

Gegen den Elternunterhalt rechtlich vorzugehen, ist schwierig. Selbst wer jahrelang keinen Kontakt zu Mutter oder Vater hatte, muss in der Regel zahlen – sofern er die finanziellen Mittel hat. In Extremfällen gibt es aber die Möglichkeit, sich auf die sogenannte Verwirkung zu berufen. Die Regel aus Paragraf 1611 BGB besagt, dass kein Unterhalt gezahlt werden muss, wenn sich der betreffende Elternteil sittlich verschuldet hat, etwa durch Missbrauch oder Gewalt.

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?
Wichtig: Hier verlangt das Gericht stichhaltige Beweise wie schriftliche Dokumente oder Zeugenaussagen naher Verwandter. Betroffene sollten daher unbedingt darauf achten, mögliche Nachweise aufzubewahren. Laut Rechtsanwalt Wahlers lassen sich entsprechende Papiere wie Arztbriefe oder Gerichtsurteile auch bereits früh beim Amt einreichen, sodass Betroffene im Zweifelsfall gar nicht erst kontaktiert werden.

Auch gegen eine zu hoch bezifferte Forderung kann man sich wehren. Nachdem die erwachsenen Kinder mitgeteilt haben, wie viel sie verdienen und wie viel Vermögen sie besitzen, berechnet das Sozialamt den genauen Betrag und schickt erneut einen Brief. Dieses Schreiben habe nicht sofort eine Auswirkung, sagt Rechtsanwalt Wahlers. Es handelt sich um ein Aufforderungsschreiben, keine bindende Entscheidung. Wenn das Sozialamt seine Forderung durchsetzen wolle, müsse es erst noch zum Familiengericht gehen. An der Stelle lohne es sich, genau hinzusehen und das Schreiben auf mögliche Fehler zu prüfen. Im Zweifel sollten Betroffene dem Amt zurückschreiben, um nicht mehr bezahlen zu müssen als nötig.

Wie viel müssen Angehörige zahlen?

Wer ein höheres Bruttoeinkommen als 100.000 Euro hat, muss sich an den Kosten für die Pflege seiner Eltern beteiligen.

Betroffene dürfen dann noch einen Teil für die eigene Altersvorsorge, für die allgemeine Krankenvorsorge und für berufsbedingte Aufwendungen (zum Beispiel Fahrtkosten für den Job) abzweigen. Außerdem werden Unterhaltszahlungen an die eigenen Kinder oder Zahlungen aus Darlehensverbindlichkeiten angerechnet. Die Höhe der Zahlungen ist also gedeckelt.

Ist das Nettoeinkommen nach den Abzügen höher als der monatliche Selbstbehalt von 2.000 Euro bei Alleinstehenden und 3.600 Euro bei Verheirateten, muss die betroffene Person für ihre Eltern aufkommen – allerdings nur mit der Hälfte des Einkommens, das über den Freibetrag hinausgeht.

Erzielen die Kinder gar kein Einkommen, kann das Sozialamt trotzdem das Vermögen für den Elternunterhalt heranziehen. Hier wird es kompliziert: Welche Werte davon genau verschont bleiben und damit zum sogenannten Schonvermögen der Kinder zählen, hängt vom Einzelfall ab.

So setzt du Pflegekosten von der Steuer ab

Wenn du deine eigenen Pflegekosten begleichst, kannst du einen Teil in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Kommst du für die Pflege deiner Eltern auf, kannst du die Pflegekosten als Unterhaltsleistungen geltend machen. Wenn du die Pflege selbst übernimmst, kannst du den Pflege-Pauschbetrag nutzen.

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?
herMoney-Tipp

Mach dir frühzeitig Gedanken darüber, wer für die Kosten eines Pflegeheims zahlen wird und wie du die Pflege im Alter stemmen kannst – die deiner Eltern, aber auch die eigene! Eine Pflegezusatzversicherung macht Sinn, vor allem wenn du dein Geld vor Zuzahlungen ans Pflegeheim sichern willst. Je früher du eine solche Police abschließt, desto niedriger sind die Beiträge.

Eltern haften für ihre Kinder – und Kinder für ihre Eltern. Aber es gibt Grenzen der Belastbarkeit. Wenn das Sozialamt bei dir klingelt, um dich zum Elternunterhalt heranzuziehen: Hol dir juristischen Rat von einem Anwalt oder den Rechtsexperten der Verbraucherzentrale ein. Informiere dich, wie hoch der Eigenanteil für Angehörige in deinem Fall ist, wenn ein Pflegeheim unumgänglich geworden ist.

Zum Weiterlesen: In unserem Artikel “Elternunterhalt – Umstrittene Vorschriften” findest du Antworten auf häufige Fragen.

Disclaimer: Alle Angaben sind ohne Gewähr. Trotz sorgfältiger Recherche kann herMoney keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen. Der Artikel dient lediglich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?

Letzte Überarbeitung des Artikels: Januar 2022 von Johanna Schott.

Wer zahlt die heimkosten wenn die Rente nicht ausreicht?

herMoney

Autor

herMoney ist dein unabhängiges Finanzportal für Frauen. Unter diesem Autorennamen veröffentlichen wir Beiträge, die von mehreren Autorinnen bearbeitet wurden.

Wer zahlt Altersheim Wenn Rente nicht reicht Deutschland?

Wer für deine Kosten aufkommt An erster Stelle muss immer der Ehegatte oder die Ehegattin für die Pflegeheimkosten aufkommen. Nur, wenn auch hier Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, ist eine Zahlungspflicht der Kinder denkbar.

Wie rette ich mein Geld vor dem Pflegeheim?

Du kannst dein Vermögen am besten vor dem Zugriff eines Pflegeheims retten, indem du es spätestens 10 Jahre vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit verschenkst oder eine Pflegezusatzversicherung abschließt. Spontan Geld abheben, um es vor dem Sozialamt zu „verstecken“, ist keine gute Idee.