Wer das kind zu sich zieht ist die mutter

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thalsch

Hallo,

wenn der Vater vorher das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine hatte, dann behält er das auch. Wenn dazu nix vereinbart wurde habt ihr es Beide.
Das muss sonst geändert werden.
Falls ihr zur Miete wohnt musst du euren Vermieter informieren, wegen der Nebenkostenabrechnung.
Sonst eben allen Versicherungs- und Leistungsträgern die neue Adresse mitteilen und der Kindergeldkasse eure Kontonummer, damit ihr das Geld dann bekommt.

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zaubermaus211

Hallo,
Nein beim Aufenthaltsbestimmungsrecht wurde nichts festgelegt. Ich dachte einfach das das automatisch der hat, bei dem das Kind wohnt. Ja kindergeld, stimmt. In dem Fall muss ich das meinem Arbeitgeber melden. Da ich städtisch angestellt bin, bekomme ich das Kindergeld von denen.
Lg u danke

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Inaktiv

Hallo,

Nein, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teilbereich der elterlichen Sorge und wird bei gemeinsamem Sorgerecht auch gemeinsam ausgeübt, unabhängig vom Wohnort des Kindes.

Unterhaltsvorschuss bekommt man nur bis zu einer Heirat, auch wenn der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist.

Liebe Grüße

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aristocat109

Vollmacht des Vaters für alle Formalitäten, die mit dem Umzug zusammenhängen , gerade wenn gemeinsames Sorgerecht besteht.

Ansonsten wollen alle 2 Unterschriften sehen
und Du hast neben der eigentlichen Lauferei
noch die Aufgabe die Unterschiften des Vaters auf diversen Blättchen einzusammeln.

Wenn der Vater das mitmacht, würde ich mir allgemein eine umfassende Vollmacht für alle Eventualitäten ausstellen lassen.
Alltagsdinge kannst Du natürlich alleine regeln, aber schon beim ersten Schulausflug können plötzlich 2 Unterschriften verlangt.

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zaubermaus211

Hey,
Gut das du das sagst. Von mir hatte er allerdings nie eine solche Vollmacht u brauchte sie auch nicht..
Aber da wir weiter auseinander wohnen, ist das wirklich sinnvoll. Vorsicht ist besser als Nachsicht. Ich denke er würde mir das unterschreiben, wenn ich es vorformuliere.
Wie genau muss so etwas aussehen, bzw was muss alles darin stehen?
Reicht:

Hiermit erteile ich xxx, wohnhaft in xxx, meine Exfrau u Kindsmutter xxx eine Vollmacht aus, über alle Dinge die unseren gemeinsamen Sohn ××× betreffen, regeln zu dürfen.
Bei etwaigen Rückfragen stehe ich tagsüber gern telefonisch unter xxx zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Xxx

Ist das so ok? Oder muss es konkreter formuliert sein?

Vielen Dank für deine mühe

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mama42009

Du schreibst das du nicht alleinerziehend bist .
Solltest du verheiratet sein, gibt es allerdings keinen Unterhaltsvorschuss

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zaubermaus211

Hallo,
Ich bin in einer festen Partnerschaft, aber nicht verheiratet.
Dazu hab ich allerdings noch eine Frage. Kennst du dich aus?
Also wenn wir heiraten würden, würde der Unterhaltsvorschuss wegfallen, was wäre wenn der Vater unterhalt zahlen würde, u wir dann heiraten würden. Müsste der Vater dann auch nicht mehr zahlen? Rein aus Interesse?
Wir werden langfristig auf alle Fälle heiraten. Der Steuervorteile überwiegt den Unterhaltsvorschuss bei weitem.
Lg

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janimausi

Das ist das Ding. Wenn ihr heiratet fällt der Vorschuss weg, würde der Vater zahlen muss er weiter zahlen.


Liebe Grüße

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Vielen Dank f�r Ihre Antwort im Voraus und ich hoffe ich habe es einigerma�en verst�ndlich formuliert.

Liebe Gr��e

von Cappy2408 am 14.05.2018, 13:40 Uhr

Wer das kind zu sich zieht ist die mutter


Antwort auf:

Kind zieht von Mutter zu Vater

Hallo,
sch�n, wenn die Eltern so miteinander kooperieren.
Ja, das ist alles so machbar und auch niemandem mitgeteilt zu werden. Ein Titel spielt nur dann eine Rolle, wenn aus ihm vollstreckt wird.
Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn staatliche Leistungen in Anspruch genommen werden.
Liebe Gr��e
NB

von Nicola Bader, Rechtsanw�ltin am 15.05.2018

Antwort auf:

Kind zieht von Mutter zu Vater

Hallo,

ihr k�nnt untereinander ausmachen was ihr wollt. Wo kein Kl�ger, da kein Richter.
Das Problem ist, dass sie Titel gelten, selbst wenn sie nicht bedient werden. Solange die Mutter nicht vollstreckt ist das kein Problem, aber wehe wenn doch irgendwann...
.
Beste L�sung: die Eltern gehen gemeinsam zum Jugendamt und setzen dort eine Vereinbarung auf, wie sie sich das k�nftig vorstellen., Dort gibt es auch Urkundsbeamte, die dann mit den Eltern zusammen die Titel ab�ndern. Damit sidn alle auf der sicheren Seite.

�brigens ist doch die Frage, warum die Mutter nur TZ arbeitet, denn eigentlich hat sich ab Umzug eine "erweiterte Erwerbsobliegenheit" dem 11-j�hrigen gegen�ber und muss eben mehr arbeiten.

Aber wie gesagt: wenn sich alle einig sind: wunderbar.
Titel w�rde ich trotzdem �ndern lassen.

Gruss

D

von desireekk am 14.05.2018

Antwort auf:

Kind zieht von Mutter zu Vater

Kann man den Titel nicht komplett "erledigen" quasi?
Dieser wurde damals nur vom Jugendamt gefordert, da mein LG damals nicht die volle H�he des Unterhaltes aufbringen konnte und die Mutter Vorschuss beantragt hat, da sie zum damaligen Zeitpunkt gar nicht arbeiten war.

LG und vielen Dank f�r die schnelle Antwort.

von Cappy2408 am 14.05.2018

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Wer entscheidet bei wem die Kinder leben?

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist als Teil des Sorgerechts (§ 1631 Abs. 1 BGB) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf.

Bei welchem Elternteil bleibt das Kind?

Auch nach einer dauerhaften Trennung bzw. Scheidung der Ehegatten verbleibt die elterliche Sorge für die ehelichen Kinder grundsätzlich bei Vater und Mutter gemeinsam. Beide Elternteile haben jedoch die Möglichkeit, für sich das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

Wann darf ein Kind selbst entscheiden wo es leben will?

Ab 12 Jahre: ‌Für Kinder ab 12 setzt auch rechtlich gesehen ein Mitspracherecht ein. Ab diesem Alter darf ein Kind mitentscheiden – wenn die Eltern getrennt sind –, bei welchem Elternteil es wohnen möchte bzw. wo es wohnen möchte, etwa bei einem Umzug.

Kann ich nach Trennung mit meinem Kind wegziehen?

Grundsätzlich: „Ja! “ Problematisch wird dies meist aber nur dann, wenn der Elternteil, bei welchem das Kind lebt, zu einem neuen Partner oder Partnerin ziehen möchte. Dann keimt oft die Angst auf, dieser neue Partner/Partnerin werde die eigene Elternrolle verdrängen.