Welche bedeutung einhaltung unfallvorschriften

Neben der Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, ist das Durchsetzen von Arbeitsschutz und Betriebssicherheit (arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren) eine Aufgabe von nationaler Bedeutung. Zusammengefasst ist das Unfallversicherungsrecht im SGB VII.

Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Gemeindeunfallversicherung

Die Träger der Unfallversicherung sind in Deutschland gewerbliche Berufsgenossenschaften und Unfallkassen der öffentlichen Hand. Sie dürfen sogenannte "DGUV-Vorschriften" als autonomes Recht für Unternehmen erlassen. Oberste Zustimmungsbehörde ist das Bundesarbeitsministerium.

  • Mittlerweile werden Unfallverhütungsvorschriften unter der Bezeichnung DGUV-Vorschriften aufgrund des fortschreitenden europäischen Harmonisierungsprozess nur noch eingeschränkt erlassen. Sie dienen dann der Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften. Der Großteil der gesetzlichen Vorschriften ergibt sich aus dem staatlichen Recht.
  • Mehr als 100 deutsche Unfallverhütungsvorschriften wurden im Zeitraum 1999 bis 2012 zurückgezogen. Staatliches Recht trat nach Umsetzung der EU-Richtlinien im Arbeitsschutz an deren Stelle.
  • Die Zahl der Vorschriften zur Unfallverhütung ist zwar geringer geworden, doch gleichzeitig wurden staatliche technische Regeln geschaffen. Die Technischen Regeln, beispielsweise für Arbeitsstätten oder für Betriebssicherheit, sind nicht verbindlich, sondern sorgen bei Anwendung für Rechtssicherheit. Im Gegensatz dazu sind Unfallverhütungsvorschriften immer klare Muss-Vorschriften.
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Unfallverhütungsvorschriften - wer sie überwacht

Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, ist nur ein wichtiges Detail bei der Verhinderung von Unfällen. Es kommt ebenso darauf an, dass man Vorschriften überwacht.

  • Nach SGB VII berät und überwacht der jeweilige Unfallversicherungsträger die Versicherungsunternehmen mithilfe Technischer Aufsichtsdienste beziehungsweise eigener qualifizierter Aufsichtspersonen, beispielsweise durch ausgebildete Sicherheitsfachkräfte.
  • Das Überwachen der Einhaltung der Vorschriften kann gleichfalls angeordnet werden. Müssen aufgrund von Verstößen gegen Anordnungen und Vorschriften Ordnungswidrigkeitenverfahren durchgeführt werden, können Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro verhängt werden.

Unternehmen sind verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften ihren Mitarbeitern zugänglich zu machen. Zum einen geschieht das durch Aushang. Zum anderen erfolgt eine Bekanntmachung im Rahmen der Arbeitsschutzunterweisungen (gemäß §12 Arbeitsschutzgesetz).

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - die Berufsgenossenschaften

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland sind die Berufsgenossenschaften, die sich in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen haben. Nach § 14 SGB VII (Sozialgesetzbuch VII) haben sie den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte gesundheitliche Gefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhindern. Diesen Auftrag erfüllt die DGUV durch den Erlass der Unfallverhütungsvorschriften. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 15 SGB VII, der diese Vorschriften als verbindliche autonome Rechtsnormen definiert. Unterhalb dieser Ebene der Rechtsnorm haben die gesetzlichen Unfallversicherer im Rahmen der DGUV-Vorschriften ein umfassendes Regelwerk entwickelt. Es besteht aus Regeln, Informationen und Grundsätzen für den Unfallschutz. Bei Beachtung dieses Regelwerkes können Unternehmen davon ausgehen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Unfallschutzziele in der Praxis auch erreichen.

DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge - Unfallschutzvorschrift für Dienstfahrzeuge und den Fuhrpark

Für Dienstfahrzeuge und Fuhrparks ist insbesondere die DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge (früher: BGV D 29) relevant. Wenn sie nicht beachtet wird, kann es für das Unternehmen und seine Beschäftigten bei Arbeitsunfällen mit einem Dienstfahrzeug zu Problemen mit der gesetzlichen Unfallversicherung kommen. Die Berufsgenossenschaft kann die Versicherungsleistung verweigern, wenn die DGUV Vorschrift 70 nachweislich nicht beachtet wurde. Seit dem 01. Mai 2014 gilt für die DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände der gesetzlichen Unfallversicherung zur DGUV eine neue Systematik. Im Zuge dieser Revision wurden Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze für den Unfallschutz im Fuhrpark vereinheitlicht und auf den neuesten Stand gebracht. Dokumente wie BGV A1 oder GUV-V A1 - die Präventionsvorgaben der früheren Regelwerke - sind daher als separate Regelwerke zwar nicht mehr von Bedeutung, da sie in der neuen DGUV Vorschrift 70 aufgegangen sind. Allerdings ist diese
Vorschrift bisher inhaltlich mit der früheren BGV D 29 identisch. Solange sich daran nichts ändert, sind die Durchführungsanweisungen für beide Fassungen identisch.

Die DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge bildet die Grundlage der  Gefährdungsbeurteilung für den Fuhrpark als Betriebsteil bzw. Arbeitsstätte. Übergeordnete Rechtsgrundlagen sind unter anderem die Europäische Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz 89/391, die Betriebssicherheitsverordnung, die Gefahrstoffverordnung sowie das Betriebsverfassungsgesetz. Die Gefährdungsbeurteilung dient der systematischen Ermittlung aller relevanten Gefahrenquellen für die Mitarbeiter. Sie ermöglicht,
entsprechende Präventionsmaßnahmen vorzunehmen.

Für welche Fahrzeuge ist die DGUV Vorschrift 70 relevant?

In den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 70 fallen alle maschinell angetriebenen, nicht an Schienen gebundenen Fahrzeuge und deren Anhängefahrzeuge. Hierzu zählen insbesondere PKW, LKW, Spezialfahrzeuge, Motorkrafträder sowie selbstfahrende Maschinen. Ausnahmen gelten für bestimmte Maschinen und Fahrzeugtypen, die in § 1 Abs. 2 DGUV Vorschrift 70 einzeln aufgelistet sind sowie für dienstlich genutzte Privatfahrzeuge und Fahrzeuge, die nicht für den Einsatz in der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen sind. Dienstlich genutzte, vom Unternehmen zur Verfügung gestellte Elektrofahrräder und Pedelecs werden von dieser Unfallverhütungsvorschrift nicht erfasst, wenn ihre Höchstgeschwindigkeit auf 8 km/h gedrosselt wird.

Welche Vorgaben der DGUV Vorschrift 70 Fahrzeuge sind für Unternehmen besonders wichtig?

Für Unternehmen ist die Einhaltung der in der DGUV Vorschrift 70 - Fahrzeuge formulierten Vorgaben in den folgenden Bereichen besonders wichtig:

  • Warnwestenpflicht, Warnkleidung (§§ 31, 56 Abs.6 DGUV Vorschrift 70)
  • Ladungssicherheit, Be- und Entladen (§ 37 Abs.4 DGUV Vorschrift 70)
  • Fahrzeugprüfung durch das Fahrpersonal, Zustandskontrolle, Mängelfeststellung am Fahrzeug (§ 36 DGUV Vorschrift 70)
  • Fahrzeugprüfung durch Sachverständige (§ 57 DGUV Vorschrift 70).


Insgesamt enthält die DGUV Vorschrift 70 detaillierte Regeln, Informationen und Grundsätze für alle technischen und betriebsbezogenen Aspekte, die bei der Nutzung von Fahrzeugen in Unternehmen eine Rolle spielen. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschrift ist nicht nur der Fuhrparkverantwortliche, sondern auch der Fahrzeugführer selbst. Beispielsweise sieht die DGUV Vorschrift 70 vor, dass Fahrzeugführer ihr Dienstfahrzeug täglich bzw. vor Schichtbeginn auf technische Mängel, das Vorhandensein der vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung und andere mögliche Gefahrenquellen zu überprüfen haben. Mängel und Schäden müssen einer verantwortlichen Person gemeldet werden. Falls sie die Betriebssicherheit des Fahrzeugs gefährden, ist dessen Nutzung einzustellen. Die Fahrzeugprüfung durch einen Sachkundigen ist laut DGUV Vorschrift 70 einmal jährlich vorzunehmen.

Was passiert, wenn die DGUV Vorschrift 70 nicht eingehalten wird?

Wenn die Vorgaben dieser Unfallverhütungsvorschrift und insbesondere die Vorgaben zur jährlichen Fahrzeugprüfung durch einen Sachverständigen nicht eingehalten werden, drohen dem Unternehmen und gegebenenfalls auch dem Fuhrparkleiter Bußgelder in Höhe von 2.500 bis 10.000 Euro. Persönlich verantwortlich und haftungspflichtig ist das Fuhrpark-Management immer dann, wenn das Unternehmen die Verantwortung für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften an diese Personen übertragen hat. Zudem kann die Nichteinhaltung der DGUV Vorschrift 70 nach einem Unfall negative Folgen für die daran beteiligten Mitarbeiter haben. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten sie nur dann, wenn die Unfallverhütungsvorschriften durch das Unternehmen und die Fahrzeugführer nachweislich eingehalten wurden. Unternehmen sind daher auch in
der Pflicht, diese Vorschriften allen Mitarbeitern zugänglich zu machen und ihre Einhaltung zu kontrollieren.

Warum das SLOTPACK bei der der Einhaltung der DGUV Vorschrift 70 hilft

In der Durchführungsanweisung zu § 37 DGUV Vorschrift 70 wird ausdrücklich auch auf den Unfallschutz im Rahmen der "üblichen Verkehrsbedingungen" Bezug genommen. Hierzu gehören auch Vollbremsungen, Ausweichbewegungen sowie Gefahren, die aus der Beschaffenheit der Fahrbahn resultieren. Erforderlich ist vor diesem Hintergrund vor allem eine hinreichende Ladungssicherung. Welche Maßnahmen hierfür zu ergreifen sind, richtet sich nach dem Fahrzeugaufbau und der Art des Ladegutes. Gegebenenfalls sind zur Ladungssicherung geeignete Hilfsmittel vonnöten.

Mit dem SLOTPACK sind Sie und Ihre Mitarbeiter auch im Hinblick auf die Einhaltung der DGUV Vorschrift 70 auf der sicheren Seite. Zwar gehören die diversen Utensilien in einem Kraftfahrzeug nur bedingt zu dessen Ladung - bei einer Vollbremsung und anderen Manövern im Straßenverkehr können sie jedoch schnell zu einer relevanten Gefahrenquelle werden. Das SLOTPACK bietet Sicherheit und natürlich auch Komfort im Fahrzeug in bester Qualität. Berufs- und Vielfahrer sollten beides auf alle Fälle haben.

Was versteht man unter Unfallverhütung?

Unter Unfallverhütung wird die Gesamtheit aller vorbeugenden, überwiegend technischen und psychologischen Maßnahmen der Arbeitssicherheit verstanden. Sie stellt eine ethische und menschliche Verpflichtung dar.

Was versteht man unter DGUV?

Der Verband "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung" (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Wer überwacht in Deutschland Dass die Betriebe solche Gesetze und Vorschriften einhalten?

Die Überwachung der Schutzvorschriften wird durch das Gewerbeaufsichtsamt bzw. das Amt für Arbeitsschutz durchgeführt; diese sind die Überwachungs- und Beratungseinrichtungen der Bundesländer.