Was zählt zum einkommen bei härtefall zahnersatz

» Bei Patienten mit einem geringen Einkommen greift die Härtefallregelung und der Zuschuss der Krankenkasse verdoppelt sich.

» Laut einer Umfrage finden 63,1 Prozent der Befragten die Härtefallregelung gerecht.

» Der Eigenanteil zu einer Zahnversorgung erweist sich als unzumutbare finanzielle Belastung, wenn das Gehalt der Betroffenen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet.

» Patienten, die von der Zuzahlung bei Arznei- und Heilmitteln befreit sind, fallen in der Regel automatisch unter die Härtefallregelung beim Zahnersatz.

» 97 Prozent der Befragten wünschen sich laut Statistik, dass die Krankenkassen den Zahnersatz generell stärker bezuschussen.

» Liegt eine Härtefallregelung vor, schreibt der Zahnarzt diesen Aspekt mit in den Heil- und Kostenplan.

» Für Menschen mit einem geringen Einkommen zahlt sich das Führen eines Zahnarzt-Bonushefts aus, damit sich die Zuschüsse der Krankenkasse erhöhen.

Seit 2005 zahlen die Krankenkassen der GKV für Zahnbehandlungen und Zahnersatz nur noch einen Festzuschuss. Dabei gelten als Regelversorgung Zahnbrücken, Zahnkronen und auch die Zahnprothesen. Allerdings ist der ästhetische Wert hier überhaupt nicht berücksichtigt worden. Denn wenn es darum geht den Zahnersatz farblich an die natürlichen Zähne anzupassen bzw. dass Verblendungen angebracht werden, ist dies nicht die Sache der GKV. Wenn die Patienten dann statt Zahnbrücken, Zahnkronen und Zahnprothesen einen höherwertigen Zahnersatz wünschen, zum Beispiel die Versorgung von Zahnimplantat, sind die Kosten noch höher. Der Festzuschuss denkt allenfalls aber auch bei Zahnbrücken, Zahnkronen und Zahnprothesen nur 50 Prozent der Kosten, auch wenn die Regelversorgung gewünscht wird. Bis Ende 2004 war die Regelung so, dass sich die Krankenkasse prozentual noch an den Kosten beim Zahnersatz beteiligte. Dabei war es aber so, dass je nach Versorgungsform und Zahnarzt die Beteiligung der Krankenkasse unterschiedlich hoch ausfallen konnte bei verschiedenen Patienten, auch wenn der Befund der gleich war. Für viele Versicherte bedeutete dies durchaus eine Verschlechterung ihrer Situation. Doch die Krankenkassen der GKV zahlen teils auch mehr als den Festzuschuss von maximal 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.


63 % finden die Härtefallregelung für Zahnersatz gerecht.

Und zwar dann, wenn die Versicherten arbeitslos sind oder ein geringes Einkommen haben. Dann greift nämlich die Härtefallregelung. In diesem Fall werden die Versicherten von den Eigenanteilen weitgehend befreit, durch die sie unzumutbar belastet werden würden. Die unzumutbare Belastung liegt dann vor, wenn die monatlichen Bruttoeinnahmen 2015 die Grenze von 1.134,00 Euro (mit einem Angehörigen 1.559,25 Euro und mit zwei Angehörigen 1.842,75 Euro und mit drei Angehörigen 2.126,25 Euro) nicht übersteigen. Dabei gilt: Wer schon für Arznei- und Heilmitteln von Zuzahlungen befreit ist, der fällt meist auch unter die Härtefallregelung beim Zahnersatz.

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Doch dies muss nicht zwangsläufig der Fall sein, denn erst mit der Genehmigung des Heil- und Kostenplans vor dem Behandlungsbeginn ist die Stellungnahme der Krankenkasse verbindlich. Wenn ein unklarer Fall vorliegt, dann sollte vorab das Gespräch mit der Krankenkasse gesucht werden. Denn nur diese kann abklären, ob der Versicherte auch unter die Härtefallregelung fällt.


97 % sind der Meinung, dass die Krankenkasse bei Zahnersatz mehr
bezuschussen sollte.

Alle Fragen und Antworten über Härtefallregelung

FrageAntwortWo muss ich Antrag für Härtefallregelung stellen ?Der Zahnarzt reicht ihn bei der Krankenkasse ein, am besten geben Sie daher alle Belege der Arztpraxis.Wo liegt die Obergrenze für den Härtefall ?Bei den tatsächlichen Gesamtkosten des Einsatzes.Wo finde ich das Formular für den gleitenden Härtefall ?Es gibt Vordrucke im Internet, aber kein vorgeschriebenes Standardformular.Wird bei Härtefall die Zahnreinigung von der Krankenkassen bezahlt ?Einmal im Jahr ist eine Zahnreinigung in der Regelversorgung enthalten, unabhängig vom Härtefall. Dazu gehören alle Leistungen, die zur Erhaltung der Zähne bezüglich Funktionalität und Ästhetik im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen erforderlich sind.Wieviel zahlt die Krankenkasse für Zahnkrone im Härtefall ?Beim Härtefall für Zahnersatz bekommt die Person einen doppelten Festzuschuss. Sollte auch der doppelte Festzuschuss nicht ausreichen, sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Differenz zwischen dem gewährleisteten Sonderzuschuss und den tatsächlichen Kosten zu übernehmen, also maximal die tatsächlichen Kosten.Muss ich generell bei der Härtefallregelung einen Mindestbetrag zahlen ?Generell nein, wer aber einen doppelten Festzuschuss erhält und die restlichen Kosten selber tragen kann, muss diese übernehmen.Wie hoch darf das Einkommen sein für diese Regelung ?Monatlich maximales Bruttoeinkommen muss unter 994 Euro liegen oder die betroffene Person hat zusammen mit einem Angehörigen nicht mehr als 1366,75 Euro zur Verfügung. Jeder weitere Angehörige zählt mit 248,50 Euro dazu.Wie wird es genau berechnet ?Abgefragt werden im Antrag die eventuell erhaltene Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung, Heimunterbringung, Einkommen und Familienstand. Das monatliche Bruttoeinkommen muss unter 994 Euro liegen oder die betroffene Person hat zusammen mit einem Angehörigen nicht mehr als 1366,75 Euro zur Verfügung und jeder weitere Angehörige zählt mit 248,50 Euro dazu.Wie oft darf man einen Antrag stellen ?So oft wie benötigt.Wie lange dauert in etwa die Bearbeitung des Antrags ?4-8 Wochen. Wer persönlich zur Krankenkasse gehen kann, bekommt es schneller (vorausgesetzt alle Angaben sind beigefügt).Welche Personen fallen genau unter diese Regelung ?Monatlich maximales Bruttoeinkommen muss unter 994 Euro liegen oder die betroffene Person hat zusammen mit einem Angehörigen nicht mehr als 1366,75 Euro zur Verfügung. Wer etwas über diesen Beträgen liegt, kann einen gleitenden Härtefall beantragen.Welche zahnärztlichen Leistungen stehen mir innerhalb dieser Regelung zu ?Härtefall gilt nur für Zuzahlungen gesetzlich Versicherter zum Zahnersatz. Eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen gibt es für andere Leistungen nur für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.Welche Unterlagen muss der Patient beifügen für den Antrag ?Abgefragt werden im Antrag die eventuell erhaltene Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Ausbildungsförderung, Heimunterbringung, Einkommen und Familienstand.Wann kann ich einen Antrag stellen ?Erfolgt meist durch die Zahnarztpraxis mit/nach Erstellung des Heil- und Kostenplans. Erst dann weiß man ja, um wie viel Geld es geht.Was muss ich nach der Genehmigung machen ?Nichts, im Regelfall erhält der Zahnarzt Bescheid.Was ist der Unterschied zwischen Härtefall und Doppelter Festzuschuss ?Doppelter Festzuschuss ist der doppelte Betrag, den gesetzlich Krankenversicherte für Zahnbehandlungen im Regelfall erhalten würden. Die Härtefallregelung geht darüber hinaus und übernimmt die Gesamtkosten, also auch die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und doppeltem Zuschuss.Bin ich ein Härtefall wenn ich Privatinsolvenz angemeldet habe ?Nicht automatisch, das hängt vom monatlichen Einkommen ab.

Bedeutung des Heil-und Kostenplan

Von sehr großer Bedeutung in Zusammenhang mit der Härtefallregelung ist der Heil- und Kostenplan. Denn dieser wird vor der dem Beginn der Behandlung durch die Krankenkasse geprüft und genehmigt. Hierin legen die Zahnärzte nicht nur die Gebührensätze für die Leistungen fest, sondern sehen auch wie es um die finanzielle Lage des Patienten steht. Wurde zusätzlich noch ein Antrag für die Härtefallregelung gestellt, dann muss die Krankenkasse auch dies berücksichtigen. In diesem Fall überprüft die Krankenkasse das Einkommen und entscheidet, ob die Krankenkasse womöglich den doppelten Festzuschuss übernimmt. Schwierig wird die Prüfung offenkundig dann, wenn das Einkommen des Patienten etwas über den Bemessungsgrenzen liegt. Doch in diesem Fall greift die Gleitende Härtefallregelung.


45 % unserer Leser haben bei Ihrem Zahnarzt versucht, die
Zahnarztkosten zu reduzieren.

Das die Krankenkasse zahlt in diesem Fall den bis zu doppelten Festzuschuss. Insbesondere bei Patienten mit schwankendem Einkommen prüft die Krankenkasse die Einkünfte dann über einen längeren Zeitraum hinweg. Berücksichtigt werden dann natürlich auch weitere Einkünfte. Die Entscheidung der Krankenkasse ist dann aber nur für die eine konkrete Behandlung ausschlaggebend. Wenn weitere Zahnersatzbehandlungen nötig sind, muss die Krankenkasse durch eine erneute Antragsstellung das Einkommen erneut prüfen. Für den Fall, dass der Versicherte auch eine höherwertige Versorgung wünscht, muss er den Differenzbetrag zwischen dem Betrag, den er als doppelten Festzuschuss von der Krankenkasse erhält und der Zahnarztrechnung, selbst zahlen.

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Bonus zahlt sich aus

Für die Geringverdiener und Arbeitslose zahlt sich natürlich auch aus, regelmäßig zum Zahnarzt zu gehen. Denn auch sie erhalten natürlich den Zusatzbonus für den regelmäßigen Besuch beim Zahnarzt. Und zwar für den Zeitraum von 5 Jahren noch einmal 20 Prozent, was sich im Endeffekt auf 60 Prozent erhöht und 30 Prozent bei 10 Jahren regelmäßigem Zahnarztbesuch, was einen Festzuschuss von 65 Prozent bedeutet. Und zwar schon mal allein ohne den doppelten Festzuschuss, der zusätzlich in diesem Fall auch noch gezahlt wird. Allerdings werden in diesem Fall natürlich auch nur die Kosten gedeckt, die der Versicherte tatsächlich zu zahlen hat, was insgesamt nicht mehr als 100 Prozent sind. Der Bonus und der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt zahlt sich also aus.


50 % der Leser finden ein Bonusheft sinnvoll und zugleich nicht notwendig.

Der Versicherte muss natürlich auch die Kosten tragen, die eventuell über den Kostenvoranschlag hinausgehen. Denn nur auf deren Grundlage trägt die Krankenkasse auch den Festzuschuss bzw. den doppelten Festzuschuss in diesem Fall. Der Versicherte muss dabei damit rechnen, dass er bis zu 20 Prozent mehr an Kosten zahlen muss. Ein Grund dafür ist, dass es sich auch beim Heil- und Kostenplan letztlich um einen Kostenvoranschlag handelt, der unter Umständen auch um 20 Prozent höher sein darf. Die Versicherten müssen alle damit rechnen, dass der Zahnarzt einen triftigen Grund hat die Höhe der Kosten so anzusetzen, so dass 20 Prozent locker erreicht werden. Diese Kosten kann der Versicherte wiederum abfedern indem er eine Zahnzusatzversicherung abschließt. Allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit dafür keine Kosten. Doch auch diese Weise ist der Versicherte noch einmal zusätzlich vor höheren Kosten abgesichert.

Weiterführende Infos über die Härtefallregelung :

Härtefallantrag - Muster und Vorlage

Muster Antrag Hartz IV Kostenerstattung für Zahnersatz (Vorlage Download kostenlos)

Wann gibt es doppelten Festzuschuss für Zahnersatz?

Zahnersatz Anbieter nach Bundesland

Das sind die Kosten beim Zahnarzt für Hartz IV Empfänger

ALGII Zuschuss für Zahnersatz

Das sind die Kosten beim Zahnarzt bei Arbeitslosigkeit

In welchen Fällen wird man von Zahnarztkosten befreit ?

Wenn man sich Zahnersatz nicht leisten kann

In diesen Fällen gibt es den Zahnersatz kostenlos

Mehr zum Thema

Mit der Härtefallregelung mehr Zuschuss zum Zahnersatz (Pflege-durch-angehoerige.de)

Ratgeberfür Menschen mit Behinderungen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

Sie finden hier eine Übersicht der häufigsten Probleme in der Zahnmedizin. Wählen Sie unten ein Thema und erhalten alle Antworten über diese Thematik:

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Was zählt zum Härtefall?

Als Härtefall gilt, wer die monatliche Einkommensgrenze von 1.316 Euro brutto nicht überschreitet (alle Werte Stand 2021). Wer mit Angehörigen wie Ehegatten, eingetragenem gleichgeschlechtlichem Lebenspartner oder familienversichertem Kind zusammenlebt, hat eine höhere Bemessungsgrenze von 1.809,50 Euro.

Was zahlt die Zahnzusatzversicherung bei Härtefall?

Bei einem Härtefall übernimmt die Krankenkasse bis zu 100 Prozent der Gesamtkosten für den Zahnersatz. Liegt kein Härtefall vor, zahlt die Krankenkasse seit Oktober 2020 bei Zahnersatz einen Festzuschuss von bis zu 75 Prozent.

Was tun wenn man Zähne nicht bezahlen kann?

Falls Du Dir trotzdem keinen Zahnersatz leisten kannst, musst Du nicht mit schlechten Zähnen leben. Denn die gesetzlichen Krankenkassen helfen Geringverdienern mit der Härtefallregelung. Versicherten mit wenig Einkommen erstattet die Kasse auf Antrag bis zu 100 Prozent der Kosten für einfachen Zahnersatz.

Wer zahlt Zahnersatz bei Rentner?

Häufig fallen Rentnerinnen und Rentner unter diese Einkommensgrenze: Ihre gesetzliche Krankenkasse zahlt in diesem Fall den doppelten Zuschuss zur Regelleistung. So erhalten Sie herausnehmbare Lösungen meist ohne eigene Zuzahlung. Die Zuzahlung zu Implantaten verringert sich entsprechend.

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