Was tun wenn lehrer schüler mobbt

Experten zufolge werden über 500.000 Kinder pro Woche Opfer von Mobbingattacken und jedes dritte Kind war bereits betroffen.

Wie definiert man Mobbing?

Mobbing kann von Außenstehenden häufig schwer zu erkennen sein, weil es oft nicht mit körperlicher Gewalt einhergeht. Stattdessen wird der Gemobbte gezielt ausgegrenzt, bedroht und beleidigt. Viele Arten von Mobbing lassen sich somit als psychische Form der Gewaltanwendung bezeichnen. 

Das Resultat ist in vielen Fällen ein Leistungsabfall des betroffenen Schülers. Viele gemobbte Kinder verweigern schließlich den Schulbesuch. In vielen Fällen kann Mobbing sogar krank machen. Etliche betroffene Schüler isolieren sich und können kein gesundes Selbstbewusstsein entwickeln.

Zwar haben zahlreiche Schulen spezielle Ansprechpartner für Mobbingfälle. Allerdings sind diese oft überfordert. Wo Streit zwischen Schülern aufhört und Mobbing beginnt, ist für andere nicht immer leicht zu erkennen. Viele Verantwortliche reagieren erst, wenn es zu körperlicher Gewaltanwendung kommt. Das Resultat ist, dass zahlreiche Mobbingfälle unbemerkt bleiben oder erst an die Oberfläche kommen, wenn die Situation eskaliert.

Wie gehen Sie vor, wenn Ihr Kind ein Mobbing-Opfer geworden ist?

Haben Sie den Verdacht, dass Ihr Kind gemobbt wird, sollten Sie sich an den zuständigen Lehrer oder die Schulleitung wenden. In solchen Fällen haben Sie das Recht auf Ihrer Seite: Sowohl Lehrer als auch die Schule als Einrichtung haben eine Fürsorgepflicht gegenüber den ihnen anvertrauten Schülern, deren Grundlage sich unter anderem auf Art. 34 Grundgesetz (GG) zurückführen lässt. 

Verletzen Lehrer und Schule diese Pflicht, kann der Betroffene Schadensersatz verlangen. Auch gegen den Verursacher des Mobbings können Sie vorgehen, da Mobbing zivil- und strafrechtlich verfolgt werden kann.

Wie wird Mobbing bestraft?

Es ist eine weitverbreitete Meinung, dass unter 14-jährige Kinder generell nicht haften und deswegen nicht belangt werden können. Dies ist jedoch ein Irrtum. Nach dem Zivilrecht kann ein Kind bereits ab dem Alter von sieben Jahren haften, wenn es einsichtsfähig genug ist und sich dessen bewusst ist, was es tut. Das ist üblicherweise der Fall, wenn das Kind jemanden bewusst verletzt oder quält. Richten Kinder unbeabsichtigt einen Schaden an, haften sie üblicherweise nicht. Das geht aus § 828 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hervor. 

Daher besteht in einem Mobbingfall unter anderem die Möglichkeit, durch einen Anwalt Unterlassungsansprüche durchzusetzen. Das Kind, von dem das Mobbing ausgeht, muss sich verpflichten, sein Verhalten zu ändern, indem es eine Unterlassungserklärung unterschreibt. Tut es das nicht, muss es mit einer hohen Vertragsstrafe rechnen. Zudem ist der Schädiger in einem solchen Fall verpflichtet, die Anwaltskosten zu übernehmen.

Ab 14 Jahren können Kinder gemäß dem Strafgesetzbuch haften

Ab dem Alter von 14 Jahren können Kinder strafrechtlich haften. Hier kann je nach Art des Mobbings der Straftatbestand einer Beleidigung, Verleumdung und Nötigung oder auch Nachstellung vorliegen, was im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist. 

Hat das Mobbing Züge von Stalking, sind möglicherweise auch die Voraussetzungen für eine Nachstellung gemäß StGB erfüllt. In vielen Fällen hat der Gemobbte die Möglichkeit, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen.

Mobbing im Internet – ein Sonderfall?

Drohungen, Spott und Diskriminierungen im Internet können genauso belastend sein wie im Schulhof und im Klassenzimmer. Online-Mobbing hat genauso viele Facetten wie herkömmliche Mobbingstrategien und ist mittlerweile genauso verbreitet. Mobbing im Internet reicht von Beleidigungen über Messenger und soziale Netzwerke bis hin zu der Erstellung von Fake-Profilen von Mitschülern, die mit beleidigenden Inhalten gefüllt werden.

Da das Internet juristisch gesehen ein öffentlicher Raum ist, gelten hier dieselben Regeln wie im echten Leben. Mittlerweile sind etliche Gerichtsurteile bekannt, in denen Kinder sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich haften mussten, weil sie Mitschüler auf Onlineplattformen schikaniert hatten. 

Der problematischste Aspekt von Mobbing über Onlineplattformen ist jedoch, dass Gemobbte den Schädigern nicht nach Schulschluss entkommen können, sondern ihnen rund um die Uhr ausgeliefert sind. Eltern sollten deswegen die Online-Aktivitäten ihrer Kinder regelmäßig mit ihnen besprechen und sofort hellhörig werden, wenn erste Anzeichen von Online-Mobbing zu erkennen sind.

Mobbing an der Schule - ein altbekanntes Thema, das für viel Leid bei den Betroffenen sorgt. Worüber allerdings öffentlich kaum gesprochen wird: Mobbing geht nicht immer nur von Schülern aus. Auch Lehrer können "Mobber" sein. Die Ausmaße dieses Problems s

Schüler und Eltern werfen einer AHS-Lehrerin in Währing Mobbing vor – nicht zum ersten Mal. Das wirft die prinzipielle Frage auf, welche Möglichkeiten es in solchen Fällen gibt.

Wien. „Es war von Tag eins an diese Angststimmung zu spüren“, sagt Theresa Vonach über ihre einstige Mathematiklehrerin. „Sie hat Schülern gesagt, dass sie dumm sind, dass sie faul sind. Sie zwang Schüler, die auf die Toilette wollten, in der Klasse sitzen zu bleiben.“ Vonach hat vor zehn Jahren an jener Schule in Wien Währing maturiert, die jetzt für Schlagzeilen sorgt. Der Vorwurf: Die Lehrerin habe Schüler jahrelang erniedrigt. Was da los ist – und welche Möglichkeiten es in Extremfällen gibt, um Schüler vor Problemlehrern zu schützen.

1 Was ist an der Schule passiert und seit wann gibt es Probleme?

Die Sache reicht länger zurück: 2013 dokumentierte die Bildungsdirektion (der Ex-Stadtschulrat) erste Vorwürfe gegen die Lehrerin. 2017 leitete die Volksanwaltschaft ein Prüfverfahren ein. Nach einer Beschwerde von Eltern wird nun erneut geprüft, auch seitens der Bildungsdirektion. Die Vorwürfe, damals wie heute: Die Lehrerin soll Schüler gemobbt haben – auch mit Aussagen wie „Wenn ihr euch umbringt, macht das wenigstens nicht in der Schule“ oder „Liegt Dummheit in eurer Familie?“.

2 Hatten diese Vorwürfe schon irgendwelche Konsequenzen?

Die Lehrerin wurde zu einer Nachschulung in Sozialkompetenz verpflichtet. Laut Ex-Schülern habe sie irgendwann auch nicht mehr in der Unterstufe unterrichten dürfen. Für andere Maßnahmen hätten laut der Bildungsdirektion klare rechtliche Tatbestände gefehlt. Zudem seien die Vorwürfe nur in anonymisierter Form vorgelegen.

3 Was sagt die betroffene Lehrerin zu den Vorwürfen?

Die Lehrerin – derzeit im Krankenstand – weist alle Vorwürfe zurück. „Die erhobenen Vorwürfe und Anschuldigungen sind allesamt unrichtig und werden mit Entschiedenheit zurückgewiesen“, heißt es laut ORF von ihrem Anwalt. Sie seien bereits 2017 geprüft worden. Es gebe nun keine neuen Fakten.

4 Wie geht es jetzt weiter – und was ist anders als vor zwei Jahren?

Obwohl es laut Bildungsdirektion bis dato noch wenig Hinweise auf Neues gebe, scheint eines anders zu sein: Mehr Betroffene sind bereit, offen zu sprechen. Mindestens 15 Schüler haben sich gemeldet. Die Bildungsdirektion sammelt die Beschwerden bis Freitagmittag. Das Ministerium prüft, ob alle nötigen Maßnahmen gesetzt wurden.

5 Wann können Lehrer aus dem Schuldienst geworfen werden?

Was auch immer in dem konkreten Fall herauskommt: Es ist schwierig, problematische Lehrer loszuwerden. Besonders, wenn sie wie die betreffende Lehrerin pragmatisiert sind. In Wien sind das noch 5900 von 26.000. Sie kann man anders als Vertragsbedienstete nicht kündigen (was auch nur selten vorkommt). Reichen Verweise oder Geldbußen nicht aus, kann man sie maximal entlassen. Dazu kann neben strafrechtlichen Verurteilungen etwa ein Disziplinarverfahren führen – tut es aber selten.

6 Was braucht es, damit es zu einem Disziplinarverfahren kommt?

Damit ein Verfahren gestartet wird, müssen konkrete Vorwürfe darauf hindeuten, dass die Dienstpflichten verletzt wurden – dazu gehört auch, sich gewissenhaft zu verhalten. Die Vorfälle dürfen maximal drei Jahre zurückliegen. Das macht es für den Fall in Währing nicht einfacher. Ein absoluter Einzelfall ist er übrigens nicht: Pro Jahr werden in Wien bei 26.000 Lehrern „einige Dutzend Fälle“ wegen schwerer Vorwürfe geprüft. (beba/APA)