Was tun wenn der personalausweis abgelaufen ist

Wann Bußgeld droht Personalausweis abgelaufen: Ist er noch gültig?


01.06.2022Lesedauer: 1 Min.

Was tun wenn der personalausweis abgelaufen ist

Personalausweis: Das Ablaufdatum ist auf der Vorderseite angegeben. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-tmn)

Ein Blick auf den Personalausweis zeigt: Er ist bereits abgelaufen. Jetzt heißt es schnell handeln und ein neues Dokument beantragen. Oder kann der Ausweis einfach verlängert werden?

Ist Ihr Personalausweis vor Kurzem abgelaufen oder steht das Ablaufdatum demnächst bevor, sollten Sie einen Termin beim Bürgeramt an Ihrem Wohnort zur Ausstellung eines neuen Dokuments vereinbaren. Den Termin können Sie meist online, telefonisch oder per E-Mail festlegen.

Kann der Personalausweis verlängert werden?

Für Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre gültig, ab 24 Jahre beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Die Gültigkeitsdauer kann laut Personalausweisgesetz (PAuswG) nicht verlängert werden. Spätestens, wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen beantragen.

Zur Beantragung eines neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ein aktuelles, biometrisches Foto
  • Ihren alten Personalausweis oder Ihren Reisepass
  • Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls weder ein Personalausweis noch ein Reisepass vorhanden sind

Ist ein abgelaufener Personalausweis noch gültig?

Mit Ihrem abgelaufenen Personalausweis sollten Sie nicht mehr verreisen, da es laut Bundesministerium des Innern und für Heimat zu Zurückweisungen oder zu erheblichen Reiseverzögerungen führen kann. Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, können Sie diesen zum Verreisen nutzen.

Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.

Bitte beachten Sie:Vollständige Information können Sie nur erhalten, wenn Sie je nach Verfahren den Wohnort, den Ort der Betriebsstätte oder des Bauvorhabens angeben.


In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass.
Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 zur Gebühr erhoben.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:

  • unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Es kann passieren, dass die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer möglich ist. In diesem Fall kann für die Übergangszeit zusätzlich die Beantragung eines vorläufigen Personalausweises erforderlich sein. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Personalausweis persönlich beim Bürgeramt beantragen. Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund und zur Gebühr wird ein Zuschlag erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.

  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
    • aktuell sein und
    • die Anforderungen an biometrische Fotos erfüllen.
  • alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder alter (abgelaufener) Reisepass
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • bei Kindern unter 16 Jahren: beide sorgeberechtigten Elternteile oder gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur alleinigem Sorgerecht eine Negativbescheinigung des Jugendamtes

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 37,00 EUR
Vorkasse: Nein
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren. Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Gebühr: 22,80 EUR
Vorkasse: Nein
Für antragstellende Personen unter 24 Jahren.

Gebühr: 10,00 EUR
Vorkasse: Nein
Für den vorläufigen Personalausweis.

Zuschlag: 13,00 EUR
Vorkasse: Nein
Bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz.

Zuschlag: 30,00 EUR
Vorkasse: Nein
Für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland.

Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Nein

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)

Einheitliche Ansprechpartner des Landes Niedersachsen, Einheitliche Ansprechpartner der Länder Europas, Rat und Hilfe für EU-Bürger und ihre Familien.

Was tun wenn der personalausweis abgelaufen ist
Was tun wenn der personalausweis abgelaufen ist
Was tun wenn der personalausweis abgelaufen ist

Wie lange ist der Ausweis noch gültig wenn er abgelaufen ist?

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisepässe oder Personalausweise bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten.

Was muss ich tun wenn mein Ausweis abgelaufen ist?

Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, müssen Sie Ihn beim Bürgeramt neu beantragen..
gültiges Ausweisdokument, alternativ die Geburtsurkunde..
aktuelle, biometrische Passbilder in digitaler Form..
eventuell weitere Unterlagen auf Verlangen der Behörde..

Was muss ich tun um einen neuen Personalausweis zu beantragen?

In der Regel benötigen Sie folgende Dokumente: gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass) aktuelles biometrisches Lichtbild.

Wo beantrage ich einen neuen Personalausweis in Hamburg?

Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel jedes Hamburger Kundenzentrum. Antragstellungen bei jeder anderen Personalausweisbehörde außerhalb Hamburgs sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird.