Was steht mir nach der Elternzeit zu?

Viele Menschen befürchten finanzielle Einbußen, wenn sie aufgrund der Geburt eines Kindes in die Elternzeit gehen. Nicht selten droht sogar die Arbeitslosigkeit. Immerhin gibt es die Möglichkeit, Arbeitslosengeld nach der Elternzeit zu beantragen. Wir zeigen Ihnen, wie das Arbeitslosengeld nach Elternzeit berechnet wird, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und welche Chancen Ihnen die Situation bieten kann.

Inhaltsverzeichnis

  • Das Wichtigste in Kürze
  • Arbeitslosengeld nach Elternzeit – Ansprüche prüfen
  • So viel Arbeitslosengeld nach Elternzeit gibt es
  • ALG II nach Elternzeit – das sollten Sie wissen
  • Arbeitslos nach Elternzeit? Wagen Sie den Neuanfang!
  • Kurz und knapp: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Elternzeit, wenn Sie nicht in Ihren alten Job zurückkehren.
  • Bedingung ist, dass Sie in einer sogenannten Anwartschaftszeit von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Elternzeit gilt bis zu drei Jahre lang als Anwartschaftszeit. Die Anwartschaftszeit wird vom Arbeitsamt festgelegt, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu regeln.
  • Das Arbeitslosengeld nach der Elternzeit berechnet sich aus dem letzten Nettoeinkommen, wenn Sie innerhalb des besagten Anwartschaftszeitraums mindestens 150 Tage Arbeitsentgelt erhalten haben. Alternativ wird ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt.
  • Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit, können Sie ALG II beantragen. Hier zählen dann allerdings auch Ihr Vermögen und das Haushaltseinkommen.

Arbeitslosengeld nach Elternzeit – Ansprüche prüfen

Wer nach der Elternzeit arbeitslos wird, hat zunächst einmal die Möglichkeit, Arbeitslosengeld I zu beantragen. Das geht allerdings nur, wenn Sie vor der Elternzeit auch sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder während der Elternzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, etwa aufgrund einer Teilzeitanstellung.

Expertentipp

Sie müssen während der Elternzeit keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Sie können sich aber auf Antrag freiwillig weiterversichern, etwa um die Anforderungen für die Anwartschaft zu erfüllen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Berater bei der Agentur für Arbeit.

Die gute Nachricht: Die Elternzeit selbst wird bis zu drei Jahre lang als Anwartschaftszeit für die Berechtigung des Bezuges von ALG I gezählt, obwohl Sie keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Dies gilt allerdings nur bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes.

Wenn Sie länger als drei Jahre Elternzeit nehmen, kann es sein, dass Ihr Anspruch auf ALG I erlischt. Das ist in dem Moment der Fall, wenn Sie in den vorangegangenen zwei Jahren nicht mehr auf die zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Anwartschaftszeit kommen.

Falls Sie kein Arbeitslosengeld I nach Elternzeit bekommen, haben Sie vermutlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II – das sogenannte Hartz IV. Dabei gelten allerdings wiederum andere Voraussetzungen. Hier kommt es auch auf Ihr Vermögen und das Gesamteinkommen in Ihrem Haushalt an.

Schon gewusst?

Bei jeder Art des Bezuges von Arbeitslosengeld nach Elternzeit gilt immer die Voraussetzung, dass Sie sich auch ordnungsgemäß arbeitslos gemeldet haben. Stehen Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, bekommen Sie auch kein reguläres Arbeitslosengeld.

Sie können nicht nur Arbeitslosengeld nach Elternzeit beantragen, sondern sogar währenddessen. Dazu ist aber notwendig, dass Sie mindestens 15 Stunden in der Woche für eine Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung stehen und Ihr bisheriger Arbeitgeber dies nicht anbietet. Außerdem müssen Sie die regulären Voraussetzungen für den Bezug von ALG I erfüllen.

So viel Arbeitslosengeld nach Elternzeit gibt es

Die Berechnung des Arbeitslosengeldes nach Elternzeit erfolgt in der Regel auf Basis des Arbeitsentgeltes von der Zeit vor der Elternzeit. Meist beträgt das ALG I 67 Prozent vom letzten Nettoentgelt. Allerdings setzt diese Berechnung voraus, dass Sie an mindestens 150 Tagen im Bemessungszeitraum von zwei Jahren auch Arbeitseinkommen erzielt haben.

Ist dies nicht der Fall etwa, wenn Sie eine längere Elternzeit machen, wird das sogenannte fiktive Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. Je nach persönlicher Qualifikation wird Ihnen eine fiktive Pauschale zugewiesen, von der sich dann das Arbeitslosengeld nach Elternzeit ableitet. Oft beträgt das ALG I dann jedoch weit weniger als 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Die persönliche Qualifikation ist in §152 SGB III geregelt und unterteilt sich in vier Gruppen. Die erste Gruppe umfasst Personen mit (Fach-)Hochschulausbildung, die zweite Gruppe Personen mit Meisterausbildung, die dritte Gruppe Personen mit regulärer Berufsausbildung und die vierte Gruppe Personen ohne Ausbildung.

ALG II nach Elternzeit – das sollten Sie wissen

Wenn Sie nach der Elternzeit arbeitslos werden und vorher nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, bereits ALG II bezogen oder durch eine lange Elternzeit keinen Anspruch mehr auf ALG I haben, bleibt Ihnen als Option die Beantragung von Arbeitslosengeld II (ALG II).

Bei der Berechnung von ALG II spielt das etwaige Einkommen vor der Elternschaft keine Rolle mehr, sofern es nicht zum Bezug von ALG I berechtigt. Vielmehr orientiert sich das ALG II an einem einheitlichen Regelsatz sowie Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II nach Elternzeit beantragen, werden allerdings Ihr Vermögen sowie das Einkommen der anderen Personen aus Ihrem Haushalt berücksichtigt. Verdient Ihr Partner beispielsweise gut, kann es sein, dass Sie keinen Anspruch auf ALG II haben, auch wenn Sie kein Vermögen und kein Einkommen haben.

Arbeitslos nach Elternzeit? Wagen Sie den Neuanfang!

Die Elternzeit ist für viele Menschen ein gewisser Bruch in der beruflichen Karriere. Oft ist es ungewiss, ob die Rückkehr in den alten Job möglich beziehungsweise gewollt ist, oder wie sich Familie und Beruf vereinbaren lassen. Zudem können auch die finanziellen Einbußen durch den Bezug von Arbeitslosengeld nach Elternzeit bedrückend sein. Auch das Schreiben einer Bewerbung nach der Elternzeit birgt besondere Herausforderungen.

Eine Elternzeit kann aber auch eine Möglichkeit sein, sich beruflich neu zu orientieren – zum Beispiel in Form einer Weiterbildung oder Umschulung. Bildungseinrichtungen wie COMCAVE bieten flexible Lernformen an, damit Sie Ihre Qualifizierung mit dem Familienleben vereinbaren können. Mit den neu erworbenen Fähigkeiten können Sie den Neustart wagen und sind womöglich gar nicht auf Arbeitslosengeld nach Elternzeit angewiesen. In unserem ausführlichen Artikel zum Thema berufliche Weiterbildung während der Elternzeit erfahren Sie mehr über Ihre Qualifizierungsmöglichkeiten.

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Kurz und knapp: Arbeitslosengeld nach Elternzeit

Um Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit zu bekommen, müssen Sie vor der Babypause sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein und in einem Zeitraum von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Die Elternzeit selbst zählt für drei Jahre als Anwartschaftszeit. Sie erhalten dann 67 Prozent vom letzten Nettogehalt oder von einem fiktiven Gehalt, errechnet aus Ihrer beruflichen Qualifikation.

Wer bezahlt mich nach der Elternzeit?

Während der Elternzeit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn. Sie können aber Elterngeld beantragen. Das ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die einen Ausgleich schafft, falls Sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten.

Was tun wenn Elternzeit endet?

Was ist nach dem Ende der Elternzeit? Nach dem Ablauf der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbeschäftigung beim Arbeitgeber. In der Regel sollten die Eltern nach der Elternzeit an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren dürfen.

Was beachten bei Wiedereinstieg nach Elternzeit?

Tipps: So gelingt der Wiedereinstieg nach der Elternzeit.
Planen Sie Ihren Wiedereinstieg von Anfang an. ... .
Halten Sie Kontakt zu Kollegen und Arbeitgeber. ... .
Kommunizieren Sie offen mit dem Chef. ... .
Klären Sie die Kinderbetreuung. ... .
Setzen Sie sich selbst nicht unter Druck..

Ist es möglich die Elternzeit zu verlängern?

Eltern müssen die Elternzeit im Voraus bei ihrem Arbeitgeber beantragen und angeben, wann sie beginnen und wie lange sie dauern soll. Grundsätzlich können sie während der laufenden Elternzeit weitere Anträge stellen und die Elternzeit nachträglich verlängern, bis zur gesetzlich festgelegten Maximaldauer von 36 Monaten.