Ihren neuen Leasingvertrag haben Sie mit einer bestimmten Kilometerlaufleistung pro Jahr festgelegt. Diese Laufleistung des Leasingfahrzeugs sollte mit Ihren Bedürfnissen übereinstimmen. Kalkulieren Sie also alle Kilometer zur Arbeitsstätte, zum Sport, in den Urlaub, zum Einkaufen usw. mit ein und rechnen Sie sich dann noch einen Puffer hinzu. In der Praxis kann es allerdings dann immer noch vorkommen, dass Sie zum Beispiel durch einen Arbeitgeberwechsel viel mehr Kilometer als kalkuliert fahren müssen. Aber auch ein Umzug kann zu diesem Dilemma beitragen und Ihr Leasingfahrzeug hat bei der Rückgabe an den Leasinggeber mehr Kilometer auf dem Tacho als vertraglich vereinbart. In diesem Fall spricht man von so genannten Mehrkilometern.
Leasing Mehrkilometer – Kulanz am Ende der Leasingzeit
Da der Restwert des Leasingfahrzeugs auch in Abhängigkeit der Kilometerlaufleistung ist, wird eine Nachzahlung erfolgen müssen, was auch verständlich ist. Sie sollten sich auf jeden Fall vor dem unterschreiben des Leasingvertrages informieren, welche Kosten bei etwaigen Mehrkilometern anfallen und wie hoch die Freigrenzen-Regelung des Leasinggebers ist. In diesem Zusammenhang sind natürlich auch die Minderkilometer interessant, welche Sie beim Unterschreiten der vereinbarten Laufleistung gut geschrieben bekommen.
Ein Kilometerausgleich dient der höheren Wertminderung bzw. des geringeren Restwerts des Leasingfahrzeugs und ist meist umso teurer, je höher der Listenpreis des Neuwagens ist. Bei einer teuren BMW Limousine müssen Sie für Mehrkilometer meist tiefer in die Tasche greifen als bei einem Skoda Kompaktwagen.
Gibt es eine Kulanz bei Mehrkilometern?
Um die Antwort schon einmal vorwegzunehmen, ja es gibt es Kulanz. Diese Kulanz wird in den meisten Leasingverträgen mit Freikilometer oder berechnungsfreie Kilometer angegeben. Bei unseren Leasingverträgen mit der Volkswagen Leasing GmbH (2016-2018) hatten wir 2.500 km Freikilometer. Mit unserem neuen Vertragspartner, der Ford Leasing Bank (2018-2021), haben wir aktuell sogar 5.000 km Kulanz. Diese Freikilometer werden von der Leasinggebern unterschiedlich und natürlich auch in Bezug auf Laufzeit und Kilometerleistung des Vertrages vereinbart.
Eine solche Freigrenze von bei uns 5.000 km ist schon recht üppig, da wir unsere eine Jahreskilometerleistung kalkuliert haben und mit unseren Verträgen mit 10.000 km pro Jahr klarkommen sollten. Somit sind 5.000 km von den vertraglichen 30.000 Gesamtkilometern schon sehr kulant. Immerhin sind es 16,67 Prozent unserer möglichen Kilometerleistung.
Wie verhält sich die Freikilometergrenze bei Minderkilometern?
Was auf der einen Seite ein Vorteil ist, kann auf der anderen Seite ein Nachteil sein. So ist oft das Leben und so ist es auch bei einem Leasingvertrag. Wenn Sie weniger als die vereinbarten Kilometer fahren, so bekommen Sie vom Leasinggeber die Minderkilometer erstattet. Aber auch hier greift die Freikilometergrenze. Bei vertraglichen 30.000 km und 5.000 km Freigrenze bekommen sie erst bei weniger als 25.000 km eine Erstattung der Minderkilometer.
Rechenbeispiel zu Freikilometern beim Leasing
Wir nutzen für die Beispiele unseren Leasingvertrag mit den Konditionen 10.000 km pro Jahr und einer Laufzeit von 36 Monaten. Die vertragliche Freikilometergrenze liegt bei 5.000 km. Für Minderkilometer geben wir als Beispiel 0,04 Euro/km und für Mehrkilometer 0,06 Euro/km an.
Beispiel 1:
Wenn wir das Fahrzeug am Ende der Laufzeit mit 34.500 km abgeben, liegen
wir genau in der kostenfreien Kilometerlaufleistung und müssen nichts mehr Nachbezahlen.
Beispiel 2:
Das Fahrzeug geben wir mit 37.000 km bei unserem Ford Händler ab. Mit dieser Kilometerlaufleistung überschreiten wir die 30.000 km unseres Vertrages und auch die 5.000 km Kulanz. Wir bekommen 2.000 Kilometer als Mehrkilometer in Rechnung gestellt, was bei unserem Bespiel 2.000 km x 0,06 Euro/km = 120,00 Euro netto / 142,80 Euro brutto ausmacht.
Beispiel
3:
Wir sind doch nicht so viel mit dem Leasingfahrzeug unterwegs gewesen und geben das Fahrzeug mit 28.000 km ab. Jetzt kommt eine neue Berechnung hinzu. Erst einmal bekommen wir keine Rechnung vom Leasinggeber. Allerdings gibt es bei Leasingverträgen auch das Instrument der Minderkilometer. Wir sind jetzt weniger gefahren, als im Vertrag vereinbart und uns würden Minderkilometer zusehen. Allerdings gilt auch hier wieder die Freikilometergrenze von 5.000 km. Somit bekommen wir bei
diesem Beispiel keine Erstattung von Minderkilometer bis 25.000 km.
Beispiel 4:
Bei diesem Beispiel geben wir das Fahrzeug mit 21.000 km beim unserem Ford Händler ab. Von unseren 30.000 km im Vertrag werden die 5.000 Freikilometer abgezogen und wir kommen auf 25.000 km. Die 4.000 Minderkilometer wird uns die Ford Leasing Bank dann gut schreiben und zurückerstatten, was dann 4.000 km x 0,04 Euro/km = 160,00 Euro netto / 190,40 Euro brutto ausmacht.