Was müssen Sie beachten wenn sie auf dem Dach ihres Pkws Fahrräder mitnehmen?

Es gibt mehrere Möglichkeiten, Fahrräder mit dem Pkw zu transportieren. Am besten eignen sich dafür Dach- oder Heckträger. Wir haben zusammengestellt, was Sie bei der Montage von Trägern und Rädern beachten sollten und welche Regelungen im Ausland gelten.

Fahrrad mit Heckträger transportieren

Für einen Heckträger benötigt das Auto eine Anhängerkupplung oder eine vom Hersteller freigegebene stabile Heckklappe, an der der Träger montiert werden kann. Auf dem Kugelkopf wird der Träger, der ein Folgekennzeichen tragen muss, befestigt. Auch eine Beleuchtungsanlage ist Pflicht, sofern die Rückleuchten verdeckt sind. Die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung dürfen dabei nicht überschritten werden – vor allem beim Transport schwerer Pedelecs ist dies leicht der Fall. Weitere Sicherheitshinweise finden sich in der Bedienungsanleitung des Autos. 

Das Rad zunächst mit dem Rahmen an der Trägerstange fixieren, danach die Reifen mit Schlaufen festzurren. Schließlich das Fahrrad zusätzlich mit Spanngurten sichern und Anbauteile wie Luftpumpe, Akku oder Transportkörbe entfernen. Wichtig: Die Räder dürfen seitlich jeweils höchstens 40 Zentimeter über die Schlussleuchte hinausragen, maximal darf das mit Rädern beladene Auto 2,55 Meter breit sein. 

Beim Fahren lautet die Devise: Fuß vom Gas. Nicht nur der Luftwiderstand erhöht sich beim Fahrradtransport, auch das Kurven- und Bremsverhalten des Wagens wird schlechter. Die ADAC Experten raten daher, maximal 120 km/h schnell zu fahren, und keine Abdeckplanen zu verwenden. Auch empfiehlt es sich, nach ein paar Kilometern kurz zu stoppen, um zu kontrollieren, ob das Rad noch fest sitzt.

Fahrrad mit Dachträger transportieren

Das gilt auch bei der Mitnahme eines Fahrrades auf dem Autodach. Voraussetzung hierfür ist eine Dachreling oder ein vom Autohersteller empfohlenes Trägersystem. Rad und Träger dürfen dabei die zulässige Dachlast nicht überschreiten. Auch hier muss der Fahrradrahmen am Träger festgeschraubt werden, bevor man die Räder festschnallt. Eine Decke schützt das Dach während der Montage vor Kratzern. Nicht vergessen: Der Fahrer sieht das Rad nicht, was vor allem in Tiefgaragen zum Problem werden kann. 

Allgemein gilt: Vor dem Kauf sollte jedes Trägersystem ausprobiert werden. Ein Heckträger ist prinzipiell leichter zu montieren und zu beladen als ein Dachträger. Achtung: Bevor Sie in Unterführungen, (Tief-)Garagen, und Parkplätzen mit Sperrbalken einfahren, immer an die Ladung denken. Am besten einen Warnhinweis im eigenen Sichtbereich anbringen.

Regeln im Ausland

Wer seine Fahrräder mit in den Urlaub nimmt, muss im Ausland einige Besonderheiten beachten. Überstehende Ladung, die nach hinten über die im Kfz-Schein eingetragene Gesamtlänge des Fahrzeugs hinausragt, muss entsprechend gekennzeichnet werden. Die Bestimmungen sind in Europa länderspezifisch geregelt und unterscheiden sich oftmals stark. Generell sollten sich Reisende deshalb vorab über die länderspezifischen Besonderheiten ihres Urlaubslandes informieren.

Achtung: Auch bei Mietfahrzeugen (zum Beispiel bei Wohnmobilen mit Fahrradgepäckträger) ist der Mieter selbst verantwortlich für die richtige Kennzeichnung des Heckträgers. Deshalb gilt auch hier: Immer vor Antritt der Reise prüfen, welche Kennzeichnung im jeweiligen Urlaubsland vorgeschrieben ist und ob zum Beispiel eine entsprechende Warntafel im Mietfahrzeug vorhanden ist.

Kennzeichnung mit Warntafeln

In einigen Ländern, wie zum Beispiel Spanien, Portugal und Italien, ist überstehende Ladung mit einer speziellen Warntafel zu kennzeichnen. Dieses unterscheidet sich aber je nach Land in der Art und auch Beschaffenheit. 

Auch der maximal zulässige Überstand nach hinten unterscheidet sich je nach Reiseland. Das bedeutet zum Beispiel für Urlauber in Italien und in Spanien, dass eine Warntafel auch dann angebracht werden muss, wenn der Fahrradheckträger in eingeklapptem Zustand ohne Fahrräder transportiert wird. 

Wer überstehende Ladung nicht entsprechend kennzeichnet, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Diese kann bei Verstößen gegen die Ladungs- und Kennzeichnungsvorschriften je nach Art des Verstoßes unterschiedlich hoch ausfallen. In Italien beispielsweise werden Verstöße mit Bußgelder von 41 bis 1697 Euro geahndet.

Natürlich gelten die Regeln nicht nur für das Land, in das Sie reisen, sondern auch für die Durchreiseländer. Wer zum Beispiel in Kroatien seine Ferien verbringt und über Italien einreist, muss die Regeln für die Kennzeichnung von Fahrradträgern auch in diesem Land beachten!

Was darf alles auf dem Autodach transportiert werden? Und vor allem wie? AUTO BILD sagt, was das Gesetzt erlaubt und welche Folgen ein falscher Dachtransport hat.

Dass das Fahrrad gut gesichert sein muss, ist klar. Beim Umzug durch die Stadt oder beim Koffertransport in den Urlaub wird allerdings gern improvisiert. Dabei ist ein sicherer Transport auf dem Autodach so wichtig, denn im schlimmsten Fall verabschiedet sich die Ladung in der ersten Kurve Richtung Gegenverkehr. Und das kann schwere Folgen haben: einen Unfall, Punkte in Flensburg sowie Bußgeld. Damit es gar nicht erst so weit kommt, hat AUTO BILD alle Infos zum Thema Dachtransport: Wie belade ich mein Auto richtig? Welche Dachträger gibt es? Was sagt bei falscher Beladung der Bußgeldkatalog?

Mehr zum Thema: Dachträger im Vergleich

Die richtigen Packmaße: Paragraf 22 der StVO

Was müssen Sie beachten wenn sie auf dem Dach ihres Pkws Fahrräder mitnehmen?

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Lieber mal Maß nehmen: Der Gesetzgeber regelt genau, wie und was auf das Dach darf.
Der Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung beschreibt genau, wie Gepäck verladen werden darf:
• Die maximale Breite darf nicht mehr als 2,55 Meter betragen.
• Die Höhe von Fahrzeug und Ladung ist auf vier Meter begrenzt.
• Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 Metern nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen, so wird kein Fußgänger verletzt.
• Die Ladung darf nach hinten bis zu 1,5 Meter hinausragen. Ausnahme: Ist die geplante Wegstrecke kürzer als 100 Kilometer, darf die Ladung auch bis zu drei Meter hinausragen. 

Wer es mit den Gesetztesvorgaben nicht so genau nimmt und dagegen verstößt, riskiert nicht nur einen Unfall, sondern muss mit einem Bußgeld und im Falle einer Gefährdung des Straßenverkehrs auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Das steht im Bußgeldkatalog:

• Ladung nicht gegen vermeidbaren Lärm gesichert: 10 Euro
• Ladung höher und breiter als zulässig, Ladung ragte unzulässig nach vorne: 20 Euro
• Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmitteln befördert: 25 Euro
• Ladung nicht verkehrssicher verstaut: 35 Euro
• Ladung nicht verkehrssicher verstaut – Verkehrsteilnehmer gefährdet: 60 Euro, 1 Punkt
• Ladung nicht verkehrssicher verstaut – Unfall: 75 Euro, 1 Punkt
• Auf der Autobahn mit einer Ladung über 4,20 m Höhe gefahren: 70 Euro, 1 Punkt
• Nicht vorschriftsmäßige Ladung - Verkehrssicherheit litt sehr: 80sehrerheblich, Unfall: 120 Euro, 1 Punkt

Ob Dachbox oder andere Last, die Ladung sollte nicht rutschen und der Schwerpunkt zur Verringerung der Kippgefahr möglichst tief sein. Klar, dass die Dachlast so bald wie möglich wieder entfernt wird, denn sie verschlechtert den Luftwiderstand und führt zu unnötig höherem Kraftstoffverbrauch (bis zu 1,5 l/100 km).

Verschiedene Trägersysteme für das Auto 

Um die Ladung sicher zu befestigen, sind geeignete Träger und Spanngurte notwendig. AUTO BILD empfiehlt ein für das Auto geeignetes Trägersystem mit Adaptern für jeden gewünschten Zweck. Also Radträger, Skiträger und – sofern für den Familienurlaub gewünscht – eine Dachbox. Die stabilen Kunststoff-Container sind nämlich sehr leicht und beanspruchen so nur einen Bruchteil der höchstzulässigen Dachzuladung. Die wiederum regelt der Autohersteller und informiert dazu in der Bedienungsanleitung.