Was ist der unterschied zwischen primär und ersatzkassen

Den B�rgern in Deutschland stehen die zwei Gruppen Krankenversicherer zur Verf�gung: die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die Privaten Krankenversicherungen (PKV), wobei der gr��te Teil der Bev�lkerung in der GKV versichert ist, ca. 90 %. Die gesetzlichen Krankenkassen werden je nach der Art der Tr�ger in folgenden geschichtlich entstandenen Gruppen (Kassenarten) gegliedert: Prim�rkassen als prim�re Tr�ger; Ersatzkassen und Spezialkassen als die gr��te Gruppe bilden die Prim�rkassen, wozu alle Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), alle Betriebskrankenkassen (BKK) und alle Innungskrankenkassen (IKK) geh�ren.

Die zweitgr��te Gruppe bilden die Ersatzkassen, wozu derzeit geh�ren: die Barmer Ersatzkasse (BEK), die Deutsche Angestellten-Krankenkasse (DAK) die Techniker Krankenkasse (TK), die Kaufm�nnische Krankenkasse (KKH), die Gm�nder Ersatzkasse (GEK), die Hamburg M�nchener Krankenkasse (HMK), die Hanseatische Krankenkasse (HEK), die Handelskrankenkasse (HKK), die Krankenkasse f�r Bau- und Holzberufe (HZK) und die Krankenkasse Eintracht Heusenstamm (KEH). Erw�hnt sei auch die kleinste Gruppe Krankenkassen, die so genannten Spezialkassen, zu der z. B. die See-Krankenkasse, die Knappschaft (f�r Bergleute) und die landwirtschaftlichen Krankenkassen geh�ren. Die ersten Prim�rkassen und Ersatzkassen entstanden bereits bei der Gr�ndung der ersten Sozialversicherung von Bismarck. Die Prim�rkassen wurden dabei als Pflichtversicherungen f�r die versicherungspflichtigen B�rger aus bestimmten Berufsst�nden ins Leben gerufen.

Zugleich wurden auch die ersten ebenso berufsst�ndischen Ersatzkassen gegr�ndet, im wahrsten Sinne des Wortes als ein Ersatz f�r die Pflichtversicherungen (Prim�rkassen) und zwar als auf freiwilliger Basis organisierten Hilfskassen. So wird der 1. Dezember 1884 durch die Einf�hrung des Gesetzes f�r die �Krankenversicherung der Arbeiter (KGV)� zur Geburtsstunde der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Anfang des 20. Jahrhunderts erreicht die Zahl der Ersatzkassen ca. 1500. Im Jahr 1936 erfolgt die Trennung der Ersatzkassen in Ersatzkassen sich f�r Angestellte und Ersatzkassen f�r Arbeiter, um 1996 durch das Gesundheitsstrukturgesetz aufgehoben zu werden. Heute sind die Ersatzkassen au�erdem nicht mehr nur f�r Personen aus bestimmten Berufsgruppen, sondern in der Regel f�r alle gesetzlich versicherten B�rger ohne Beschr�nkungen offen. �hnlich wie die Ersatzkassen und wie ihre Namen es andeuten, haben alle Spezialkassen urspr�nglich ebenfalls nur bestimmten beruflichen Branchen angeh�renden B�rger aufgenommen.

Zu erkl�ren ist dieses dadurch, dass sie als Selbsthilfeeinrichtungen ins Leben gerufen wurden. Mittlerweile d�rfen sich allerdings auch die Spezialkassen allen gesetzlich versicherten B�rgern �ffnen. So steht die nach dem Zusammenschluss der zwei Spezialkassen Knappschaft aus Bochum und See-Krankenkasse aus Hamburg neu entstandene gesetzliche Krankenkasse Knappschaft seit dem 1. Januar 2008 bundesweit allen gesetzlich versicherten B�rgern aus allen Berufszweigen offen. Durch das im Jahr 1996 eingef�hrte Gesundheitsstrukturgesetz wurden die Mitglieder betreffende Unterschiede zwischen den Prim�rkassen und den Ersatzkassen au�er Kraft gesetzt. Nach diesem Gesetz d�rfen sich alle Kassenarten durch entsprechende �nderung ihrer Satzung f�r alle gesetzlich Versicherten �ffnen. Seitdem stehen die Tore der bereits ge�ffneten Krankenkassen der GKV bundesweit allen gesetzlich versicherten B�rgern offen. Zudem stellte das Gesetz alle Kassenarten der GKV ebenfalls auf die gleiche Stufe, was deren gesetzlich geregelten Leistungen betrifft. Im Rahmen der Gesundheitsreform d�rfen sich mittlerweile sogar Krankenkassen der verschiedenen Krankenkassenarten zusammenschlie�en, beispielsweise darf eine Ersatzkasse mit einer Betriebskrankenkasse fusionieren.

Zugleich bekamen 1996 alle gesetzlich versicherten B�rger das Recht, ihre Krankenkasse frei zu w�hlen. Sie k�nnen die Krankenkasse wechseln, um bei einen neuen Krankenkasse bessere Leistungen zu haben oder wegen einer Beitragserh�hung ihrer alten Krankenkasse. Dabei ist ein Wechsel der Krankenkasse mit einer 2monatigen K�ndigungsfrist alle 18 Monate m�glich. Die Leistungen jeder GKV sind im �1 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB) gesetzlich geregelt, dar�ber hinaus darf sie freiwillige Zusatzleistungen anbieten. Unabh�ngige Internetportale bieten einen neuen und sehr hilfreichen Service an, indem sie als unabh�ngige Infob�rsen zur GKV einen gr�ndlichen Vergleich zwischen den einzelnen Gesetzlichen Krankenkassen erm�glichen. Hier sind Profile und Gesamtpakete in Selbstdarstellung vieler GKV zu sehen! Neben dem jeweils aktuellen Beitragssatz kann der Besucher erfahren, welche Zusatzleistungen die GKV ihren Mitgliedern anbietet, wie zum Beispiel Angebote zur Pr�vention, Beitragsr�ckzahlungen, Spartarife, Bonusprogramme, Kundenservice. So kann jeder gesetzlich Versicherte die f�r ihn am besten geeignete GKV finden. (er)

Was versteht man unter einer Ersatzkasse?

Ersatzkassen waren ursprünglich privatrechtlich organisierte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Sie wurden 1934 in das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) als Wahlkassen für Angestellte und bestimmte Arbeiterberufe integriert.

Was versteht man unter primärkassen?

Eine Primärkasse (früher RVO-Kasse) ist in Deutschland eine Krankenkasse der gesetzlichen Krankenversicherung, die zu den bei der Gründung der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck festgelegten berufsständischen Pflichtversicherungen nach der RVO gehörte.

Warum heißt es Ersatzkasse?

Der Begriff „Ersatzkasse“ ist historisch aus der Situation entstanden, dass zunächst nach Gründung der Sozialversicherung durch Otto von Bismarck jeder versicherungspflichtige Bürger einer berufsständischen Pflichtversicherung (einer Primärkasse) zugeordnet wurde (bspw.

Ist die BKK eine Primärkasse?

Es existieren folgende Arten von Primärkassen: Ortskrankenkassen (AOKs) (§ 143–§ 146a SGB V) Betriebskrankenkassen (BKKs) (§ 147–§ 156 SGB V) Innungskrankenkassen (IKKs) (§ 157–§ 164 SGB V)

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