Zulassungsbescheinigung Teil I - Adresse ändern
Hinweis
Die Zulassungsstelle ist wieder bedingt für Kunden geöffnet. Bitte beachten Sie, dass der Einlass in das Gebäude nur mit vorheriger Anmeldung und unter Anwendung eines Mund-Nasenschutzes erfolgen kann. Vereinbaren Sie daher bitte vorab telefonisch, online oder per E-Mail einen entsprechenden Termin mit der Zulassungsstelle.
Wenn Sie innerhalb von Baden-Baden umgezogen sind, müssen Sie Ihre neue Adresse unverzüglich in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen.
Hinweis: Die Adresse wird mit einem Aufkleber geändert. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine neue Zulassungsbescheinigung aus. Sollten Ihre Fahrzeugpapiere vor dem 01.10.2005 ausgestellt sein, müssen Sie für eine Neuausstellung den Fahrzeugbrief mitbringen.
Erforderliche Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Kosten
- Änderung der Adresse: 11,70 EUR
- je Klebesiegel: 0,30 EUR
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
Änderung der Anschrift
Umzug innerhalb Nürnbergs und die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) stimmt nicht mehr.
Benötigte Unterlagen:
-
Fahrzeug-Brief (ist eine Zulassungsbescheinigung Teil II bereits ausgestellt, ist diese nicht erforderlich)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
- Bei Firmen: Gewerbeummeldung oder amtlicher Nachweis (z.B. vom Finanzamt)
Hinweis:
Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) ist erst nach der Ummeldung beim Einwohneramt Nürnberg bzw. bei den Bürgerämtern möglich.
Die Änderung der Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) ist auch beim Einwohneramt und den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd möglich.
- Einwohneramt Nürnberg
- Bürgerämter Nürnberg
Änderung des Familiennamens
Der Familienname hat sich geändert. Die Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) und in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein) müssen daher angepasst werden.
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
- Personalausweis bzw. Reisepass oder auch die Heiratsurkunde (mit dem
Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
Diese Änderung ist auch beim Einwohneramt und den Bürgerämtern Nord, Ost oder Süd möglich.
- Einwohneramt Nürnberg
- Bürgerämter Nürnberg
Änderungen technischer Gegebenheiten eines Fahrzeugs
Das Fahrzeug wurde umgerüstet oder um Fahrzeugteile erweitert. Ob nach einer Fahrzeugveränderung die Begutachtung durch eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation nötig ist und / oder die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, hängt von Art und Umfang der Umrüstung ab. Entsprechende Auflagen und Hinweise finden sich in den Unterlagen der angebauten Fahrzeugteile (beispielsweise Betriebserlaubnis, Typgenehmigung).
Benötigte Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeug-Schein)
- Untersuchungsbericht bzw. ein Gutachten der Technischen Prüfstelle (über technische Änderungen)
Bei Änderung der Kennzeichen, von normalen Kennzeichen auf Saisonkennzeichen / Oldtimerkennzeichen, bitte auch die bisherigen Kennzeichenschilder mitbringen.
Diese Änderung ist auch bei den Bürgerämtern Ost oder Süd möglich.
- Bürgerämter Nürnberg
- Einzugsverfahren
- Sonderfälle bei der Zulassung
- Zahlweise der Gebühren