Wann zählt die 2 Impfung nicht mehr?

Auffrischungsimpfungen im Überblick

Was ist das Ziel der Auffrischungsimpfung?

Ziel ist es weiterhin, möglichst viele schwere Verläufe von COVID-19 (Hospitalisierung, Tod) bei besonders gefährdeten Personen zu verhindern. Neben der Schutzwirkung vor schweren Krankheitsverläufen können Auffrischungsimpfungen gleichzeitig zu einer niedrigeren Virenlast und damit zu einer geringeren Infektiosität führen. So kann die Übertragung des Coronavirus SARS-CoV-2 insbesondere in der Umgebung vulnerabler Personen verringert werden.

Da für eine erneute Impfung der Nutzen der Impfung die möglichen Risiken weiterhin überwiegt und keine Hinweise auf ein erhöhtes Risiko vorliegen, wird eine Booster-Impfung beziehungsweise eine weitere Impfung aus präventiven Gesichtspunkten empfohlen. Dadurch wird sichergestellt, dass der Schutz der Impfung vor einem schweren Krankheitsverlauf weiter hoch bleibt.

Die aktuelle STIKO Impf-Empfehlung zu Booster-Impfungen können Sie hier nachlesen.

Stand: 28.10.2022 

Was sind Auffrischungsimpfungen?

Bei der Auffrischungsimpfung handelt es sich um eine zusätzliche Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Ziel der Booster-Impfung ist die Erhöhung des Impfschutzes. Diese ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, wichtig.

Weitere Informationen zur Auffrischungsimpfung finden Sie in diesem Artikel. 

Stand: 10.11.2022

Wann setzt der Schutz nach der Booster-Impfung ein?

Eine Ende Oktober 2021 im Fachblatt The Lancet veröffentlichte Studie beobachtet, dass der Impfschutz ab sieben Tagen nach der Booster-Impfung eintrat. Verglichen wurden zwei Bevölkerungsgruppen: Die eine Gruppe, hatte eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die erste Impfserie der anderen Gruppe war mindestens fünf Monate her. Eine Studie aus Israel ergab wiederum, dass sich die Infektionen in der Gruppe mit Auffrischungsimpfung ab 12 Tagen nach der Verabreichung um den Faktor 11,3 gegenüber der Gruppe ohne Auffrischungsimpfung verringert hatten. Die Rate der schweren Erkrankungen war um den Faktor 19,5 niedriger, als bei der Gruppe ohne Auffrischungsimpfung.

Folglich ist davon auszugehen, dass der Impfschutz der Booster-Impfung nach etwa sieben bis 12 Tagen einsetzt.

Stand: 10.11.2022

Was ist der Unterschied zwischen einer Optimierung der Grundimmunisierung, einer Drittimpfung, einer Auffrischungsimpfung und einer Booster-Impfung?

Unter einer Grundimmunisierung allgemein versteht man zum Beispiel die Immunisierung gegen COVID-19, durch zwei Impfungen Comirnaty® von BioNTech/Pfizer , Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna, Nuvaxovid® von Novavax oder Janssen® von Johnson & Johnson  plus eine mRNA-Impfstoffdosis gemäß der Zulassung. 

Wenn diese Grundimmunisierung nicht ausreichend ist, wird eine Drittimpfung beziehungsweise eine weitere Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung eingesetzt. Dies betrifft beispielsweise Personen mit einer schweren Immunschwäche, zum Beispiel Organtransplantierte. Diese Impfung zur Optimierung der Grundimmunisierung ist in diesem Fall ab vier Wochen nach Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff möglich. 

Eine Auffrischungsimpfung ist eine erneute Impfung, um eine nachlassende Immunantwort wieder zu erhöhen. Dies ist bereits bei unterschiedlichen bakteriellen oder viralen Erregern, zum Beispiel bei Tetanus oder Polio, in festgelegten Zeitabständen bekannt, damit der Impfschutz aufrechterhalten wird. Im Fall der Corona-Schutzimpfung bezeichnet die Auffrischungsimpfung die erneute Verabreichung einer Dosis eines mRNA-Impfstoffs nach einer vollständigen Grundimmunisierung. Sie dient dazu, den Impfschutz langfristig aufrecht zu erhalten. Diese COVID-19-Impfung kann ab sechs Monaten nach der Grundimmunisierung aufgefrischt werden. Die Booster-Impfung ist ein Synonym für eine Auffrischungsimpfung. Der Begriff "Booster" stammt aus dem Englischen und bedeutet "Verstärker". 

Zum Verständnis: Nach Abschluss der Grundimmunisierung müssen die Antikörper zunächst reifen. Im Körper bilden sich dann antikörperproduzierende Plasmazellen und T-Zellen, manche davon werden zum Beispiel in Gedächtniszellen umgewandelt. Diese Vorgänge dauern einige Wochen beziehungsweise Monate. Um die durch das Boostern gewünschte "Verstärkung der Immunität" zu erreichen, muss abgewartet werden, bis diese Prozesse beendet sind. Deshalb ist es nicht ratsam, sich zu früh, also zum Beispiel bereits nach einem Monat boostern zu lassen.  

Stand: 11.10.2022 

Wem wird aktuell eine vierte Impfung empfohlen?

Zum aktuellen Zeitpunkt wird eine zweite Auffrischungsimpfung, bei Kombination mit vorangegangener SARS-CoV-2-Infektion und Einhaltung gewisser Mindestabstände auch als viertes immunologisches Ereignis bezeichnet, folgenden Personengruppen empfohlen: 

• Menschen ab 60 Jahren

• Menschen ab 5 Jahren mit bestimmten Grunderkrankung mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe gemäß STIKO-Empfehlung oder mit Immunschwäche

• Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen

• Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

• Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen

Ziel ist es, besonders vulnerable Personengruppen vor schweren COVID-19-Krankheitsverläufen und beruflich exponierte Personengruppen prioritär zu schützen. Mit der vierten Impfung soll der individuelle Schutz verbessert werden. Die 2. Booster-Impfung soll sechs Monate nach dem dritten immunologischen Ereignis erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 4 Monate ist in begründeten Fällen möglich. Bei immungesunden Personen ist jedoch ein längerer Impfabstand für den Langzeitschutz immunologisch günstiger. Ausgenommen sind Personen ab 5 Jahren mit Immunschwäche, die 2. Booster-Impfung bereits in einem Mindestabstand von drei Monaten erhalten sollen. 

Laut Empfehlung sollen alle Personengruppen die zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.

Personen ohne besondere gesundheitliche Gefährdung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) aktuell nach erster Booster-Impfung keine vierte Impfung. 

Gut zu wissen: Die Europäische Kommission hat im September 2022 die an die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zugelassen (BA.1-angepasster Impfstoff von Moderna, von BioNTech/Pfizer zusätzlich ein BA.4/5-adaptierter Impfstoff). Alle angepassten Impfstoffe sind für die Booster-Impfung vorgesehen und können bei Personen ab 12 Jahren eingesetzt werden, die mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben. Seitens der STIKO wird der BioNTech/Pfizer-Impfstoff ab 12 Jahren, der Impfstoff von Moderna ab 30 Jahren empfohlen.

Stand: 25.10.2022 

Wie sollten Schwangere ihren Impfschutz auffrischen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt allen Personen ab 12 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung, auch Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Auffrischungsimpfung von Schwangeren kann im Abstand von drei Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll die Booster-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden.

Gut zu wissen: Die Europäische Kommission hat im September 2022 die an die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zugelassen (BA.1-angepasster Impfstoff von Moderna, von BioNTech/Pfizer zusätzlich ein BA.4/5-adaptierter Impfstoff). Alle angepassten Impfstoffe sind für die Booster-Impfung vorgesehen und können bei Personen ab 12 Jahren eingesetzt werden, die mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben. Seitens der STIKO wird der BioNTech/Pfizer-Impfstoff ab 12 Jahren, der Impfstoff von Moderna ab 30 Jahren empfohlen.

Stand: 06.10.2022

Für wen wird die erste Auffrischungsimpfung empfohlen und wann soll sie erfolgen?

Eine Grundimmunisierung kann aus zwei Impfstoffdosen bestehen, aber auch aus einer Kombination von natürlicher Infektion und Impfung (hybride Immunität), wenn zwischen den immunologischen Ereignissen ein zeitlicher Mindestabstand besteht. Zu folgenden Zeitpunkten sollten die jeweiligen Personengruppen ihren Impfschutz nach der Grundimmunisierung auffrischen lassen:   

  • 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen → 6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung  
  • 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche  6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung
  • Alle Personen ab 18 Jahren → 6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung
  • Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel → 6 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung
  • Personen ab 5 Jahren mit einer schweren Immunschwäche → dritte Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der ersten Impfserie; Booster-Impfung nach weiteren 3 Monaten nach ärztlicher Beratung
  • Personen, die sich nach der ersten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren → zweite Impfstoffdosis 6 Monate nach der Infektion 
  • Personen, die sich drei Monate nach der zweiten Impfung einer 2-Dosis-Impfserie infizieren → Auffrischungsimpfung nur für Personen, die eine Indikation für eine 2. Auffrischungsimpfung haben
  • Personen, die sich vor der ersten Impfung infiziert haben und dann eine Impfstoffdosis erhalten haben (ab 4 Wochen nach Symptomende) → zweite Impfstoffdosis 6 Monate nach der vorangegangenen Impfung   

Gut zu wissen: Die Europäische Kommission hat im September 2022 die an die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zugelassen (BA.1-angepasster Impfstoff von Moderna, von BioNTech/Pfizer zusätzlich ein BA.4/5-adaptierter Impfstoff). Alle angepassten Impfstoffe sind für die Booster-Impfung vorgesehen und können bei Personen ab 12 Jahren eingesetzt werden, die mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben. Seitens der STIKO wird der BioNTech/Pfizer-Impfstoff ab 12 Jahren, der Impfstoff von Moderna ab 30 Jahren empfohlen.

Stand: 11.11.2022 

Wer darf Auffrischungsimpfungen vornehmen?

Grundsätzlich können Auffrischimpfungen von allen Leistungserbringern nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung vorgenommen werden. Dies sind mobile Impfteams, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte, Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, Krankenhäuser sowie die Impfzentren. Seit dem 11. Dezember 2021 sind auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker gesetzlich - nach entsprechender Schulung - berechtigt, Corona-Schutzimpfungen bei Personen ab 12 Jahren vorzunehmen. Derzeit laufen weitere Vorbereitungen, um diese Institutionen an verschiedenen Stellen in die Impfkampagne miteinzubeziehen. Apotheken und Zahnarztpraxen nehmen aktuell bereits Corona-Schutzimpfungen vor.  

Stand: 31.10.2022  

Warum werden hauptsächlich mRNA-Impfstoffe für die Auffrischungsimpfungen verwendet?

Die beiden mRNA-Impfstoffe Comirnaty® von BioNTech/Pfizer und Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna werden von der STIKO (Ständige Impfkommission) für die Auffrischungsimpfungen empfohlen und können im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung dafür genutzt werden.

Der Impfstoff von BioNTech/Pfizer soll - auch bei den Auffrischungsimpfungen - bei Personen ab 12 Jahren und für Schwangere und Stillende eingesetzt werden während der Impfstoff von Moderna für Personen ab 30 Jahren empfohlen wird. Hierbei ist zu betonen, dass Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna für Personen ab 30 Jahren ein wichtiges, sicheres und wirksames Element der Impfkampagne ist, insbesondere auch für die notwendigen Auffrischungsimpfungen.

Bei Vorliegen einer Unverträglichkeit gegen mRNA-Impfstoffe oder bei individuellem Wunsch ist es nach ärztlicher Aufklärung grundsätzlich möglich, für die Auffrischungsimpfung auch den COVID-19 Impfstoff Janssen® oder Nuvaxovid® zu verwenden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Aufklärungsmerkblatt für mRNA-Impfstoffe. 

Mehr Informationen zur Boosterimpfung finden Sie hier.  

Stand: 04.11.2022 

Sind die Impfstoffe, die für die Auffrischungsimpfung verwendet werden (mRNA-Impfstoffe), an die neuen Virusvarianten angepasst?

Die Europäische Kommission hat im September, die an die Omikron-Variante angepassten Corona-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna zugelassen. Beide angepassten Impfstoffe sind für die Booster-Impfung gedacht und können bei Personen ab 12 Jahren eingesetzt werden, die mindestens eine Grundimmunisierung gegen COVID-19 erhalten haben. Seitens der STIKO wird der BioNTech/Pfizer-Impfstoff ab 12 Jahren, der Impfstoff von Moderna ab 30 Jahren empfohlen.

Stand: 28.10.2022

Könnten in Zukunft noch mehr als zwei Auffrischungsimpfungen (5. Impfung) notwendig werden?

Bei besonders gefährdeten Personen wie älteren Menschen oder Personen mit Immundefizienz kann es sinnvoll sein, noch eine weitere, also 5. Impfung zu verabreichen, wenn die 2. Auffrischungsimpfung mehr als 6 Monate zurückliegt. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands und der Gefährdung individuell und nur gemeinsam mit einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauen getroffen werden.

Stand: 02.11.2022

Wie ist der wissenschaftliche Kenntnisstand der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu den Themen Immunität und Impfabstände für Auffrischungsimpfungen?

Die am Robert Koch-Institut (RKI) ansässige STIKO sichtet fortlaufend die wissenschaftliche Datenlage zur COVID-19-Impfung und passt ihre Empfehlung dazu kontinuierlich an. Dabei be­rück­sichtigt sie nicht nur deren Nutzen für das ge­impfte Indivi­duum, sondern auch für die ge­samte Be­völke­rung. Die STIKO orientiert sich dabei an den Kriterien der evi­denz­basierten Me­dizin. Während für die Zu­las­sung einer Imp­fung deren Nachweis von Wirk­sam­keit (zumeist im Ver­gleich zu einem Place­bo), Un­be­denk­lich­keit und pharma­zeutische Qualität re­le­vant sind, analysiert die STIKO da­rauf auf­bauend neben dem indi­vi­duellen Nutzen-Risiko-Ver­hältnis auch die Epi­demio­logie auf Be­völkerungs­ebene und die Effekte einer flächen­deckenden Impf­strategie für Deutsch­land. 

Die STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immunschwäche wurde am 24. September 2021 veröffentlicht.

Am 18. Oktober 2021 hat die STIKO die COVID-19-Impfempfehlung in Bezug auf eine COVID-19-Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für Personen, die 70 Jahre oder älter sind, und bestimmte Indikationsgruppen sowie eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff zur Optimierung der Grundimmunisierung nach vorausgegangener Impfung mit Janssen® von Johnson & Johnson aktualisiert.

Am 29. November 2021 erschien daraufhin die aktualisierte COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen. Mit der 14. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischungsimpfung. Sie bekräftigt jedoch ihre vorige Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischungsimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen über 70 Jahren, Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. In der Empfehlung wurde hinsichtlich der Impfstoffwahl für verschiedene Personengruppen zudem folgendes präzisiert: Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden. Für Personen unter 30 Jahren empfiehlt die STIKO ausschließlich den Einsatz von Comirnaty® von BioNTech/Pfizer, wohingegen für Personen ab 30 Jahren sowohl der Impfstoff von BioNTech/Pfizer als auch Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna verwendet werden kann.  

Am 21. Dezember 2021 aktualisierte die STIKO mit Blick auf die höchst ansteckende und sich daher schnell verbereitende Omikron-Variante ihre Empfehlung hinsichtlich des Impfabstands bei der Auffrischungsimpfung: Sie empfiehlt die Booster-Impfung 3 Monate nach vollständiger Grundimmunisierung. Ausnahmen bestehen bei Personen mit schwerer Immunschwäche und Personen, die eine Dosis des Impfstoffs Janssen® von Johnson & Johnson erhalten haben. Hier sollte vier Wochen nach der vollständigen Grundimmunisierung eine weitere Impfdosis zur Optimierung der ersten Impfserie und zusätzlich eine Booster-Impfung (mit einem mRNA-Impfstoff) nach weiteren drei Monaten verabreicht werden.   

Die STIKO empfiehlt im Rahmen der 21. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung die Auffrischimpfung nun auch für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche mit dem angepassten mRNA-Impfstoff Comirnaty (30 μg). Sie empfiehlt dies in einem Zeitfenster von  6 Monaten nach der zweiten Impfung (d.h. nach der abgeschlossenen Grundimmunisierung).

Sollte die Grundimmunisierung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgt sein, sollte nach Möglichkeit und Verfügbarkeit der gleiche Impfstoff für die Auffrischungsimpfung verwendet werden. 

Wichtig zu wissen: Die STIKO hat am 18. August 2022 eine weitere wichtige Aktualisierung ihrer COVID-19-Impfempfehlung zu den Auffrischungsimpfungen veröffentlicht. Die STIKO empfiehlt eine 2. Booster-Impfung für Menschen ab 60 Jahren, Bewohnerinnen, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, sowie Personen ab 5 Jahren mit einer Immunschwäche. Die 2. Booster-Impfung soll frühestens 6 Monate nach der 1. Booster-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen.

 Stand: 29.08.2022 

Welche Studien belegen eine nachlassende Schutzwirkung der ersten Impfserie?

Die wissenschaftlichen Begründungen und die zugrundeliegende Literatur kann den COVID-19-Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) entnommen werden. Die derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass der Impfschutz insbesondere bei älteren Menschen und Personengruppen mit einem geschwächten Immunsystem nachlassen und durch eine Auffrischungsimpfung wieder deutlich erhöht werden kann. Zudem wurde festgestellt, dass sogenannte „Low Responder“, also Personen insbesondere der Hochrisikogruppen, nach einer Impfserie weniger Antikörper bilden als üblich. Hier haben Studien gezeigt, dass eine dritte Impfung zu einer deutlich höheren Antikörperbildung führen kann.   

Stand: 11.10.2022 

Sind Impfschäden bei Auffrischungsimpfungen abgesichert?

Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze wurde in § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) klargestellt, dass für alle gesundheitlichen Schäden, die im Zusammenhang mit Schutzimpfungen eingetreten sind, die auf Grundlage der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) seit dem 27. Dezember 2020 vorgenommen wurden, bundeseinheitlich ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Dieser Anspruch besteht unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden. Er besteht für alle Impfungen, die mit einem in Deutschland zugelassenen Impfstoff erfolgen.  

Der Entschädigungsanspruch nach § 60 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1a IfSG besteht somit bei Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung und auch bei Auffrischungsimpfungen. Insbesondere liegt eine Zulassung durch die EU-Kommission auch für die Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt, für den Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer ab 5 Jahren und für Spikevax® (Vaccine Moderna) von Moderna für alle Personen ab 12 Jahren vor. Aufgrund der aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung der STIKO vom November 2021 sollten Personen unter 30 Jahren und Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel ausschließlich mit dem Impfstoff von Comirnaty® von BioNTech/Pfizer geimpft werden.

Stand: 26.10.2022  

Wird für die zukünftige Festlegung von Auffrischungsimpfungen und Impfabständen auch die Höhe von Antikörpern berücksichtigt?

Der Nachweis von Antikörpern und deren Höhe ist bezüglich des vorliegenden Immunschutzes allein nicht aussagekräftig. Fehlende Antikörper sind kein Hinweis für das Fehlen einer Immunreaktion. Untersuchungen deuten darauf hin, dass Genesene ohne nachweisbare Antikörper sehr wohl einen Schutz gegen das Virus durch aktive sogenannte T-Zellen haben.

Auch bei Personen mit Immundefizienz ist eine generelle Überprüfung der Antikörperantwort nach Auffassung der Ständige Impfkommission (STIKO) nicht notwendig. Die Laboruntersuchung auf Antikörper wird nur für schwer immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort empfohlen.

Das Thema wird laufend mit Labormedizinern und in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut geprüft, um jederzeit den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen zu können. International laufen Studien mit dem Ziel, messbare Schwellenwerte für die quantitative Bestimmung des Impfschutzes festlegen zu können.

Stand: 10.11.2022

Sollte vor einer Auffrischungsimpfung ein Antikörpertest durchgeführt werden?

Eine serologische Antikörpertestung im Rahmen der Auffrischungsimpfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) nicht grundsätzlich empfohlen. Der Nachweis von Antikörpern und deren Höhe (Titer) ist bezüglich des vorliegenden Immunschutzes allein nicht aussagekräftig. Fehlende Antikörper sind kein Hinweis für das Fehlen einer Immunreaktion. Antikörper sind nur eine Komponente des adaptiven Immunsystems. Auch die zelluläre Immunität (sogenannte T-Zellen) spielen bei der Immunreaktion auf die Infektion eine Rolle.  

Untersuchungen deuten darauf hin, dass Genesene ohne nachweisbare Antikörper sehr wohl einen Schutz gegen das Virus durch aktive T-Zellen haben. Der Nachweis von SARS-CoV-2-spezifischen T-Zellen durch akkreditierte Labore kann Informationen über eine vergangene Infektion liefern. Allerdings ist bisher noch nicht bekannt, welche qualitativen Ansprüche an SARS-CoV-2-reaktive T-Zellen im Blut gestellt werden müssen, um Aussagen über eine eventuelle Immunität treffen zu können. Auch gibt es noch nicht genügend Informationen über die notwendige Häufigkeit von T-Zellen im Blut, um von einem sicheren Schutz vor einer Reinfektion mit SARS-CoV-2 oder einer COVID-19-Erkrankung ausgehen zu können. Die Nachweismethoden sind also noch nicht geeignet, um Aussagen über eine eventuelle Immunität treffen zu können. Das Thema wird laufend mit Labormedizinerinnen und -medizinern und in Kooperation mit dem Paul-Ehrlich-Institut geprüft, um jederzeit den aktuellen Stand der Wissenschaft berücksichtigen zu können. International werden Studien mit dem Ziel durchgeführt, messbare Schwellenwerte (Schutzkorrelate) für die quantitative Bestimmung des Impfschutzes festlegen zu können.

Für Personen mit einer schweren Immunschwäche, wie beispielsweise Organtransplantierte, empfiehlt die STIKO, dass diese frühestens vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis und frühestens vier Wochen nach der dritten Impfstoffdosis jeweils eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein (Gesamtprotein, S1-Untereinheit oder Rezeptorbindungsdomäne) durchführen lassen. Durch die zweimalige Messung kann bei eventuell niedrigem Antikörpertiter eine eventuelle Dynamik und damit eine Entwicklung der Immunantwort beurteilt werden.

Stand: 18.11.2022  

Wie wird eine Auffrischungsimpfung nachgewiesen und wie ist der rechtliche Status einer Auffrischungsimpfung, zum Beispiel beim Reisen?

Die seit September 2021 angebotenen Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, stellen eine zusätzliche Maßnahme zum Schutz gegen COVID-19 dar.Seit dem 1.Oktober 2022 liegt ein vollständiger Impfschutz vor:

  • nach drei Einzelimpfungen (die letzte Einzelimpfung muss mindestens drei Monate nach der zweiten Einzelimpfung erfolgt sein),
  • nach zwei Einzelimpfungen:  PLUS positivem Antikörpertest vor der ersten Impfung ODER  PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion vor der zweiten Impfung ODER  PLUS einer mittels PCR-Test nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion nach der zweiten Impfung; seit der Testung müssen 28 Tage vergangen sein

Der vollständige Impfschutz in den oben genannten Konstellationen unterliegt aktuell keiner zeitlichen Befristung. Hierzu wird die wissenschaftliche Erkenntnislage fortwährend ausgewertet.

Die Anerkennungsdauer von digitalen COVID-Impfzertifikaten der EU liegt EU-weit bei 270 Tagen nach Abschluss der Grundimmunisierung. Diese Dauer gilt nur für grenzüberschreitende Reisen. Das digitale COVID-Impfzertifikat der EU erlangt wieder Gültigkeit, sobald eine Auffrischungsimpfung kodiert wird, unabhängig davon, in welchem Abstand zur Grundimmunisierung diese erfolgt. Für andere Impfnachweise wie das gelbe Impfheft der WHO und für die innerstaatliche Verwendung gelten diese EU-Vorgaben nicht. Minderjährige unter 18 Jahren wurden von der Anerkennungsdauer der EU ausgenommen; für diese gelten daher die digitalen COVID-Impfzertifikate der EU bei grenzüberschreitenden Reisezwecken schon nach Abschluss der ersten Impfserie (zwei Einzelimpfungen) unbegrenzt.  

Das digitale Impfzertifikat für eine Auffrischungsimpfung kann in der CovPass-App und der Corona-Warn-App gespeichert und mit der CovPass-Check App überprüft werden.

Stand: 11.10.2022

Wie lange behalten Personen, die nach Erst- und Zweitimpfung vollständig immunisiert sind, aber einer Auffrischungsimpfung nicht zustimmen, den Status als „Geimpfte“ oder „Geimpfter“?

Seit dem 1. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate beim Reisen nach neun Monaten ihre Gültigkeit, wenn nach einer erfolgten Grundimmunisierung keine Booster-Impfung verabreicht wurde.  

Minderjährige unter 18 Jahren wurden von der Anerkennungsdauer der EU ausgenommen; für diese gelten daher die digitalen COVID-Impfzertifikate der EU bei grenzüberschreitenden Reisezwecken schon nach Abschluss der ersten Impfserie (zwei Einzelimpfungen) unbegrenzt. 

Gut zu wissen: Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (§22a) zum 1. Oktober sind drei Impfungen oder eine Kombination aus zwei Impfungen und einer Infektion notwendig, um als vollständig geimpft zu gelten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Stand: 08.11.2022 

Müssen die Daten der Auffrischungsimpfung im Rahmen des Digitalen Impfmonitorings (DIM) an das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden? Falls ja, wie werden die Daten übertragen?

Ja. Eine Übertragung der Daten zu Impfungen muss im Rahmen der Impfsurveillance sowohl für Erst- und Zweitimpfung als auch für die Auffrischungsimpfungen von den Leistungserbringern vorgenommen werden. Die technischen Details sind seit Anfang September 2021 einsatzfähig. Die Anzahl der verabreichten Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, kann beispielsweise auf dem Impfdashboard eingesehen werden.

Stand: 10.11.2022

Ist die Auffrischungsimpfung kostenlos?

Ja, alle Impfungen gegen das Coronavirus, die nach der Impfverordnung durchgeführt werden, sind für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Das gilt auch für Auffrischungsimpfungen.

Stand: 10.11.2022

Ich wurde mit einem Impfstoff geimpft, der nicht in der EU zugelassen ist. Komme ich für eine Auffrischungsimpfung in Frage?

In Deutschland entwickelt die Ständige Impfkommission (STIKO) Impfempfehlungen für Deutschland. Die Empfehlungen der nationalen Impfkommission STIKO zur Impfung von Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, finden Sie hier.

Bitte halten Sie Rücksprache mit den Sie betreuenden Gesundheitseinrichtungen, Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder dem zuständigen Impfzentrum, welche weiteren COVID-19-Schutzimpfungen in Ihrem Fall empfohlen werden und welche Impfabstände einzuhalten sind.

Stand: 05.10.2022

Ich habe bereits einen Termin für eine Auffrischungsimpfung ausgemacht und habe mich mit Corona infiziert. Wie gehe ich vor?

Bei einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus begeben Sie sich bitte umgehend in Isolation und kontaktieren Ihre Ärztin oder Ihren Arzt zunächst telefonisch. Die Isolierung dauert fünf Tage. Es wird empfohlen, sich nach Tag 5 (selbst) zu testen und erst nach einem negativen Testergebnis die Isolierung zu beenden.

Ihren Termin für die Auffrischungsimpfung sollten Sie zunächst absagen beziehungsweise verschieben. Denn: Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen, die sich nach der COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) infizieren, eine Booster-Impfung in der Regel sechs Monate nach der Infektion. Mehr dazu lesen Sie hier.

Stand: 17.11.2022

Liegt die Ausgestaltung der Auffrischungsimpfung (Information, Terminvergabe, Impfung) auch wieder in der Zuständigkeit der Bundesländer?

Die Organisation und Durchführung der Auffrischungsimpfung liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.

Stand: 10.11.2022  

Auffrischungsimpfung in stationären Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weitere mit vulnerablen Gruppen

Welche Einrichtungen fallen unter „weitere Einrichtungen mit vulnerablen Personen“?

Hierzu zählen zum Beispiel ambulant betreute Wohngruppen für ältere pflegebedürftige Menschen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen; diese stellen ein der stationären Versorgung vergleichbares Versorgungsumfeld dar.

Stand: 10.11.2022

Welche Personen gehören der Personengruppe mit „Immunschwäche“ an?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat in ihrer Empfehlung zur COVID-19-Impfung bei Personen mit Immunschwäche am 24. September 2021 die Grade der Immunschwäche bei häufigen Erkrankungen und die immunsuppressive Wirkung häufig verwendeter Therapeutika zur Orientierung eingeordnet. Zusätzlich können die Anwendungshinweise konsultiert werden, die eine Expertengruppe unter Federführung der STIKO für Impfungen bei Patientinnen und Patienten mit Immunschwäche erarbeitet hat.

Stand: 29.06.2022

Auffrischungsimpfung für Personen, die den ersten Impfschutz mit einem Vektorimpfstoff von AstraZeneca oder Johnson & Johnson erhalten haben

Mit welchem zeitlichen Abstand sollen Auffrischungsimpfungen bei homologer oder heterologer Impfserie mit einem Vektorimpfstoff durchgeführt werden?

Personen, die eine Grundimmunisierung mit dem Impfstoff Janssen® von Johnson & Johnson und einer weiteren mRNA-Impfstoffdosis erhalten haben, können nach sechs Monaten eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Mehr Informationen zu Auffrischungsimpfungen finden Sie hier.  

Stand: 10.11.2022

Warum sollen Personen, die eine Grundimmunisierung mit dem Impfstoff COVID-19 Vaccine Janssen® (Johnson & Johnson) erhalten haben, eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten?

Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft werden bzw. wurden, gelten nicht mehr nach einer einzelnen Impfdosis als vollständig geimpft. Aufgrund der hochansteckenden Omikron-Variante und dem nur moderaten Schutz, den der Impfstoff nach einer Impfstoffdosis vor milden wie auch schweren Verläufen bietet, ist für die Grundimmunisierung eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff nötig. Der Abstand zur ersten Impfung soll mindestens vier Wochen betragen. Eine dritte Dosis (Booster-Impfung) sollte im Abstand von mindestens sechs Monaten zur 2. Impfstoffdosis ebenfalls mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Um als geboostert zu gelten, sind daher auch bei Impfungen mit Johnson & Johnson drei Impfstoffdosen notwendig.

Stand: 11.10.2022   

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