Wann gehalt wenn vertrag ab 1

Arbeitnehmer sind vorleistungspflichtig

Grundsätzlich gilt: Für Gehaltszahlungen gibt es kein einheitliches Datum. Es müssen sowohl die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten als auch die im Arbeits- und Tarifvertrag festgeschriebenen Klauseln berücksichtigt werden.

Die gesetzlichen Regelungen sind in §614 des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festgehalten. Demnach ist ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet in Vorleistung zu gehen, wenn er Anspruch auf eine Gehaltszahlung erheben will. Im Falle einer monatlichen Zahlung müsste ein Arbeitnehmer also einen ganzen Monat arbeiten, um einen Anspruch auf Gehalt zu haben.

Außerdem regelt §614 BGB auch die Fälligkeit der Vergütung und die Verpflichtung des Arbeitgebers - nach Ablauf des festgelegten Zeitraums - die Lohnzahlung vorzunehmen.

Ausnahmeregelungen bei der Gehaltszahlung

Abweichend von den gesetzlichen Vorgaben sind auch zahlreiche Ausnahmeregelungen möglich. In vielen Unternehmen erfolgen die Gehaltszahlungen einige Tage vor Monatsende; andere Unternehmen leisten die Gehaltszahlungen hingegen erst am 15. des Folgemonats.

Für den Arbeitsvertrag ist es wichtig, dass ein fester Zeitpunkt oder Zeitraum festgelegt wird, an dem die Gehaltszahlung auf dem Konto eintreffen muss. Die Regelungen, die in sogenannten Tarifverträgen enthalten sind, sind rechtlich bindend - sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.

Was tun bei verspäteter Gehaltszahlung?

Es kann vorkommen, dass das Gehalt zu spät auf dem eigenen Konto eintrifft. In manchen Fällen kann hier auch die Bank eine Mitschuld tragen. Da es aber in Deutschland schon seit 2012 die Regelung gibt, dass eine Überweisung nicht länger als einen Bankarbeitstag in Anspruch nehmen darf, sind auch hier Grenzen gesetzt.

Da sich Arbeitgeber dessen bewusst sein sollten, tritt bereits dann ein Zahlungsverzug ein, wenn das Geld lediglich einen Tag nach dem vereinbarten Zahlungstermin auf dem Konto eintrifft. In diesem Falle sollten Arbeitnehmer immer auf einen Dialog setzten, denn eine übereilte Mahnung oder fristlose Kündigung kann unter Umständen weitreichende Folgen nach sich ziehen. Erst wenn ein Gespräch keine Wirkung zeigt, sollte über solch einen Schritt nachgedacht werden.

Sollte allerdings auch nach einer Mahnung und einer Frist von zwei Monaten keine Zahlung erfolgen, sind Arbeitnehmer dazu berechtigt die Arbeit niederzulegen. Dann bleibt den Betroffenen allerdings in der Regel nur noch der Weg vor das Arbeitsgericht. Eine fristlose Kündigung ist in diesen Fällen meist vorprogrammiert.

Redaktion finanzen.net

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Lohnauszahlung: Bis wann muss das Gehalt überwiesen sein?

4. Feb. 2020

Die fristgerechte Lohnüberweisung gilt als eine der zentralen Pflichten des Arbeitgebers.* Mit gutem Recht erwartet daher ein Arbeitnehmer, dass das Gehalt spätestens zum 15. des nächsten Monats auf dem Konto ist, schließlich kann schon ein Verzug von nur wenigen Tagen in vielen Fällen zu Problemen führen, wenn Gehaltsempfänger wichtige Rechnungen begleichen müssen oder diverse Daueraufträge eingerichtet haben. Umso wichtiger ist es daher, dass der Lohn zuverlässig und regelmäßig auf dem Konto ankommt.

Doch bis wann muss die Gehaltszahlung eigentlich stattgefunden haben? Reicht der Geldeingang zum 15. eines Monats? Und welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht pünktlich nachkommt? Diese Fragen werden wir hier beantworten.

Rechtliche Grundlagen: Auszahlung zum 1. des Folgemonats

In jedem Arbeitsverhältnis geht der Arbeitnehmer in Vorleistung. Das bedeutet: Erst muss die Arbeitsleistung erbracht werden, dann erfolgt die Bezahlung.

Die sogenannte Fälligkeit der Vergütung ist in §614 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Hier heißt es: „Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.“

Was bedeutet das konkret? In der Praxis werden nahezu alle Arbeitnehmer monatlich bezahlt, dies entspricht somit dem angeführten einzelnen Zeitabschnitt. Damit gilt: Der Arbeitnehmer muss das Gehalt bis zum 1. Tag des Folgemonats erhalten haben. Hierbei ist zu beachten, dass zu diesem Stichtag das Geld bereits auf dem Konto angekommen sein muss – ein Arbeitgeber hat eine entsprechende Überweisung deswegen bereits früher in die Wege zu leiten, insbesondere wenn der Monatserste auf einen Feiertag oder aufs Wochenende fällt.

Ausnahmen bestätigen die Regel: Jeder Arbeitsvertrag ist unterschiedlich

Die gesetzlichen Bestimmungen sind für die meisten Arbeitnehmer jedoch nicht ausschlaggebend. Üblicherweise wird der Zeitpunkt der Gehaltsauszahlung im Arbeitsvertrag festgehalten – diese Vereinbarung hat dann Vorrang gegenüber dem BGB. Viele Arbeitgeber entschließen sich für eine Auszahlung zum 15. des Folgemonats. Andere überweisen hingegen bereits zum 1. des Folgemonats oder gar noch früher, wie es bei Auszubildenden verpflichtend ist.Deren Ausbildungsvergütung hat nämlich, so besagt es §18 des Berufsausbildungsgesetzes, „spätestens am letzten Arbeitstag des Monats“ zu erfolgen.

Viele Arbeitnehmer unterliegen den Regelungen eines Tarifvertrages – auch dieser legt in der Regel genau fest, zu welchem Zeitpunkt das Gehalt überwiesen werden muss. Gibt es einen ein Betriebsrat, so hat dieser ein Mitspracherecht. Zu lange darf ein Arbeitgeber die Lohnauszahlung jedoch nicht hinauszögern – in einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 wurde hierfür ein Präzedenzfall geschaffen. Eine Klausel in einem Arbeitsvertrag, welche eine Gehaltszahlung am 20. des Folgemonats vorsah, wurde hier für unzulässig erklärt. Eine spätere Überweisung des Salärs sei demnach möglich, wenn sie den schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers diene, etwa wenn die Bestandteile der Vergütung monatlich neu berechnet werden müssten. Doch während dies noch eine Auszahlung zum 15. rechtfertigen könne, so gelte dies nicht mehr am 20. – in diesem Falle wäre die Zumutungsschwelle für den Arbeitnehmer überschritten.

Der Lohn kommt zu spät - was tun?

Nichtsdestotrotz kommt es in seltenen Fällen vor, dass das Gehalt nicht pünktlich ankommt. Ein Arbeitgeber kommt bereits nach einem Tag in Zahlungsverzug, ohne dass es hierfür einer gesonderten Mahnung bedarf. Würde also beispielsweise der 15. des Folgemonats als Stichtag festgelegt worden sein, so besitzt ein Arbeitnehmer schon am 16. des Folgemonats rechtliche Ansprüche.

Erst sollte ein Arbeitnehmer jedoch überprüfen, ob die eigene Bank beim Ausbleiben der Lohnzahlung eine Rolle spielt. Mittlerweile gilt als verbindliche Regelung: Das Geld aus einer Überweisung muss am nächsten Banktag auf dem Konto des Empfängers angekommen sein, doch nicht immer wird dies auch in der Praxis umgesetzt. Als Banktage gelten hierbei Montag bis Freitag. Hat das Geldinstitut jedoch nicht gebummelt, kann ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber neben der Erstattung möglicher Schäden die Auszahlung von Verzugszinsen einfordern. In manchen Fällen steht gar das Recht einer außerordentlichen Kündigung offen. Lange Zeit gab es auch die umstrittene Möglichkeit einer Verzugspauschale von 40 Euro pro Monat – das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich jedoch mittlerweile in einem Grundsatzurteil dagegen positioniert.

Ohnehin sollte sich ein Arbeitnehmer genau überlegen, in welchen Fällen es sinnvoll ist, seine Ansprüche dem Arbeitgeber gegenüber geltend zu machen. Während es bei wiederkehrendem Verzug empfehlenswert ist, die eigenen Interessen aktiv zu vertreten, handelt es sich bei einem Einzelfall häufig lediglich um einen unabsichtlichen Fehler. Ein sachliches und gelassenes Nachfragen führt in diesem Fall in der Regel schnell zum Ziel und lässt das Betriebsklima unbelastet.

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Quellen:

Bürgerliches Gesetzbuch

Haufe.de

Personalwirtschaft

Techniker Krankenkasse

* Dieser Service stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

Wann bekomme ich das erste Mal Gehalt?

Dein Gehalt kommt in der Regel erst, nachdem du deinen Part erfüllt hast: am Ende des ersten Arbeitsmonats oder zu Beginn des darauffolgenden Monats. Einige Arbeitgeber zahlen das Gehalt auch schon zur Mitte des Monats. Das hängt auch davon ab, was du im Vertrag zwischen dir und deinem Arbeitgeber vereinbart hast.

Wann muss der Lohn ausgezahlt werden?

Bei monatlicher Vergütung ist diese daher am ersten Tag des folgenden Monats fällig. Die absolute Grenze der Fälligkeit richtet sich nach dem Mindestlohngesetz, wonach die Zahlung des Mindestlohns spätestens am letzten Bankarbeitstag des Folgemonats zu zahlen ist, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Bis wann kommt das Gehalt?

In der Regel bedeutet das: Das Gehalt sollte am letzten Tag des Monats bezahlt werden. Allerdings können im Arbeitsvertrag auch andere Regelungen vereinbart werden. Hier kann etwa festgelegt sein, dass das Gehalt zur Mitte des Monats eingehen soll.

Welches Datum zählt im Arbeitsvertrag?

In der Regel ist schon am Anfang Ihres Vertrags festgelegt, wann das Arbeitsverhältnis beginnt. Normalerweise handelt es sich um ein festes Datum. Sie sollten darauf achten, dass es der Monatserste ist, auch wenn er auf ein Wochenende fällt.

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