Unterschied stand und regel der technik

Architekten, Planer und Handwerker sollten die anerkannten Regeln der Technik kennen, bevor sie tätig werden. Foto: Pixabay

Im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Bauprodukten fällt häufig der Ausdruck anerkannte Regeln der Technik. Diese technischen Regeln und Normen spielen im Bauwesen eine wichtige Rolle, obwohl eigentlich nirgendwo genau definiert wird, was anerkannte Regeln der Technik eigentlich sind. Eine Annäherung an einen schwammigen Begriff.

In §17 der deutschen Musterbauordnung (MBO) heißt es sinngemäß, dass Bauprodukte für die Errichtung, Änderung und Instandhaltung baulicher Anlagen verwendet werden dürfen, wenn es für ihre Verwendung „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ gibt. Ein Großteil dieser Regeln wird in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Form so genannter technischer Baubestimmungen bekannt gemacht.

Anerkannte Regeln der Technik definieren Standards zu den Eigenschaften und zur Anwendung von „geregelten Bauprodukten“ (MBO), die sich in der Praxis bereits bewährt haben und die bei den Baufachleuten breit akzeptiert sind. Ausformuliert findet man derartige Standardisierungen oft in DIN-Normen beziehungsweise in europäisch harmonisierten EN-Normen, sie sind aber auch häufig in anderen technischen Regelwerken niedergelegt. Das macht die Sache etwas unübersichtlich.

Wo findet man die Regeln?

Wie oben erwähnt, findet man eine Übersicht zu vielen anerkannten Regeln der Technik in den technischen Baubestimmungen, die das DIBt auf seiner Website veröffentlicht. Diese wiederum verweisen inhaltlich auf geltende Baunormen oder andere technische Regelwerke. Da das Baurecht in Deutschland Ländersache ist, muss strenggenommen zunächst mindestens ein Bundesland eine vom DIBt veröffentlichte technische Baubestimmung übernehmen, damit sie als anerkannte Regel der Technik wirksam wird.

DIN- und EN-Normen enthalten einen Großteil der anerkannten Regeln der Technik, aber eben nicht alle. Manche dieser Regeln stehen auch woanders, zum Beispiel in den Fachregeln und Richtlinien von Berufsorganisationen wie dem Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und dem Verein Deutscher Ingenieure (VDI) oder in den Verarbeitungsvorschriften der Bauproduktehersteller. Auch Gesetze oder Verordnungen können Regelungen beinhalten, die als anerkannte Regeln der Technik gelten (zum Beispiel die EnEV).

Dass viele anerkannte Regeln der Technik in DIN-Normen ausformuliert sind, heißt im Umkehrschluss nicht, dass deren Inhalt stets den aktuellen Regeln entspricht. Bestehende Normen können auch veraltet sein. In diesem Fall gibt es bereits neuere anerkannte Regeln der Technik, die in anderen Veröffentlichungen zu finden sind. Es wird sogar noch komplizierter: DIN-Normen können nicht nur veraltet, sondern auch „zu neu“ sein. Neu veröffentlichte DIN-Normen können bereits „weiter sein“ als die in der Praxis noch geltenden anerkannten Regeln der Technik. Als anerkannt gelten diese Regeln ja gerade deshalb, weil sie der Mehrheit der Baupraktiker bekannt sind und sich in der Baupraxis bewährt haben.

Unterschied zum Stand der Technik

Wie gesagt: Die anerkannten Regeln der Technik spiegeln nicht immer unbedingt den neuesten Stand der Technik wider. In den Normen wird oft nur das beschrieben, was sich schon bewährt hat. Produktinnovationen und neue Bauverfahren bleiben da zunächst außen vor. Es geht nicht um das technisch Mögliche („Stand der Technik“), sondern um das, was in der Baupraxis bereits etabliert und bekannt ist.

Und was ist mit ganz neuen Bauprodukten, mit Innovationen? Für die kann es naturgemäß noch keine anerkannten Regeln der Technik geben, da sie sich ja in der Praxis noch nicht bewähren konnten. Aber ist dann ihr Einsatz in baulichen Anlagen nach §17 der MBO (siehe oben) nicht eigentlich verboten? So allgemein gilt das zum Glück nicht, sonst würde die MBO ja jeden technischen Fortschritt im Bausektor von vorneherein blockieren. Tatsächlich dürfen auch noch nicht geregelte Bauprodukte unter bestimmten Voraussetzungen für die Errichtung baulicher Anlagen verwendet werden – nämlich dann, wenn die Hersteller für sie eine eigene Zulassung beim DIBt beantragen.

Rechtliche Bedeutung

Bei vertraglichen Vereinbarungen gelten die anerkannten Regeln der Technik oft als Mindeststandard. Foto: Pixabay

Obwohl der Begriff nirgendwo wirklich eindeutig definiert wird, haben die anerkannten Regeln der Technik in der Baupraxis auch eine nicht zu unterschätzende rechtliche Bedeutung. Schließen zum Beispiel Handwerker und Bauherren einen Vertrag über die Erbringung von Bauleistungen, so gilt im Allgemeinen, dass die Ausführung gemäß der anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen hat, sofern nicht ausdrücklich anders lautende Vereinbarungen getroffen werden.

Die anerkannten Regeln der Technik werden bei vertraglichen Vereinbarungen gewissermaßen als Mindeststandard aufgefasst, den der Auftraggeber bei der Ausführung der Bauleistung auf jeden Fall erwarten darf. Wird dieser Mindeststandard unterboten, liegt ein Sachmangel vor, den der Handwerker beseitigen muss.

Über den Autor Roland Grimm ist seit Februar 2013 freier Journalist mit Sitz in Essen und schreibt regelmäßig Fachwissen-Artikel für BaustoffWissen. Zuvor war er rund sechs Jahre Fachredakteur beim Branchenmagazin BaustoffMarkt und außerdem verantwortlicher Redakteur sowie ab 2010 Chefredakteur der Fachzeitschrift baustoffpraxis. Kontakt:

Was versteht man unter dem Stand der Technik?

„Der ‚Stand der Technik' ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten gesichert erscheinen lässt.

Was bedeutet Stand der Wissenschaft und Technik?

„Der Stand der Technik im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist.

Wie ermittle ich den Stand der Technik?

So bestimmen Sie in 5 Schritten den Stand der Technik.
1: Beschreiben Sie die Tätigkeit. ... .
2: Ermitteln Sie die bekannten Verfahrensweisen. ... .
3: Ermitteln Sie ergänzende Informationen zu Technologien aus anderen Branchen. ... .
4: Beurteilen Sie die Kombination von Maßnahmen. ... .
5: Bestimmen und begründen Sie den Stand der Technik..

Wer legt den Stand der Technik fest?

Abgrenzung der Technikstandards Zwischen den allgemein anerkannten Regeln der Technik, dem Stand der Technik und dem Stand von Wissenschaft und Technik besteht nach der Kalkar-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ein Drei-Stufen-Verhältnis.

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