Umsatzsteuer mehrwertsteuer das gleiche

Manche tun sich schwer damit, die beiden Begriffe Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer auseinanderzuhalten. Oft werden diese gleichbedeutend verwendet. Ob es zwischen den beiden Begriffen einen Unterschied gibt, erklären wir Ihnen in diesem Praxistipp.

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Mehrwertsteuer: Das ist der Unterschied zur Umsatzsteuer

  • Wenn es um die Umsatzsteuer geht, sprechen viele auch von der sogenannten Mehrwertsteuer. Dies ist nicht nur umgangssprachlich der Fall, sondern wird auch häufig auf Quittungen mit der verkürzten Form MwSt. ausgewiesen.
  • Dabei kann der Begriff Umsatztsteuer als Oberbegriff angesehen werden. Die Mehrwertsteuer hingegen besagt, in welcher Form die Umsatzsteuer erhoben wird.
  • Denn die Umsatzsteuer wird nach dem sogenannten "Mehrwertsprinzip" berechnet. Das bedeutet, dass das Unternehmen nur auf den erwirtschafteten Mehrwert eine Steuer zahlen muss.
  • Es findet also eine Verrechnung von Einnahmen und Ausgaben statt. Beim Einkauf von Waren kann das Unternehmen die dabei gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt vermerken.
  • Diese Vorsteuer erhält das Unternehmen vom Finanzamt zurück.

Die Umsatztsteuer wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft als Mehrwertsteuer bezeichnet. (Bild: Pixabay/Steve Buissinne)

Umsatzsteuer: Das ist damit gemeint

  • Die Umsatzsteuer fällt immer an, wenn eine Dienstleistung oder eine Ware verkauft wird.
  • Diese wird prozentual zum Verkaufspreis hinzugerechnet und beträgt in den meisten Fällen 19 Prozent. Daraus ergibt sich dann der Bruttopreis für die Kunden. Es gilt: Nettopreis + Umsatzsteuer = Bruttopreis
  • Ein Unternehmer darf jedoch nur den Nettopreis der verkauften Produkte oder Diensteistungen behalten. Daher müssen die Einnahmen aus dieser Steuer ans Finanzamt abgeführt werden.
  • Ein Beispiel: Wenn eine Schreinerei ein Möbelstück um 100 Euro verkaufen will, fällt darauf noch einmal 19 Prozent Umsatzsteuer an. Daraus ergibt sich dann ein Bruttopreis von 119 Euro. Die Schreinerei darf die erhobenen 19 Euro natürlich nicht behalten, sondern muss sie ans Finanzamt abführen.
  • In Deutschland gibt es keinen Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer. Im Sprachgebrauch wird jedoch der Begriff Mehrwertsteuer häufiger verwendet.

Videotipp: Elektronik von der Steuer absetzen: So zahlt das Finanzamt Ihr Smartphone

Im nächsten Praxistipp erklären wir Ihnen alles Wichtige zur aktuellen Mehrwertsteuersenkung bis Dezember.

Aktuell viel gesucht

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Rechnung ist jede Urkunde, mit der ein Unternehmer über eine Leistung gegenüber dem Leistungsempfänger abrechnet, gleichgültig, wie diese Urkunde im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Demnach kann z. B. auch ein Vertrag als Rechnung angesehen werden.

Bei Rechnungen von mehr als 250 € inkl. Umsatzsteuer beachten Sie folgende Pflichtangaben

Bei Rechnungsbeträgen von mehr als 250 € (inkl. Umsatzsteuer) gelten strenge Anforderungen an Ihre Rechnungen. Diese können Sie der nachfolgenden Checkliste entnehmen.

Checkliste Rechnungspflichtangaben, ab 250,- € brutto (als PDF zum Download)

Nr. Rechnungsangaben Beispiel OK?
1. vollständiger Name einschließlich Rechtsform und vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Leistung ausführt Elektro-Ostkamp GmbH & Co. KG
Am Pulverhäuschen 2
59557 Lippstadt
 
2. vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers Markus Mustermann
….Str. 13
59555 Lippstadt
 
3. Wahlweise die
  • Umsatzsteuer- Identifikationsnummer oder
  • Steuernummer, die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt zugeteilt worden ist
DE125689084
oder
5330/5710/0337
 
 
4. das Ausstellungsdatum der Rechnung 24.09.2015  
5. eine fortlaufende Rechnungsnummer, die einmalig vergeben wird 34061295  
6. Menge und Art der gelieferten Ware mit handelsüblicher Bezeichnung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung Kundendienstmonteur Stöppel
Montage von 9 HAGE Rauchwarnmeldern
 
7. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung, sofern er vom Rechnungsdatum abweicht, Hinweis „Rechnungsdatum = Lieferdatum“ ist ausreichend. Arbeitsnachweis vom 25.8.2015  
8. eine Aufschlüsselung des Entgelts (Nettobetrags) nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen 438,07 €  
9. den anzuwendenden Steuersatz 19 %  
10. Den Betrag der Umsatzsteuer, der auf das Entgelt entfällt, oder ein Hinweis, dass eine Steuerbefreiung gilt. Die Angabe des Bruttobetrags (Gesamtbetrag) ist keine Rechnungspflichtangabe aber allgemein üblich. 83,23 €  
11. Hinweis zum Skontoabzug, sofern er gewährt wird. Handwerkerrechnung, zahlbar ohne Abzug nach Rechnungserhalt  
12. Hinweis zur Aufbewahrungspflicht, wenn Sie Arbeiten an einem Grundstück von Privatkunden erbringen (u.a. alle Bauleistungen). Diese Angabe ist für den Vorsteuerabzug Ihres Leistungsempfängers entbehrlich und dient nur der Vollstänsigkeit der Rechnungspflichtangaben. Nach § 14 b UStG sind Sie verpflichtet, unsere Rechnung oder Ihren Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug, Bareinzahlungsbeleg) zwei Jahre lang aufzubewahren.  

Stand 1. Dezember 2017

Für Kleinbetragsrechnungen von bis zu 250 € incl. Umsatzsteuer beachten Sie geringere Pflichtangaben

Bei Rechnungsbeträgen von bis zu 250 € (inkl. Umsatzsteuer) gelten weniger strenge Anforderungen an die Rechnungen, die Sie der nachfolgenden Checkliste entnehmen können. Praktische Bedeutungen haben diese Rechnungen gerade für den Einzelhandel.

Checkliste Rechnungspflichtangaben, bis 250 € inkl. Umsatzsteuer (als PDF zum Download)

Nr. Rechnungsangaben Beispiel OK?
1. vollständiger Name einschließlich Rechtsform und vollständige Anschrift des Unternehmers, der die Leistung ausführt Handyshop Schmidt
Lange Str. 7
59555 Lippstadt
2. das Ausstellungsdatum der Rechnung 16.10.2015
3. Menge und Art der gelieferten Ware mit handelsüblicher Bezeichnung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung Handytasche iPhone 6s, schwarz, Neopren
4. Angabe des Brutto-Betrags in der Rechnung. 29,90 €
5. Den im Brutto-Entgelt enthaltenen Steuersatz 19 %

Stand 1. Oktober 2015

Wann muss ich eine Rechnung erteilen?

In den folgenden Fällen sind Sie als Unternehmer/-in verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung zu erteilen:

  1. Bei einer Werklieferung oder sonstigen Leistung an einen Endverbraucher (Nichtunternehmer) im Zusammenhang mit einem Grundstück; die Rechnung muss den Hinweis auf die zweijährige Aufbewahrungsfrist enthalten.
  2. Bei Umsätzen an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist.

Führen Sie als Unternehmer/-in eine andere als in Nr. 1 genannte Leistung an einen Endverbraucher aus, sind Sie berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung gegenüber einem Unternehmer besteht nicht, wenn der Umsatz nach § 4 Nr. 8 bis 28 steuerfrei ist. Weitere Einzelfälle sind im § 14 a UStG geregelt. Von der Rechnungserteilungspflicht ausgenommen sind die umsatzsteuerpflichtigen Vermietungsumsätze an Endverbraucher (natürliche Personen), z. B. Hotelumsätze, Parkraumüberlassung, Campingplatzüberlassung.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Eingangs- und Ausgangsrechnungen müssen Sie zehn Jahre lang - grundsätzlich im Inland - aufbewahren.

Verstöße gegen die Rechnungserteilungen – Bußgeld bis zu 5.000 € möglich 

Der vorsätzliche oder leichtfertige Verstoß gegen die Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung oder zur rechtzeitigen Erteilung einer Rechnung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Die Erteilung einer Rechnung, die nicht alle  Pflichtangaben enthält, gilt nicht als Ordnungswidrigkeit.
Der Anspruch auf eine Rechnung mit gesondert ausgewiesener Steuer ist ein zivilrechtlicher Anspruch, der vor den ordentlichen Gerichten geltend zu machen ist.

Welche Belege sind für den Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer und für den Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb erforderlich?

Unternehmerinnen und Unternehmer, die Waren aus anderen EU-Ländern erhalten, tätigen innergemeinschaftliche Erwerbe. Bei der Einfuhr der Waren entsteht Einfuhrumsatzsteuer, diese weisen Sie durch einen zollamtlichen Beleg nach. Das Vorliegen einer Rechnung mit gesondertem Steuerausweis ist für den Vorsteuerabzug der Umsatzsteuer auf den innergemeinschaftlichen Erwerb nicht erforderlich. Ihren Vorsteuerabzug können Sie in derselben Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen, in der Sie den innergemeinschaftlichen Erwerb besteuern.
Mehr zum Thema innergemeinschaftlicher Erwerb finden Sie unter dem Punkt „Innergemeinschaftliche Umsätze“.

Ist die Umsatzsteuer das gleiche wie die Mehrwertsteuer?

Die Umsatzsteuer wird umgangssprachlich auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Als Unternehmer/-in mit umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen sind Sie verpflichtet, Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Diese führen Sie anschließend an das Finanzamt ab.

Warum heißt USt auch MWST?

Die Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt., auch Mw. -St., in der Schweiz MWST, englisch value-added tax VAT) ist eine auf mehreren Stufen der Wertschöpfung erhobene Steuer, für deren Festsetzung die Einnahmen von Unternehmen mit Ausgaben der Unternehmen verrechnet werden.

Was versteht man unter der Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Steuer, die auf den Verkauf bzw. den Austausch von Produkten und Dienstleistungen von Unternehmen erhoben wird. Die Umsatzsteuer beträgt laut § 12 des Umsatzsteuergesetzes 19 %. Für bestimmte Waren und Leistungen gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %.

Was ist Umsatzsteuer Beispiel?

Beispiel: Ein Dienstleiter verkauft Leistungen im Wert von 100 Euro. Darauf kommen 19 Prozent Umsatzsteuer – er nimmt also 119 Euro von seinem Kunden ein. Die Steuer von 19 Euro darf er allerdings nicht behalten, sondern muss sie an das Finanzamt abführen.

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