Übergang von teilweiser Erwerbsminderungsrente in Altersrente

Bei der Deutschen Rentenversicherung finden Sie alle notwendigen Antragsformulare. Hier füllen Sie unter anderem auch einen Selbsteinschätzungsbogen Ihrer Arbeitsfähigkeit aus. Zusätzlich zu den persönlichen Angaben und Nennung der behandelnden Ärzte.

Welche Wartezeiten gelten?

Eine Erwerbsminderung bedeutet für einen Arbeitnehmer einen drastischen Einschnitt in seine Lebenssituation. Ein Anspruch auf Erwerbsminderung kann frühestens sieben Monate nach dem Ereignis, das zur Arbeitsunfähigkeit führte, anerkannt werden. Eine Information zu den wichtigen Daten für die Antragsstellung finden Sie weiter unten.

Die Gelder für die Rente aufgrund einer Erwerbsminderung zahlt die gesetzliche Rentenversicherung. Deshalb setzt sie auch eine gewisse Zeit der Einzahlung voraus, bevor ein Arbeitnehmer Leistungen beziehen darf. Diese Wartezeit ist fünf Jahre lang, wobei der Antragsteller mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben muss.

Allerdings berücksichtigt der Gesetzgeber auch Zeiten, in denen aus triftigem Grund kein Beitrag gezahlt werden konnte. Entsprechend zählt zur Wartezeit, wenn ein Versicherter Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld bezog. Darüber hinaus können auf Antrag auch Kindererziehungszeiten, häusliche Pflege, freiwillige Rentenbeitragszeiten oder Zeiten aus Rentensplitting und Versorgungsausgleich anerkannt werden.

Welche Regelungen gelten für Berufsanfänger?

Besonders prekär wird die Situation, wenn sich ein Berufsanfänger verletzt oder erkrankt und anschließend nicht mehr arbeiten kann. In diesem Fall ist die Wartezeit selten erfüllt und die drei Jahre Pflichtbeitrag teilweise auch noch nicht abgeleistet.

Hier gibt es folgende Sonderregeln:

  • Ursache Arbeitsunfall oder Berufskrankheit:

Hier reicht nach eingehender Prüfung in bestimmten Fällen bereits ein einziger Pflichtbeitrag in die Rentenversicherung.

  • Ursache Unfall in der Freizeit:

Absicherung bereits nach einem Jahr Beitragszahlung zur Rentenversicherung.

  • Unfall nach Ausbildungs- oder Studienende:

Wartezeit ist erfüllt, wenn in einer Zeit von sechs Jahren nach Abschluss der Ausbildung eine Erwerbsminderung eintritt. Gleichzeitig müssen aber vor Abschluss der Ausbildung oder des Studiums innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein.

Personen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, haben die Möglichkeit diese vorzeitig in eine Altersrente umzuwandeln. Damit der Antrag bewilligt wird, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Auch muss mit Kürzungen der Rentenbezüge für den Ruhestand gerechnet werden.

Wer nicht mehr in der Lage ist, mindestens noch drei Stunden am Tag zu arbeiten, hat als Arbeitnehmer Anspruch auf den Erhalt einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Diese staatliche Zuwendung wird zunächst zeitlich befristet, später dann unbegrenzt bezogen. Ab einem bestimmten Alter und unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, diese in eine Altersrente umzuwandeln. Das bedeutet konkret, dass die bisherige Rente für die Erwerbsminderung dann durch die „normale“ Rente ersetzt wird, die auch Berufstätige mit dem Eintritt in den Ruhestand erhalten würden.

Vorzeitiger Bezug führt zu Abstrichen

Die Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

  • ab dem 65. Lebensjahr wird automatisch gewandelt
  • mindestens das 60. Lebensjahr muss vollendet sein
  • es muss ein schriftlicher Antrag beim Rentenversicherer erfolgen
  • die Initiative muss vom Rentenbezieher ausgehen

Generell wird die Umwandlung automatisch vorgenommen, wenn der Versicherte das 65. Lebensjahr vollendet hat. In Zukunft wird diese Altersgrenze in Stufen bis auf 67 Jahren erhöht. Wer bereits vor dem Eintritt des Rentenalters umwandeln möchte, muss mindestens 60 Jahre alt sein. Zudem muss ein schriftlicher Antrag bei dem jeweils zuständigen Rentenversicherer gestellt werden.

Bei einem vorzeitigen Bezug sollte beachten, dass Abstriche in der Rentenhöhe zu machen sind. Diese ist dann auf jeden Fall geringer, als wenn bis zum Erreichen des 65. Lebensjahres gewartet würde. Wie hoch die jeweiligen Abstriche sind, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt gewandelt worden ist. Zudem ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die Erwerbsminderungsrente heutzutage ohnehin erst in maximal möglicher Höhe gezahlt wird, wenn das 63. Lebensjahr vollendet wurde. Der Abschlag beträgt bei der Altersrente 0,3% für jeden Monat, in dem die Umwandlung vor der Vollendung des 65. Lebensjahres vorgenommen wird. Wer den Antrag also zum Beispiel mit Erreichen des 63 Lebensjahres stellt, der muss einen Abschlag von insgesamt 7,2% hinnehmen (24 Monate a 0,3%).

Optimal: Doppelt so viel Geld im Ruhestand

Der Antrag muss beim zuständigen Rentenversicherer erfolgen, und zwar in schriftlicher Form. Folgende Informationen und Unterlagen müssen beigelegt werden:

  • Der Antrag als solcher kann über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung heruntergeladen oder per Post angefordert werden
  • Nachweis über den Bezug der bisherigen Erwerbsminderungsrente
  • Vollendung des 60. Lebensjahres ist nachzuweisen (Ausweiskopie)
  • Attest des Arztes, dass eine Erwerbsunfähigkeit weiterhin besteht

Per Gesetz ist es festgelegt, dass die Altersrente keinesfalls geringer ausfallen darf, als die bis dato bezogene Erwerbsminderungsrente. Das gilt auch unter Einbezug der Abschläge, die aufgrund der vorzeitigen Umwandlung erfolgen werden. Der volle Rentenanspruch beträgt in der Regel etwa ein Drittel des vorherigen Bruttoeinkommens. Wie hoch die Bezüge letztendlich sein werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Denn die Höhe der normalen Rente basiert auf den erworbenen Rentenpunkten. Im besten Fall erhält der Versicherte eine Regelaltersrente, die etwa 66% seines zuletzt erzielten Bruttoeinkommens beträgt.

Mit einem zuletzt erhaltenen Bruttoeinkommen vom monatlich 3.000 Euro als Beispiel gerechnet, würde die Rente für Erwerbsminderung rund 1.000 Euro betragen. Die Altersrente hingegen läge bei etwa 2.000 Euro, wobei dann natürlich noch die Abschläge bei vorzeitiger Umwandlung beachtet werden müssen. Im Idealfall wäre die gesetzliche Rente also etwa doppelt so hoch, wie die zuvor bezogene Erwerbsminderungsrente.

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Wie hoch ist Altersrente nach teilweiser Erwerbsunfähigkeitsrente?

Höhe der Rente Der Rentenartfaktor für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt nach § 67 Nr. 2 SGB VI 0,5. Das bedeutet, dass die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Hälfte der Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt.

Wie funktioniert der Übergang von Erwerbsminderungsrente in die Altersrente?

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt.

Was ist beim Übergang von der Erwerbsminderungs in eine vorgezogene Altersrente zu beachten?

Sie müssen nicht, sollten es aber unbedingt tun! Denn Ihre Erwerbsminderungsrente läuft maximal bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Damit Sie ab dem nächsten Monat nicht ohne Einkommen dastehen, sollten Sie rund drei bis sechs Monate davor Ihre Altersrente beantragen.

Wird die Erwerbsminderungsrente automatisch in eine Altersrente umgewandelt?

Sobald das Rentenalter erreicht ist, erfolgt die automatische Umwandlung der Erwerbsminderungsrente in das Altersruhegeld. Hierzu muss kein Antrag gestellt werden. Ab einem Alter von 60 Jahren kann die Erwerbsminderungsrente auf Antrag in eine Altersrente umgewandelt werden.

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