Sind freiwillige Zahlungen in die Rentenversicherung steuerlich absetzbar?

Fast 57 Millionen Versicherte, gut 21 Millionen Rentne­rinnen und Rentner: Die gesetzliche Renten­versicherung ist unangefochtenes Rück­grat der Alters­sicherung in Deutsch­land. Vor allem soll sie den Ruhe­stand von Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmern absichern.

Aber auch Selbst­ständige, Freiberufler, Hausfrauen oder -männer und sogar Beamte können über sie vorsorgen. Bisher machen viele von ihnen eher einen großen Bogen um das gesetzliche Stan­dard­programm. Das mag unter anderem an der starken Lobby der privaten Versicherungs­wirt­schaft liegen, die viel dafür tut, sie in ihre eigenen Produkte zu locken. Dass die nicht immer der Königsweg sind, zeigt die Riester-Rente.

2022 gibt es mehr Renten­ansprüche fürs Geld

Wir wollten wissen, was Einzahlungen in die gesetzliche Renten­versicherung bringen und wie sinn­voll das Vorsorgesparen über sie für Menschen in unterschiedlichen Erwerbs­situationen ist.

Das wichtigste Ergebnis: 2022 ist ein gutes Jahr für Einzahlungen. Es gibt mehr Renten­ansprüche fürs Geld. Die Renten­expertinnen und -experten der Stiftung Warentest haben die Möglich­keit, über die Rentenkasse vorzusorgen, für fünf Erwerbs­situationen beispielhaft durch­gerechnet. Wir zeigen, wie sich mit freiwil­ligen Beiträgen die Rente erhöhen und die Steuerlast senken lässt.

Das bietet unser Special Freiwil­lige Rentenbeiträge:

  • Basiswissen. Im kostenfreien Teil erfahren Sie Grund­legendes zu freiwil­ligen Beiträgen zur gesetzliche Renten­versicherung und können anhand unseres „Pro und Kontra“ abwägen, ob diese Art der Vorsorge etwas für Sie ist.
  • Beispiel­rechnungen. Wenn Sie den Artikel frei­schalten, sehen Sie an fünf Beispielen für unterschiedliche Erwerbs­situationen, wie freiwil­lige Einzahlungen die Rente erhöhen können und wie viel Steuerersparnis dafür drin ist. Spezielle Informationen und Tipps für Selbst­ständige, Freiberufler, Beamte, Frührentner und Hausfrauen und -männer helfen bei der Entscheidung.
  • Beitrags­rechner. Mit unserem Rechner für freiwillige Rentenbeiträge im kosten­pflichtigen Teil des Artikels können Sie sich schnell einen Über­blick verschaffen, wie Ihre individuelle Einzahlung derzeit Ihre Rente erhöht.
  • Check­liste. Unsere Checkliste zeigt, wie Sie konkret vorgehen müssen, wenn Sie freiwil­lig in die gesetzliche Renten­versicherung einzahlen möchten.
  • Print­artikel. Zudem erhalten Sie den aktuellen Print­artikel aus Finanztest 3/2022 als PDF mit weiteren Beispiel­rechnungen zu freiwil­ligen Nach­zahlungen für Schul­zeiten und Ausgleichs­zahlungen für einen vorzeitigen Renten­beginn.

Noch bis 31. März für 2021 Rentenbeiträge nach­zahlen

Um freiwil­lig Beiträge in die Rentenkasse einzahlen zu können, müssen Interes­sierte zuerst einen Antrag auf freiwil­lige Versicherung stellen (siehe Checkliste). Die Höhe der monatlichen Beiträge legen sie dann zwischen dem Mindest- und Höchst­beitrag selbst fest. Monatlich können sie zwischen 83,70 Euro und 1 311,30 Euro über­weisen. Ausnahme: Neuversicherte können noch bis Ende März 2022 für das komplette Jahr 2021 nach­zahlen. Wer den jähr­lichen Höchst­beitrag von 15 735,60 Euro nicht ausschöpft, fährt aufgrund der güns­tigeren Bedingungen besser, wenn er möglichst viel für 2022 einzahlt.

Unsere Tabelle zeigt, mit welchem Rentenplus Einzahlende je nach Beitrag für die Jahre 2022 und 2021 rechnen können. Mit unserem Rechner können sie die Renten­erhöhung auch individuell ausrechnen.

Teils hohe Steuer­vorteile

Ein bedeutender Teil der Vorsorge über die gesetzliche Rente sind die Steuer­vorteile. An unseren fünf Fällen haben wir daher nicht nur untersucht, wie unterschiedliche Einzahlungen die Rente erhöhen, sondern auch, wie sehr einzelne Gruppen steuerlich profitieren. Beispielhaft gerechnet haben wir für:

  • Selbst­ständige,
  • Beamtinnen und Beamte,
  • Freiberuf­lerinnen und Freiberufler,
  • Frührentne­rinnen und -rentner,
  • Hausfrauen und -männer.

Auch pflicht­versicherte Arbeitnehmer ab 50 können oft zusätzliche Einzahlungen leisten, so ihre Rente erhöhen und dabei Steuern sparen. Das gleiche gilt für unter 45-Jährige, wenn sie für Zeiten von Schul­besuch, Studium oder Ausbildung Beiträge nachzahlen.

Freiwil­lig in die Rente einzahlen – die wichtigsten Tipps

Freiwil­lig versichern. Sind Sie nicht in der gesetzlichen Renten­versicherung pflicht­versichert, können Sie durch freiwil­lige Beiträge Ihre Rente erhöhen. Möglich ist das für Selbst­ständige und Freiberufler, Frührentner, Beamte und Hausfrauen und -männer. Wenn Sie das Special frei­schalten, zeigen Ihnen Beispiel­rechnungen, wie viel Rente und Steuerersparnis drin sind und wie Sie vorgehen, wenn Sie Beiträge nach­zahlen wollen.

Angestellte. Auch Pflicht­versicherte, insbesondere Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer, können freiwil­lig mehr einzahlen. Sind sie unter 45 Jahre, kommen Nachzahlungen für Schul-, Studiums- und Ausbildungszeiten infrage. Über 50-Jährige können Ausgleichszahlungen für einen früheren Renten­beginn leisten.

Vorsorge klären. Freiwil­lige Beiträge können Sie nutzen, um sich lang­fristig eine Basis­vorsorge aufzubauen, um im Alter damit die laufenden Kosten zu decken. Sie können mit ihnen aber auch Ihre Rente noch kurz vor dem Ruhe­stand aufpeppen, etwa wenn Sie fest­stellen, dass Ihre Rürup-Rente nied­riger ausfällt als gedacht.

Sorgfältig abwägen. Renten passen nicht für jeden als Vorsorgeform. Das gilt auch für die gesetzliche Renten­versicherung. Unser „Pro und Kontra“ am Ende des Artikels hilft Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Rat einholen. Bevor Sie freiwil­lig einzahlen, holen Sie sich kostenfreien Rat bei der Deutschen Rentenversicherung. Wollen Sie viel Geld investieren, kann zusätzlicher Rat von Lohn­steuer­hilfe­ver­einen, Steuerberatern oder unabhängigen Rentenberatern sinn­voll sein. Erkundigen Sie sich im Vorfeld immer nach den Kosten.

Sozial­verbände. Bei Streitig­keiten mit der Renten­versicherung können Sie die Sozial­verbände VdK und SoVD unterstützen. Der Mitglieds­beitrag liegt bei 8 Euro und 6,90 Euro.

Steuerboni besonders für Selbst­ständige attraktiv

Gerade für Selbst­ständige sind die Steuerboni teils sehr attraktiv. Unsere Rechnungen zeigen, dass sie über 40 Prozent der Einzahlung ausmachen können. Auch bei anderen sind Steuererspar­nisse von über 30 Prozent der Einzahlung drin. Aber nicht für alle sind die freiwil­ligen Einzahlungen gleich gut. Frührentner können meist weniger stark von den Steuer­vorteilen profitieren als während des Berufs­lebens.

Viele Faktoren spielen eine Rolle

Bedenken müssen Vorsorgesparende, dass im Ruhe­stand auf ihre Rente Steuern anfallen, wenn auch meist deutlich weniger als im Berufs­leben. Dazu kommen bei gesetzlich kranken­versicherten Rentnern Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung von rund 11 Prozent.

Vor einer Investition in die gesetzliche Renten­versicherung heißt es also genau rechnen. Einen allgemeingültigen Rat für oder gegen freiwil­lige Einzahlungen können wir nicht geben, dazu hängt sie von zu vielen persönlichen Faktoren ab. Unsere Beispiel­rechnungen zeigen aber, was Interes­sierte in ihre Über­legungen einbeziehen müssen.

Auf die Rechnerei verzichten können alle, die schon im Vorfeld zu dem Schluss kommen, dass Vorsorgen über die gesetzliche Rente nichts für sie ist. Dabei hilft unser Über­blick über die Vor- und Nachteile.

Sind Sonderzahlungen in die Rentenkasse steuerlich absetzbar?

Die Sonderzahlungen in die Rentenversicherung können Sie unter Umständen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Denn die Sonderzahlungen zählen zu den sogenannten Vorsorgeaufwendungen.

Welche Rentenversicherungsbeiträge sind steuerlich absetzbar?

Beiträge zur Altersvorsorge sind von Jahr zu Jahr zunehmend steuerlich absetzbar. 2022 können Beiträge zur gesetzlichen Rente oder Basisrente bis zu einer Summe von 24.100 € steuerlich geltend gemacht werden.

Wo trage ich freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung in der Steuererklärung ein?

wegen der Höhe des Arbeitslohns) von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit sind, sich dort aber freiwillig versichert haben, tragen ihre Beiträge in Zeile 6 ein.

Werden freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung angerechnet?

Wenn Sie für 18 Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenver sicherung gezahlt haben, werden freiwillige Beiträge auch bei der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte angerechnet. Diese Altersrente wird ohne Abschläge schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt.

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