Reise stornieren ohne Grund mit Reiserücktrittsversicherung

Als Risikopersonen – also Personen, die neben Ihnen einen Versicherungsfall auslösen können – gelten zum Beispiel Ihre Kinder, Ihr Lebenspartner und dessen Kinder oder Ihre Schwiegereltern. Natürlich gibt es gewisse Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit die Reiserücktrittsversicherung den entstandenen Schaden bezahlt. Damit Versicherungsschutz besteht, müssen zum Beispiel alle diese Ereignisse unerwartet sein. War also abzusehen, dass eine Kündigung bevorsteht, haben Sie Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten und buchen trotzdem einen Urlaub, zahlt die Versicherung unter Umständen nicht.

Außerdem sollten Sie eine Reise umgehend stornieren, sobald bekannt ist, dass Sie diese Reise nicht antreten können. Wenn Sie unsicher sind und eine Beratung hierzu wünschen, können Sie sich jederzeit an unsere Stornoberatung wenden.

Antworten auf Fragen zum Thema "Wie sind die Bedingungen der Reiserücktrittsversicherung" und zu vielen anderen Themen finden Sie auch in unseren FAQ. Die ausführlichen Bedingungen zur Reiserücktrittsversicherung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Reiserücktritt.

Auf die lang ersehnte Urlaubsreise freuen sich die meisten Menschen bereits Monate im Voraus. Ob Sommer, Sonne und Strand, ein Roadtrip durch Amerika oder der Wanderurlaub in den Alpen – in der Regel versprechen sich Reisende Entspannung und Erholung vom mitunter stressigen Alltag.

Daher sagt niemand gerne den lang geplanten Urlaub ab. Die Enttäuschung ist dementsprechend groß, wenn Gründe wie Krankheiten oder Verletzungen, eine Einkommensverschlechterung oder Naturkatastrophen das Verreisen unmöglich machen.

Doch welchen Verbraucherschutz bezüglich Reiserücktritt und -stornierung genießen deutsche Bürger hierzulande? Ist es problemlos möglich, den Reisevertrag zu widerrufen? Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Inhalt

  • FAQ: Reiserücktritt
  • Stornierung und Rücktritt von gebuchten Reisen
    • Höhe der Stornokosten
    • Reiserücktrittsversicherung: Erstattung der Kosten
  • Stornierung von Flug und Bahnfahrt
    • Weiterführende Suchanfragen

FAQ: Reiserücktritt

Wann ist ein Rücktritt von der Reise möglich?

Grundsätzlich ist ein Reiserücktritt nur möglich, wenn es eine offizielle Reisewarnung für das betreffende Land gibt, es zu wesentlichen Änderungen bei der Reise kommt oder höhere Gewalt im Spiel ist. Andernfalls müssen Sie laut Reiserecht mit Stornokosten rechnen.

Was ist eine Reiserücktrittsversicherung?

Dadurch können Sie beispielsweise im Krankheitsfall von der Reise zurücktreten. Hier lesen Sie, wann eine solche Versicherung zahlt.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Da die Kosten für die Versicherung meist hoch sind, ist sie eher sinnvoll, wenn es sich um einen Langstreckenflug handelt.

Stornierung und Rücktritt von gebuchten Reisen

Beim Reiserücktritt gilt: Rechte hat auch der Veranstalter, wenn dieser Ausgaben getätigt hat, etwa für Hotelzimmer.

Der Verbraucherschutz garantiert beim Reiserücktritt dem Urlauber einige Rechte, genauso jedoch Pflichten. Der problemlose und kostenfreie Rücktritt von der Reise ist normalerweise nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Denn mit der Buchung, beispielsweise einer Pauschalreise, entsteht ein rechtswirksamer Vertrag, an den sich sowohl Reiseveranstalter als auch Kunde halten müssen.

Anders als zum Beispiel im stationären Handel steht dem Buchenden auch kein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Der Vertrag wird in der Regel also sofort wirksam. Wer nach Buchung bzw. Vertragsunterzeichung von der Reise zurücktreten muss oder will, sollte daher mit entsprechenden Gebühren rechnen.

Der Verbraucherschutz gewährt beim Reiserücktritt das Recht, einen Ersatzreisenden benennen zu dürfen. Der verhinderte Urlauber muss in dem Fall lediglich die Kosten der Vertragsübertragung zahlen.

Höhe der Stornokosten

In welcher Höhe der Reiseveranstalter eine Entschädigung festsetzen kann, ist im Reiserecht gesetzlich geregelt. In § 651h des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) heißt es:

Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen […] Werden im Vertrag keine Entschädigungspauschalen festgelegt, bestimmt sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Der Reiseveranstalter ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen.

Manche Ausgaben müssen trotz Verbraucherschutz nach dem Reiserücktritt noch übernommen werden.

Für den Verbraucherschutz beim Reiserücktritt bedeutet dies, dass der Reiseveranstalter diejenigen Kosten vom Vertragspartner verlangen kann, die er im Zuge der Reisevorbereitung bereits ausgegeben hat, jedoch abzüglich jener Aufwendungen, die er noch anderweitig einsetzen kann.

Je früher Urlauber vom Reise-Verbraucherschutz Gebrauch machen und vom Vetrag zurücktreten, desto geringer fallen in der Regel auch die Stornogebühren aus. Denn beispielsweise kann ein Hotelzimmer am Tag der Anreise vermutlich nicht mehr weitervermietet werden, während es bei einem Rücktritt Monate vor Reisebeginn noch problemlos an den Mann gebracht werden kann.

Viele Veranstalter von Pauschalreisen geben in den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) bereits gestaffelte Prozentsätze an, in welcher Höhe eine Entschädigung durch den Kunden gezahlt werden muss. Die Staffelung richtet sich normalerweise nach der verbleibenden Zeit bis zum Reiseantritt. Mit seiner Unterschrift akzeptiert der Reisende die Sätze in der Regel. Auf den Verbraucherschutz beim Reiserücktritt kann er sich dann meist nicht mehr berufen.

Kostenloser Reiserücktritt: Nur im Sonderfall

Ein Reiserücktritt ohne Stornokosten ist unter bestimmten Bedingungen möglich:

  • Wesentliche Änderung der Reise: Erhebliche Änderung der Flugzeiten oder -routen, der Unterkünfte oder des Reiseprogramms
  • Mehrkosten von über fünf Prozent: Erhebliche Steigerung des Reisepreises
  • Höhere Gewalt: Politische Krisen, Seuchengefahr, Erdbeben, Hurrikan etc.

In solchen Fällen haben Reisende wie Reiseveranstalter das Recht, den Reisevertrag zu kündigen. Es fallen normalerweise keine Entschädigungen an. Ist die Reise jedoch erst in einiger Zeit geplant und die Krisenprognose stellt die weitgehende Erholung der Zielregion in Aussicht, muss die Kündigung wegen höherer Gewalt trotz Verbraucherschutz beim Reiserücktritt nicht akzeptiert werden.

Ob höhere Gewalt vorliegt, ist nicht immer eindeutig. Lassen Sie sich daher juristisch beraten. Auch die Verbraucherzentrale kann zum Reiserücktritt Auskünfte erteilen.

Reiserücktrittsversicherung: Erstattung der Kosten

Verbraucherschutz durch Reiserücktrittsversicherung: Versicherte Ereignisse führen zur Kostenerstattung.

Da der Verbraucherschutz zum Reiserücktritt weniger ausgeprägt ist als beispielsweise bei Fluggastrechten, kann es unter Umständen sinnvoll sein, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Nicht immer lohnt sich eine solche Versicherung jedoch auch.

Wann zahlt die Versicherung?

Eine solche Versicherung übernimmt die Stornogebühren, allerdings nur im versicherten Fall, also vor allem bei Rücktritten aus wichtigen und unerwarteten Gründen. In der Regel zählen dazu:

  • Akute Erkrankungen
  • Schwere Unfälle
  • Tod eines Angehörigen
  • Arbeitslosigkeit
  • Impfunverträglichkeit
  • Komplikationen während einer Schwangerschaft

Unbedingt mitversichert sollte gemäß Verbraucherschutz neben dem Reiserücktritt auch der Reiseabbruch sein. Dann bleibt der Reisende nicht auf den gesamten Kosten für nicht mehr erbrachte Leistungen des Veranstalters sitzen, wenn er die Reise verfrüht beenden muss. Wer viel reist, sollte auch prüfen, ob der Abschluss einer Jahrespolice nicht günstiger ist, als eine Versicherung für jede Reise einzeln zu haben.

Wann lohnt sich eine Reiserücktrittsversicherung?

Bei Paaren und Singles rät die Verbraucherzentrale für den Reiserücktritt i. d. R. zu keiner Versicherung.

Laut Verbraucherschutz ist eine Reiserücktrittsversicherung in der Regel nur dann sinnvoll, wenn es sich um sehr teure Buchungen handelt, beispielsweise eine Fernreise, und diese bereits Monate vor Reisebeginn gebucht wurde.

Auch für Familien mit Kindern und ältere Menschen ist das Risiko, etwa aufgrund einer Krankheit die Reise nicht antreten zu können, größer, sodass eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll sein kann.

Auswahl der Reiserücktrittsversicherung

Falls eine Reiserücktrittsversicherung nötig ist, rät der Verbraucherschutz dazu, den Reiserücktritt und -abbruch nicht im selben Zug wie die Buchung abzuschließen. Versicherungen, die auf Buchungsportalen oder Airline-Webseiten angeboten werden, weisen in der Regel kein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis auf.

Zudem lauern oftmals Fallen wie der unwissentliche Abschluss von Jahresverträgen, die sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Auch eine Selbstbeteiligung sollte die Reiseversicherung nicht aufweisen – dies widerspricht dem Sinn der Versicherung grundlegend.

Ein Hinweis auf guten Verbraucherschutz beim Reiserücktritt ist auch die Teilnahme des Versicherers am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns. Insbesondere Versicherungsnehmer ohne Rechtsschutzversicherung sollten auf die Teilnahme wertlegen. Im Fall eines Streits mit dem Versicherer kann so die außergerichtliche Streitbeilegung genutzt werden.

Hingegen ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung, die gegen Beschädigung und/oder Verlust des Reisegepäcks versichert, normalerweise unnötig. Zudem sichert häufig bereits eine vorhandene Hausratversicherung das Gepäck ab.

Stornierung von Flug und Bahnfahrt

Verbraucherschutz: Beim Reiserücktritt von Flügen müssen Steuern und Gebühren erstattet werden.

Individualreisen müssen im Verbraucherrecht nicht unbedingt einen schlechteren Verbraucherschutz beim Reiserücktritt aufweisen als Pauschalreisen. Wer einen Flug nicht antreten kann, erhält oftmals sogar den vollen Ticketpreis zurück. Andernfalls muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass der Platz tatsächlich leer geblieben ist und nicht weiterverkauft werden konnte. Mindestens jedoch erhält der Reisende Gebühren und Steuern zurück.

Die Deutsche Bahn erstattet Tickets zum Flexpreis bis zum Geltungstag in vollem Umfang, am eigentlichen Reisetag kostet die Stornierung im Fernverkehr pauschal 19 Euro [Stand: Juni 2018]. Dieselben Kosten fallen bei Sparpreistickets an, allerdings sind Umtausch und Erstattung mit dem Geltungstag ausgeschlossen. Für Sonderaktionen oder Auslandsbahnreisen gelten ggf. abweichende Regelungen.

Wie lange kann man eine Reise kostenlos stornieren?

Wer einen Urlaub buchen möchte, sollte die Vertragsbedingungen insbesondere hinsichtlich der Stornierungsmöglichkeiten genau studieren. Viele Reiseveranstalter bieten mittlerweile sogenannte Flex-Tarife an, die den Buchenden ermöglichen, bis 14 Tage vor dem geplanten Reisebeginn kostenlos zu stornieren.

Welche Gründe akzeptiert die Reiserücktrittsversicherung?

Prinzipiell werden alle Krankheiten anerkannt, die unerwartet auftreten und eine Reise unmöglich machen. Eine leichte Erkältung oder Kopfschmerzen zählen nicht dazu, eine Virusinfektion, eine Lungenentzündung oder ein Bandscheibenvorfall sind jedoch häufige Gründe für einen Reiserücktritt und somit abgedeckt.

Kann man eine Reise einfach so stornieren?

Sie können von Ihrer Reise jederzeit vor Reisebeginn zurücktreten. Je später Sie Ihre Reise stornieren, desto höher sind in der Regel die Kosten. Stornieren Sie daher Ihren Urlaub, sobald Sie einen festen Grund haben.

Was muss ich tun wenn ich eine Reise nicht antreten kann?

Wer seine Reise nicht antreten kann, der sollte Kontakt zum Veranstalter aufnehmen und nach einer kulanten Lösung fragen. Vielleicht ist eine Umbuchung oder ein Weiterverkauf der Buchung möglich. Dafür können natürlich Kosten anfallen. Die wären aber wesentlich geringer, als die komplette Reise zu stornieren.

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