Nachbarschaft wer ist für den zaun zuständig

Wer ist für welche Einfriedung zuständig?

In den Bundesländern gibt es zwei unterschiedliche Ansätze zur Bestimmung der Zuständigkeit:

  • Gemeinsame Einfriedung
  • Rechtseinfriedung

Gemeinsame Einfriedung

Der Grundsatz der gemeinsamen Einfriedung gilt in:

  • Baden-Württemberg,
  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein und
  • Thüringen.

Rechtseinfriedung

Das System der “Rechtseinfriedung” gilt in:

  • Berlin,
  • Brandenburg und
  • Niedersachsen.

Das System der Rechtseinfriedung besagt, dass – gesehen von der Straße aus – die rechte Grundstücksgrenze auf Verlangen des Nachbarn einzufrieden ist. Mit dem an § 162 I. Teil 8. des Preußischen Allgemeinen Landrechts angelehnten Grundsatz soll erreicht werden, das die Kosten für Errichtung und Unterhalt einer Einfriedung möglichst gleichmäßig aufgeteilt werden.

Einfriedungspflicht

Die gesetzliche Einfriedungspflicht entsteht erst durch das Einfriedungsverlangen des Nachbarn. Das Erklären des Einfriedungsverlangens unterliegt keiner bestimmten Form und kann daher auch mündlich erfolgen. Um im Streitfall einen Beweis zu haben, empfiehlt es sich das Einfriedungsverlangen in schriftlicher Form zu erklären und quittieren zu lassen.

Einfriedungspflicht zum Schutz des Nachbarn besteht in:

  • Baden-Württemberg (nur im Außenbereich),
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Thüringen.

Einfriedungspflicht generell, wenn ortsüblich in:

  • Berlin und
  • Brandenburg.

Einfriedungspflicht für bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke in Innenortslage:

  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Niedersachsen und
  • Schleswig-Holstein.

Keine Einfriedungspflicht besteht in den Bundesländern:

  • Baden-Württemberg (Innenortslage),
  • Bayern,
  • Bremen,
  • Hamburg,
  • Mecklenburg-Vorpommern und
  • Sachsen.

Grenzabstände von Einfriedungen gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken

Nachbarschaft wer ist für den zaun zuständig

Einfriedung auf Stützmauer gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstück

In Baden-Württemberg ist gem. “§ 11 Tote Einfriedigungen” gegenüber Grundstücken, die landwirtschaftlich genutzt werden, ein Grenzabstand von 0,50 m einzuhalten. Ist die tote Einfriedigung höher als 1,50 m, so vergrößert sich der Abstand entsprechend der Mehrhöhe, außer bei Drahtzäunen und Schranken. Gegenüber sonstigen Grundstücken ist mit toten Einfriedigungen – außer Drahtzäunen und Schranken – ein Grenzabstand entsprechend der Mehrhöhe einzuhalten, die über 1,50 m hinausgeht. Das bedeutet z.B. 30 cm Abstand bei einer Einfriedung, die 1,80 m hoch ist.

0,50 m gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken sind einzuhalten in:

  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Thüringen

In Niedersachsen und Sachsen sind es 0,60 m die gegenüber landwirtschaftlich genutzten Grundstücken einzuhalten sind.

Keine Grenzabstände in den Nachbarrechtsgesetzen haben festgelegt:

  • Berlin,
  • Brandenburg und
  • Schleswig-Holstein

Die Vorschriften im Einzelnen

Baden-Württemberg: Abschnitt 4 – Einfriedigungen, Spaliervorrichtungen und Pflanzungen

Bayern: Keine Regelegungen im “Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze” enthalten. Es ist möglich Einfriedungen an und mit Genehmigung des Nachbars auf der Grunstücksgrenze zu errichten. Zu beachten sind auf jeden Fall die örtlichen Bebauungspläne.

Berlin: Abschnitt 7 – Einfriedung

Brandenburg: Abschnitt 8 – Einfriedung

Bremen: Kein Nachbarrechtsgesetz. Es gelten die Bestimmungen der Bremischen Landesbauordnung

Hamburg: Kein Nachbarrechtsgesetz. Es gelten die Bestimmungen der Hamburger Bauordnung

Hessen: Abschnitt 4 – Einfriedung

Mecklenburg-Vorpommern: Kein Nachbarrechtsgesetz. Es ist möglich Einfriedungen an und mit Genehmigung des Nachbars auf der Grunstücksgrenze zu errichten. Zu beachten sind auf jeden Fall die örtlichen Bebauungspläne.

Niedersachsen: Abschnitt 6 – Einfriedung

Nordrhein-Westfalen: Abschnitt 10 – Einfriedigungen

Rheinland-Pfal: Abschnitt 9 – Einfriedungen

Saarland: Abschnitt 10 – Einfriedungen

Sachsen: Abschnitt 2 – Einfriedungen

Sachsen-Anhalt: Abschnitt 7 – Einfriedung der Grundstücke

Schleswig-Holstein: Abschnitt 10 – Einfriedigung bebauter oder gewerblich genutzter Grundstücke

Thüringen: Abschnitt 9 – Einfriedungen

Zusammenfassung

Das Errichten eines Sichtschutzzaunes oder das Anpflanzen einer lebendigen Einfriedung will wohl überlegt sein. Zunächst empfiehlt sich ein Blick in das jeweilige Nachbarrechtsgesetz, dann in die Bauordnungen des Bundeslandes und schließlich noch ein Besuch bei der örtlichen Baubehörde. Und auch hier gilt: Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen.  (Quelle: Faust 1)

Wer zahlt Zaun zwischen zwei Grundstücken NRW?

Laut Gesetz besteht grundsätzlich das Recht eines Eigentümers zur Errichtung einer Grenzeinfriedung. Die Kosten für die Einfriedung sind von den Grundstücksnachbarn gemeinsam zu tragen (hälftige Kostenteilung). Zu beachten ist, dass die Einfriedung nicht höher als zwei Meter sein darf.

Wer ist für Zaun zuständig NRW?

Wenn Sie sich also auf die Straße stellen und auf Ihr Grundstück schauen, müssen Sie sich um den Zaun kümmern, der Ihr Grundstück auf der rechten Seite Ihres Hauses vom Nachbargrundstück trennt. Für den linken Zaun dagegen ist entsprechend Ihr linker Nachbar zuständig.

Wer muss den Zaun zwischen zwei Grundstücken bezahlen Bayern?

Gemeinsame Einfriedung: Beide Nachbarn teilen sich die Kosten für den Zaun zu gleichen Teilen (§ 922 BGB).

Wer ist für den Zaun zuständig Baden Württemberg?

Die Einfriedungspflicht besagt folgendes: Verlangt der Nachbar die Einfriedung, sind beide Nachbarn zu gleichen Teilen Besitzer und für die Kosten, Wartung und Pflege zuständig. Einfriedungspflicht zum Schutz des Nachbarn besteht in den folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg (nur im Außenbereich)