Regelmäßig sitzen Mandanten vor mir, die sich scheiden lassen möchten. Ich frage dann zunächst danach, ob sie bereits seit einem Jahr von ihrem Ehepartner getrennt leben. Denn das Trennungsjahr ist, außer in Härtefällen, erforderlich für eine Ehescheidung. Show
Wird diese Frage bejaht, kläre ich, ob der Ehepartner mit der Scheidung einverstanden ist. Stimmt der Ehepartner dem Scheidungsantrag zu und leben die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt, sprechen wir von einer einvernehmlichen Scheidung der Ehe. Dann besteht nach § 1566 Abs. 1 BGB die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe ist nach § 1565 BGB Voraussetzung für die Scheidung der Ehe. Leben die Eheleute sogar schon drei Jahre getrennt, kommt es auf die Zustimmung des Ehegatten nicht an. Dann reicht der Scheidungsantrag auch ohne Einverständnis des Ehepartners für eine Scheidung aus. Es besteht dann nach § 1566 Abs. 2 BGB ebenfalls eine unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe. Blick aus dem 11. Stock des Amtsgerichts Köln (FamG)
Ehepartner verweigert Zustimmung zur ScheidungEtwas komplizierter wird es, wenn die Eheleute noch keine drei Jahre getrennt leben und der Ehepartner die Zustimmung zur Scheidung nicht erteilt, weil er nicht geschieden werden will. Ein Grund dafür liegt häufig darin, dass nach Scheidung der Ehe kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet wird. Deshalb versuchen Ehepartner häufig die Scheidung der Ehe hinauszuzögern und verweigern also ihre Zustimmung dazu. Anhörung der BeteiligtenDazu wird er die Eheleute anhören. Erklärt der antragstellende Ehepartner ernsthaft und glaubwürdig, dass er die Ehe für gescheitert hält, nicht mehr an ihr festhält und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortsetzen will, wird der Richter in der Regel zu der Überzeugung gelangen, dass die Ehe gescheitert ist. Das gilt insbesondere, wenn bereits neue Partner mit ihm Spiel sind und neue Beziehungen eingegangen wurden. Auf die Zustimmung des Ehepartners kommt es dann also ebenfalls nicht an. Bestreitet der nichtscheidungswillige Ehepartner, dass die Ehe gescheitert ist, muss das Gericht auf Antrag des die Scheidung beantragenden Ehepartners über diese Frage Beweis erheben. Es muss dann also zunächst die Trennung bewiesen werden, z.B. durch Vorlage eines Mietvertrages oder die Benennung von Zeugen, welche die Trennung bestätigen. Der Antragsteller muss außerdem zu den ehelichen Lebensverhältnissen vortragen, weshalb die Ehe gescheitert ist und er eine Zerrüttung der Ehe als gegeben ansieht. Aus dem Vortrag des Antragstellers muss dann hervorgehen, warum er nicht mehr bereit ist, die Ehe fortzusetzen und die Scheidung möchte. Ist bereits ein neuer Partner vorhanden, kann auch dieser als Zeuge benannt und gehört werden. Scheidung ohne Zustimmung nach BeweisaufnahmeEin Scheidungsantrag kann also auch ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners eingereicht werden, sofern die Beteiligten mindestens ein Jahr getrennt leben. Das Gericht wird die Ehe auch ohne Einverständnis scheiden, wenn es nach streitiger Verhandlung zu der Überzeugung kommt, dass die Ehe gescheitert ist. „Mein/e Mann/Frau möchte sich nicht scheiden lassen. Kann ich mich scheiden lassen, auch wenn der/die Partner/in nicht will?“ Scheidung wenn einer nicht will | Scheidung ohne Zustimmung des Ehegatten | Scheidung nach Trennungsjahr ohne Zustimmung | Scheidung ohne Einverständnis des Partners | Scheidung Partner willigt nicht ein | Ehepartner stimmt Scheidung nicht zu | Scheidung einreichen einseitig | Wenn der Mann oder die Frau die Scheidung ablehnt – Scheidung einreichen einseitig: Nicht einvernehmliche Scheidung: Eine Scheidung ist nach einem Jahr Trennung grundsätzlich auch möglich, wenn der andere Ehegatte nicht einwilligt oder zustimmt. Die Zerrüttung der Ehe muss hierzu dargelegt und durch das Gericht festgestellt werden. Das Gericht vom Scheitern der Ehe zu überzeugen, ist in der Praxis in den meisten Fällen unproblematisch.
Auch wenn der andere Ehegatte die Scheidung verweigert, ist nach einem Jahr Trennung in den meisten Fällen die Scheidung auch ohne Zustimmung möglich. Die Scheidung kann nach einem Jahr Trennung einseitig eingereicht werden. Auf im Internet zu findende Tipps, man könne die Scheidung verzögern, indem der Scheidung nicht zugestimmt werde, so dass erst nach 3 Jahren Trennung die Scheidung ausgesprochen werde, sollte man sich als Antragsgegner der Scheidung nicht verlassen. Im Scheidungstermin ist die Überraschung dann meistens groß, wenn trotz verweigerter Zustimmung durch das zuständige Familiengericht die Scheidung ausgesprochen wird.
Zustimmung ist nicht Voraussetzung für die ScheidungNach den gesetzlichen Voraussetzungen in § 1565 BGB ist die Ehe zu scheiden, wenn diese gescheitert ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. Leben die Ehegatten weniger als ein Jahr getrennt, kann die Scheidung allerdings nur bei Vorliegen von Härtefallgründen erfolgen.
Die Zustimmung des anderen Ehepartners ist nicht Voraussetzung, um geschieden zu werden. Das Gericht wird die Scheidung auch ohne Zustimmung des anderen Ehegatten nach einem Jahr Trennung aussprechen, wenn nicht zu erwarten ist, dass die eheliche Gemeinschaft wiederhergestellt wird.
Für den Fall der Zustimmung greifen die Beweisregeln des § 1566 BGB, wonach unwiderlegbar vom Scheitern der Ehe auszugehen ist, wenn nach einem Jahr Trennung beide Ehegatten geschieden werden möchten oder nach 3 Jahren Trennung ein Ehegatte die Scheidung begehrt. Das Gericht wird dann ohne weitere Sachaufklärung die Scheidung aussprechen. Die Zustimmung zur Scheidung ist keine Voraussetzung für die Scheidung, sondern lediglich Bedingung für die Anwendung der Beweisregel bei einer Trennungszeit bis 3 Jahre. Greift keine Beweisregel, wird sich das Gericht im Rahmen der Anhörung im sog. Scheidungstermin davon überzeugen, ob auch ohne Zustimmung von einem Scheitern der Ehe auszugehen ist. Im ungünstigen Fall wird das Gericht über streitige Tatsachen Beweis erheben (müssen). In der Regel reicht die Anhörung der Ehegatten im Scheidungstermin.
Wer auf jeden Fall geschieden werden möchte, wird dies in der gerichtlichen Praxis in der Regel auch, wenn ein Jahr Trennung vollzogen wurde. Die Scheidung gegen den Willen des Partners ist in den meisten Fällen möglich. In der Rechtsprechung wird überwiegend die Ansicht vertreten, dass es ausreichend ist, wenn ein Ehegatte glaubhaft im Rahmen der Anhörung bekundet, dass dieser unter keinen Umständen bereit ist, zu dem anderen Ehegatten zurückzukehren und die eheliche Lebensgemeinschaft wiederaufzunehmen. Dass eine Seite der Scheidung nicht zustimmt und an der Ehe festhalten möchte, hindert das Gericht nicht, das Scheitern der Ehe vor Ablauf einer 3-jährigen Trennung festzustellen. Exemplarisch wird auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg (9 UF 90/10) hingewiesen, in der es auszugsweise heißt: „Allein der unbedingte Wille eines der beiden Ehepartner, an der Ehe festzuhalten, reicht nicht aus, um der Feststellung einer Zerrüttung der Ehe den Boden zu entziehen. Tatsächlich genügt es, wenn aus dem Verhalten und den glaubhaften Bekundungen des die Scheidung beantragenden Ehegatten zu entnehmen ist, dass er unter keinen Umständen bereit ist, zu dem anderen Ehegatten zurückzufinden und die Ehe fortzusetzen. Eine Ehe gilt daher auch dann als zerrüttet, wenn nur ein Ehegatte sich – gleich aus welchen Gründen – endgültig abgewendet hat und die Ehe nur einseitig als zerrüttet angesehen wird, weil dann eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden kann (vgl. Palandt-Brudermüller, BGB, 69. Aufl., § 1565 Rdnr. 3 f. mit weiteren Nachweisen).“ Daraus folgt: Eine Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehepartners ist einseitig auf Antrag eines Ehepartners möglich, wenn
oder
Die Weigerung des anderen Ehepartners ist in diesen Fällen kein Hindernis für die Scheidung. Sagt ein Ehepartner nein zur Scheidung, ist das Zerwürfnis zwischen den Ehepartnern meistens so groß, dass sich alleine aus dieser Zerrüttung oft das Scheitern der Ehe durch das Gericht begründen lässt. Nach drei Jahren Trennung muss das Gericht dies weder feststellen oder begründen, da sich die unwiderlegbare Vermutung des Scheiterns der Ehe aus der Beweisregel des § 1566 II BGB ergibt. Wer bereits vorab die Zustimmung zur Scheidung erklärt hat, kann diese grundsätzlich auch ohne Anwalt bis zum Ende des Scheidungstermins widerrufen. Auch hier gilt das oben gesagte. Das Gericht wird dann trotzdem die Scheidung aussprechen, wenn vom Scheitern der Ehe auszugehen ist. Soweit keine weiteren streitigen Folgesachen Gegenstand des Scheidungsverfahrens sind, wirkt sich die Verweigerung der Zustimmung durch den Ehepartner weder auf die Höhe der Scheidungskosten noch auf die Kostentragungspflicht aus. Das Gericht wird wie auch bei einer einverständlichen Scheidung die Kostenaufhebung im Scheidungsbeschluss aussprechen und den Verfahrenswert nach den gesetzlichen Vorgaben festsetzen.
Gründe, die Scheidung zu verweigern, um die Scheidung zu verhindern, gibt es grundsätzlich nach einem Jahr Trennung nicht. Da die Zustimmung nicht Voraussetzung für die Scheidung ist, kann der/die Antragsgegner/in lediglich darlegen, warum die Ehe nicht gescheitert ist und daher die Voraussetzungen für eine Scheidung nicht gegeben sind. In diesem Fall ist gegenüber dem Gericht zu beantragen, den Antrag auf Ehescheidung zurückzuweisen. Beim Familiengericht besteht Anwaltszwang, so dass Anträge in der Regel nicht selbst gestellt werden können. Ein allgemeingültiges Muster, wie die Scheidung abgelehnt wird, werden Sie daher im Internet nicht finden. In der Praxis wenig relevant, aber wichtig zu wissen: Ausnahmsweise soll die Ehe trotz Scheiterns nicht geschieden werden, wenn die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint (§ 1568 BGB). Zu den Voraussetzungen für die Anwendung der Härteklausel z.B.: OLG Bamberg, Beschluss v. 15.12.2021 – 7 UF 211/21 Gerne erörtern wir mit Ihnen, ob Ihre Scheidung auch ohne Zustimmung Ihres Ehegatten durchsetzbar ist und unterstützen Sie dabei, die Scheidung mit so wenig Aufregung und Kosten wie möglich durchzuführen. Wir sind bundesweit tätig.
Info: Ehepartner erscheint nicht zum Termin bei Gericht
Die oben genannten Paragraphen des BGB finden Sie am Ende dieser Seite.
Info: Ablauf der Scheidung – von der Trennung zur Scheidung im gerichtlichen Verfahren
Auszug aus dem Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1565 Scheitern der Ehe (1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen. (2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. § 1566 Vermutung für das Scheitern (1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt. (2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben. § 1567 Getrenntleben (1) Die Ehegatten leben getrennt, wenn zwischen ihnen keine häusliche Gemeinschaft besteht und ein Ehegatte sie erkennbar nicht herstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch dann nicht mehr, wenn die Ehegatten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben. (2) Ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Ehegatten dienen soll, unterbricht oder hemmt die in § 1566 bestimmten Fristen nicht. § 1568 Härteklausel (1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint. (2) (weggefallen)
Tags: Scheidung einseitig | Scheidung ohne Zustimmung | Scheidung durchsetzen | Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners | Scheidung gegen Willen des Partners | Scheidung verweigern | Mann/Frau stimmt nicht zu | Ehegatte verzögert Scheidung | Scheidung Partner will nicht | Scheidung wenn ein Partner nicht will | Scheidung gegen den Willen des Partners | max. Verzögerung Scheidung | Scheidung ablehnen | nicht einvernehmliche Scheidung | 2023 | Was passiert wenn sich ein Partner nicht scheiden lassen will?Lehnt der den Scheidungsantrag stellende Ehegatte die Wiederherstellung der Ehe unumstößlich ab und ist er unter keinen Umständen bereit, die Ehe mit dem anderen fortzusetzen, ist die Scheidung durch das Gericht auch dann auszusprechen, wenn der andere Ehegatte der Ehescheidung nicht zustimmt.
Wie lange dauert eine Scheidung Wenn einer nicht will?Was passiert, wenn ein Ehegatte in die Scheidung nicht einwilligt? Ein Ehegatte kann grundsätzlich eine Scheidung verweigern. Allerdings kann ein Familiengericht spätestens 3 Jahren nach Einreichen des Scheidungsantrags die zwangsweise Scheidung beschließen.
Wie lange dauert Scheidung Wenn Partner nicht will?Im Normalfall werden Sie nach einem Jahr Trennung einvernehmlich geschieden. Ansonsten können Sie Ihre Scheidung nach drei Jahren Trennung auch gegen den Willen Ihres Ehepartners durchsetzen.
Was passiert wenn man nicht zur Scheidung kommt?Zwangsmaßnahmen des Gerichts
Gemäß § 33 Absatz 3 FamFG kann das Gericht gegen einen Ehepartner, der trotz ordnungsgemäßer Ladung unentschuldigt im Termin ausbleibt, ein Ordnungsgeld verhängen. Kommt es zu wiederholtem unentschuldigtem Ausbleiben, kann das Gericht sogar die Vorführung des Beteiligten anordnen.
|