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Ihre Ansprechpartner im LandesschulamtSchulfachliche BeratungSchulpsychologische BeratungSchulpsychologinnen und Schulpsychologen unterstützen und beraten Schülerinnen und Schüler, Eltern bzw. Sorgeberechtigte, Lehrkräfte und Schulleitungen bei schulbezogenen psychologischen Frage- und Problemstellungen. Standort Halle Standort Magdeburg Standort Dessau Referatsleiterin Koordinierende Beratungsstelle Migration LehrerpersonalienSchulrechtAlle schulrechtlichen Fragen werden in unserem Referat Justiziariat, Schulrecht beantwortet. Referatsleiter: Referent Bereich Halle: Referent Bereich Magdeburg: Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitDer Landkreis Nordsachsen verwaltet die ihm als öffentlicher Schulträger obliegenden Angelegenheiten als Pflichtaufgaben, welche im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsSchulG) geregelt sind. Folgende Aufgaben nimmt hierbei das Sachgebiet Schulen (Amt für schulen und Bildung) wahr:a) In Zusammenarbeit mit den Schulleiterinnen/Schulleitern und Leitern der Einrichtungen erfolgen:
b) Verwaltung der Kindereinrichtungen (Betreuungsangebote an den Lernförderschulen) und Bearbeiten von Betreuungsanträgen gemäß Satzung zur Nutzung von Kindereinrichtungen in Trägerschaft des Landkreises und Elternbeitragssatzung; c) Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden, dem Landesamt für Schule und Bildung - Standort Leipzig; d) Schulnetzplanung, Schulentwicklungsplanung, Führen von Statistiken; e) Unterstützung des Kreiselternrates und Kreisschülerrates. Die Aufgabe der notwendigen Beförderung der Schüler auf dem Schulweg (einschließlich der Bearbeitung von Anträgen auf Erstattung notwendiger Beförderungskosten) wird durch das Sachgebiet ÖPNV/Schülerbeförderung des Straßenverkehrsamtes wahrgenommen. Sonstige obliegende Aufgaben:Im Rahmen der Verwaltungs- und Funktionalreform im Freistaat Sachsen (1. August 2008) wurden auf der Grundlage eines durch eine Expertenkommission erarbeiteten Vorschlages Teile der staatlichen Aufgaben auf die Landkreise und Kreisfreien Städte übertragen. Folgende dabei aus dem Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus entfallenen Aufgaben werden seitdem wahrgenommen: 1) Ruhen der Schulpflicht 1) Ruhen der SchulpflichtTreffen von Entscheidungen über das Ruhen der Schulpflicht von schulpflichtigen Einwohnern aus gesundheitlichen Gründen auf der Grundlage medizinischer und psychologischer Gutachten, § 29 Absatz 1 SächsSchulG. Trotz einer Erkrankung besteht die Schulpflicht für den jeweiligen Schüler fort. Über das Ruhen der Schulpflicht aus gesundheitlichen Gründen im Einzelfall entscheiden die Landkreise und Kreisfreien Städte für ihre schulpflichtigen Einwohner auf der Grundlage medizinischer und psychologischer Gutachten. Dementsprechend entscheidet das Landratsamt Nordsachsen als Behörde des
Landkreises Nordsachsen über das Ruhen der Schulpflicht von schulpflichtigen Einwohnern (Kinder und Jugendliche) im Landkreis Nordsachsen. Im Falle des Ruhens der Schulpflicht bleibt der Schüler*in grundsätzlich an der zuletzt besuchten Schule angemeldet. Erforderliche Angaben und Unterlagen für die Antragstellung:
Neben der Schulleitung kann auch beim Landesamt für Schulen und Bildung Standort Leipzig eine Beratung hinsichtlich einer Fortsetzung der persönlichen Schullaufbahn bzw. zu alternativen Möglichkeiten der Schulpflichterfüllung erfolgen. Zudem stellt das Landesamt für Schulen und Bildung Standort Leipzig für Berufsschulpflichtige jährlich neu angepasst ein Merkblatt zum Thema Berufsschulpflicht(PDF, 282 kB) zur Verfügung. Ihre Anfrage/n zur Beantragung des Ruhens der Schulpflicht können Sie über folgende Kontaktmöglichkeit stellen.
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