In Bayern gibt es die besondere Regelung, dass der Kirchensteuersatz zunächst nur acht Prozent der zu zahlenden Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer beträgt (anstelle von neun Prozent in den anderen Landeskirchen). Das neunte Prozent ist trotzdem als Steuerpflicht definiert, ist aber speziell für die Aufgaben der örtlichen Kirchengemeinde bestimmt und wird deshalb in Form des Kirchgeldes separat erhoben.
Dank Ihrem Beitrag können wir vor Ort viel Gutes tun und Kirche für alle Generationen sein.
Jedes Jahr erhalten Sie von uns im Sommer einen persönlichen Brief mit der Bitte, das Kirchgeld zu entrichten.
Bitte stufen Sie sich anhand der Tabelle selbst ein, wie hoch Ihr Kirchgeldbeitrag ist. Wenn Ihre jährlichen Einkünfte oder Bezüge, die zum Lebensunterhalt dienen, unter dem Freibetrag liegen, sind Sie nicht kirchgeldpflichtig.
Neuer Freibetrag 2022
Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat dem Steuerentlastungsgesetz der Bundesregierung zugestimmt. Zu diesem Zeitpunkt waren unsere Kirchgeldbriefe bereits gedruckt und konnten nicht mehr geändert werden. Ab sofort gilt der neue Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 € Jahreseinkommen.
Stufe | Jährliche Einkünfte oder Bezüge (brutto)* | Jährliches Kirchgeld in Euro |
1 | 0 – 10.347 | Nicht kirchgeldpflichtig |
2 | 10.348 – 24.999 | 20.- |
3 | 25.000 – 39.999 | 40.- |
4 | 40.000 – 54.999 | 65.- |
5 | 55.000 – 69.999 | 95.- |
6 | 70.000 und mehr | 120.- |
* gemäß §7 Abs. 3 Kirch.S.ErhebG über Grundfreibetrag gemäß § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EstG
Bitte verwenden Sie für das Kirchgeld dieses Konto:
Bankverbindung Kirchgeldkonto
Evang.-Luth. Dekanat Traunstein
IBAN (lesefreundlich): DE80 5206 0410 0201 404903
IBAN (kopierfreundlich): DE80520604100201404903
BIC: GENODEF1EK1
Geben Sie bei der Überweisung bitte Ihre Kirchgeldnummer an.
Das Kirchgeld ist als Teil der Kirchensteuer beim Finanzamt im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich absetzbar.
Personen ohne steuerpflichtiges Einkommen sind selbstverständlich nicht kirchgeldpflichtig. (Grundfreibetrag 2022: 10.347.- Euro Jahreseinkommen)
Da wir Ihre Einkommensverhältnisse nicht kennen, haben Sie vielleicht von uns Post bekommen, obwohl Sie unter der Freigrenze liegen. In diesem Fall bitten wir Sie, den beiliegenden Antrag auf Befreiung von der Kirchgeldpflicht auszufüllen und an uns senden.
Fragen? Wir helfen gerne weiter
Bei Fragen zum Thema Kirchensteuer und Kirchgeld können Sie sich gerne an das Pfarramt wenden oder an den
Kirchgeldservice der Landeskirche unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 55 95 559
(montags bis donnerstags, jeweils zwischen 8 und 16 Uhr, freitags zwischen 8 und 14 Uhr).
Weitere Informationen der Bayerischen Landeskirche finden Sie unter www.kircheundgeld.de
Kirchgeld: Protestanten haben das Nachsehen
Roland Englisch 30.8.2017, 05:55 Uhr
© dpa
- Protestanten haben es im katholischen Bayern nicht leicht. Dass sie allerdings manchmal auch noch mehr Kirchensteuer zahlen als ihre Glaubensvettern, wissen die wenigsten.
Schuld ist das so genannte Kirchgeld. Bis zu 3600 Euro im Jahr kann das ausmachen. Und da zeigt sich schnell, wer die Armen und wer die Reichen im Freistaat sind. Denn verlangen können es alle anerkannten Kirchen. Doch nur die Protestanten machen es auch. Sie können freilich auch über ungleich weniger Geld verfügen im Freistaat. Mit allen Spenden, Zuschüssen und sonstigen Einnahmen sowie der Kirchensteuer (die allein machte rund 738 Millionen Euro aus), kam die evangelische Kirche in Bayern 2016 auf rund 907 Millionen Euro. Die reichste katholische Diözese München/Freising schafft das fast allein mit 833 Millionen. Alle bayerischen Bistümer zusammen kommen auf gut 2,46 Milliarden Euro.
Kein Wunder also, dass die evangelische Kirche nach jedem Strohhalm greift, und sei es das Kirchgeld. Lassen sich Eheleute gemeinsam bei der Steuer veranlagen, ist aber nur einer von beiden Mitglied in einer Kirche, kann das Finanzamt im Auftrag der Kirche das Kirchgeld verlangen und auf die Steuer aufschlagen. Denn, so die Logik dahinter, wer vom gemeinsam veranlagten Einkommen profitiert, der soll dafür auch bei der Kirchensteuer zahlen. Bis zu 3600 Euro kann der Aufschlag betragen.
Der Logik folgt in Bayern allerdings nur die evangelische Kirche. Die katholische Kirche erhebt das Kirchgeld nicht. Und andere Religionsgemeinschaften, wie etwa der Bund für Geistesfreiheit, die evangelisch-methodistische Kirche, die Heilsarmee oder die Zeugen Jehovas, verzichten gleich ganz auf die Kirchensteuer. Denn es steht ganz in ihrem Ermessen, ob sie diese Steuer überhaupt haben wollen. Sie wollen es nicht.
Wenigstens ein paar Protestanten kommen im Freistaat etwas besser weg als die Mehrheit ihrer Glaubensgefährten: Arbeiten sie in mehrheitlich katholischen Gemeinden, dürfen sie am 15. August zuhause bleiben. Denn Maria Himmelfahrt ist dort ein Feiertag. Aber eben auch nur dort.
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