Kinder unter 14 jahren corona regeln

  • Bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen in Herbst und Winter
  • Mögliche zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen der Länder
  • Die aktuellen Corona-Regelungen der Bundesländer im Überblick
  • Weiterführende Informationen

Bundesweite Corona-Schutzmaßnahmen in Herbst und Winter

Um den Schutz der Bevölkerung und vor allem besonders gefährdeter Personengruppen gegen COVID-19 in Herbst und Winter zu verbessern, sind zum 1. Oktober 2022 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten.

Vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gilt bundesweit:

  • FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr (für Personal alternativ ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zulässig),
  • FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher beim Betreten von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens,
  • FFP2-Maskenpflicht und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und bei vergleichbaren Dienstleistungen.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind unter anderem vorgesehen für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können sowie für gehörlose und schwerhörige Menschen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren können anstatt einer FFP2-Maske auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) tragen.

Mögliche zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen der Länder

Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen festlegen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems und der weiteren kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Mögliche Maßnahmen der Stufe 1 sind:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr,
  • Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen; in der Gastronomie sowie in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport sind Personen mit aktuellem negativem Test von der Maskenpflicht ausgenommen (Testausnahmen für „frisch“ Geimpfte oder Genesene bis zu drei Monate nach Genesung oder nach letzter Impfung möglich),
  • Maskenpflicht für Beschäftigte sowie für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenzunterrichts erforderlich ist,
  • Testpflicht in Schulen und Kitas sowie in weiteren Gemeinschaftseinrichtungen wie Asylbewerberunterkünften, Hafteinrichtungen und Heimen der Jugendhilfe.

Wenn ein Landesparlament eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur feststellt, können weitere Maßnahmen angeordnet werden. Zu den Regelungen der Stufe 2 zählen:

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann,
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ohne Ausnahmeregelung,
  • Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 Metern im öffentlichen Raum,
  • verpflichtende Hygienekonzepte für Betriebe, Einrichtungen und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich in öffentlich zugänglichen Innenräumen,
  • Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.

Welche Masken – FFP2-Maske oder ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) – bei Maßnahmen der Stufe 1 im öffentlichen Nahverkehr oder in Innenräumen vorgeschrieben werden, können die Länder entscheiden. In Schulen sowie von Kindern zwischen 6 und 14 Jahren kann generell ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz verwendet werden.

Schutz vor COVID-19

Der wirksamste Schutz vor COVID-19 und insbesondere vor schweren Verläufen ist die Corona-Schutzimpfung. Besonders wichtig sind auch die empfohlenen Auffrischimpfungen. Menschen, die von einer Infektion genesen sind, sollten sich ebenfalls impfen lassen. Ob für Sie, Ihr Kind oder andere Angehörige aktuell eine Impfung ansteht, können Sie mit wenigen Klicks im Corona-Impfcheck erfahren.

Außerdem ist es sinnvoll, dass alle – auch Geimpfte und Genesene – weiterhin die AHA+L+A-Formel beachten.

Informationen zu den Verhaltensregeln und -empfehlungen in verschiedenen Situationen finden Sie auf unseren Themenseiten unter „Wie verhalte ich mich...".

Die aktuellen Corona-Regelungen der Bundesländer im Überblick

Informationen zu den jeweils aktuellen Corona-Regelungen in den Bundesländern finden Sie auf den Seiten der Landesregierungen:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Bitte beachten Sie in Einrichtungen und bei Veranstaltungen auch mögliche besondere Regelungen auf Basis des Hausrechts.

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung dieser Seite: 04.10.2022

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