Kind mit Oma und Opa in Urlaub Vollmacht

Die Ferien sind da! Für Kinder sind Sommerferien die schönste Zeit des Jahres. Für berufstätige Eltern allerdings sind diese sechs Wochen immer wieder eine große Herausforderung. Nie sind Großeltern gefragter als in der Ferienzeit. Einige nehmen ihre Enkel bei sich auf, doch viele Großeltern fahren heute mit ihren Enkeln selbst in den Urlaub. Doch Achtung: hier können rechtliche Fallstricke lauern! Wir empfehlen, zur Sicherheit eine Reisevollmacht für Großeltern mit in den Urlaub zu nehmen.

Das unabhängige Portal grosseltern.de hat unlängst eine kostenlose Enkelvolmmacht veröffentlicht. Das Portal leistet dadurch pragmatische Hilfestellung bei rechtlichen Fragen. Was dürfen beispielsweise Großeltern im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls im Urlaub entscheiden, und was nicht?

Übernahme der Erziehungs- und Fürsorgepflicht regeln

Grundsätzlich gilt: fahren die Großeltern mit den Enkeln in den Urlaub, übernehmen sie für diese Zeit die Erziehungs- und Fürsorgepflicht. Um dies klar zu regeln und im Falle des Falles auch Ärzten Weisungen geben zu dürfen, dient eine juristisch geprüfte Vollmacht für Großeltern als wichtige Hilfestellung.

Wichtig ist auch zu beachten, dass Kinder unter 12 Jahren einen eigenen Kinderreisepass benötigen. Für einige Länder – zum Beispiel die USA – wird sogar ein Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium benötigt wird. Nur so kann das Enkelkind visumsfrei einreisen. Auskünfte, welche Unterlagen für welches Land benötigt werden, erteilt das Auswärtige Amt.

Bereitschaft beim Kind klären

Bevor Oma und Opa für längere Zeit mit Ihren Enkeln verreisen, empfiehlt sich unbedingt ein gemeinsam verbrachtes „Testwochenende“ in der Nähe der Eltern. Gerade Großeltern, die ihre Enkel nicht so häufig sehen, können so die Bereitschaft der Kinder, länger ohne Mama und Papa auszukommen, unkompliziert austesten. Grundsätzlich spricht bei großer Vertrautheit nichts dagegen, dass auch Kleinkinder mit den Großeltern verreisen. Üblicherweise beginnen Urlaubsreisen mit den Großeltern im Altern ab sechs Jahren.

Impfpass und Spielzeug nicht vergessen

Zwei Drittel alles Großeltern-Enkel-Reisen erfolgen mit dem Pkw. Hier dürfen Kuscheltier und Lieblingsspielzeug auf keinen Fall fehlen, und die Eltern sollten Oma und Opa auch Tipps zur Ernährung der Enkel geben. Unabhängig vom Reiseziel sollten die Großeltern eine Kopie des Impfausweises mitnehmen und sich Blutgruppe, Allergien und Vorerkrankungen der Enkel sowie den Namen und die Telefonnummer des Kinderarztes notieren.

Zeit zu zweit und Oma & Opa verreisen mit den Kindern. Gibts diese Option für Euch oder ist das nur ein Traum oder vielleicht eine nicht umsetzbare Idee für Euch? Ich denke, viele Eltern freuen sich über diesen Luxus des Extra-Urlaubs für die Kinder und für die Kinder ist es sicher auch ein Abenteuer, mit den Großeltern auf Reisen zu gehen. Als Eltern kann man sich auf diesen Wege mal eben eine kleine Auszeit vom Familien-und Eltern Alltag nehmen und mal wieder zu zweit essen gehen, ausschlafen, tanzen gehen oder vielleicht sogar einen kleinen Urlaub zu zweit planen. Ich hätte viele Ideen für diesen Fall und die Eltern, die diese Reise mit den Großeltern ebenfalls befürworten, haben sicherlich auch die eine oder andere Idee parat.

Aber was gibt es formell dabei zu beachten, wenn Oma & Opa mit den Enkelkindern verreisen möchten? 

Das solltet Ihr beachten und den Großeltern mit auf den Weg geben: 

  • Einverständnis Erklärung zur Reise bzw. Vollmacht für die Großeltern unterschrieben von beiden Eltern. Dies ist vor allem wichtig bei Flugreisen! Diese Vollmacht haben wir als Vorlage für euch parat in mehreren Sprachen. Die unterschiedlichen Sprachen sind vor allem bei Flugreisen ins Ausland wichtig. Eine handgeschriebene Erklärung reicht nicht aus. Bitte nutzt diese Formular vom ADAC für die Reisen:

Formular downloaden

  • Ausweisdokumente der Kinder
  • Chip-Karte der Krankenkasse bzw. Versicherungsnachweis und  für Auslandsreisen und eine Auslandsreisekrankenversicherung
  • Notfall-Telefon-Nummern (Mama und Papa auf Arbeit, Kinderarzt usw.)

Kind mit Oma und Opa in Urlaub Vollmacht

Kind mit Oma und Opa in Urlaub Vollmacht

Warum ist diese Vollmacht vom ADAC so wichtig? 

Es ist eigentlich selbsterklärend, dass dieses Schriftstück mitzuführen ist. Zum einen sichert es natürlich die Großeltern ab, dass diese Reise einvernehmlich ist und die Eltern der Tour zugestimmt haben. Zum anderen kann es ja auch sein, dass die Großeltern mit den Kinder zum Arzt müssen oder im Ausland eine Behörde aufsuchen müssen und so weiter. Man muss eben schon auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Mit der Vollmacht ist man einfach auf der sicheren Seite. Bei Flugreisen ist das Formular zwingend erforderlich. Bei einer Kontrolle kann die Reise an der Stelle vorbei sein, wenn man sich hier nicht richtig vorbereitet hat.  Oftmals haben die Großeltern einen anderen Nachnamen wie das Kind und damit wird es den Beamten auf jeden Fall auffallen. Vielleicht rutscht man durch die Kontrolle durch, wenn die Nachnamen gleich sind und Oma & Opa sich gut gehalten haben und auch als Eltern durchgehen könnten. Aber diese Garantie habt Ihr natürlich nie. Von daher: Formular ausdrucken. Wie Ihr sehen könnt, ist das Formular auch juristisch geprüft und man kann damit beruhigt verreisen.

Ihr könnt Euch das Formular hier runterladen:

Formular downloaden

Kind mit Oma und Opa in Urlaub Vollmacht

Die gültigen Ausweisdokumente für die Kinder verstehen sich auch von selbst. Erkundigt Euch vor Eurer Reise genau, welche Ausweisdokumente das Kind benötigt. Im Übrigen, würde ich sogar eine Ausweiskopie meines Ausweises den Großeltern mit auf die Reise geben sowie Notfall-Telefonnummer. Man will ja nicht wirklich den Teufel an die Wand malen, aber besser man hat als man hätte. Auf dem Download Formular seht Ihr, dass Eure Ausweisnummer angeben werden muss sowie die Ausweisnummer von Oma oder Opa. Der Einfachheit halber ist die Kopie Eures Ausweises in der Unterlagenmappe mit inbegriffen. 

Unter diesem Link findet Ihr Informationen zum Kinderreisepass.

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-node.html

Kind mit Oma und Opa in Urlaub Vollmacht

Kind mit Oma und Opa in Urlaub Vollmacht

An die Chipkarte der Krankenkasse solltet Ihr ebenfalls denken. Ich würde vor allem bei Flugreisen sogar den Impfausweis mit geben und eine passende Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Mit einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung ist man vor allem bei Flugreisen immer gut beraten. Auch wenn die Chipkarte der gängigen Krankenkassen die Schürfwunde oder den Sonnenbrand absichert, empfehle ich eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Ab dem Fall „Krankenhaus-Aufenthalt“ gehen die Probleme los. Wir arbeiten z.B. mit der Hanse Merkur Reiseversicherung zusammen und haben sehr gute Erfahrungen im Ernstfall. Ich möchte niemanden Angst machen. Aber es ist trotzdem wichtig, darüber nachzudenken und den Großeltern so gut es geht, Verantwortung für Extremfälle abzunehmen. Ich bin der Meinung, dass sollte man einfach in diese Reise investieren, um abgesichert zu sein. 

Hier noch ein wichtiger Link für Euch zum Auswärtigen Amt, um die aktuellen Einreisebestimmungen nachzuvollziehen. 

https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise

Kind mit Oma und Opa in Urlaub Vollmacht

Mein Tipp wäre nun abschließend:

Stellt einen Hefter zusammen und ordnet die wichtigen Dinge für die Reise in Klarsichtfolien ein, so dass alles schnell greifbar ist und gut sortiert an Ort und Stelle.

So sieht das Thema „Großeltern verreisen mit den Enkeln“ für uns aus:

Unsere Kinder verreisen nicht mit den Großeltern. Unsere grosse Tochter hatte als Kleinkind das Glück, mit Oma & Opa an die See nach Büsum zu fahren aber die Kleinen nun nicht mehr. Das liegt sicher daran, dass wir auch „alte Eltern“ sind. Ich vor allem. Ich könnte mit meinen fast 45 Jahren auch selbst schon als Oma durchgehen. Die grauen Haare spriessen langsam und weisen mich täglich darauf hin, dass die Jugend sozusagen vorbei ist. Aber was Solls. Unsere Eltern und damit die Großeltern trauen sich die reisen mit den Kinder nicht mehr zu. Unsere Kinder sind alle weit auseinander. Der Mittlere, Jack, hat mit seinen fast 11 Jahren keinen richtigen Bock mit Oma & Opa zu verreisen. Der zieht lieber mit den Jungs um die Häuser. Unsere Große, Nia, verreist mit 16 Jahren nun alleine. Was es da zu beachten gibt, erfahrt Ihr im nächsten Blog. Aber unser Zwerg, Sam mit seinen 3 Jahren, der würde schon ganz gerne mit Oma & Opa auf Tour gehen und versteht es nicht so richtig, warum das eben leider nicht geht.  

Also zusammengefasst: Unsere Kinder verreisen mit uns. Ich würde sie aber prinzipiell mit den Großeltern auf Reisen schicken.

Auch den Gedanken muss man als Eltern natürlich erstmal wirken lassen. Viele Eltern wollen es auch gar nicht, dass die Kinder mit den Großeltern verreisen. Und andere Eltern wiederum sind froh. Ich denke, dass ist so eine 50:50 Geschichte. Vielleicht kommt es auch auf die Reiseart, das Reiseziel, die Reisedauer an. Das darf jede Familie gerne selbst ausdiskutierten. 

Wir im Reisebüro sind gerne behilflich bei den Formularen, der Reiseberatung und Reisebuchung sowie bei der Reiseversicherung.

Wann wird eine Reisevollmacht benötigt?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine Reisevollmacht benötigt wird: Sie ist notwendig, wenn das Kind mit Personen verreist, die nicht sorgeberechtigt sind. Dies umfasst zum Beispiel das Verreisen des Kindes mit den Großeltern, Freunden oder einem nicht sorgeberechtigten Elternteil.

Wie schreibe ich eine Vollmacht für den Urlaub?

Was muss in der Vollmacht für das Kind im Urlaub stehen?.
Erteilender der Vollmacht mit Adresse..
Daten des Kindes mit Geburtsdatum..
Adresse des Bevollmächtigten und Name..
Grund der Reise, Dauer und Aufenthaltsort/Zielort..
Medizinische Entscheidungsvollmacht (auch mit Einschränkungen).
Widerrufsmöglichkeit, Einschränkungen..

Wie schreibe ich eine Vollmacht für die Großeltern?

Was muss in der Vollmacht für die Großeltern immer enthalten sein?.
Name und Geburtsdatum des Kindes..
Angaben des Vollmachtgebers..
Angaben zu den Bevollmächtigten..
Inhalt der Vollmacht (Abholung, Betreuung, Arztbesuch etc.).
Wirksamkeit und Dauer der Vollmacht..
Widerrufsmöglichkeit..
Unterschrift durch Erziehungsberechtigte..

Wie schreibe ich eine Vollmacht für mein Kind?

Für das Kind ___________________________________________(Name und Geburtsdatum) erteile/n ich/wir für oben genannten Bevollmächtigten eine Vollmacht. Die bevollmächtigte Person darf mein Kind am _____________ (Datum) / im Zeitraum von ______ bis________ / ohne zeitliche Einschränkung zum Arzt begleiten.