Laut dem Bericht „Blickpunkt Arbeitsmarkt: Situation von Älteren“, welcher im Dezember 2016 von der Bundesagentur für Arbeit herausgegeben wurde, sind ältere Personen stärker als andere Gruppen in Deutschland von Arbeitslosigkeit betroffen. Kann eine Zwangsrente mit 63 Jahren vom Jobcenter angeordnet werden?
Das Wichtigste zur Zwangsverrentung kurz und knapp zusammengefasst
Was ist die Zwangsverrentung?
In der Regel sind ältere Langzeitarbeitslose in Deutschland dazu verpflichtet, schon mit 63 Jahren vorzeitig in Rente zu gehen – auch wenn ihnen dadurch finanzielle Einbußen durch Abschläge drohen.
Wie sieht es mit der Zwangsverrentung in der Praxis aus?
Seit Januar 2017 wird von einer Zwangsverrentung durch das Jobcenter abgesehen, wenn der Betroffene als Folge auf die Grundsicherung im Alter angewiesen wäre.
Wie verhält es sich beim Bezug von ALG 1?
Eine Zwangsrente bei ALG-1-Bezug gibt es hingegen nicht. Erfüllen Leistungsempfänger die Voraussetzungen für den Bezug der Leistung, so erhalten sie diese bis zum Eintritt des regulären Rentenalters.
- Arbeitslos mit 63 – Ist die Zwangsverrentung automatisch die Folge?
- Neue Regeln zur Zwangsverrentung bei Arbeitslosigkeit sind seit Januar 2017 in Kraft
- Zwangsverrentung bei ALG 1 – Gelten andere Regeln?
Arbeitslos mit 63 – Ist die Zwangsverrentung automatisch die Folge?
Die Altersgrenze für die reguläre Rente liegt bei
65 bis 67 Jahren. Für Jahrgänge ab 1947 wird diese schrittweise auf die neue Grenze von 67 Jahren angehoben, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können:
1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
1958 | 66 Jahre |
1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre |
Grundsätzlich besteht aber für viele Personen in Deutschland schon früher die Möglichkeit, in Rente zu gehen. Hierbei handelt es sich um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Deren Altersgrenze wird schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Auch Hartz-4-Empfänger können Anspruch auf diese vorzeitige Rente haben.
Da es sich bei dieser Rente um eine vorrangige Leistung gemäß § 12a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) handelt, kann das Jobcenter den Arbeitslosen dazu auffordern, vorzeitig in Rente zu gehen. Dieser Vorgang wird Zwangsverrentung von Hartz-4-Empfängern genannt.
Das große Problem dabei: Geht eine Person frühzeitig in Rente, werden Abschläge von der Rente fällig. Für jeden Monat, die ein Betroffener früher Rentner wird, werden 0,3 Prozent des eigentlichen Betrages abgezogen.
Das Jobcenter hat das Recht dazu, Sie zu einer Zwangsverrentung aufzufordern. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann das Jobcenter auch selbst tätig werden und in Ihrem Namen vorzeitig die Rente beantragen.
Viele Betroffene fragen sich, ob sie gegen die Zwangsverrentung mit einem Widerspruch vorgehen können oder ob sie sich anderweitig wehren können. Bei Problemen sollten sich Hartz-4-Empfänger an einen Anwalt für Sozialrecht wenden. Dieser kann überprüfen, ob die Bescheide rechtmäßig erlassen wurden und sie zum weiteren Vorgehen beraten.
Neue Regeln zur Zwangsverrentung bei Arbeitslosigkeit sind seit Januar 2017 in Kraft
Seit Januar 2017 ist eine neue Regelung zur Zwangsverrentung in Kraft, welche es einigen Hartz-4-Empfängern ermöglicht, der Zwangsverrentung zu entgehen.
Wäre die Rente auf Grund der Abzüge so gering, dass der Betroffene zusätzlich auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen wäre, so wird auf die Zwangsrente verzichtet.
Zwangsverrentung bei ALG 1 – Gelten andere Regeln?
Beim Arbeitslosengeld 1 gelten andere Regelungen als für Hartz-4-Empfänger. Hier wird keine Zwangsverrentung angeordnet. Haben Betroffene einen Anspruch auf ALG 1, so bleibt dieser bestehen, bis das reguläre Rentenalter erreicht wird.
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