Kann ich durch Falschparken Punkte bekommen und so meine Probezeit verlängert werden? z.B. Wenn ich auf einer freien Fläche die nicht als Parkplatz gekennzeichnet ist parke Oder im Halteverbot Parke?
3 Antworten
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Welche Verstöße mit Punkten bewertet werden, steht abschließend in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnisverordnung - FeV ( ). Dort findet
sich bei Nr. 3.2.7, dass Zuwiderhandlungen gegen "Park- oder Halteverbote mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen" mit einem Punkt bewertet werden. Gewöhnliche Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr werden in dieser Anlage nicht genannt und werden daher auch im Wiederholungsfall nicht mit Punkten belegt.
Laut Google: Wenn Sie in der Probezeit ein absolutes oder eingeschränktes Halteverbot missachtet haben, brauchen Sie sich bezüglich einer Verlängerung der Probezeit zunächst keine weiteren Gedanken mache: mit Maßnahmen diesbezüglich ist nicht zu rechnen. Allerdings sieht es beim Halten im Halteverbot anders aus. Wird das Auto mindestens eine
Viertelstunde in zweiter Reihe oder auf Kraftfahrstraßen geparkt, handelt es sich beim Parken im absoluten Halteverbot um einen Verstoß der Kategorie B. Bei zwei Verstößen dieser Kategorie verlängert sich die Probezeit!In der Probezeit das Haltverbot missachtet
Nein, gibt keine Punkte. Außer du blockierst einen Rettungsweg
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Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 4. August 2022
Strafzettel: Was Sie über das Knöllchen wissen sollten
Bei falschem Parken oder auch Parken ohne gültigen Parkschein droht von Ordnungsamt, oder der Polizei ein Strafzettel. Die Höhe der Gebühren für ein Verwarn- oder Bußgeld nach einem Knöllchen können dabei stark variieren. Wer mit seinem Fahrzeug geltendes Verkehrsrecht, sowie die StVO missachtet, muss mit teils hohen Strafen rechnen.
In vielen Fällen kann es auch sinnvoll sein, einen Strafzettel nicht zu bezahlen und Einspruch einzulegen. Geht der Strafzettel verloren, muss meist auf den Bußgeldbescheid gewartet werden, der nach der Zahlungsfrist von einer Woche per Post zugestellt wird. Ein Fahrzeug gilt als geparkt, sobald es länger als drei Minuten steht. Unwichtig ist dabei, ob der Fahrer sich noch darin befindet oder nicht.
Die anfallenden Verwarngelder für ein falsch geparktes Auto können sehr unterschiedlich ausfallen. Die Kosten für ein Knöllchen bei abgelaufener Parkuhr belaufen sich, je nach Dauer, auf 20 bis 40 Euro. Bekommt ein Autofahrer einen Strafzettel im absoluten Halteverbot, kostet dieser mindestens 25 Euro. Platziert ein Fahrer sein Auto ohne gültige Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz und bekommt einen Strafzettel, werden 55 Euro fällig.
- Strafzettel: Was Sie über das Knöllchen wissen
sollten
- FAQ: Strafzettel für Parkverstöße
- Strafen für Falschparken: Aktuelle Bußgelder für Parkverstöße
- Bußgeldrechner zum Halten & Parken
- Strafzettel verloren oder nicht bezahlt
- Einspruch gegen Strafzettel einlegen
- Verjährung des Strafzettels
- Strafzettel bezahlen
- Strafzettel auf einem Privatparkplatz erhalten: Wie verhalte ich mich richtig?
FAQ: Strafzettel für Parkverstöße
Wie teuer kommt mich ein Strafzettel wegen Falschparkens zu stehen?
Unserer Tabelle können Sie entnehmen, wie hoch das Verwarnungs- bzw. Bußgeld für einzelne Parkverstöße in Deutschland ausfallen kann.
Ich habe den Strafzettel verloren, was nun?
In diesem Fall wird in aller Regel ein Bußgeldverfahren eingeleitet und Sie erhalten einen Bußgeldbescheid.
Wie bezahle ich den Strafzettel?
Die Zahlungsinformationen können Sie dem Strafzettel entnehmen, den Sie wegen Falschparkens erhalten haben. In aller Regel erfolgt die Zahlung per Überweisung.
Strafen für Falschparken: Aktuelle Bußgelder für Parkverstöße
Die nachfolgende Bußgeldtabelle gibt einen Einblick, wie teuer ein Strafzettel fürs Falschparken werden kann.
an einem der folgenden Orte geparkt: - weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreuzung oder Einmündung - im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten - vor einem abgesenkten Bordstein - in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen - außerorts auf einer Vorfahrtsstraße - über Schachtdeckeln - innerhalb der Grenzmarkierung für ein Parkverbot | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
... über 3 Stunden | 20 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 30 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt - auf der linken Fahrbahnseite oder dem linken Seitenstreifen - nicht am rechten Fahrbahnrand | 15 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
... über 1 Stunde | 25 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 35 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf Fußgängerüberwegen bzw. weniger als 5 Meter davor - im absoluten/eingeschränkten Halteverbot oder einer Halteverbotszone - innerhalb einer Grenzmarkierung für ein Halteverbot - innerhalb eines Kreisverkehrs - im Bereich von Taxiständen - links von der Fahrbahnbegrenzung - näher als 10 Meter vor einem Andreaskreuz, Stoppschild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
... über 1 Stunde | 40 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 50 € | |
an einem der folgenden Orte geparkt: - enge oder unübersichtliche Straßenstellen - im Bereich einer scharfen Kurve | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... über 1 Stunde | 55 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 55 € | |
... dadurch war die Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge nicht mehr gewährleistet | 100 € | 1 |
an einem der folgenden Orte geparkt: - auf einer Verkehrsinsel - auf einem Grünstreifen - auf dem Seitenstreifen - auf einer Fahrradstraße | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 1 Stunde | 70 € | |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | |
vor oder in einer Feuerwehrzufahrt geparkt | 55 € | |
... dabei Einsatzfahrzeuge behindert | 100 € | 1 |
in zweiter Reihe geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
... länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
... länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
bei erlaubtem Gehwegparken: - nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt bzw. - in einer Einbahnstraße nicht den Gehweg zum Parken genutzt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
... über 1 Stunde | 70 € | 1 |
... über 1 Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
ohne Parkscheibe oder Parkschein geparkt bzw. Überschreiten der Parkdauer um ... | ||
... bis zu 30 Minuten | 20 € | |
... bis zu 1 Stunde | 25 € | |
... bis zu 2 Stunden | 30 € | |
... bis zu 3 Stunden | 35 € | |
... über 3 Stunden | 40 € | |
in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen (Pkw) geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
im Fahrraum von Schienenfahrzeugen geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen geparkt | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 85 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 105 € | 1 |
unzulässig auf einem Bussonderfahrstreifen oder weniger als 15 Meter von einem Haltestellenschild entfernt geparkt | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
... über 3 Stunden | 70 € | |
... über 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
... über 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
unzulässig auf Schwerbehinderten-Parkplatz geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für E-Fahrzeuge geparkt | 55 € | |
unzulässig auf Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge geparkt | 55 € |
Bußgeldrechner zum Halten & Parken
Strafzettel verloren oder nicht bezahlt
Was passiert, wenn man den Strafzettel nicht bezahlt?
In diesem Fall wird zunächst eine erneute Zahlungsaufforderung in Form eines Bußgeldbescheids per Post zugestellt. Hier bietet sich auch die Möglichkeit sich zu dem Vorgang zu äußern und darzulegen, warum man den Strafzettel nicht zahlen wird. Dieser Einspruch wird anschließend geprüft und es entfallen gegebenenfalls die Forderungen. Wird der Einspruch abgelehnt, kann es zu weiteren Kosten durch eine Gerichtsverhandlung kommen.
Ist der Strafzettel verloren gegangen, ist es meist das Einfachste, auf den folgenden Bußgeldbescheid zu warten. Dieser wird per Post zugestellt, nachdem die Frist zum Bezahlen des Strafzettels verstrichen ist. Dieser erste Bußgeldbescheid bringt in der Regel eine Gebühr von 28,50 mit sich und stellt eine erneute Forderung auf Bezahlung der Strafe dar.
Im weiteren Verlauf können zudem zusätzliche Kosten durch Mahnungen anfallen, wenn die Kosten weiterhin nicht beglichen werden.
Einspruch gegen Strafzettel einlegen
Haben Sie einen Strafzettel für falsches Parken erhalten, ist es möglich, schriftlich Einspruch einzulegen und seine Sichtweise des Vorgangs darzulegen. Hierfür ist es wichtig den Strafzettel vorerst nicht zu bezahlen, da dieser sonst nicht mehr anfechtbar ist.
Tipp: Ist die Rechtmäßigkeit des Knöllchens anzuzweifeln, können Fotos als zusätzliches Beweismittel beim Einspruch gegen ein mögliches Bußgeld von Vorteil sein.
Es sollte dabei jedoch nicht ausser Acht gelassen werden, dass bei einer negativen Entscheidung gegen den Einspruch weitere Kosten anfallen. Daher ist es ratsam zu prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder nicht.
Verjährung des Strafzettels
Da es sich beim Falschparken um eine Ordnungswidrigkeit handelt, erfolgt die Verjährung des Strafzettels in Deutschland in der Regel nach drei Monaten. Sollte der Zahlungsbescheid erst nach dieser Frist eintreffen, kann die zuständige Behörde eine Zahlung nicht mehr aktiv einfordern.
Strafzettel bezahlen
Ein Strafzettel kann per Überweisung mit Hilfe der darauf angegebenen Bankverbindung beglichen werden. Durch Angabe des Verwendungszwecks kann die Zahlung eindeutig zugeordnet werden und die Strafe ist somit bezahlt.
Ob eine Barzahlung möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden, da es hierbei keine einheitlichen Richtlinien gibt.
Strafzettel auf einem Privatparkplatz erhalten: Wie verhalte ich mich richtig?
Auch bei falschem Parken auf einem Privatparkplatz droht dem Fahrer ein Knöllchen. Viele Supermärkte haben beispielsweise eine zeitliche Begrenzung für die Nutzung ihres Parkplatzes eingeführt, die meist zwischen ein und zwei Stunden beträgt und sich auf die Zeit des Einkaufes beschränken soll. Hierbei muss der Fahrer mittels einer Parkscheibe nachweisen, dass er diese vorgegebene Zeit nicht überschritten hat.
Viele Supermärkte haben mittlerweile private Unternehmen beauftragt, die Einhaltung dieser Parkzeit zu kontrollieren. Diese stellen nun für unzulässiges Parken auf einem Privatparkplatz ebenfalls Strafzettel aus, um Dauerparken zu verhindern. Diese Vorgehensweise steht dem Eigentümer zu, sodass auch hier ausgestellte Knöllchen rechtmäßig und zu begleichen sind.
Sollten Sie vergessen haben, die Parkscheibe entsprechend in der Windschutzscheibe zu platzieren und ein Ticket erhalten haben, ist es bei vielen Supermärkten jedoch möglich, dies kulant zu regeln. Mit Vorlage eines Kassenbons, der dem vorgegebenen Zeitraum entspricht, können Sie mit einiger Wahrscheinlichkeit einer Zahlung entgehen.
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