Kann ich als Rentner voll arbeiten gehen?

Hin­zu­ver­dienst­gren­ze Rente

So viel darfst Du zur Rente dazuverdienen

Kann ich als Rentner voll arbeiten gehen?

Jan Scharpenberg
Finanztip-Experte für Rente

Aktualisiert am 08. September 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Hast Du die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Ren­ten­ver­si­che­rung erreicht, darfst Du beliebig dazuverdienen, ohne dass Deine Rente gekürzt wird.
  • Für Frührentner gibt es jedoch eine Hin­zu­ver­dienst­gren­ze. Die liegt seit 2020 bei 46.060 Euro im Jahr. Verdienst Du mehr, wird Deine Rente gekürzt.
  • Ab 2023 darfst Du als Frührentner ebenfalls unbegrenzt hinzuverdienen.

So gehst Du vor

  • Ein gut bezahlter Nebenjob kann sich für Frührentner wegen der Corona-Pandemie besonders lohnen. Bleibe mit Deinem Verdienst unter 46.060 Euro, dann wird Deine Rente nicht gekürzt.
  • Melde Deinen Nebenjob der Ren­ten­ver­si­che­rung, falls Du Frührentner bist.
  • Prüfe, ob eine Rentenkürzung Einfluss auf die Auszahlung Deiner Betriebsrente hat, bevor Du einen Job über der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze annimmst.

Vielleicht bist Du in den Ruhestand gegangen, ohne dass Du Dich wirklich zur Ruhe gesetzt hast. Die einen sagen sich: Wer rastet, der rostet. Anderen ist ein Leben ohne Arbeit zu langweilig. Womöglich bist Du darauf angewiesen, Deine gesetzliche Rente aufzustocken. Wegen der Corona-Pandemie können Frührentner seit 2020 viel mehr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Und es gibt noch eine gute Nachricht: 2023 wird die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Frührentner vollständig abgeschafft.

Was ist die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze?

Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze regelt, wie viel Geld Du als Frührentner neben Deiner Rente verdienen darfst, ohne dass diese gekürzt wird. Nicht nur für vorgezogene Altersrenten sondern auch für Er­werbs­min­de­rungs­ren­ten gibt es eine Hin­zu­ver­dienst­gren­ze.

Als Hinzuverdienst gilt bei Angestellten das monatliche Bruttoarbeitsentgelt. Arbeitest Du selbstständig, ist Dein Hinzuverdienst der monatliche steuerrechtliche Gewinn. In der Sprache Deines Steuerberaters geht es dann um Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft. Auch vergleichbares Einkommen, etwa Vorruhestandsgeld, ist ein Hinzuverdienst.

Wer darf unbegrenzt dazuverdienen?

Nur wer die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht hat, darf zur gesetzlichen Rente unbegrenzt dazuverdienen. Die Regelaltersgrenze ist im Sozialgesetzbuch VI definiert und wird für Versicherte mit 35 Beitragsjahren mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (§ 35 Satz 2 SGB VI). Bis 2031 wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf dieses Alter angehoben. Die neue Altersgrenze gilt erst ab dem Jahrgang 1964. Für die Jahrgänge bis 1947 gibt es monatsweise Abstufungen. 

2022 können zum Beispiel die Jahrgänge 1956 und 57 in den Ruhestand gehen. Die Altersgrenze für ersteren liegt bei 65 Jahre und zehn Monate. Wer im März 1956 geboren wurde, feierte im März 2021 seinen 65. Geburtstag und erreichte am 1. Januar 2022 die Regelaltersgrenze. Für den Jahrgang 1957 liegt die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren und elf Monaten. Wer also im Januar 1957 geboren wurde, erreicht im Dezember 2022 sein Renteneintrittsalter. Mehr dazu liest Du auch in unserem Ratgeber zur Rente ab 63.

Für Versicherte mit 45 Beitragsjahren gelten andere Regeln. Ihr Renteneintrittsalter wird für die Jahrgänge von 1953 bis 1964 ebenfalls schrittweise angehoben – allerdings von 63 auf 65 Jahre. Diese besonders langjährig Versicherten können ebenfalls unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. 

Etwas komplizierter wird es, wenn Du schon vor der Regelaltersgrenze in Rente gegangen bist. Dann gilt für Dich eine Hin­zu­ver­dienst­gren­ze und Du musst der Ren­ten­ver­si­che­rung Deinen Nebenjob melden.

Übrigens: Seit dem 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber von Altersvollrentnern wieder den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung von 1,2 Prozent zahlen.

Kann ich als Rentner voll arbeiten gehen?

Hermann-Josef Tenhagen

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Welche Hin­zu­ver­dienst­gren­ze gilt 2023?

Wie in den Jahren 2020 und 2021 dürfen Frührentner auch 2022 deutlich mehr hinzuverdienen. Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Frührentner wurde von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben (§ 302 Abs. 8 SGB VI, § 34 SGB VI). Die Regierung wollte damit einen Anreiz für Rentner und Rentnerinnen schaffen, in überlasteten Bereichen wie dem Pflegesektor auszuhelfen. Allerdings ist es egal, in welcher Branche Du deinen Nebenjob machst – die Erhöhung gilt für alle mit vorgezogener Altersrente. Du kannst also bis zu 46.060 Euro im Jahr zusätzlich zu Deiner Rente hinzuverdienen, ohne dass sie gekürzt wird. Unabhängig davon, ob Du selbstständig arbeitest oder angestellt bist.

Die Ampel-Koalition plante zunächst, die Höhe der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze zu entfristen. Sonst wäre sie 2023 wieder auf 6.300 Euro zurückgefallen. Im September 2022 ging das Bundeskabinett aber noch einen Schritt weiter und beschloss: Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Frührentner wird 2023 komplett abgeschafft. Dann kannst Du bei Deinem Ruhestand ab 63 so viel dazuverdienen, wie Du willst.

Dieses Vorhaben darf als Reaktion auf den Fachkräftemangel verstanden werden. Dieser wird nach Meinung vieler Experten noch zunehmen. Denn die geburtenstarken Jahrgänge aus den sechziger Jahren gehen in diesem Jahrzehnt in den Ruhestand und es kommen derzeit nicht genug junge Arbeitskräfte nach, um die Lücken zu füllen.

Welche reguläre Hin­zu­ver­dienst­gren­ze gilt für Frührentner?

Bis der Wegfall der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze 023 in Kraft tritt, lautet die Grundregel: Wer vorzeitig in Altersrente geht und eine Rente bezieht, muss die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze von 46.060 Euro pro Jahr beachten. Das trifft beispielsweise auf diejenigen zu, die mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen, die Regelaltersgrenze aber noch nicht erreicht haben. Das ist die bereits weiter oben erwähnte Rente ab 63.

Ein Verdienst bis zu dieser Höhe wird nicht auf die Rente angerechnet, führt also nicht zu einer Kürzung. Somit würdest Du weiterhin Deine volle Rente bekommen. Die Grenze gilt einheitlich in allen Bundesländern (§ 34 Abs. 3 Nr. 1 SGB VI).

Wie stark wird die Rente gekürzt bei höherem Einkommen?

Wenn Du mehr verdienst, als es die Grenzen erlauben, bekommst Du nur noch eine Teilrente ausbezahlt. Ab einem gewissen Verdienst kann die gesetzliche Rente sogar ganz gestrichen werden: Einkommen, das die Grenze von 46.060 Euro überschreitet, wird pauschal zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Die monatliche Rente verringert sich um diesen Betrag.

Beispiel: Beate bezieht monatlich 1.500 Euro Rente, zusätzlich hat sie praktisch wieder Vollzeit gearbeitet und dabei 49.000 Euro im Jahr verdient. Das sind 2.940 Euro über der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze. Von dieser Summe zieht die Ren­ten­ver­si­che­rung Beate 40 Prozent, also 1.176 Euro von der Rente ab. Auf zwölf Monate gerechnet sind das 98 Euro pro Monat und Beate bekommt damit eine monatliche Rente von 1.402 Euro überwiesen.

Beispielrechnung mit aktueller Hin­zu­ver­dienst­gren­ze: 

Quelle: Deutsche Ren­ten­ver­si­che­rung/Eigene Berechnungen (Stand: September 2022)

Die Kürzung Deiner Rente hat die Ren­ten­ver­si­che­rung bisher immer zum 1. Juli berechnet, wenn auch die Rentenerhöhungen greifen. Derzeit zahlt die Ren­ten­ver­si­che­rung bei einem Hinzuverdienst die Rente also immer nach einer Prognose für das Jahr aus. Liegen dann alle Einkommensnachweise vor, zahlt die Ren­ten­ver­si­che­rung Rente nach, falls sie zu niedrig geschätzt hat. Hast Du jedoch mehr verdient als die Schätzung der Ren­ten­ver­si­che­rung, musst Du den Überschuss zurückzahlen.

Daher ist es auch wichtig, der Ren­ten­ver­si­che­rung schon bei Renteneintritt einen möglichen Nebenjob und den zu erwartenden Verdienst zu melden. Ansonsten können Dir nämlich hohe Nachzahlungen drohen, wenn Du bis zum nächsten Juli zu viel Rente kassiert hast.

Alternativ können Rentner auch selbst festlegen, wie hoch ihre Teilrente ausfallen soll – dementsprechend viel dürfen sie dann hinzuverdienen.

Die Ren­ten­ver­si­che­rung hilft Dir bei Fragen zu einem möglichen Zusatzeinkommen. Wende Dich dafür am besten an die Beratungsstellen der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung.

Hinzuverdienstdeckel: Wann wird die Rente gestrichen

Neben der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze gibt es noch den Hinzuverdienstdeckel. Er greift, wenn Dein Einkommen aus dem Nebenjob zusammen mit der gekürzten Rente das höchste Einkommen übersteigt, das Du in den vergangenen 15 Jahren hattest. Der Verdienst, der über dem früheren Einkommen liegt, wird komplett von Deiner Rente abgezogen. Fällt dieser Teil Deines Verdienstes höher aus als Deine Rente, wird Dir diese komplett gestrichen.

Die gute Nachricht: Der Hinzuverdienstdeckel wurde bei vorgezogenen Altersrenten im Zuge der Erhöhung der Hin­zu­ver­dienst­gren­ze 2020 praktisch außer Kraft gesetzt.

Ob der Hinzuverdienstdeckel bei Altersrenten 2023 ebenso wie die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze abgeschafft wird, ist allerdings noch nicht klar.

Wie erhöht ein Nebenjob Deine spätere Rente?

Wenn Du vorzeitig in Altersrente gehst und nebenbei noch Geld verdienst, zahlst Du auf das zusätzliche Einkommen Beiträge für die Ren­ten­ver­si­che­rung. Dadurch erhöht sich auch Dein Rentenanspruch. Allerdings können sich Minijobber von der Ver­si­che­rungspflicht befreien lassen. Verzichtest Du auf diese Befreiung, musst Du bei einem Monatslohn von 450 Euro pro Monat mit 16,20 Euro an Rentenbeiträgen rechnen (18,72 Euro ab Oktober 2022 bei einem Verdienst von 520 Euro). Hältst Du das ein Jahr lang durch, erhöht sich Deine monatliche Rente später um rund fünf Euro (Stand: September 2022).

Rentner, die mit der Regelaltersgrenze in Rente gegangen sind und nebenbei arbeiten, müssen keine Beiträge in die Ren­ten­ver­si­che­rung zahlen. Sie können aber mit einer freiwilligen Ver­si­che­rung weiterhin in die Ren­ten­ver­si­che­rung einzahlen und noch mehr Rentenpunkte sammeln.

Welchen Einfluss hat ein Nebenjob auf Deine Betriebsrente?

Solange die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze noch nicht abgeschafft ist, solltest Du als Rentner oder Rentnerin mit Nebenjob bei Deiner Betriebsrente aufpassen. Es kann nämlich sein, dass deren volle Auszahlung an die Bedingung geknüpft ist, dass Du Deine volle gesetzliche Rente erhältst.

Wird Dir wegen zu hohem Nebenverdienst die Rente gekürzt, erhältst Du nur noch eine sogenannte Teilrente. Dann kann es sein, dass auch Deine Betriebsrente gekürzt wird. Im schlimmsten Fall wird die Auszahlung sogar komplett gestoppt, bis Du wieder Deine volle Rente beziehst.

Wirf also unbedingt einen Blick in die Vertragsbedingungen Deiner Betriebsrente oder informiere Dich bei dem zugehörigen Ver­si­che­rungsträger, wenn Dir eine Rentenkürzung droht.

Hin­zu­ver­dienst­gren­ze bei Erwerbsminderung

Die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze gilt auch für die volle und die teilweise Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Das wird auch über 2022 hinaus so bleiben. Denn im Gegensatz zur Hin­zu­ver­dienst­gren­ze bei Frührenten wird sie nicht abgeschafft. Allerdings soll die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze für Erwerbsminderungsrentner erhöht werden.

Bei voller Er­werbs­min­de­rungs­ren­te wird die Hin­zu­ver­dienst­gren­ze 2023 von 6.300 Euro auf 17.272,50 Euro im Jahr angehoben.

Wer nur teilweise erwerbsgemindert ist, muss seine Hin­zu­ver­dienst­gren­ze individuell errechnen lassen. Die Ren­ten­ver­si­che­rung hilft dabei. Hauptgrundlage für die individuelle Hin­zu­ver­dienst­gren­ze ist das höchste Gehalt, welches Du in den letzten 15 Jahren verdient und von dem Du in die Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt hast.

Die Grenze liegt 2022 aber mindestens bei 15.989,40 Euro pro Jahr. Dieser Wert soll 2023 ebenfalls steigen. Und zwar um mehr als das Doppelte auf 34.545 Euro.

Wenn Du über diese Grenze hinzuverdienst, werden Dir genau wie bei der vorgezogenen Altersrente 40 Prozent des Verdienstes oberhalb der Grenze von Deiner Er­werbs­min­de­rungs­ren­te abgezogen.

Zudem gibt es auch bei der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te einen Hinzuverdienstdeckel, der auf die gleiche Art funktioniert wie bei den vorgezogenen Altersrenten.

Was muss ich beachten wenn ich als Rentner arbeite?

Hinzuverdienst bis 6.300 Euro im Jahr wird nicht angerechnet. Das heißt, dieser Betrag kann neben der Rente hinzuverdient werden, ohne dass es da- durch Abzüge bei der Rentenzahlung gibt. 2. Hinzuverdienst über 6.300 Euro im Jahr wird zu 40 Prozent angerechnet.

Kann man in Rente gehen und trotzdem weiterarbeiten?

In Deutschland gibt es kein Gesetz, welches es verbietet, im Rentenalter weiterzuarbeiten. Wer als Rentner die Haushaltskasse aufbessern möchte oder seinen Job noch nicht aufgeben möchte, darf dies grundsätzlich auch.

Wie viel kann ich als Vollrentner dazuverdienen?

Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei jährlich 6.300 Euro. Was Sie darüber hinaus verdienen, wird zu 40 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Zusätzlich ist der Hinzuverdienstdeckel zu beachten. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor Eintritt Ihrer Erwerbsminderung.

Wie viel Stunden darf ein Rentner im Monat arbeiten?

kämpfen jahrelang um ihre Rente,sollten Sie wirklich mehr als 2,75 Std. Täglich arbeiten,würde ich sagen Sie spielen mit dem Feuer. Im Hinblick auf Mindestlohn liegt Ihre Zeitgrenze bei 52 Std./Monat, um unter der mtl. Hinzuverdienstgrenze zu bleiben.