Mit Medikamenten auf Reisen
Leiden Sie an einer chronischen Krankheit oder benötigen Sie aus einem anderen Grund regelmäßig Medikamente, sollten Sie diese in ausreichenden Mengen für die Dauer der Reise mitnehmen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen Behörde im Zielland über die geltenden Regelungen zur Mitnahme von Medikamenten.
Inhaltsverzeichnis
- Wie viele Medikamente darf ich mitnehmen?
- Ärztliches Attest für alle Fälle
- Wirkstoffname sollte bekannt sein
- Medikamente sicher transportieren
- Einfuhr von Medikamenten nach Österreich
Wie viele Medikamente darf ich mitnehmen?
Prinzipiell dürfen Sie auf Reisen die Menge an Medikamenten mit sich führen, die Sie für den persönlichen Bedarf während der Dauer der Reise benötigen. Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können unterschiedliche Bestimmungen für die Mitnahme von Medikamenten gelten. So wird in manchen Ländern eine Deklaration der Arzneimittel bei der Einreise oder ein ärztliches Attest verlangt. Weitere Informationen über die Einfuhrregelungen für Arzneimittel finden Sie bei den jeweiligen Länderinformationen des Außenministeriums (Reiseinformationen).
Ärztliches Attest für alle Fälle
Mit einem ärztlichen Attest für die medikamentöse Behandlung sind Sie für den Fall gewappnet, sich im Ausland die nötigen Medikamente besorgen zu müssen. Das Attest sollte auch in englischer Sprache verfasst sein und neben dem Arzneimittelnamen (Handelsnamen) auch den Wirkstoffnamen enthalten.
Wirkstoffname sollte bekannt sein
Falls die mitgeführten Medikamente im Ausland nicht ausreichen, muss ein gleiches Arzneimittel im Aufenthaltsland ärztlich verschrieben bzw. gekauft werden. Dazu ist die Kenntnis des Wirkstoffnamens wichtig. Die Wirkstoffnamen von Arzneimitteln sind international gebräuchlich, während ein bestimmter Arzneimittelname nicht in jedem Land bekannt ist. In manchen Ländern erfolgt die ärztliche Verschreibung über den Wirkstoff und nicht über den Arzneimittelnamen. In Österreich ist der Wirkstoff in jeder Gebrauchsinformation eines Medikamentes angeführt.
Hinweis
Informationen zu Medikamenten, Wirkstoffen und Packungsgrößen erhalten Sie im Arzneispezialitätenregister sowie in der Arzneimittel-Datenbank unter Medikamentensuche.
Medikamente sicher transportieren
Am besten bewahren Sie die Medikamente bei Flugreisen im Handgepäck auf. Damit beugen Sie einem Verlust vor, falls Ihr Reisegepäck verloren geht oder das Medikament während des Transports Schaden nimmt.
Einfuhr von Medikamenten nach Österreich
Im Ausland erworbene Arzneimittel sind bei der Einreise nach Österreich bis zu einer Menge von drei Einzelhandelspackungen bewilligungsfrei. Ohne Bewilligung können Sie auch jene Medikamente, die Sie bei der Ausreise mitgeführt haben, wieder einführen. Grundsätzlich ist die Einfuhr von Arzneimitteln nach Österreich nur nach einer vorherigen Bewilligung durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG, Telefon +43 (0) 50 555-0) erlaubt.
Weitere Informationen:
- Auf der Website des BASG sind Fragen und Antworten zur Arzneiwareneinfuhr zusammengestellt.
- Hier können Sie Formulare für die Arzneiwareneinfuhr herunterladen.
- Über die Einfuhr von Arzneiwaren nach Österreich informiert auch das
Bundesministerium für Finanzen.
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Reiseinformationen
Hier finden Sie Informationen, die vor und während einer Auslandsreise
hilfreich sein können. Dies reicht von Informationen über Ihr Reiseland, Reisehinweisen, Reisewarnungen, Einreisebestimmungen bis hin zu Gesundheitstipps.
- Reiseinformationen des Außenministeriums
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Letzte Aktualisierung: 20. August 2018
Expertenprüfung durch: Univ.-Prof. Dr. Herwig Kollaritsch
Der Sommerurlaub steht vor der Tür und die Zeit der Reisevorbereitungen ist angebrochen. Teil eines vollständigen Gepäcks ist eine Reiseapotheke. Um bei Flugreisen keine Probleme mit den mitgeführten Medikamenten zu bekommen, gilt es einige wenige Punkte zu beachten.
Vor allem Personen, die an chronischen Krankheiten leiden oder erfahrungsgemäß häufig im Urlaub erkranken, tun gut daran, ihre Medikamente in ausreichenden Mengen mitzuführen. Wer ständig Medikamente einnimmt, sollte jedenfalls auch eine Reserve mitnehmen, denn man weiß nie, ob es am Urlaubsort genau jene Medikamente gibt, auf die man gut anspricht.
Mitnahme nach Eigenbedarf
Bei der Erstellung der Reiseapotheke stellt sich die Frage, wie viele und welche Medikamente man eigentlich mitnehmen darf, ohne Schwierigkeiten bei der Sicherheitskontrolle zu bekommen. Grundsätzlich gilt, dass Reisende jene Menge an Medikamenten mit sich führen dürfen, die sie für den eigenen Bedarf während der Reise brauchen. Der Eigenbedarf ist also das Maß der Dinge. „Es gibt keine Bestimmung, die den eigenen Bedarf an Medikamenten regelt. Jeder Reisende darf so viel mitnehmen, wie er konkret benötigt. Für Reisen innerhalb der EU gibt es da auch keine Probleme“, sagt Wolfgang Köllner, Operations Manager des beauftragten Sicherheitsdienstes am Blue Danube Airport Linz.
„Im Allgemeinen können Medikamente für den Eigenbedarf problemlos mitgenommen werden“, bestätigt auch OA. Dr. Wolfgang Prammer, Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie am Klinikum Wels – Grieskirchen. Er rät, bei Flüssigkeiten wie z.B. Insulin eine ärztliche Bescheinigung mitzunehmen.
Außenministerium informiert
Hilfreich bei Fragen zu Auslandsreisen ist die Website des Außenministeriums. Unter www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation/a-z-laender/
lassen sich die jeweiligen Länder und ihre Einreisebestimmungen inklusive Einfuhrmodalitäten für
Arzneiwaren abrufen. Man kann hier die jeweils konkreten Bestimmungen des Ziellandes sehr übersichtlich nachlesen.
Für gesundheitliche Notfälle hat das Außenministerium ein Bürgerservice eingerichtet: Unter www.bmeia.gv.at findet man unter Bürgerservice den Link zu Österreichische Vertretungen und dort den Link zu Vertrauensärzten des Außenministeriums weltweit.
Im Zweifel ärztliche Bestätigung mitnehmen
Bei einem Urlaub außerhalb der EU bestehen hinsichtlich der Frage, welche Medikamente problemlos mitgeführt werden dürfen, völlig unterschiedliche Bestimmungen. Köllner empfiehlt, im Zweifel eine ärztliche Bestätigung für die Medikamente mitzunehmen. Denn manche Länder verlangen Arzneimittel zu deklarieren oder ein ärztliches Attest vorzulegen. Prammer:
„Ganz wenige Länder wie etwa Singapur oder die Arabischen Emirate haben eigene Bestimmungen für Medikamente wie Psychopharmaka oder Betäubungsmittel. Da sollte man sich konkret beim Außenministerium erkundigen.“
Wirkstoffname der Medikamente wichtig
Wird ein ärztliches Attest über die medikamentöse Behandlung ausgestellt, sollte dieses am besten auch eine englische Version beinhalten. Auch
der Wirkstoffname des Arzneimittels sollte genannt sein, da in manchen Ländern die ärztliche Verschreibung über die Substanz und nicht über den Handelsnamen läuft. Wirkstoffnamen von Arzneimitteln sind international gebräuchlich, während ein bestimmter Arzneimittelname nicht in jedem Land bekannt ist. In Österreich ist der Wirkstoff in jeder Gebrauchsinformation eines Medikamentes angeführt.
Kontrolle der Medikamente
Üblicherweise dürfen Flüssigkeiten nur dann mit an Bord eines Flugzeuges genommen werden, wenn sie sich in einem Behälter mit maximal 100 Milliliter befinden. Flüssige Medikamente sind von dieser Bestimmung ausgenommen, hier gilt diese Mengenbeschränkung nicht. „Bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen sollte man auf seine Medikamente aufmerksam machen und diese herzeigen. Das gilt für Medikamente in allen Formen: Für Tabletten, aber vor allem auch für Flüssigkeiten, Spritzen etc.“, sagt Köllner. Der Inhalt der Medikamente wird laut Sicherheitsdienst nicht überprüft. „Schmerzpatienten, die etwa Opioide mit sich führen, haben bei der Eingangskontrolle am Flughafen nichts zu befürchten“, so Köllner.
Damit es beim Zoll im Ausland keine Schwierigkeiten gibt (besonders bei Opioiden und ähnlichen Arzneien, die unter ein Suchtmittelgesetzt fallen könnten), hilft ein Zertifikat des behandelnden Arztes, welches die Erkrankung und die Medikation nennt und bescheinigt, dass die Medikamente dem persönlichen Gebrauch dienen.
Bei der Rückreise nach Österreich heißt es in Sachen Medikamente aufpassen. Wer im Ausland Medikamente kauft, darf nur bis zu drei Einzelhandelspackungen pro Person einführen. Jene Medikamente aber, die schon bei der Ausreise mitgeführt wurden, können ohne Mengenbeschränkung wieder eingeführt werden.
Medikamente ins Handgepäck
Bei Flugreisen sollte man Arzneimittel im Handgepäck mit sich führen. Bei Medikamenten für den akuten Bedarf ist das ohnehin klar, aber auch Medikamente, die man nur sicherheitshalber mitnimmt, sollten nicht im Koffer verstaut werden. Die Gründe dafür: Im Laderaum eines Flugzeuges kommt es mitunter zu extremen Temperaturschwankungen und diese schaden der Wirksamkeit der Arzneien. Zudem gehen Koffer häufig verloren oder treffen verspätet ein – bei wichtigen Medikamenten kann das unangenehme
bis hin zu dramatischen Folgen für den Patienten mit sich bringen. Bei lebenswichtigen Medikamenten sollte man sich unbedingt vor Urlaubsantritt über die richtige Lagerung informieren.
Grundausstattung der Reiseapotheke
Auch gesunde Reisende sollten ein Minimum an Arzneimitteln mit sich führen. Zur Grundausstattung einer Reiseapotheke zählen Mittel gegen Fieber, Schmerzen, Grippe, Mund- und Rachenentzündungen, Erbrechen, Reisekrankheit, Verdauungsbeschwerden, Sonnenbrand, Insektenstiche, Nasen -, Augen - und Ohrentropfen und ein Präparat zum Ersatz von Mineralstoffen bei schwerem Durchfall. Zudem sollte ein Fieberthermometer, Sonnenschutz, Verbandsmaterial und Insektenschutz nicht fehlen.
Dr. Thomas Hartl
Juni 2011
Foto: Bilderbox
Zuletzt aktualisiert am 11. Mai 2020