Stand: 06.04.2022 21:02 Uhr
Deutschland stuft die Niederlande seit dem 3. März nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet ein. Derweil hat das Nachbarland nahezu alle Regeln aufgehoben - auch die Maskenpflicht entfällt fast überall.
Trotz weiterhin hoher Infektionszahlen durch die Omikron-Variante haben die Niederlande zum 25. Februar die meisten Pandemie-Maßnahmen fallen lassen. Bei Ein- und Ausreise gelten jedoch weiterhin Beschränkungen: Digitale Impf- oder Genesennachweise beziehungsweise negative Corona-Tests sind nötig. Die wichtigsten Informationen für Reisen in die und Rückreisen aus den Niederlanden:
Die Niederlande haben die Regelungen für Einreisen aus Deutschland erleichtert. Ab morgen, 10. Juni, entfällt für Einreisende aus Deutschland die Pflicht zum Vorlegen eines negativen PCR-Testergebnisses bei einem Aufenthalt von mehr als zwölf Stunden. Hintergrund ist die Herabstufung Deutschlands vom Hochrisikogebiet (Farbcode orange) zum einfachen Risikogebiet (Farbcode gelb) im niederländischen Bewertungs-System. Für Einreisende gelten dann keine Auflagen mehr – mit Ausnahme der bekannten Abstands- und Hygienevorschriften.
Nordrhein-Westfalens Europaminister Dr. Stephan Holthoff-Pförtner: „Ich bin froh, dass die Niederlande die Risikoeinstufung Deutschlands der erfreulichen Entwicklung der aktuellen Corona-Lage anpassen. Denn die geforderten PCR-Tests waren für die Bürgerinnen und Bürger aufwendig und kostspielig. Das Grenzgebiet kehrt Schritt für Schritt zur Normalität zurück. Noch aber müssen wir weiter vorsichtig sein, damit wir die Pandemie schnell und sicher hinter uns lassen.“
Für Grenzpendler und Menschen, die nicht länger als zwölf Stunden bleiben wollten, galten ohnehin auch in der Phase der verschärften Auflagen, die zum 1. Juni für Einreisende aus Deutschland in Kraft getreten waren, Ausnahmen.
Eine Rückkehr zum regelfreien Reiseverkehr bedeutet die aktuelle Lockerungs-Entscheidung der Niederlande allerdings nicht. Denn noch stuft das Robert Koch-Institut seinereits die Niederlande als Risikogebiet ein. Damit gilt nach wie vor der dringende Appell, auf touristische Reisen ins Nachbarland zu verzichten. Für die Rückreise oderEinreise nach Deutschland müssen die folgenden Regeln beachtet werden:
Ausgenommen von jeglicher Test-, Quarantäne- und Anmeldepflicht werden unter anderem:
- Grenzpendler
- Reisende mit Aufenthalten von weniger als 24 Stunden in Deutschland oder in den Niederlanden im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs
- Besucher von Verwandten ersten Grades, die maximal 72 Stunden bleiben
- Durchreisende und Transporteure
Für Personen, die sich länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufhalten und dann nach Nordrhein-Westfalen zurückkehren, oder für Personen, die aus den Niederlanden für mehr als 24 Stunden nach Nordrhein-Westfalen einreisen, gilt:
- Anmeldepflicht über das Einreiseportal der Bundesregierung (einreiseanmeldung.de)
- Nachweispflicht durch Vorlage eines negativen Testergebnisses (PCR- oder Schnelltest) oder eines Impf- oder Genesenennachweises spätestens 48 Stunden nach der Einreise. Zur Übermittlung kann das Einreiseportal genutzt werden.
- Quarantänepflicht für 10 Tage. Einreisende können die Quarantäne jederzeit beenden oder müssen sie gar nicht erst antreten, sobald der Test-, Impf- oder Genesenennachweis übermittelt wird.
Aktuelles
Die Niederlande sind aktuell NICHT als Hochrisikogebiet eingestuft.
Zu den derzeit für Deutschland geltenden Einreisebestimmungen informiert das Auswärtige Amt auf seiner Homepage: Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland
Bundesministerium für Gesundheit:
//www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html#c23063
Informationen zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer:
//tourismus-wegweiser.de/detail/?bl=by&lang=de
Sonderinformation: Coronavirus (Covid-19)
In allen Regionen der Welt besteht das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus.
Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, können Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Massnahmen innerhalb des Landes verfügen. Solche Vorschriften können kurzfristig ändern. Auslandreisen erfordern deshalb eine sorgfältige Vorbereitung und ein hohes Mass an Flexibilität.
Beachten
Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Fokus «Coronavirus (COVID-19)
BAG:
Coronavirus: Reisen
Aktuelles
Coronavirus (COVID-19)
Beachten Sie die Informationen und Empfehlungen im Fokus «Coronavirus (COVID-19)» und des Bundesamtes für Gesundheit BAG.
Fokus Coronavirus (COVID-19)
BAG: Coronavirus
Um die Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) einzudämmen, verfügen zahlreiche Staaten Einreise- und Ausreiserestriktionen sowie Reisebeschränkungen innerhalb des Landes. Die Vorschriften ändern laufend.
Für die aktuell gültigen Vorschriften in
den Niederlanden, beachten Sie die Informationen der zuständigen niederländischen Behörden und wenden Sie sich bei Fragen an die niederländische Botschaft in Bern.
Government of the Netherlands
National Institute for Public Health and the Environment
Botschaft der Niederlanden
Auskunft über die Verkehrsverbindungen erteilen die zuständigen Gesellschaften und Reisebüros.
Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.
Grundsätzliche Einschätzung
Die Lage ist stabil. Dennoch ist in der Umgebung von Demonstrationen Vorsicht geboten, da Ausschreitungen möglich sind.
Die niederländischen Behörden machen auf das Risiko von Terroranschlägen aufmerksam.
National Coordinator for Counterterrorism and Security
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus
aufmerksam.
Terrorismus und Entführungen
Kriminalität
Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität. In den Grossstädten kann die Kriminalität je nach Stadtteil und Tageszeit variieren. Bei Angriffen werden zunehmend Stichwaffen
eingesetzt.
Erkundigen Sie sich bei ortsansässigen Kontaktpersonen oder im Hotel, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten oder besondere Vorsicht erfordern.
Beachten Sie die Informationen und Tipps der niederländischen Polizei.
Politie
Verkehr und Infrastruktur
Das Strassennetz ist gut
ausgebaut.
Road safety, traffic signs and rules
Es besteht ein weit verzweigtes öffentliches Verkehrsnetz.
Public Transport
Besondere rechtliche Bestimmungen
Für Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker gilt grundsätzlich eine Grenze von 0,5 Promille Blutalkoholgehalt.
Beachten Sie, dass für unterschiedliche Fahrzeugkategorien (z.B. Fahrräder und Boote) sowie für unterschiedliche Altersgruppen andere Promillegrenzen gelten:
Alcohol,
drugs and driving
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen bestraft. Die Niederlande haben ihre Gesetzgebung betreffend Konsum, Besitz und Handel von weichen Drogen verschärft. Es dürfen keine Drogen mehr an ausländische Besucherinnen und Besucher verkauft werden (auch keine weichen).
Policy regarding drugs
Naturbedingte Risiken
Auf einigen Inseln der niederländischen Überseegebiete in der Karibik (St. Maarten, Saba und St. Eustatius) muss von Juni bis November mit Hurrikanen gerechnet werden.
Erdbeben in der Karibik können neben Verwüstungen an Land auch Tsunami auslösen, die die ganze Region erreichen können.
National weather service - Caribbean Tsunami Warning Program (CTWP)
National Oceanic and Atmosphere Administration (NOAA) – U.S. Tsunami Warning System
Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und die Anweisungen der lokalen Behörden.
Meteorological Department Curaçao
World Meteorological
Organization
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Bei medizinischen Behandlungen muss die Europäische Krankenversicherungskarte vorgewiesen werden.
Merkblatt Gemeinsame Einrichtung KVG
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden. Über die Verbreitung von Krankheiten und mögliche Schutzmassnahmen informieren medizinische Fachpersonen und Impfzentren.
Besondere Hinweise
Die Polizei ist berechtigt, jederzeit Identitätskontrollen durchzuführen. Tragen Sie deshalb immer Ihre Identitätskarte oder Ihren Pass auf sich
Compulsory Identification
Nützliche Adressen
Allgemeine Notruf-Nummer: 112Zollvorschriften: Dutch Customs
Schweizer Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie
sich an die nächste Schweizer Vertretung oder an die Helpline EDA wenden.
Regionales Konsularcenter in Benelux
Schweizer Botschaft in Den
Haag
Helpline EDA
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren:
elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz