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© 123rf.com | Endlich wieder zum Friseur? Nur mit negativem Testergebnis! Seit 8. Februar sind körpernahe Dienstleistungen wieder möglich, jedoch nur mit negativem Corona-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Anzeige
Wofür brauche ich einen "Zutrittstest"?Zutrittstests braucht man grundsätzlich bei allen körpernahen Dienstleistungen - also insbesondere beim Friseur, der Kosmetikerin, in Piercingstudios, beim Tätowierer, beim Masseur, bei der Maniküre, Pediküre und im Nagelstudio. Für Gesundheitsdienstleistungen, also etwa Physiotherapie, Ergotherapie und auch Heilmassagen, sind keine Zutrittstests vorgeschrieben. Nicht vergessen sollte man aber die FFP2-Maske, denn die braucht man mittlerweile überall. Bestätigt wurde vom Gesundheitsministerium, dass die Testpflicht auch entfällt, wenn Friseur oder Fußpflegerin nach Hause kommen - etwa zu älteren Menschen, die nicht mehr mobil sind.
Test darf nicht älter als 48 Stunden seinÜberall gelten außnahmslos negative Ergebnisse von PCR- oder Antigen-Tests als Eintrittskarte, die nicht älter als 48 Stunden sind und im Rahmen von behördlichen Settings und damit von medizinischen Fachkräften durchgeführt wurden. Heimtests sind derzeit nicht als Testung zulässig! Achtung: Mit der 48-Stunden-Regelung fallen gewisse Testungen über einige der Teststraße in Wien bereits als Möglichkeit weg. Da nicht an allen Teststraßen der PCR-Schnelltest (Auswertung binnen 15 Minuten) angeboten wird. Die Auswertung der Gurgeltests beispielsweise dauert bis zu 3 Tage. Darüber hinaus sind zur Testabnahme etwa Ärzte, diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger nach ärztlicher Anordnung, Sanitäter, Apotheker, unter gewissen Umständen aber auch Turnusärzte und Medizinstudenten berechtigt. Das Testergebnis muss jedenfalls den Namen der getesteten Person, das Datum der Probenahme und die Unterschrift einer verantwortlichen Person der Teststelle beinhalten. Zum Test muss man einen Ausweis mitbringen. Anzeigeweitere interessante Beiträge Friseur BW Corona Regeln 2G, 3G, Testpflicht, Maske – Diese Corona-Regeln gelten aktuell beim Friseur in Baden-WürttembergDie Corona-Regeln in Baden-Württemberg werden bald weiter gelockert. Was gilt aktuell für Geimpfte und Ungeimpfte beim Friseurbesuch in BW? Welche Regeln gelten aktuell beim Friseur in Baden-Württemberg? Was Geimpfte und Ungeimpfte beim Friseurbesuch in BW momentan beachten müssen. © Foto: Armin Weigel Bei den Lockerungen der Corona-Regeln will Baden-Württemberg vorsichtig vorgehen, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch an. Noch steht nicht fest, welche Lockerungen in Kraft treten werden und wie diese konkret ausgestaltet sein werden. Doch dass sich die Maßnahmen in Kürze ändern werden ist abzusehen. Sind körpernahe Dienstleistungen, zu denen auch Friseure gehören, ebenfalls von den Änderungen betroffen? Welche Regeln gelten aktuell in BW für Genesene, vollständig Geimpfte und Geboosterte? Dürfen auch Ungeimpfte körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Hier im Überblick:
Friseure in BW: Baden-Württemberg hat neue Corona-Regeln beschlossenDie neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg wurde am 27.01.2022 veröffentlicht und gilt aktuell noch. Laut den alten Maßnahmen der Alarmstufe II galten in Baden-Württemberg folgende Corona-Regeln: Für Friseurbetriebe und Barbershops galt die 3G+ Regel – Ungeimpfte erhalten Zutritt nur mit negativem PCR-Test. Diese Regel wird nun gelockert. Ungeimpfte brauchen nur noch einen normalen Antigen-Schnelltest. 2G, 2G+ oder 3G mit PCR-Test? Das gilt beim Friseur in BWLaut der neuen Coronaverordnung des Landes gilt für Friseure nun 3G. Das heißt Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt. Bislang war für Ungeimpfte ein PCR-Test für den Besuch nötig. Diese Regel gilt in der Alarmstufe I nicht mehr – es reicht der Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest für den Friseurbesuch. Zuvor galten in der Alarmstufe 2 strengere Corona-Regeln: In Friseuren und Barbershops galt selbst in der Alarmstufe 2 noch 3G+. Menschen, die weder genesen noch geimpft sind, mussten für einen Friseurbesuch einen negativen PCR-Test vorweisen. Geimpfte und Genesene brauchten lediglich einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen sind. Ausnahmen von 2G+ in Baden-Württemberg für Genesene, Geimpfte und GeboosterteGeboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung, es gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der Grundimmunisierung. Folgende Personengruppen werden ohne Boosterimpfung auch von der Testpflicht befreit:
Maskenpflicht gilt beim Friseur in BW: FFP2- oder OP-Maske in der Alarmstufe?Seit dem 12. Januar müssen Erwachsene in Baden-Württemberg beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Diese Regel gilt sowohl für Ungeimpfte als auch für geimpfte und genesene Menschen. Mit der neusten Änderung, die ab 28. Januar gültig ist, gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im öffentlichen Personennahverkehr. Für körpernahe Dienstleistungen reicht auch eine OP-Maske. Haare waschen beim Friseur in BW – die aktuellen Corona-RegelnIn der Vergangenheit war das Haare waschen vor dem Friseurbesuch vorgeschrieben. Wie in dieser Hinsicht in einzelnen Friseursalons aktuell der Stand ist, muss erfragt werden. Von der Regierung zumindest ist diese Regel nicht mehr vorgeschrieben. Corona-Regeln beim Friseur in Baden-Württemberg – Diese Regeln gelten für KinderLaut der Corona-VO des Landes Baden-Württemberg gab es bereits zuvor einige Personengruppen, bei denen ein Antigenschnelltest anstatt eines PCR-Tests gereicht hat. Das sind:
Friseure BW aktuell: Testpflicht für Beschäftigte gilt in der AlarmstufeIn Deutschland gilt 3G am Arbeitsplatz. Somit besteht die Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte und Selbständige mit direktem Kundenkontakt. Beschäftigte und Selbstständige, die weder genesen noch geimpft sind, benötigen in Baden-Württemberg einen negativen Antigen-Test. Friseure und Barbershops dürfen außerdem nur Friseurdienstleistungen erbringen, also beispielsweise nicht auch noch Augenbrauen zupfen. 2G-Regel in Bayern: Aktuelle Corona-Regeln beim FriseurWegen der zahlreichen Covid-Patienten auf den Intensivstationen steht die bayerische Corona-Krankenhausampel auf Rot. Damit gelten bayernweit strengere Corona-Beschränkungen. Das hat auch Konsequenzen für den Friseurbesuch. Welche Regeln aktuell beim Friseur in Bayern gelten erfahrt ihr hier. |