Braucht man beim friseur einen corona test

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Braucht man beim friseur einen corona test
© 123rf.com | Endlich wieder zum Friseur? Nur mit negativem Testergebnis!

Seit 8. Februar sind körpernahe Dienstleistungen wieder möglich, jedoch nur mit negativem Corona-Test, der maximal 48 Stunden alt sein darf.

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Wofür brauche ich einen "Zutrittstest"?

Zutrittstests braucht man grundsätzlich bei allen körpernahen Dienstleistungen - also insbesondere beim Friseur, der Kosmetikerin, in Piercingstudios, beim Tätowierer, beim Masseur, bei der Maniküre, Pediküre und im Nagelstudio.

Für Gesundheitsdienstleistungen, also etwa Physiotherapie, Ergotherapie und auch Heilmassagen, sind keine Zutrittstests vorgeschrieben. Nicht vergessen sollte man aber die FFP2-Maske, denn die braucht man mittlerweile überall.

Bestätigt wurde vom Gesundheitsministerium, dass die Testpflicht auch entfällt, wenn Friseur oder Fußpflegerin nach Hause kommen - etwa zu älteren Menschen, die nicht mehr mobil sind.

Test darf nicht älter als 48 Stunden sein

Überall gelten außnahmslos negative Ergebnisse von PCR- oder Antigen-Tests als Eintrittskarte, die nicht älter als 48 Stunden sind und im Rahmen von behördlichen Settings und damit von medizinischen Fachkräften durchgeführt wurden.

Heimtests sind derzeit nicht als Testung zulässig!

Achtung: Mit der 48-Stunden-Regelung fallen gewisse Testungen über einige der Teststraße in Wien bereits als Möglichkeit weg. Da nicht an allen Teststraßen der PCR-Schnelltest (Auswertung binnen 15 Minuten) angeboten wird. Die Auswertung der Gurgeltests beispielsweise dauert bis zu 3 Tage.

Darüber hinaus sind zur Testabnahme etwa Ärzte, diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger nach ärztlicher Anordnung, Sanitäter, Apotheker, unter gewissen Umständen aber auch Turnusärzte und Medizinstudenten berechtigt. Das Testergebnis muss jedenfalls den Namen der getesteten Person, das Datum der Probenahme und die Unterschrift einer verantwortlichen Person der Teststelle beinhalten. Zum Test muss man einen Ausweis mitbringen.

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Die Corona-Regeln in Baden-Württemberg werden bald weiter gelockert. Was gilt aktuell für Geimpfte und Ungeimpfte beim Friseurbesuch in BW?

Welche Regeln gelten aktuell beim Friseur in Baden-Württemberg? Was Geimpfte und Ungeimpfte beim Friseurbesuch in BW momentan beachten müssen.

Welche Regeln gelten aktuell beim Friseur in Baden-Württemberg? Was Geimpfte und Ungeimpfte beim Friseurbesuch in BW momentan beachten müssen. © Foto: Armin Weigel

Bei den Lockerungen der Corona-Regeln will Baden-Württemberg vorsichtig vorgehen, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Vorfeld der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch an. Noch steht nicht fest, welche Lockerungen in Kraft treten werden und wie diese konkret ausgestaltet sein werden. Doch dass sich die Maßnahmen in Kürze ändern werden ist abzusehen. Sind körpernahe Dienstleistungen, zu denen auch Friseure gehören, ebenfalls von den Änderungen betroffen? Welche Regeln gelten aktuell in BW für Genesene, vollständig Geimpfte und Geboosterte? Dürfen auch Ungeimpfte körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nehmen? Hier im Überblick:

  • Was muss aktuell beim Friseur in BW beachtet werden?
  • Gibt es Unterschiede oder Ausnahmen für Menschen mit Booster-Impfung?
  • Gilt in Baden-Württemberg 3G, 2G oder 2G+ und gibt es Ausnahmen von der Testpflicht?

Friseure in BW: Baden-Württemberg hat neue Corona-Regeln beschlossen

Die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg wurde am 27.01.2022 veröffentlicht und gilt aktuell noch. Laut den alten Maßnahmen der Alarmstufe II galten in Baden-Württemberg folgende Corona-Regeln: Für Friseurbetriebe und Barbershops galt die 3G+ Regel – Ungeimpfte erhalten Zutritt nur mit negativem PCR-Test. Diese Regel wird nun gelockert. Ungeimpfte brauchen nur noch einen normalen Antigen-Schnelltest.

2G, 2G+ oder 3G mit PCR-Test? Das gilt beim Friseur in BW

Laut der neuen Coronaverordnung des Landes gilt für Friseure nun 3G. Das heißt Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt. Bislang war für Ungeimpfte ein PCR-Test für den Besuch nötig. Diese Regel gilt in der Alarmstufe I nicht mehr – es reicht der Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest für den Friseurbesuch.

Zuvor galten in der Alarmstufe 2 strengere Corona-Regeln: In Friseuren und Barbershops galt selbst in der Alarmstufe 2 noch 3G+. Menschen, die weder genesen noch geimpft sind, mussten für einen Friseurbesuch einen negativen PCR-Test vorweisen. Geimpfte und Genesene brauchten lediglich einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen sind.

Ausnahmen von 2G+ in Baden-Württemberg für Genesene, Geimpfte und Geboosterte

Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2G+ ausgenommen. Dies gilt unmittelbar nach der Booster-Impfung, es gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der Grundimmunisierung. Folgende Personengruppen werden ohne Boosterimpfung auch von der Testpflicht befreit:

  • Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage und nicht mehr als 6 Monate vergangen sind.
  • Genesene mit Nachweis (PCR-Test), ab dem 28. Tag des Labornachweises und maximal sechs Monate danach.

Maskenpflicht gilt beim Friseur in BW: FFP2- oder OP-Maske in der Alarmstufe?

Seit dem 12. Januar müssen Erwachsene in Baden-Württemberg beim Einkaufen eine FFP2-Maske tragen. Diese Regel gilt sowohl für Ungeimpfte als auch für geimpfte und genesene Menschen. Mit der neusten Änderung, die ab 28. Januar gültig ist, gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im öffentlichen Personennahverkehr. Für körpernahe Dienstleistungen reicht auch eine OP-Maske.

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In der Vergangenheit war das Haare waschen vor dem Friseurbesuch vorgeschrieben. Wie in dieser Hinsicht in einzelnen Friseursalons aktuell der Stand ist, muss erfragt werden. Von der Regierung zumindest ist diese Regel nicht mehr vorgeschrieben.

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  • Personen bis einschließlich 17 Jahren, nicht mehr zur Schule gehen
  • Personen, die sich auch medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie brauchen dafür aber einen ärztlichen Nachweis
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Stiko gibt
  • Schwangere und Stillende – das gilt allerdings nur noch bis 10. Dezember
  • Schülerinnen und Schüler bis 17 Jahre, die ungeimpft sind und regelmäßig getestet werden, brauchen keinen zusätzlichen Schnelltest

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