Bis wann habt ihr gearbeitet in der Schwangerschaft Schweiz?

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26. SSW – Schwanger arbeiten – wie lange noch?

Schwanger arbeiten – im Moment werde ich sehr, sehr oft mit diesem Thema konfrontiert und gefragt, ob ich noch arbeite. Wenn ich dann bejahe, höre ich häufig: „Warum eigentlich? Du hast ja die Kinder und den Blog auch noch!“ Tja, warum eigentlich? 

Schwanger Arbeiten

Gleich am Anfang muss ich kurz ausholen und, bevor ich näher auf meine Situation eingehe, gestehen, dass ich unheimlich froh und dankbar darüber bin, dass ich in Österreich lebe. Wir dürfen hier bereits mit der 32. Schwangerschaftswoche in den Mutterschutz gehen, also acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin muss man nicht mehr schwanger arbeiten. In Italien, wo ich auch gearbeitet habe, beginnt die Schonfrist erst vier Wochen davor. Ebenso in Slowenien – hier hab ich sogar den direkten Vergleich: Meine Kolleginnen, die in der slowenischen Tochter-Bank beschäftigt sind, arbeiten vier Wochen länger und müssen schon viel früher zurück.
Die Selbstständigkeit lass‘ ich wohlweislich außen vor. Nur so viel: Bewunderung, meine Damen!!!!

So, nun aber zurück zu mir und zu meiner Lage, denn im Grunde könnte ich aufgrund meines Alters und auch wegen der vierten Schwangerschaft sicherlich schon in den vorzeitigen Mutterschutz gehen. Jede und jeder würde das verstehen und ganz bestimmt auch mein Chef.

Bewegung

Doch irgendwie ist mir überhaupt nicht danach. Klar, es ist ab und zu anstrengend und ich bin auch teilweise müde, allerdings bin ich heilfroh darüber, dass es mir Summa Summarum gut geht. Ich habe kaum Beschwerden, es zwickt und zwackt zwar manchmal, im Prinzip bin ich jedoch fit und versuche, es auch zu bleiben. Meine sogenannte Schwangerschafts Must´s Liste mit Geheimtipps, wie ich leicht durch die Schwangerschaft komme, hilft da total.  An meinen Arbeitstagen gehe ich bewusst mehrmals täglich (Termine, Erledigungen, …) die drei Stockwerke hinauf in mein Büro  (hinunter freilich auch) und benütze nicht den Lift. Keine Sorge, selbstverständlich schnaufe ich danach wie ein Walross und bekomme schwer Luft. Mir ist es jedoch wichtig, in Bewegung zu bleiben.

Auch könnte ich beim Blog kürzer treten – tu‘ ich aber ebenso wenig. Ich war letzte Woche noch zwei Tage in Wien bei einigen Terminen und vergangenes Wochenende in Salzburg bei der K3. Es bereitet mir einfach irrsinnigen Spaß und ich bin so froh, es machen zu können. Sollte beim Bauch-Zwergi und mir alles passen und okay sein, möchte ich im Jänner blogmäßig sogar noch nach Hamburg und nach Südtirol.

Ich bin einfach so unfassbar dankbar darüber, dass es mir trotz Mini-Wehwechen gut geht und der kleine Liebling in meinem Bauch und ich keine Beschwerden haben. Das ist nämlich leider nicht selbstverständlich. Bei meiner ältesten und auch bei meiner Midi-Maus ging ich ungefähr zu dieser Zeit – also in der 26. Schwangerschaftswoche – in den vorzeitigen Mutterschutz. Mein Muttermund war damals verkürzt und ich musste mich schonen. Umso schöner ist es wahrscheinlich gerade deshalb, dass das weder bei meinem Mini-Mädi vor mehr als drei Jahren der Fall war, noch jetzt ist. „Alles wunderbar!“, so mein Frauenarzt. Seine Worte in Gottes/Buddahs/Allahs/Beliebigeinsetzbar Ohr!

Und ich hoffe innigst, dass das auch so bleibt und es dem kleinen Bauch-Zwergi und mir weiterhin gut geht.

In diesem Sinne würde es mich sehr interessieren, wie das bei euch so war? Arbeiten in der Schwangerschaft – wie lange habt ihr gearbeitet? 

PS: Details über mich, das Alter meiner Mädis, meinen Mama Blog etc. findet ihr hier.

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Wie lange arbeitet ihr in der Schwangerschaft?

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit muss eine schwangere Arbeitnehmerin nicht mehr arbeiten. Ausnahme: In den sechs Wochen vor der Geburt darf sie weiterarbeiten, wenn sie es möchte.

Wie viele Wochen vor Geburt arbeiten?

Was ist die Mutterschutzfrist? Arbeitgeber dürfen Frauen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht beschäftigen. Bei Frühgeburten, Zwillingen und behinderten Kindern beträgt die Schutzfrist nach der Geburt zwölf Wochen. Während des Mutterschutzes wird Mutterschaftsgeld gezahlt.

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