Die Schulferien in Schleswig-Holstein werden durch die Landesverordnung über Ferientermine geregelt. Show
Folgende Termine sind festgelegt: Schuljahr 2022/23
Schuljahr 2023/24
* Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien jeweils eine Kalenderwoche früher, die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher. Für berufsbildende Schulen und für Landesförderzentren mit Internat können auf Beschluss der Schulkonferenz mit Zustimmung der obersten Schulaufsichtsbehörde die Ferien abweichend festgelegt werden. Ferienverordnung 2024/25 bis 2030/31§ 1 (1) Die Ferien an den allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen werden, soweit in Absatz 2 nichts anderes bestimmt ist, wie folgt festgesetzt: Schuljahr 2024/25
Schuljahr 2025/26
Schuljahr 2026/27
Schuljahr 2027/28
Schuljahr 2028/29
Schuljahr 2029/30
Schuljahr 2030/31
(2) Für berufsbildende Schulen und die Landesförderzentren mit Internat können durch Beschluss der Schulkonferenz die Ferien abweichend festgelegt werden; die Schulaufsichtsbehörden sind über den Beschluss unverzüglich zu unterrichten. Die Gesamtdauer der Ferientage darf 75 Werktage nicht überschreiten. Abweichend hiervon können für berufsqualifizierende Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht die Ferientage reduziert werden, wobei die Mindestdauer der Ferientage 36 Werktage nicht unterschreiten darf. (3) Der letzte Schultag ist: (4) Das erste Schulhalbjahr endet jeweils am 31. Januar; Beginn des 2. Schulhalbjahres ist jeweils der 1. Februar. (5) Auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen enden die Sommerferien abweichend von Absatz 1 und vorbehaltlich von Satz 2 jeweils eine Woche früher; die Herbstferien beginnen jeweils eine Woche früher. Im Schuljahr 2029/30 ist auf den Inseln Sylt, Föhr, Amrum und Helgoland sowie auf den Halligen der erste Tag der Herbstferien Freitag, der 28. September 2029 und der letzte Tag der Herbstferien Freitag, der 19. Oktober 2029. § 2 (1) Von den allgemein bildenden Schulen und den Förderzentren werden die in § 1 Absatz 1 genannten beweglichen Ferientage durch Beschluss der Schulkonferenz nach Absprache mit dem Schulträger und mit den benachbarten Schulen festgesetzt. Bei dieser Absprache sind insbesondere die Belange jener Eltern zu berücksichtigen, deren Kinder verschiedene Schulen besuchen. Bewegliche Ferientage sollen nicht zur Verlängerung von verordneten Ferien verwandt werden. Dies gilt nicht für die verordneten Ferien zu Himmelfahrt. (2) Die Festlegung soll jeweils spätestens drei Wochen vor Beginn der Sommerferien erfolgt sein. Sofern nicht rechtzeitig eine Einigung zwischen den benachbarten Schulen in Absprache mit dem Schulträger erzielt werden kann, werden für die beweglichen Ferientage folgende Termine festgesetzt:
(3) An den berufsbildenden Schulen wird der in § 1 Absatz 1 genannte bewegliche Ferientag nach Absprache mit dem Schulträger und den regionalen Partnern durch die Schulkonferenz und bei Regionalen Berufsbildungszentren durch das zuständige Organ festgesetzt. Unter Schulrecht / Ferien ist die Landesverordnung über Ferientermine eingestellt: Ferien Über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder erhalten Sie die Ferientermine der anderen Bundesländer. Ergänzende InformationenWann sind in SchleswigSchuljahr 2022/23. Wann fängt die Schule wieder an 2022?Das Schuljahr 2022/2023 beginnt am Montag, 22. August 2022.
Wann fängt die Schule in SchleswigAm 4. Juli ist der erste Ferientag. Das bedeutet, dass es Mitte August zurück in die Schule geht. Schleswig-Holstein ist mit Mecklenburg-Vorpommern nach NRW das zweite Bundesland, das in die Sommerferien startet. Im Oktober stehen dann noch die Herbstferien in Schleswig-Holstein an.
Bis wann hat SchleswigFerien Schleswig-Holstein 2022, 2023, 2024 .... |