Ausbildungsakte referendariat gleich personalakte

Nachdem das Referendariat beendet ist, gehts für die Meisten direkt in die Bewerbungsphase. Sofern man sich beispielsweise für den öffentlichen Dienst bewirbt, wird oft die Einwilligung zur Einsichtnahme in die Personalakte aus dem Referendariat gefordert bzw. die Ausstellung einer dem entsprechenden Vollmacht. Dort befinden sich schließlich alle Stationszeugnisse und Beurteilungen sowie sonstige Infos aus der vergangenen Referendarszeit. In der Vollmacht muss man natürlich auch angeben, wo diese Akte denn nun abrufbar ist.

Da diese Frage an uns herangetragen wurde, wurde ein wenig recherchiert und folgendes Ergebnis kam für NRW zu Tage: Solange das sogenannte Nachversicherungsverfahren noch nicht abgeschlossen wurde, lagern die Akten bei dem Ausbildungsgericht, also beim jeweiligen Landgericht. Anschließend werden die Akten zentral beim Oberlandesgericht aufbewahrt, bis sie irgendwann vernichtet werden. [RefN]

Der Artikel wurde am 16. November 2021 von Alice veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.

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