Änkläger verstirbt? ist klage noch gültig

In einem Zivilverfahren können Sie Schmerzensgeld einklagen.

Bei einem Unfall ist der Ärger groß, doch viel schlimmer wiegen die Schmerzen, die dadurch verursacht werden.

Um die zum Beispiel durch einen Behandlungsfehler oder eine Körperverletzung erlittenen Beeinträchtigungen zumindest zu mildern, gibt es die Möglichkeit, dass Sie bei Verschulden eines anderen Schmerzensgeld einklagen.

Viele Verletzten wissen nicht, was sie beachten müssen, wenn sie Schmerzensgeld einklagen.

Der folgende Ratgeber leistet hier Abhilfe und erklärt Ihnen, wie Sie bestenfalls vorgehen, wenn Sie Ihren Anspruch geltend machen und Schmerzensgeld gerichtlich einfordern.

Wann kann man Schmerzensgeld einklagen?

Besteht ein Anspruch auf Schmerzensgeld und war eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, wird üblicherweise eine Klage eingereicht.

Wie lange lässt sich Schmerzensgeld einklagen?

Der Anspruch auf Schmerzensgeld verjährt in der Regel nach drei Jahren. Wobei diese Frist erst zum Ende des Jahres beginnt, in dem der Schaden entstanden ist.

Benötige ich einen Anwalt, um Schmerzensgeld einzuklagen?

Findet die Verhandlung vor dem Amtsgericht statt, liegt also der Verfahrenswert bei maximal 5.000 Euro, können Sie auch ohne einen Anwalt Schmerzensgeld einklagen. Bei höheren Gerichten besteht hingegen Anwaltszwang.

  • FAQ: Schmerzensgeld einklagen
  • So können Sie Schmerzensgeld einklagen
  • Schmerzensgeld ohne Klage – geht das?
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So können Sie Schmerzensgeld einklagen

Wer Schmerzensgeld einklagen will, benötigt in aller Regel die Hilfe von einem Anwalt. Denn bereits bei der Formulierung der dafür nötigen Zivilklage kann ein Laie einige Fehler machen, die im Nachhinein den Anspruch verringern können und so den Schaden mit weniger Geld ausgleichen.

Die Kosten für den Anwalt trägt der Schädiger oder dessen Versicherung! Sie sollten sich also nicht allein aus Kostengründen gegen einen Anwalt entscheiden, wenn Sie Schmerzensgeld vor Gericht einklagen wollen.

Entstand der Schadenersatzanspruch infolge einer Körperverletzung oder einer anderen Straftat, so wird diese Tat separat vom Schmerzensgeld abgeurteilt. Es bedarf also eines gesonderten zivilrechtlichen Verfahrens, um Schmerzensgeld einklagen zu können.

Allerdings kann ein abgeschlossener Strafrechtsprozess insoweit Einfluss auf das Verfahren zum Schmerzensgeld haben, als dass nach strafrechtlicher Verurteilung des Täters dessen Schuld im Schadenersatzprozess nicht nochmals nachgewiesen werden muss.

Doch bevor es so weit kommt, steht am Anfang eines Zivilverfahrens erst einmal die Klage auf Schmerzensgeld, die das Verfahren eröffnet. In diesem konkreten Fall muss eine unbezifferte Leistungsklage beim Amtsgericht eingereicht werden.

Der Geschädigte sollte hier einen Mindestwert oder einen Rahmen in Euro benennen, innerhalb dessen sich das Schmerzensgeld seiner Vorstellung nach befindet.

Hierfür ist es sinnvoll, in einer Schmerzensgeldtabelle ähnliche Fälle zu suchen. Sehen Sie hier ein Beispiel für eine solche unverbindliche Übersicht:

Verletzung / BeeinträchtigungBetrag, Gericht, Jahr
Handgelenk­verletzung ca. 150 Euro (OLG Frankfurt am Main, 1980)
Unterarm­fraktur 9.000 Euro (LG Mainz, 1998)
Bauchspeichel­drüsenverlust mit Narben­blutung ca. 10.200 Euro (LG Gießen, 1984)
komplette Unterschenkel­fraktur ca. 40.900 Euro (LG Aachen, 1998)
Total­erblindung ab dem 7. Lebensjahr ca. 255.600 Euro (OLG Frankfurt am Main, 1996)

Sie benötigen eine unbezifferte Leistungsklage, um Schmerzensgeld einklagen zu können.

Der Verletzte muss nun sämtliche Verletzungen und Tatfolgen detailliert darstellen.

Außerdem muss er einen kausalen Zusammenhang zwischen dem Schadensereignis und seinen körperlichen oder seelischen Beeinträchtigungen aufzeigen.

Der Geschädigte ist in der Beweispflicht. Mittels Sachverständigen- oder Arztgutachten muss er seine Verletzungen nachweisen.

Ist der Verursacher nicht in der Lage, das Schmerzensgeld zu zahlen, muss der Geschädigte die Kosten für den Anwalt allein tragen.

Sein Vollstreckungstitel ist zwar 30 Jahre lang gültig, aber dennoch ergibt es Sinn, wenn möglich, vorab die finanzielle Position des Schädigers zu prüfen.

So umgeht der Kläger, dass Schmerzensgeld umsonst einklagen zu müssen, und er kann sich sicher zu sein, dass der Schädiger das Geld zur Entschädigung zahlen kann.

Schmerzensgeld ohne Klage – geht das?

Sie müssen Schmerzensgeld nicht einklagen, um Ihren Schadenersatzanspruch geltend zu machen. Möglich ist auch, sich außergerichtlich mit dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu einigen.

Der Vorteil für den Schädiger liegt dabei klar auf der Hand: Er wird nicht wegen einer Straftat verurteilt. In aller Regel würde diese dann ebenfalls zur Anzeige gelangen.

Auch dem Verletzten sollte an einer solchen Lösung gelegen sein, weil ihm dann ein langes, kräftezehrendes Verfahren erspart bleibt und er sein Schmerzensgeld schneller erhält. Es entfallen zudem sowohl die Anwalts- als auch die Verfahrenskosten.

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