Show Führerscheinklasse BE/B96Die Führerscheinklasse BE steht für den Pkw-Anhängerführerschein. Mit der Klasse darf man Gespann-Kombinationen aus Auto und Anhänger bis zu sieben Tonnen Gesamtgewicht bewegen. Der Anhänger selbst darf maximal 3,5 Tonnen wiegen. Die Klasse B96, auch umgangssprachlich "Führerschein für Wohnwagen" bezeichnet, ist im Grunde keine eigene Führerscheinklasse. Sie ist lediglich eine Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96. Der Besitzer ist berechtigt, ein Zuggesamtgewicht von insgesamt 4.250 Kilogramm zu bewegen. Mindestalter: 18 Jahre Führerscheinklasse C1Führerscheine der C-Klasse berechtigt das Fahren von Lkw. (Quelle: TomasSereda/Thinkstock by Getty-Images-bilder) Klasse C1 erlaubt, Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 bis 7,5 Tonnen zu bewegen, zum Beispiel leichte Lkw. Krafträder der Klassen AM, A1, A2,A, D1 und D sind von der Regel ausgenommen. Auch ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 Kilogramm darf zusätzlich gezogen werden. Außer dem Führersitz dürfen sich maximal acht weitere Sitzplätze in dem Kraftfahrzeug befinden. Mindestalter: 18 Jahre Führerscheinklasse C1EDiese Erweiterung der Klasse C1 berechtigt die Kombination aus Lkw und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm. Die Kraftfahrzeugkombination darf das Gesamtgewicht von maximal zwölf Tonnen nicht übersteigen. Alternativ gilt die Klasse C1E auch für die Kombination aus einem Pkw und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen. Auch hier darf die Kombination das Gesamtgewicht von zwölf Tonnen nicht übersteigen. Mindestalter: 18 Jahre Führerscheinklasse CFührerscheinklasse C erlaubt das Fahren von Sattelkraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen. Im Vergleich zur Klasse C1 gibt es keine Grenzen nach oben, wie viel das Kraftfahrzeug maximal wiegen darf. Auch in diesem Fahrzeug dürfen sich, abgesehen vom Führersitz, höchstens acht Sitzplätze befinden. Krafträder der Klassen AM, A1, A2, D1 und D sind von dieser Regel ausgenommen. Mindestalter: 21 Jahre Führerscheinklasse CEDie Erweiterung der Klasse C erlaubt die Kombination aus einem Sattelfahrzeug von über 3,5 Tonnen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 Kilogramm. Loading... Loading... Loading... Sie sind die Kapitäne der Landstraße, Ihr Kapitänspatent sind die Führerscheine der Klasse C.
auch mit Anhänger
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auch mit Anhänger
Eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind mit insbesondere folgender, für die Genehmigung der Fahrzeugtypen maßgeblicher, besonderer Zweckbestimmung:
Dies gilt für die Fahrerlaubnis der Klassen C1E, C und CE entsprechend. Was bedeutet C1 und C1E?Wer einen Lkw fahren will, braucht eine entsprechende Fahrerlaubnis. Zum Beispiel den C1-Führerschein: Damit dürfen Sie Fahrzeuge mit mehr als 3,5 bis 7,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren. Mit der Klasse C1E sind auch Anhänger erlaubt.
Was ist ein Führerschein Klasse L?Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm darfst du bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.
Was bedeutet C1 171 auf dem Führerschein?Die Schlüsselzahl 171 beim Führerschein C1
Diese Schlüsselzahl ist nur in Deutschland gültig (wie alle Zusätze über 100) und besagt, dass der Inhaber auch Kfz der Klasse D fahren darf, wenn diese nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und keine Personen an Bord sind.
Was ist der Unterschied zwischen CE und C1E?Mit dem Führerschein CE können Sie außerdem Fahrzeuge der Klassen C1E, BE und T fahren. C1E befähigt zum Führen von Lkw bis 7,5 Tonnen und Anhängern über 750 kg. BE ist die Anhängererweiterung vom Pkw-Führerschein und erlaubt Ihnen, Pkw mit Anhängern bis zu 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren zu dürfen.
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